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Doppelmord Babenhausen

26.333 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

11.05.2018 um 13:58
@Mark_Smith
Herr Darsow kann sich aber nicht im Antrag zum WAV äußern. Was sollte er denn beweisen können?
Und wie gesagt: Die Internetrecherche wurde damals schon nicht umfassend durchgeführt. Wie andere Dinge auch nicht.


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Doppelmord Babenhausen

11.05.2018 um 13:59
Wenn man den Antrag hinsichtlich dessen Argumentation und Schlussfolgerung bewertet und noch die äußerst lange Bearbeitungszeit berücksichtigt, dann wird nur eines deutlich. Nämlich, weshalb Herr Strate diese Aufgabe „pro bono“ übernommen hat.


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11.05.2018 um 13:59
Zitat von S_CS_C schrieb:Herr Darsow kann sich aber nicht im Antrag zum WAV äußern. Was sollte er denn beweisen können?
Und wie gesagt: Die Internetrecherche wurde damals schon nicht umfassend durchgeführt. Wie andere Dinge auch nicht.
Warum sollte er sich nicht äussern können? Verstehe ich jetzt nicht.
Aber die Internetrecherche wurde von Strate nicht angegriffen und somit bleibt alles bestehen, was im Urteil steht.


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11.05.2018 um 14:00
Zitat von jaskajaska schrieb:Da dies auf lange lange Zeit die allereinzige Chance ist, bietet sich schon an, hier ALLES reinzuhauen, was wirklich NEU ist.
Wie schon festgestellt, sind die Ungereimtheiten, Oberflächlichkeiten und Weglassungen für sich kein Angriffsgegenstand. Hier gibt es auch nichts NEUES vorzubringen.

Es bleiben der Bauschaum am Tatort und seine Interpretation durch das Gericht. Bei der Verhandlung konnte die Verteidigung noch nicht die Erkenntnisse vorbringen, die sie heute hat. Das Gericht ist letztlich nur auf den Einwand eingegangen, die PET-Flasche müsse abgefallen sein. Also insofern sind die Ausführungen im Antrag das (einzig) NEUE.

Aber auch das Wesentliche. Noch besser wäre es, würde der Webseiten-Aufruf abgeschossen werden, aber das ist nicht möglich, weil es hier keine NEUEN Tatsachen gibt.

Anwälte scheinen mir dazu zu neigen, in ewig langen Schriftsätzen jeden Pups, aber auch wirklich jeden, unterzubringen. Vielleicht werden sie mit Zeilengeld bezahlt, ich weiß nicht. Und auch jedes Mandantenvorbringen, seitenweise, egal ob für den Fall oder die gerichtliche Entscheidung von Belang. Manche Großkanzleien versuchen einen schwindelig zu schreiben, indem sie einem über dutzende oder gar hunderte Seiten möglichst unverständlich Behauptungen, Halbwahrheiten, angebliche Rechtsprechung und Rechtsmeinungen um die Ohren hauen. Das soll möglichst furchteinflößend klingen und verunsichern. Und mancher Richter ist dann so kirre geworden, dass er dann doch ein Stück weit Recht gibt.

Andere Richter mögen das gar nicht und bestrafen solche Schriftsätze mit Ignoranz.

Andere Anwälte schreiben auf 3 Seiten das Wesentliche, machen einen dicken Absatz und bringen dann noch auf 63 Seiten das Irrelevante: "Im Übrigen möchte ich auf ausdrücklichen Wunsch meiner Mandantschaft noch folgende Sachverhalte zur Kenntnis geben..."
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Ich möchte, wenn ich Richter wäre, eine Erklärung von Herrn Darsow haben, weshalb er ein paar Wochen vor der Tat auf einer gewissen Internetseite gewesen ist und eine Bauanleitung für Schalldämpfer ausgedruckt hat. Wenn ich hier keine befriedigende Erklärung erhalte, reicht mir das völlig aus, dass wir hier eben eine Vorbereitungshandlung für die Tat haben, ob nun die Bauanleitung Verwendung gefunden hat oder nicht.
Dir reicht das. Ob das reicht? Kann ich hier noch sagen: "Das kann doch kein Zufall sein!" Oder muss ich nicht sagen: "Das kann auch Zufall sein."

Das ist doch so ähnlich wie in diesem (fiktiven) Fall: Der Verdächtige wurde in der Todesnacht vor dem Haus des Opfers gesehen. Der Verdächtige sagt nicht, was er dort wollte. Das Opfer wurde vor dem Haus erschossen. Der Verdächtige war der Täter, weil er ein Motiv hätte (Eifersucht). Reicht das? Was müsste noch hinzukommen?


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11.05.2018 um 14:03
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Warum sollte er sich nicht äussern können? Verstehe ich jetzt nicht.
Hast du nicht gesehen, was es für ein WAV braucht?


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11.05.2018 um 14:03
Zitat von monstramonstra schrieb:Das ist doch so ähnlich wie in diesem (fiktiven) Fall: Der Verdächtige wurde in der Todesnacht vor dem Haus des Opfers gesehen. Der Verdächtige sagt nicht, was er dort wollte. Das Opfer wurde vor dem Haus erschossen. Der Verdächtige war der Täter, weil er ein Motiv hätte (Eifersucht). Reicht das? Was müsste noch hinzukommen?
Im Wiederaufnahmeverfahren hat quasi der Beschwerdeführer die Beweislast, wir haben quasi eine Beweislastumkehr. Wenn keine plausible Erklärung kommt, dann kommt nix und alles bleibt beim Alten.


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11.05.2018 um 14:04
Zitat von S_CS_C schrieb:Hast du nicht gesehen, was es für ein WAV braucht?
Ich verstehe nicht, was Du meinst.


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11.05.2018 um 14:13
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Im Wiederaufnahmeverfahren hat quasi der Beschwerdeführer die Beweislast, wir haben quasi eine Beweislastumkehr. Wenn keine plausible Erklärung kommt, dann kommt nix und alles bleibt beim Alten.
Das ist richtig.

Aber hier kann der Antrag von vorneherein nichts bringen, was Aussicht auf Erfolg hätte. Denn dann müsste man schon sehr viel mehr als eine plausible Erklärung vorbringen. Würde Herr Darsow sagen: "Ich mir die Seite angesehen, weil ich einen Kriminalroman schreiben wollte,", dann würde das Wiederaufnahmegericht das vielleicht als neue Tatsache werten, aber keine, die geeignet wäre, einen Freispruch zu erreichen. Sondern als Schutzbehauptung.

Etwas Anderes würde nur gelten, wenn zusätzlich Beweise aufgeboten werden, dass der Angeklagte tatsächlich einen Kriminalroman schreiben wollte (und er Unterlagen, Verlagsvertrag, Skizze, Entwürfe usw. wiedergefunden hat). Diese Beweise gibt es aber nicht. Sonst wären sie vorgelegt worden.

Somit bleibt die "Bauschaum-Webseite" erst einmal bestehen. Meine Frage war, ob es Dir für eine Verurteilung reichen würde, wenn der Angeklagte (nur) die Webseite aufgerufen hat - und die Familie Toll unter Verwendung einer Bauschaum-Vorrichtung erschossen wurde.


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11.05.2018 um 14:13
@Mark_Smith
Vielleicht reden wir ja aneinander vorbei. :)

Deshalb: §359 StPO. Dort steht, was es für ein WAV braucht.
Was davon kann AD liefern?


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11.05.2018 um 14:15
Zitat von S_CS_C schrieb:Deshalb: §359 StPO. Dort steht, was es für ein WAV braucht.
Was davon kann AD liefern?
Ich zitiere mich mal ausnahmsweise selbst:
Zitat von monstramonstra schrieb:Genau, nur Nr. 5 kommt in Frage, also
"wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen die Freisprechung des Angeklagten (...) zu begründen geeignet sind"
Hier bringt der Antrag Videos des BKA (Bauschaumausstoß nach unterschiedlicher Schusszahl) als "neue Beweismittel", die den Gerichtsakten nicht beigelegen haben und die das Gericht NICHT gewürdigt hat und die NICHT mit dem vom Gericht angenommenen Tatablauf (Abnahme des Bauschaumes je nach Schusszahl) übereinstimmen können.

"Neue Tatsachen", da ebenfalls nicht vom Gericht erwähnt und gewürdigt:

Es hätten beim vom Gericht angenommen Waffe und Schalldämpfung 1) zwingend PET-Spuren zu finden sein müssen, 2) die Schalldämpfung für die Überschallmunition nicht ausreichend sein dürfen, 3) die Waffe fortlaufend Ladehemmung haben müssen.



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11.05.2018 um 14:15
Da hätte ich mehr erwartet von einen Staranwalt. Also echte Beweise, das er es nicht war. Echte Beweise das kein Lärm seitens der Geschädigten Familie ausging. Das sie gut miteinander könnten, ein wasserdichtes Alibi für A.D.,.....
Für mich ist der Antrag bissi dünn.


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11.05.2018 um 14:19
Zitat von monstramonstra schrieb:Aber hier kann der Antrag von vorneherein nichts bringen, was Aussicht auf Erfolg hätte. Denn dann müsste man schon sehr viel mehr als eine plausible Erklärung vorbringen. Würde Herr Darsow sagen: "Ich mir die Seite angesehen, weil ich einen Kriminalroman schreiben wollte,", dann würde das Wiederaufnahmegericht das vielleicht als neue Tatsache werten, aber keine, die geeignet wäre, einen Freispruch zu erreichen. Sondern als Schutzbehauptung.
Du erinnerst Dich sicher an die Erklärung, die Strate noch im Jahre 2017 (glaub November) auf seiner Seite abgegeben hat. Hier sprach er noch davon, dass man nicht unterscheiden könne, welche Computer der Firma auf die Seiten zugegriffen haben, es könnten insgesamt 4 Computer sein. Das kommt jetzt aber nicht mehr, das wäre m.E. ein Beweis gewesen, dass eben nicht nur Darsow als alleinige Person in Betracht kommt.

Nur Aufruf der Webseite würde mir nicht reichen. Aber Ausdruck dieser Website würde mir vermutlich reichen. Aber das ist ne schwierige Frage. :-)


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11.05.2018 um 14:42
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Du erinnerst Dich sicher an die Erklärung, die Strate noch im Jahre 2017 (glaub November) auf seiner Seite abgegeben hat. Hier sprach er noch davon, dass man nicht unterscheiden könne, welche Computer der Firma auf die Seiten zugegriffen haben, es könnten insgesamt 4 Computer sein. Das kommt jetzt aber nicht mehr, das wäre m.E. ein Beweis gewesen, dass eben nicht nur Darsow als alleinige Person in Betracht kommt.
Ja, das müsste die Erklärung vom 24. September 2017 sein:

https://www.strate.net/de/dokumentation/Darsow-Erklaerung-der-Verteidigung-2017-9-27.pdf

Dort heißt es:
Ein der Verteidigung seit dem 29. Juli 2016 vorliegendes IT-Gutachten eines namhaften Sachverständigen, der sämtliche von der Polizei bei der Firma Aumann gespiegelten Daten ausgewertet hat, kommt zu dem Ergebnis, dass für den Zugriff auf die Internetseite „silencer.ch“ nicht nur der Rechner des Andreas Darsow in Frage komme, sondern insgesamt vier Rechner aus der Firma Aumann exakt denselben „User Agent String“ aufwiesen, wie er in der Logdatei des Webservers von „silencer.ch“ vorgefunden wurde.
Warum das nicht verwendet worden ist - keine Ahnung. Vielleicht keine "neue Tatsache" i.S.v. § 359 StPO? Konzentration auf das Wesentliche (so auch schon in der Erklärung am 24.09.2017 angedeutet)?


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11.05.2018 um 14:44
@Mark_Smith
Muss es denn nicht darum gehen, was Dr. Strate beweisen kann? Er kann nun mal nicht beweisen, dass AD NICHT recherchiert hat und auch nicht, dass er diese Bauanleitung NICHT ausgedruckt hat. Er kann aber sehr wohl beweisen, dass es diese Art von Schalldämpfer nicht gegeben haben kann, weil eben bestimmte Spuren dazu nicht vorhanden sind.


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11.05.2018 um 14:56
Zitat von monstramonstra schrieb:Ja, das müsste die Erklärung vom 24. September 2017 sein:
Ja, genau!
Zitat von S_CS_C schrieb:Muss es denn nicht darum gehen, was Dr. Strate beweisen kann? Er kann nun mal nicht beweisen, dass AD NICHT recherchiert hat und auch nicht, dass er diese Bauanleitung NICHT ausgedruckt hat. Er kann aber sehr wohl beweisen, dass es diese Art von Schalldämpfer nicht gegeben haben kann, weil eben bestimmte Spuren dazu nicht vorhanden sind.
Ja, wenn das als neuer Beweis zugelassen wird und tatsächlich richtig ist, dann hat Strate hier einen Punkt. Die Frage stellt sich einfach, ob das reicht für eine Wiederaufnahme?
Ich als Richter möchte einfach eine überzeugende Erklärung dafür haben, weshalb er eine Bauanleitung ausgedruckt hat und wenn er es nicht gemacht hat, ob andere Personen die Möglichkeit hatten, diese Bauanleitung auszudrucken und zwar am besten mit einem Beweis. :-)
Nein, es ist klar: Das ganze Indiziengebäude ist relativ dünn.


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11.05.2018 um 15:13
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Ja, wenn das als neuer Beweis zugelassen wird und tatsächlich richtig ist, dann hat Strate hier einen Punkt. Die Frage stellt sich einfach, ob das reicht für eine Wiederaufnahme?
Das bleibt abzuwarten. Klar... Ich hatte mir auch mehr erhofft. Aber nüchtern betrachtet, ist dieser Antrag mit den Gutachten plausibel und weder zuviel, noch zu wenig.
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Ich als Richter möchte einfach eine überzeugende Erklärung dafür haben, weshalb er eine Bauanleitung ausgedruckt hat und wenn er es nicht gemacht hat, ob andere Personen die Möglichkeit hatten, diese Bauanleitung auszudrucken und zwar am besten mit einem Beweis. :-)
Nein, es ist klar: Das ganze Indiziengebäude ist relativ dünn.
Da bin ich der Meinung, dass das schon damals dringend notwendig gewesen wäre. Und das betrifft auch längst nicht nur diese INet-Recherche. Und da du von "Beweisen" sprichst: die gab es nicht. Deswegen ja nur reine Indizien, Annahmen und Schlussfolgerungen. Für mich zwar völlig unsinnig und voller Widersprüche, für die Befürworter aber glasklar.


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11.05.2018 um 15:18
Hier nunmehr der Wiederaufnahme-Antrag nebst Anlagen (Gutachten und Videosequenzen):

https://strate.net/de/dokumentation/darsow.html (Archiv-Version vom 19.05.2018)

Das ist sehr interessant.

Wer sich das ansieht, wird zu dem Ergebnis kommen, dass das Tatmittel nicht das gewesen sein kann, das das Urteil feststellt und mit dem Aufruf der Webseite in Verbindung bringt. Denn der Angeklagte kann nicht 10 Schuss durch eine mit Bauschaum gefüllte PET-Flasche abgegeben haben.


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11.05.2018 um 15:34
@monstra
Die Dokumentation ist wieder online? :Y:
Zitat von monstramonstra schrieb:Wer sich das ansieht, wird zu dem Ergebnis kommen, dass das Tatmittel nicht das gewesen sein kann, das das Urteil feststellt und mit dem Aufruf der Webseite in Verbindung bringt. Denn der Angeklagte kann nicht 10 Schuss durch eine mit Bauschaum gefüllte PET-Flasche abgegeben haben.
Deswegen meine Aussagen
Zitat von S_CS_C schrieb:Er kann aber sehr wohl beweisen, dass es diese Art von Schalldämpfer nicht gegeben haben kann, weil eben bestimmte Spuren dazu nicht vorhanden sind.
[...]
Aber nüchtern betrachtet, ist dieser Antrag mit den Gutachten plausibel und weder zuviel, noch zu wenig.
Ich hatte die Gutachten bereits gelesen und die Clips gesehen.


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11.05.2018 um 15:52
Das sind Sachen, die hätten eigentlich die Ermittlungsbehörden (die BKA-Videos sind von 2011, also nach der Verurteilung) im Einzelnen darlegen bzw. das Gericht einfordern müssen. Es hatte sich ja schon anhand der rechtsmedizinischen Dr.-Arbeit, auf die hier verlinkt wurde, gezeigt: So, wie im Urteil dargestellt, konnte es nicht gewesen sein. Und nicht, weil das Gericht eine Erkenntnis nicht wissen konnte, sondern weil es etwas nicht wusste, ihm das auch bekannt war, und nun einfach spekulierte.

Sich im Brustton der Überzeugung eine Tatversion zusammen zu fabulieren, weil sie zu anderen Erkenntnissen (Webseiten-Abruf) passt, ist aber nicht überzeugend. Und dem Angeklagten gegenüber auch nicht fair, weil der sich dagegen nicht angemessen verteidigen kann.

Vielleicht glaubte das Gericht einfach die Geschichte, die am besten passte. Oder es fürchtete, bei einem nicht im Einzelnen offen gelassenen Tathergang nicht zu einer revisionsfesten Verurteilung kommen zu können. Auch das ist dem Angeklagten gegenüber nicht fair. Denn dem dürfen Rechtsmittel auch nicht vereitelt werden.


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11.05.2018 um 16:08
Zitat von monstramonstra schrieb:Vielleicht glaubte das Gericht einfach die Geschichte, die am besten passte. Oder es fürchtete, bei einem nicht im Einzelnen offen gelassenen Tathergang nicht zu einer revisionsfesten Verurteilung kommen zu können. Auch das ist dem Angeklagten gegenüber nicht fair. Denn dem dürfen Rechtsmittel auch nicht vereitelt werden.
Na endlich sagt mal jemand das, was sich andere schon fast nicht mehr erlauben dürfen!

Wie denkst du über das Kissen als mögliche Tatwaffe? Und wie denkst du über den Tatablauf?


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