jaska schrieb:Da dies auf lange lange Zeit die allereinzige Chance ist, bietet sich schon an, hier ALLES reinzuhauen, was wirklich NEU ist.
Wie schon festgestellt, sind die Ungereimtheiten, Oberflächlichkeiten und Weglassungen für sich kein Angriffsgegenstand. Hier gibt es auch nichts NEUES vorzubringen.
Es bleiben der Bauschaum am Tatort und seine Interpretation durch das Gericht. Bei der Verhandlung konnte die Verteidigung noch nicht die Erkenntnisse vorbringen, die sie heute hat. Das Gericht ist letztlich nur auf den Einwand eingegangen, die PET-Flasche müsse abgefallen sein. Also insofern sind die Ausführungen im Antrag das (einzig) NEUE.
Aber auch das Wesentliche. Noch besser wäre es, würde der Webseiten-Aufruf abgeschossen werden, aber das ist nicht möglich, weil es hier keine NEUEN Tatsachen gibt.
Anwälte scheinen mir dazu zu neigen, in ewig langen Schriftsätzen jeden Pups, aber auch wirklich jeden, unterzubringen. Vielleicht werden sie mit Zeilengeld bezahlt, ich weiß nicht. Und auch jedes Mandantenvorbringen, seitenweise, egal ob für den Fall oder die gerichtliche Entscheidung von Belang. Manche Großkanzleien versuchen einen schwindelig zu schreiben, indem sie einem über dutzende oder gar hunderte Seiten möglichst unverständlich Behauptungen, Halbwahrheiten, angebliche Rechtsprechung und Rechtsmeinungen um die Ohren hauen. Das soll möglichst furchteinflößend klingen und verunsichern. Und mancher Richter ist dann so kirre geworden, dass er dann doch ein Stück weit Recht gibt.
Andere Richter mögen das gar nicht und bestrafen solche Schriftsätze mit Ignoranz.
Andere Anwälte schreiben auf 3 Seiten das Wesentliche, machen einen dicken Absatz und bringen dann noch auf 63 Seiten das Irrelevante: "Im Übrigen möchte ich auf ausdrücklichen Wunsch meiner Mandantschaft noch folgende Sachverhalte zur Kenntnis geben..."
Mark_Smith schrieb:Ich möchte, wenn ich Richter wäre, eine Erklärung von Herrn Darsow haben, weshalb er ein paar Wochen vor der Tat auf einer gewissen Internetseite gewesen ist und eine Bauanleitung für Schalldämpfer ausgedruckt hat. Wenn ich hier keine befriedigende Erklärung erhalte, reicht mir das völlig aus, dass wir hier eben eine Vorbereitungshandlung für die Tat haben, ob nun die Bauanleitung Verwendung gefunden hat oder nicht.
Dir reicht das. Ob das reicht? Kann ich hier noch sagen: "Das kann doch kein Zufall sein!" Oder muss ich nicht sagen: "Das kann auch Zufall sein."
Das ist doch so ähnlich wie in diesem (fiktiven) Fall:
Der Verdächtige wurde in der Todesnacht vor dem Haus des Opfers gesehen. Der Verdächtige sagt nicht, was er dort wollte. Das Opfer wurde vor dem Haus erschossen. Der Verdächtige war der Täter, weil er ein Motiv hätte (Eifersucht). Reicht das? Was müsste noch hinzukommen?