S_C schrieb:Wie denkst du über das Kissen als mögliche Tatwaffe? Und wie denkst du über den Tatablauf?
Nach den Gutachten würde vermutlich ein Kissen mit PU-Schaum wie auch ein handelsüblicher (waffenrechtlich relevanter) Schalldämpfer, der mit PU-Schaum gefüllt oder solche Bestandteile hat, die Spuren am Tatort erklären. Eventuell wäre auch ein Metallzylinder, gefüllt mit PU-Schaum, möglich, weil dieser haltbarer als eine PET-Flasche wäre.
Geht man von einem Tatgeschehen aus, wie es das Gericht als "schnell und dynamisch" beschreibt, dann wäre ein Kissen vermutlich eher unhandlich. Bleibt also ein Schalldämpfer, der zur Schalldämpfung PU-Schaum in einer Weise benutzte, dass er 10 Schüsse lang stabil blieb und im Verlaufe der Schussabgabe immer weniger Bauschaum diffundierte. Vermutlich mit gekürztem Lauf, damit der Überschnallknall nicht entsteht.
Nehme ich das an und lasse ich offen, wie die schalldämpfende Einrichtung genau beschaffen war, stellt sich die Frage, ob der Angeklagte dann noch als Täter in Frage käme.
Ich denke ja. Aber die Beweiskette, die eh schon aus etlichen dünnen Elementen besteht, hat nur noch den Webseitenaufruf als härteres Indiz. Der Rest - Motiv, Schmauch, Nachtatverhalten - trägt nicht viel. Der Verdacht bleibt, aber eine Verurteilung erscheint mir dann schon sehr gewagt.
Denn ohne die Verwendung einer PET-Flasche mit PU-Schaum am Tatort wird das Indiz Webseiten-Aufruf nachhaltig geschwächt. Ob man das noch als Vorbereitungshandlung hinreichend sicher identifizieren und zuordnen kann? Nicht zwingend. Vor allem, wenn ich den Einsatz eines professionellen Schalldämpfers mit PU-Schaum nicht ausschließen kann. Es dürfte für den Otto-Normal-Bürger sehr schwer sein, an eine Waffe mit Schalldämpfer zu gelangen.
Jedenfalls wird dadurch eine Türe geöffnet, die die scheinbar so zwingende Argumentation des LG durchbricht und hinreichend Zweifel für einen Freispruch ließe. Das wäre aber eine Frage der neuen Hauptverhandlung und ggf. einer anderen Beweiswürdigung. Und damit stellt sich natürlich die Frage, ob es für eine Wiederaufnahme reicht, bei der die Möglichkeit eines Freispruchs (fiktiv) geprüft werden müsste, wenn die neuen Beweise in die neue Hauptverhandlung eingeführt werden.