jaska schrieb:Zusammen mit einer Pressekonferenz und damit verbundenen Tamtam wirkt das leider so als müsse man Druck aufbauen und könne sich nicht auf den Inhalt des Antrages alleine verlassen.
Dass frühere weitere Gutachten, die ebenfalls Darsow vermeintlich entlastet hätten, nun nicht im Antrag erhalten sind, heißt schlicht, dass sie im Sinne von 359 StPO keine neuen Beweismittel darstellen oder aber dass diese Gutachten nicht so belastbar sind, wie zuvor angenommen.
Dieses ganze Tamtam weist leider darauf hin, dass es nichts zu holen gibt für Herrn D.
Hätte man etwas Belastbares, würde man das ganz sachlich einbringen ohne PK.
Öffentlicher Druck ist hier nicht angebracht.
Es sei denn, man weiß im Prinzip schon, was dabei herauskommen wird: 0.
Deshalb nützt der Staranwalt die Situation für PR in eigener Sache. PR für Frau D. und ihre Unterstützerszene sind die Krümel, die dann noch bleiben.