Ma_Ve schrieb:Wir sind uns hoffentlich einig, dass AD die Manipulation zur Verschleierung von digitalen Spuren durchgeführt haben soll!
Folglich wusste AD, dass „Surfen“ im Internet nicht spurlos geht und Ermittlungen möglich sind, ansonsten macht es keinen Sinn.
Der Austausch des PC erfolgte am 30.4.2009! Zu diesem Zeitpunkt waren die Ermittler bereits einmal bei ihm zu Hause und er wurde als Zeuge bereits vernommen.
Mit diesem Wissen um das Surfen im Internet sind die späteren Suchen von seinen Rechnern zu Hause völliger Nonsens.
Er suchte nach DNA, Mantrailer Hunde, Rechtschutz usw.
Das Eine im Kontext zum anderen macht keinen Sinn!
Da wäre es sinnvoller gewesen seine Rechner zu Hause ebenfalls zu entsorgen!
Es ist ein erheblicher Unterschied, ob ich mich retrospektiv oder prospektiv mit den Vorgängen in einem Kriminalfall befasse. Ist wohl logisch, dass man (als Täter) versucht die prospektiven Spuren zu vernichten, denn wie sollte man im Voraus von einem zukünftigen Mord wissen, ne?
AD hat sich später und begleitend zu seiner Zeugenvernehmung und den Infos zum Fall sowohl auf dem Läppi der Ehefrau, als auch mittels des neuen Rechners in der Firma über kriminalistische Dinge, wie DNA, Mantrailer etc. informiert. Dass dieses auf seine Person bezogene Interesse am Fall und sein (unbegründetes) Gefühl, schon als Zeuge der Tat verdächtigt worden zu sein, unnatürlich ausgeprägt war, lag alleine daran, dass er auch der Täter war, denn Täter sind zum Glück selten in der Lage, sich wie Unschuldige zu verhalten.
Dasselbe auffällige / verdächtige / unglaubwürdige Verhalten (eines wissenden Täters) zeigte AD auch in seinen Vernehmungen als Beschuldigter und in weiteren Nachtat-Situationen, was gerade in einem Indizienprozess eine nicht zu unterschätzende Rolle bei der Urteilsfindung darstellt.
der_wicht schrieb:S_C schrieb:
Zeuge K. konnte im Prozess auf Nachfrage nicht ausschließen, dass der Admin am Rechner zugange war.
Belege diese Aussage bitte
Das geht (lediglich) aus der Urteilsanmerkung S. 247 von Anja Darsow hervor:
"Auf Nachfragen des RA Lang im Prozess konnte der Zeuge K. nicht ausschließen ob der Administrator nicht am Rechner war oder kurz aus dem Arbeitszimmer meines Mannes war."