Doppelmord Babenhausen
12.05.2018 um 21:23Aufmischer schrieb:Wenn mich einer fragt, die Antwort ist: Ja, er stört mich!Ich nehme an, dein Nachbar lebt noch. Daher hast du auch keinen Grund, diesen Konflikt abzustreiten :)
Aufmischer schrieb:Wenn mich einer fragt, die Antwort ist: Ja, er stört mich!Ich nehme an, dein Nachbar lebt noch. Daher hast du auch keinen Grund, diesen Konflikt abzustreiten :)
Deus_Ex_Machin schrieb:Die Beamten der Mordkommission sind geschult darauf, sich an solch wichtige Aussagen zu erinnern. Außerdem kam es vorliegend nicht darauf an, da die Verteidigung Aufruf und Ausdruck auch in der Hauptverhandlung bestritt.Also wenn du "beruflich" damit zu tun hast, dann weißt du, wie die Beamten ihr Gedächtnis "auffrischen". Dafür braucht es kein Training. Aber ein gutes Gedächtnis ist ja in fast allen Berufen von Vorteil.
Deus_Ex_Machin schrieb:Ich nehme an, dein Nachbar lebt noch. Daher hast du auch keinen Grund, diesen Konflikt abzustreiten :)Ja mein Nachbar lebt (noch) 😎.
Aufmischer schrieb:Normalerweise hätten die Regisseure mindestens mal das Urteil vorher lesen sollen.Ein Justizskandal verkauft sich eben besser als kein Justizskandal. Ich denke, das dürfte der Impetus gewesen sein...
asadeh schrieb: Warum dieser Kollege gegenüber der Polizei so "unkooperativ" war und was er eigentlich befürchtete.......keine Ahnung. Es gibt bestimmt eine absolut unverfängliche Erklärung dafür.Vielleicht sehr persönliche Korrespondenz, vielleicht ein paar Pornos, sowas in der Art könnte ich mir vorstellen.
monstra schrieb:Die sind im Übrigen auch beim Angeklagten möglich, wenn man über das Nachtatverhalten nachdenkt.Das wäre genau was?
monstra schrieb:Die sind im Übrigen auch beim Angeklagten möglich, wenn man über das Nachtatverhalten nachdenkt.Nein, das ist nicht plausibel. Wäre es so gewesen, hätte der Angeklagte spätestens im Prozess erklärt, dass er seinen PC aufgrund von Kinderpornos o.ä. plattgemacht hätte. Bei Kinderpornos wäre er nicht einmal ins Gefängnis gekommen. Das ist kein Vergleich zu 25 Jahren Freiheitsstrafe.
Deus_Ex_Machin schrieb:Nein, das ist nicht plausibel.Du meinst, „nein, das ist nicht so wahrscheinlich“. Wäre meine These unplausibel, wäre sie absurd. Und das ist sie nicht, auch wenn Dein Einwand plausibel ist.
Deus_Ex_Machin schrieb:Nein, das ist nicht plausibel. Wäre es so gewesen, hätte der Angeklagte spätestens im Prozess erklärt, dass er seinen PC aufgrund von Kinderpornos o.ä. plattgemacht hätte. Bei Kinderpornos wäre er nicht einmal ins Gefängnis gekommen. Das ist kein Vergleich zu 25 Jahren Freiheitsstrafe.Welchen Sinn hatte denn das platt machen seines PC?
S_C schrieb:Der plausibelste Grund für die Datenlöschung: er wollte nicht, dass sein Arbeitgeber bemerkt bzw. erfährt, was er während seiner immerhin bezahlten Arbeitszeit so treibt.Du meinst, die Polizei wäre zum Arbeitgeber petzen gegangen, hätte ihn über die auf dem Coputer gefundenen Dateien informiert?
S_C schrieb:Auch dazu kann das Gericht nichts sagen, weil es diese "Manipulation" nie gab.Er wurde doch von einem Arbeitskollegen in flagranti dabei erwischt, wie er am Tower herumfuhrwerkte.
Deus_Ex_Machin schrieb:herumfuhrwerkte... aber NICHT manipulierte. Das ist ein erheblicher Unterschied. Aber das beantwortet nicht meine Frage.