Doppelmord Babenhausen
12.05.2018 um 21:23Ich nehme an, dein Nachbar lebt noch. Daher hast du auch keinen Grund, diesen Konflikt abzustreiten :)Aufmischer schrieb:Wenn mich einer fragt, die Antwort ist: Ja, er stört mich!
Ich nehme an, dein Nachbar lebt noch. Daher hast du auch keinen Grund, diesen Konflikt abzustreiten :)Aufmischer schrieb:Wenn mich einer fragt, die Antwort ist: Ja, er stört mich!
Also wenn du "beruflich" damit zu tun hast, dann weißt du, wie die Beamten ihr Gedächtnis "auffrischen". Dafür braucht es kein Training. Aber ein gutes Gedächtnis ist ja in fast allen Berufen von Vorteil.Deus_Ex_Machin schrieb:Die Beamten der Mordkommission sind geschult darauf, sich an solch wichtige Aussagen zu erinnern. Außerdem kam es vorliegend nicht darauf an, da die Verteidigung Aufruf und Ausdruck auch in der Hauptverhandlung bestritt.
Ja mein Nachbar lebt (noch) 😎.Deus_Ex_Machin schrieb:Ich nehme an, dein Nachbar lebt noch. Daher hast du auch keinen Grund, diesen Konflikt abzustreiten :)
Ein Justizskandal verkauft sich eben besser als kein Justizskandal. Ich denke, das dürfte der Impetus gewesen sein...Aufmischer schrieb:Normalerweise hätten die Regisseure mindestens mal das Urteil vorher lesen sollen.
Vielleicht sehr persönliche Korrespondenz, vielleicht ein paar Pornos, sowas in der Art könnte ich mir vorstellen.asadeh schrieb: Warum dieser Kollege gegenüber der Polizei so "unkooperativ" war und was er eigentlich befürchtete.......keine Ahnung. Es gibt bestimmt eine absolut unverfängliche Erklärung dafür.
Das wäre genau was?monstra schrieb:Die sind im Übrigen auch beim Angeklagten möglich, wenn man über das Nachtatverhalten nachdenkt.
Nein, das ist nicht plausibel. Wäre es so gewesen, hätte der Angeklagte spätestens im Prozess erklärt, dass er seinen PC aufgrund von Kinderpornos o.ä. plattgemacht hätte. Bei Kinderpornos wäre er nicht einmal ins Gefängnis gekommen. Das ist kein Vergleich zu 25 Jahren Freiheitsstrafe.monstra schrieb:Die sind im Übrigen auch beim Angeklagten möglich, wenn man über das Nachtatverhalten nachdenkt.
Du meinst, „nein, das ist nicht so wahrscheinlich“. Wäre meine These unplausibel, wäre sie absurd. Und das ist sie nicht, auch wenn Dein Einwand plausibel ist.Deus_Ex_Machin schrieb:Nein, das ist nicht plausibel.
Welchen Sinn hatte denn das platt machen seines PC?Deus_Ex_Machin schrieb:Nein, das ist nicht plausibel. Wäre es so gewesen, hätte der Angeklagte spätestens im Prozess erklärt, dass er seinen PC aufgrund von Kinderpornos o.ä. plattgemacht hätte. Bei Kinderpornos wäre er nicht einmal ins Gefängnis gekommen. Das ist kein Vergleich zu 25 Jahren Freiheitsstrafe.
Du meinst, die Polizei wäre zum Arbeitgeber petzen gegangen, hätte ihn über die auf dem Coputer gefundenen Dateien informiert?S_C schrieb:Der plausibelste Grund für die Datenlöschung: er wollte nicht, dass sein Arbeitgeber bemerkt bzw. erfährt, was er während seiner immerhin bezahlten Arbeitszeit so treibt.
Er wurde doch von einem Arbeitskollegen in flagranti dabei erwischt, wie er am Tower herumfuhrwerkte.S_C schrieb:Auch dazu kann das Gericht nichts sagen, weil es diese "Manipulation" nie gab.
... aber NICHT manipulierte. Das ist ein erheblicher Unterschied. Aber das beantwortet nicht meine Frage.Deus_Ex_Machin schrieb:herumfuhrwerkte