@falstaff Die Ehefrau des Verurteilten, hatte sich in zeitlicher Nähe zum Verfahrensabschluss, selbst an ein in Wiederaufnahmesachen bekannten Anwalt aus Dortmund und den nunmehrigen Verteidiger gewendet und bereits selbst einen Sachverständigen mit neuen Gutachten beauftragt.
Was die mediale Präsenz anbelangt, so wird sie da zumeist benutzt. Da geht es doch mehr darum die Betroffenen darzustellen, die Wichtigkeit ergibt sich doch ausschließlich aus dem Doppelmord.
Das nützt doch aber dem Verurteilten und dessen Rechtsbehelfen nichts.