Rüdiger schrieb:Die dürftige Spurenlage bezüglich der Schaumstoffbruchstücke hat das Gericht nun wohl nur das wiedergegeben was es in der Hauptverhandlung in Erfahrung bringen konnte. Das diese Spuren nicht sorgfältig und umfangreich gesichert wurden, weil diese von der Menge gering waren und in ihrem Auftreten für zunächst für nebensächlich gehalten wurden.
Dass diese Spurenlage am Tatort nicht im Einklang mit der Verwendung eines Bauschaumschalldämpfers zu bringen ist, was schon die Beschusstests des BKA's bewiesen, hat das Gericht nicht interessiert und das ist der springende Punkt. Zudem stellte das Gericht fest, wodurch auch immer, dass sich auch
auf der Leiche von Herrn Toll Bauschaum befand. Die Spusi hatte diesbzgl. jedenfalls
nichts feststellen können.
@jaska S_C schrieb:
Falschinformation und Lügen liegen verdammt oft nahe beisammen.
jaska schrieb:Entscheidend ist hierbei die Motivation, die zugrunde liegt.
Zum Beispiel können Zeugenaussagen falsch sein. Ursache sind u.a. falsche Wahrnehmung (inkl. falschen Schlußfolgerungen), modifizierte/verblasste/manipulierte Erinnerungen. Oder aber bewußte Falschaussagen zur Belastung eines Menschen.
Wenn ein Gericht tatsächlich (!) falsche Aussagen trifft, dann kann es falsch informiert worden sein (ebenfalls bewußt oder unbewußt) oder aber es hat die falschen Schlüsse gezogen oder es will selbst bewußt gegen einen Angeklagten agieren.
Dass alle diese Fälle vorkommen können, da geh ich mit. Für jede Art von Verschwörungstheorie ist aber entscheidend, dass ausschliesslich oder zumindest überproportional jedes belastende Element als bewußte Handlung interpretiert wird. Das wird immer vermutet, bewiesen wird es nie.
Insofern hab ich damit ein Problem, wenn einem Gericht Lügen unterstellt werden.
Ich sehe keinen Grund, warum das Gericht Darsow einen Strick drehen wollte/sollte.
Überhaupt sehe ich keine Fehlinformation, auch die Spurenlage wurde doch genau so berichtet wie sie war. Dass nun ein Gegengutachten im Raum steht heisst ja erst mal gar nichts. Da hat Jemand den Finger gehoben und Zweifel angemeldet. Das ursprüngliche Gutachten und die gerichtliche Beweisaufnahme sind dadurch ja nicht weggewischt.
Mich wundert auch ehrlich gesagt nicht, dass ein von der Verteidigung in Auftrag gegebenes Gutachten zu einem gegenteiligen Ergebnis kommt, das ist ja irgendwie die Natur eines Gegengutachtens. Wäre die Sache so dermaßen offensichtlich und klar, so hätte das alles ja 4 Jahre früher stattfinden können. So macht es den Eindruck als habe man verzweifelt 4,5 Jahre gesucht und schliesslich das verwendet, was noch am vielversprechendsten ist.
Zunächst einmal müsst ich wissen, was du im
Fall Darsow als Falschinformation oder als Lüge bewerten würdest.
Das mit den Zeugen kann ich unterstreichen. Allerdings können Zeugenaussagen von einem Gericht einfach umgedeutet werden, wenn dadurch dessen "Überzeugung" bekräftigt werden soll. Als Beispiel dazu: die mutmaßlichen Schüsse an jenem Tattag. Keiner dieser Zeugen konnte oder wollte bestätigen, dass es sich bei diesen Geräuschen oder Knaller um Schüsse handelte. Richtig? Das Gericht war aber davon überzeugt, dass es sich um Schüsse gehandelt muss. Warum? Weil's besser in die Indizienkette passte, die es selbst konstruiert hatte. Das Problem dabei: diese Zeugen sprachen von
zwei Knaller. Was ist mit dem, der
sechs gehört haben will? Der passt ja so gar nicht in den vom Gericht angenommen Tatablauf.
Wenn ein Gericht tatsächlich eine falsche Aussagen trifft, dann hat das zunächst einen Zweck: die eigene Überzeugung zu untermauern. Gerade bei Indizienfällen wie dieser hier. Dazu als Beispiel: die Bauschaumpartikel auf Herrn Tolls Leiche, die niemand zuvor gesehen hat. Und weil es gerade passt: was ist das für dich? Eine "Fehlinformation" oder eine "Lüge"? Wahrscheinlich ein Irrtum. Oder? Kann ja mal vorkommen.
Dass du keine Fehlinformation siehst, beantwortet meine erste Frage. Hatte ich mir auch gedacht. Dass die Spurenlage aber genau so berichtet worden sein soll wie sie war, ist allerdings falsch, wie ich dir eben beschrieben habe.
Ein Gegengutachten kann es z.B. dann geben, wenn das erste Gutachten fehlerbehaftet oder komplett falsch ist. Wo nichts anzuzweifeln ist, kann auch nichts angezweifelt werden. Zudem: wer zweifelt denn ein richtiges Gutachten an und zu welchem Zweck? Oder anders gefragt: welchen Erfolg sollte das bringen?
Du meinst, das hätte alles früher geschehen sollen? Finde ich auch und Andreas D. bestimmt erst recht. Warum so spät, dürfte aber doch einleuchten. Oder nicht? Das alles kostet eine Menge Geld und es braucht zudem einen Anwalt, der, wenn er schon pro bono arbeitet, auch die Zeit für den Fall haben muss. Ganz einfach und völlig nachvollziehbar. Für mich, jedenfalls.