@AnNevis Und Ermittlungsakten oder Teile davon werden niemals an die Öffentlichkeit gegeben, schon aus Datenschutzgründen. Die Öffentlichkeit geht es nichts an, welche Zeugen im Rahmen der Ermittlungen was, auch zu höchstpersönlichen Dingen, über sich und andere gesagt haben. Ebenso gehen die Öffentlichkeit medizinische Befunde nichts an oder finanzielle Verhältnisse der Vernommenen.
Vielleicht, nein sogar ziemlich sicher meint
@Alice_im_Wl mit „Nebenakten“ schlicht das, was der Verteidiger sich aus den Ermittlungsakten zulässigerweise an Abschriften bzw. Kopien hat machen dürfen, nachdem er Akteneinsicht genommen hat. Diese Verteidigerunterlagen bekommt natürlich, vom Verteidiger eben, auch der Beschuldigte/Angeklagte, und von dieser Seite hat Alice sie, keinesfalls von den Ermittlern selbst.