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Der Fall Gustl Mollath

3.212 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Betrug, Bayern, Psychiatrie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Gustl Mollath

20.07.2018 um 00:52
https://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Erklaerung-der-Verteidigung-2013-07-26.pdf
Erstmals durch die Staatsanwaltschaft Regensburg wurde Edward Braun am 22.1.2013 zu seinen
Bekundungen gehört. Seine Aussage wurde alsdann ein wesentlicher Bestandteil des von der Staatsanwaltschaft Regensburg am 18.3.2013 gestellten Wiederaufnahmegesuchs.
Ohne Aussage Brauns hätte es nie ein WAV gegeben, deshalb Vereidigung.
Zahnarzt Dr. Braun wurde bereits wegen einer Steuersache zu 300 Tagessätzen á 15,-- Euro verurteilt,
https://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Hauptverhandlung-2014-08-08-v2.pdf - Seite 138
Und nun erzählt uns in Minute 12:00, sein neuer Anwalt, Mollath sei von der Unterstützung dieses Zahnarzt abhängig gewesen?
Sorry, hier mag ich einfach nicht an den Reichtum glauben.

Morgen geht es weiter mit dem Anhören des Videos.


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Der Fall Gustl Mollath

20.07.2018 um 12:55
Zitat von towel_42towel_42 schrieb am 25.06.2018:Ansonsten sehr erhellend ja immer auch die Artikel von Beate Lakotta.
Auch wenn sich dieser Artikel von 2012 unverdrossener Beliebtheit erfreut - dieser wird nicht weniger einseitig. Und er ist überholt.

Die gleiche Autorin stellt nämlich 2014 fest:
Unstrittig ist aus heutiger Sicht: Mollath war unverhältnismäßig lange in der Psychiatrie untergebracht. Das Urteil gegen ihn steckt voller Faktenfehler, das Verfahren wurde schlampig geführt und verletzte seine Grundrechte.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gustl-mollath-wiederaufnahmeverfahren-beginnt-in-regensburg-a-979168.html
Zitat von jaskajaska schrieb:Oder aber, dass der Meineidsprozess gegen Hr. Braun nur wegen einer Nichtigkeit mit einer Verurteilung geendet hat, die für den Fall Mollath völlig irrelevant gewesen sein.
Das trifft so zu. Die Aussage war irrelevant. Dr. Braun hat gelogen, was seine handschriftliche Dokumentation des Gesprächs mit Petra M. anbelangt hatte. Diese hatte er erst Jahre später nachträglich angefertigt und im Prozess 2014 präsentiert. Und nur deswegen erfolgte die Verurteilung. Seine Aussage hatte für die Feststellung der gefährlichen Körperverletzung keine Bedeutung. Sie wird in diesem Zusammenhang kein einziges Mal im Urteil erwähnt.
Zitat von emzemz schrieb:Ohne Aussage Brauns hätte es nie ein WAV gegeben, deshalb Vereidigung.
Nein. Das Wiederaufnahmeverfahren erfolgte bekanntermaßen wegen einer unechten Urkunde und weiterer Formfehler beim Prozess vor dem LG Nürnberg.


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Der Fall Gustl Mollath

20.07.2018 um 15:00
Zitat von monstramonstra schrieb:Nein. Das Wiederaufnahmeverfahren erfolgte bekanntermaßen wegen einer unechten Urkunde und weiterer Formfehler beim Prozess vor dem LG Nürnberg.
Na gut, dann zitiere ich es wörtlich :D , besser?
Seine Aussage wurde alsdann ein wesentlicher Bestandteil des von der Staatsanwaltschaft Regensburg am 18.3.2013 gestellten Wiederaufnahmegesuchs.



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Der Fall Gustl Mollath

20.07.2018 um 15:39
Besser. 😀 Das wertet allerdings RA Strate so, es ist sein Zitat. Ich sehe das anders, gemessen an 359 StPO.


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Der Fall Gustl Mollath

20.07.2018 um 16:50
@monstra
Zitat von monstramonstra schrieb:Das trifft so zu. Die Aussage war irrelevant. Dr. Braun hat gelogen, was seine handschriftliche Dokumentation des Gesprächs mit Petra M. anbelangt hatte. Diese hatte er erst Jahre später nachträglich angefertigt und im Prozess 2014 präsentiert. Und nur deswegen erfolgte die Verurteilung.
Das macht natürlich die völlig unbewiesenen Angaben zu dem vermeintlichen Drohanruf gegen Mollath nicht glaubwürdiger.
Wer Beweise fälscht und das Zustandekommen dieses Beweises wahrheitswidrig im Untersuchungsausschuss und unter Eid bestätigt, der ist halt nimmer der Saubermann, der in Sachen Gerechtigkeit und Wahrheitsfindung unterwegs ist.

Mit diesem Meineid wird m.E. nach seine gesamte Aussage nichtig.


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Der Fall Gustl Mollath

20.07.2018 um 17:06
Der Auffassung kann man sein. Zwingend ist sie nicht.

Vor dem LG Regensburg war sie jedenfalls nicht prozessentscheidend.


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Der Fall Gustl Mollath

20.07.2018 um 22:06
Wikipedia: Wilhelm Schlötterer

Dr. Wilhelm Schlötterer, er hat auch ein Buch zum Fall Mollath geschrieben, äußert sich in der Pressekonferenz ab Minute 25:10
Herr Mollath ist unschuldig in jeder Weise. ... er hat auch seine Frau nicht misshandelt. ... Es gab einen Wiederaufnahmeprozess in Regensburg. Da wurde er in vollem Umfang freigesprochen, von allen Vorwürfen, es wurde festgestellt aber, er habe seine Frau misshandelt, dennoch wurde er freigesprochen mit der Begründung, dass er damals möglicherweise schuldunfähig gewesen sei. Auf diese Weise hat man ihm, aus welchen Gründen auch immer, schon wieder das Etikett angeheftet, er habe seine Frau misshandelt.
Hat Mollath nach Meinung von Dr. Schlötter seine Frau jetzt misshandelt oder doch nicht?
Worauf will er mit seinem juristischen Jain hinaus?

Ich sehe da ganz laienhaft nur ein Etikett, nämlich dass Mollath eben nicht so ganz "normal'" ist und die Forensik vielleicht doch nicht der falscheste Platz für seine Unterbringung war.


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Der Fall Gustl Mollath

21.07.2018 um 10:03
Zitat von emzemz schrieb:Hat Mollath nach Meinung von Dr. Schlötter seine Frau jetzt misshandelt oder doch nicht?
Worauf will er mit seinem juristischen Jain hinaus?

Ich sehe da ganz laienhaft nur ein Etikett, nämlich dass Mollath eben nicht so ganz "normal'" ist und die Forensik vielleicht doch nicht der falscheste Platz für seine Unterbringung war.
Herr Schlötterer fasst das Urteil des LG Regensburg zusammen und bestreitet zugleich, dass Mollath seine Frau misshandelt hat (wie dort festgestellt). Insoweit hält er das Urteil für falsch. Falsch hält er auch, dass man "in dubio pro reo" Schuldunfähigkeit zum Zeitpunkt der Misshandlung angenommen hat.

Das sind genau auch die Punkte, die am Urteil kritisiert wurden (siehe Prof. Müller).

https://community.beck.de/2014/11/20/fall-mollath-einige-anmerkungen-zur-schriftlichen-urteilsbegr-ndung-des-lg-regensburg

Dein "Etikett" geht daraus nicht hervor.


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Der Fall Gustl Mollath

21.07.2018 um 10:24
Zitat von monstramonstra schrieb:Dein "Etikett" geht daraus nicht hervor.
Deshalb ist es ja auch mein Etikett. :troll:

Muss zugeben, alles verstehe ich nicht, was vielleicht daran liegen mag, dass ich mich rein emotional wehre, manchen Gedankengängen zu folgen. Was in einem Forum vielleicht tolerierbar wäre.

Ich verstehe auch nicht unbedingt, warum jemand Verdienstausfall geltend machen möchte für einen Zeitraum, in dem er nicht arbeiten konnte, wenn er in der Zeit zuvor, als ihm das möglich gewesen wäre, keiner Tätigkeit nachging (Miete für Werkstatt musste Ehefrau tragen). "Ausfall'" setzt doch voraus, dass da mal was war, was nun weggefallen ist. Aber wo nichts war, was soll da fallen:troll:


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Der Fall Gustl Mollath

21.07.2018 um 10:54
Zitat von emzemz schrieb:Ich verstehe auch nicht unbedingt, warum jemand Verdienstausfall geltend machen möchte für einen Zeitraum, in dem er nicht arbeiten konnte, wenn er in der Zeit zuvor, als ihm das möglich gewesen wäre, keiner Tätigkeit nachging (Miete für Werkstatt musste Ehefrau tragen). "Ausfall'" setzt doch voraus, dass da mal was war, was nun weggefallen ist. Aber wo nichts war, was soll da fallen
Kenne mich da auch nicht aus. Weiß nur, dass bei Schadensersatz die Schadenhöhe zu den absoluten Untiefen gehört. Siehe Autounfälle...


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Der Fall Gustl Mollath

17.08.2018 um 23:35
(Nix) Neues von Mollath: der Nordbayerische Kurier wollte 5 Jahre nach der Entlassung aus der Forensik mit Mollath über seine aktuelle Lebenssituation reden, bekam aber kein Interview.
Für nen kurzen Artikel reichte es dennoch: http://www.nordbayern.de/region/leben-nach-der-psychiatrie-was-macht-gustl-mollath-heute-1.7916738

Den Jahrestag nimmt auch die Badische Zeitung zum Anlass eines Berichtes, leider ist der größte Teil hinter der Bezah-Mauer: https://www.badische-zeitung.de/panorama/mensch-mollath--155516291.html

Und gleich noch ein Fernsehtipp: am 10. September im ZDF, 20.15, der Spielfilm zum Fall: https://www.swyrl.tv/exclusive/article/330937/gefangen-der-fall-k-mo-10-09-zdf-20-15-uhr

München.tv hat in seiner Serie "Menschen in München" Dr. Norbert Nedopil interviewt: https://www.muenchen.tv/mediathek/video/prof-dr-norbert-nedopil-psychiatrischer-gutachter/


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Der Fall Gustl Mollath

21.08.2018 um 11:33
@monstra
Weil es "drüben" nun wirklich Offtopic ist:
Monstra schrieb (Beitrag gelöscht):Das LG Regensburg hat zwar eine gefährliche Körperverletzung seiner Ehefrau (in einem Fall) für erwiesen erachtet. Aber das LG hat eine wahnhafte Erkrankung gerade nicht festgestellt, sondern Herrn Mollath eine Entschädigung für die jahrelange rechtswidrige Zwangsunterbringung in der Psychiatrie zugesprochen.
Aus dem Urteil:



https://www.strate.net/de/dokumentation/mollath.html (Archiv-Version vom 02.03.2018)
Bei dem Angeklagten lag bei Begehung der Tat möglicherweise eine schwere andere seelische Abartigkeit in Form einer wahnhaften Störung vor, bei der das Denken des Angeklagten in ein geschlossenes System bezogen auf illegale Bankgeschäfte der Nebenklägerin eingeengt war.
Diese Störung war nicht ausschließbar auch von solcher Art und solchem Ausprägungsgrad, dass die psychische Funktionsfähigkeit des Angeklagten beeinträchtigt war und dass der Angeklagte zudem als Folge der Störung bei Begehung der Tat nicht in der Lage war, nach der Einsicht von dem Unrecht der Tat zu handeln.
...
In der Gesamt schau der Persönlichkeit des Angeklagten, des Anlasses der Tat und der Tatbegehung ist insbesondere nicht ausgeschlossen, dass sich eine wahnhäfte Störung auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation wie festgestellt auswirkte.
...
Ein konkreter Zusammenhang zwischen psychischer Störung und Tatbegehung, der zu einer erheblichen affektiven Beteiligung und Auswirkung auf die Handlungsmöglichkeiten geführt haben kann, ist vorliegend jedoch zur Überzeugung der Kammer gerade gegeben:
So hat der Sachverständige Prof. Dr. Nedopil in seinem Gutachten nachvollziehbar, und überzeugend ausgeführt, dass angesichts einer ehelichen Krise in Anbetracht der Persönlichkeit des Angeklagten eine Kompromissfindung nicht einfach gewesen sei, und durch einen Wahn das Steuerungsvermögen über das hinaus in Mitleidenschaft gezogen worden sein könne, was aufgrund der kritischen ehelichen Situation ohnehin zu erwarten gewesen wäre.
...
Maßgeblich für die rechtliche Einordnung der beim Angeklagten nicht ausschließbar vorliegenden wahnhaften Störung sind hierbei die festgestellten Persönlichkeitszüge und Verhaltensauffälligkeiten des Angeklagten, aufgrund derer nicht auszuschließen, sondern vielmehr naheliegend ist, dass am 12.8.2001 bei den Angeklagten eine solche psychische Störung mit relevanter Ausprägung und erheblichem Einfluss auf die soziale Anpassungsfähigkeit im Sinne von § 20 StGB bestand.
Zwar mag jede einzelne der beschriebenen Verhaltensweisen für sich genanmen keine wahnhafte Störung belegen, deren Symptome das Leben in relevanter Weise einengen. In ihrer Gesamtheit lassen sie jedoch das Vcirliegen einer wahnhaften Störung in einen Ausprägungsgrad, die, in rechtlicher Hinsicht eine schwere andere seelische Abartigkeit im Sinne von § 20 StGB begründet, nicht ausschließen.
...
In der Gesamtschau sind Art und Grad der psychischen Störung zwar nicht mehr sicher feststellbar. Jedoch ist das Vorliegen einer wahnhaften Störung, die das vierte Eingangskriterium des § 20 StGB erfüllt und so ausgeprägt war, dass der Angeklagte wegen dieser bei Begehung der Tat am 12.08.2001 nicht in der Lage war, nach der Einsicht vcm Unrecht der Tat zu handeln, naheliegend und nicht auszuschließen.
Das Gericht hat eben eine solche Wahn-Erkrankung nicht ausgeschlossen sondern eher das Gegenteil, denn darauf begründete sich die ihm zugunsten ausgelegte (damalige) Schuldunfähigkeit zur Tatzeit.


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Der Fall Gustl Mollath

21.08.2018 um 12:36
Das Gericht hat nur zu prüfen, ob das Vorliegen einer psychischen Erkrankung, die die Voraussetzungen des 20 StGB erfüllt, nicht ausschließbar ist. Genau das hat ja auch das LG Nürnberg-Fürth festgestellt (wir erinnern uns: Justizskandal).


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Der Fall Gustl Mollath

22.08.2018 um 09:22
@monstra

Die Misshandlungen an der Ex Frau von Gustl Mollath sind nur in schriftlicher Form in einem Ärztlichen Gutachten vorhanden.
Wie wir ja hinlänglich Wissen ist Papier geduldig oder nur soviel Wert wie das Papier auf dem das Gutachten geschrieben steht.
Ich erinnere mich nicht gelesen zu haben das diesem Gutachten der Verletzungen auch Fotos beigelegt sind und wurden.


Nun kurz zum Gutachten der Ärztin selbst.
OK Hätte hätte Fahrradkette.

Den ermittelnden Beamten wie auch dem Gericht selbst hätte auffallen müssen das das Gutachten nicht von der Ärztin selbst Unterzeichnet war sondern von ihrem Sohn. Denn der Briefkopf deutete ganz klar auf die Ärztin hin. Das deren Sohn Unterzeichnet hat war und ist Urkundenfälschung. Das gleiche wäre der Fall wenn ich das Testament meiner Mutter / Vater oder Bruder unterzeichnen würde.

Fazit:

Das Gutachten war von Anfang an nichts wert.


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Der Fall Gustl Mollath

22.08.2018 um 10:50
@EC145
Zitat von EC145EC145 schrieb:Das deren Sohn Unterzeichnet hat war und ist Urkundenfälschung.
Ist es? Braucht also jeder Angestellte sein eigenes Briefpapier?


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Der Fall Gustl Mollath

22.08.2018 um 13:08
Zitat von jaskajaska schrieb:" nun wirklich Offtopic ist:

Monstra schrieb (Beitrag gelöscht):
Das LG Regensburg hat zwar eine gefährliche Körperverletzung seiner Ehefrau (in einem Fall) für erwiesen erachtet. Aber das LG hat eine wahnhafte Erkrankung gerade nicht festgestellt, sondern Herrn Mollath eine Entschädigung für die jahrelange rechtswidrige Zwangsunterbringung in der Psychiatrie zugesprochen.
Zitat von jaskajaska schrieb:Aus dem Urteil:
Die von Dir genannten Zitate (leider ohne Seitenzahlen) belegen meinen o.g. Satz.

Das LG Regensburg hat nicht festgestellt, dass Herr Mollath wahnkrank war - sondern es hat nur festgestellt, dass dies nicht ausgeschlossen ist.

Ich denke, ich muss Dir nicht erläutern, dass das ein himmelweiter Unterschied gegenüber der Behauptung ist, das LG habe (positiv) festgestellt, dass Herr Mollath wahnkrank war.
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Das Gericht hat nur zu prüfen, ob das Vorliegen einer psychischen Erkrankung, die die Voraussetzungen des 20 StGB erfüllt, nicht ausschließbar ist. Genau das hat ja auch das LG Nürnberg-Fürth festgestellt (wir erinnern uns: Justizskandal).
Nein. Das LG Nürnberg hat festgestellt, dass die Voraussetzungen des § 63 StGB vorliegen. Voraussetzung ist Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit nach §§ 20, 21 StGB.

Ich weiß, es gibt keine Justizskandale, sondern nur hysterische Medien, Verschwörungstheoretiker und naive Menschen, die Märchen auf den Leim gehen. Unsere Justiz machte keine Fehler. V.a. nicht die bayerische Justiz. Nie.


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Der Fall Gustl Mollath

22.08.2018 um 13:15
Zitat von monstramonstra schrieb:Ich weiß, es gibt keine Justizskandale, sondern nur hysterische Medien, Verschwörungstheoretiker und naive Menschen, die Märchen auf den Leim gehen. Unsere Justiz machte keine Fehler. V.a. nicht die bayerische Justiz. Nie.
Naja, im Fall Mollath hat die bayrische Justiz sehr wahrscheinlich, Leben gerettet.....


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22.08.2018 um 13:20
@monstra
Wenn Du sagst, dass das Gericht keinen Nicht-Wahn festgestellt haben bin ich einverstanden :)

Das LG Regensburg stellte keine sichere Wahnerkrankung fest. Aber eben auch keine sichere psychische Gesundheit. Zugunsten des Angeklagten wurde die Möglichkeit eines Wahns in Betracht gezogen und anhand der Zitate wird klar, dass der Wahn "nahelag".

p.s.: das Dokument von Strate ist durchsuchbar, da kannst auf Knopfdruck die Zitate finden.


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Der Fall Gustl Mollath

22.08.2018 um 13:42
@jaska
Zitat von jaskajaska schrieb:Ist es?
Oh Herje. Natürlich ist es Urkundenfälschung. Dies hat auch das Gericht so festgestellt. Von daher ist das Gutachten wertlos.

Da Du Dich ja offenbar sehr gut Auskennst im Fall Mollath kennst Du dich Sicher auch bei den Nebenschauplätzen Rund um den Fall bestens aus.
Gibt es NEWS im Plagiats Verfahren gegen Dr. Leipziger ?


https://www.swp.de/suedwesten/staedte/ulm/fall-mollath_-uni-ulm-prueft-plagiats-vorwurf-20196417.html (Archiv-Version vom 30.11.2018)


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Der Fall Gustl Mollath

22.08.2018 um 13:46
@monstra
Zitat von monstramonstra schrieb:Unsere Justiz machte keine Fehler. V.a. nicht die bayerische Justiz. Nie
Glaubst Du das wirklich ? Ach ja. Die Beate Merk hat das Parlament und den Sonderausschuss zum Fall Mollath bezüglich des Internen Revisionsbericht der HVB Nürnberg niemals angelogen.


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