Dachte, nach der unerfreulichen Diskussion, die wir bereits um den 2. Vorfall hatten, sei das klar. Hoffe
@SCMP77 verzeiht mir, dass ich hier nochmals interveniert habe.
@alltraces schrieb:Er wurde nicht verurteilt, weil man ihn für einen Spinner hielt, sondern weil man zu dem Urteil gelangte, dass er die ihm zur Last gelegten Straf(!)taten begangen hat (!)
Er wurde nicht in die Psychiatrie "gesperrt", weil man ihn für einen Spinner hielt, sondern weil sich sowohl vor als auch im Laufe des Verfahrens den Ermittlungsbehörden (inkl. Gericht) Hinweise darauf ergaben, dass er schuldunfähig sein könnte.
Auch hier noch einmal zur Klarstellung:
Zum Zeitpunkt des 1. Urteils (2006) gab es keinen Grundsatz "in dubio pro" Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) zum
Zeitpunkt der Tat. Den hat der BGH erst im Zuge der Revision über das 2. Urteil (2014) für zulässig erklärt. Und der BGH hat zugleich klargestellt, dass dann eine Unterbringung nach § 63 StGB unzulässig ist. Da muss die Schuldunfähigkeit
zweifelsfrei gegeben sein. Wohlgemerkt wieder zum Zeitpunkt der Tat.
Einziger Beleg dafür, dass Herr Mollath zum Zeitpunkt der Tat (August 2001) ein "Spinner" war, sind seine Briefe. Selbst wenn man Paranoia annimmt, lassen sich daraus Null Rückschlüsse ziehen, ob Herr Mollath schuldunfähig i.S.v. § 20 StGB war, als er seine Frau verprügelte (nimmt man das als gegeben an).
Ich gehöre nicht der Zunft der forensischen Psychiater an. Aber ich halte mich für einen halbwegs vernünftigen und logisch denkenden Menschen. Was der Dr. Leipziger im 1. Verfahren abgeliefert hat, grenzt nach allen Gesetzen der verständigen Würdigung von Expertisen an Voodoo. Erschreckend ist nicht nur, dass dieser Mann solche Feststellungen trifft. Nein. Erschreckend auch seine Uneinsichtigkeit. Noch 2013 hält er im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung (dafür gab es vermutlich gutes Geld) einen Vortrag mit dem Thema "Unser Gustl: Realität, Wahn, Justiz und Medien".
https://opablogdotnet.files.wordpress.com/2013/06/krc3b6berleipz.jpgDieses Maß an Realitätsverweigerung erfüllt meine Kategorien für "Spinner". Ich kenne niemanden aus der Zunft der forensischen Psychiater persönlich, aber aus Urteilen und Medienberichten habe ich die meisten Expertisen als sehr nachvollziehbar, emphatisch und sachgerecht wahrgenommen. Ich hoffe deshalb, es handelt sich um einen Einzelfall. Vermutlich - so legen es andere Gutachten im Fall Mollath nah (siehe Dr. Weinberger) - hätte man mit guten Gründen eine Persönlichkeitsstörung bei Mollath attestieren können. Nach den neuen ICD-Kriterien gibt es mittlerweile so viele Arten davon, dass sich vermutlich 80% der Bundesbürger unter eine solche subsumieren ließen.
Wer aber so einem Gutachter, so einem Gerichtsurteil und dann der Freiheitsberaubung in der Psychiatrie anheimfällt, sich in einer psychischen Aussahmesituation befindet, die Tat bestreitet, der verhält sich m.E. relativ normal.
Auf
weitere Merkwürdigkeiten will ich bloß hinweisen:
- Die ersten Verfügungen des AG Nürnberg, Mollath nach § 81 StGB zeitweise unterzubringen (2004), waren auch rechtswidrig, weil die Voraussetzungen des § 81 StGB nicht vorlagen.
- Die Abgabeverfügung des AG an das LG blieb aus unerklärlichen Gründen so lange liegen, bis die Kammer am LG Nürnberg unter RiLG Dr. Brixner nach dem Geschäftsverteilungsplan dafür zuständig war.
- Dr. Brixner verfügte dann sofort die erneute vorläufige Unterbringungen Mollaths in der Psychiatrie aus der er für die Verhandlung vorgeführt wurde.
- Dr. Brixner hatte schon 2004, einmal kurz mit dem Fall befasst, in einem erstaunlichen Maß an Überengagement den Finanzbehörden mitgeteilt, dass er den Anzeigenerstatter Mollath für irre hielt. Der Steuerbeamte hat daraufhin die Anzeigen Mollaths (den Duroplastordner) zdA gelegt. Das Verhalten Brixners ist höchst ungewöhnlich.
- Die Zeugin für Vorfall 2 (vom 31. Mai 2002), Frau S., war zugleich die Ehefrau von Frau Mollaths Bruder und Sprechstundenhilfe in der Praxis von Frau Dr. R., die 2002 ein Attest über einen Vorfall 2001 ausstellte. Vermutlich ist das ein Grund, warum diese Tat 2014 so "detailarm" von Frau S. vor Gericht geschildert wurde. - Ne, das ist jetzt ein unsachliches Argument, schließlich waren 12 Jahre vergangen...
https://blog.delegibus.com/2012/11/28/justiz-im-wahn-wahn/Es gibt hier nicht nur eine Fehlentscheidung. Nein, es gibt ein
Dutzend davon. Der Fall kommt erst in geordnete Bahnen, als die CSU-Führung beschließt, ein "Weiter So!" würde das Ansehen der Justizbehörden beschädigen. Die
StA beim LG Regensburg macht einen
Wiederaufnahmeantrag. Das LG Regensburg lehnt diesen mit fadenscheinigen Argumenten ab. Ein letztes Aufbäumen der Betonkopffraktion, man denkt noch in alten Mustern. Das OLG Nürnberg repariert die Sache.
Das 2. Verfahren läuft dann
rechtsstaatlich korrekt. Endlich. Aber man schenkt Mollath nochmal ein, indem man trotz Nichtaussage seiner Frau und der Aussage-Aussage-Situation zum Tatbestand einer
gefährlichen Körperverletzung kommt. Das ist bei einer solchen Beweislage (die alltäglich ist für Strafgerichte) nicht üblich. Es wird sehr aufwendig begründet und ist revisionsfest. Freie richterliche Beweiswürdigung. Da waren hervorragende Juristen am Werk. Sie haben aus Sicht der angeschlagenen bayerischen Justiz des Beste herausgeholt.
Eine eingehende und Analyse zum 2. Urteil von Prof. Müller:
https://community.beck.de/2014/11/20/fall-mollath-einige-anmerkungen-zur-schriftlichen-urteilsbegr-ndung-des-lg-regensburgDas LG hat es also mit
hoher juristischer Kunst geschafft, dass sich heute Leute hinstellen und (unzutreffend) Herrn Mollath als "Frauenhalbtotwüger" diskreditieren können.
Die Richterin wird dafür sicher belohnt worden sein - mit einem besser dotierten Posten mit weniger Arbeit, wo noch viel Zeit für den Golfplatz bleibt. So funktioniert das mit der richterlichen Unabhängigkeit. Wer dagegen unbotmäßig urteilt oder einer falschen Partei angehört, der landet im Referat mit den größten Aktenbergen, derer man ohne 16-Stunden-Tag nicht Herr wird. Eine ehm. Richterin am AG Regensburg hat das am eigenen Leibe erlebt und mir persönlich davon berichtet.