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Der Fall Gustl Mollath

3.212 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Betrug, Bayern, Psychiatrie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Gustl Mollath

12.06.2018 um 21:23
Zitat von jaskajaska schrieb:Ja. Es gab interne Unregelmäßigkeiten in der Bank. Illoyale Aktionen einiger Mitarbeiter, die interne Konsequenzen hatten. Keine der informierten Behörden konnte aber auch nur Anzeichen einer systematisch organisierten Schwarzgeld- oder Steueraffäre finden.
Das wurde auch hier nicht wirklich behauptet. Es hat aber einige Jahre zuvor so etwas definitiv im großen Umfang gegeben. Und für einen Beobachter, der da nur erstmal oberflächlich die Unregelmäßigkeiten von Außen erkennt, kann dann genauso zur Ansicht kommen, dass die neuerlichen Unregelmäßigkeiten ein erneuter Fall einer Verschwörung der Banken mit deren Kunden gegenüber dem Staat darstellt. Und nur darauf kommte es erstmal an. Ein Wahn ist aus dieser Schlussfolgerung erstmal nicht zu erkennen.
Zitat von jaskajaska schrieb:Ja, ich schreibe selten etwas, wenn ich nicht davon überzeugt bin. Für mich ist ihre Version eindeutig stimmiger.
Achso, es ist nur Deine Überzeugung, dass sie Mollath nicht schaden wollte. Ich sehe das anders. Der Vorfall von 2002 hatte auch das Gericht nicht übezeugen können, und wegen der vielen ungeklärten Dinge, die schon im ersten Verfahren hätte geklärt werden müssen, sehe ich das eben anders.

Und mmmhh, ich habe mit der Ausage von Frau Mollath bzgl. des Reifenstechers auf dem Video auch so mein Problem.


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Der Fall Gustl Mollath

12.06.2018 um 21:35
Zitat von tracestraces schrieb:Wurde hier ein Mann aus politischen Gründen entlassen oder weil erwiesen wurde, dass er tatsächlich psychisch gesund und keine Gefahr für seine Umwelt sei?
Fragen über Fragen... Vergisst man manchmal, diese beiden Dinge sauber voneinander getrennt zu betrachten.
Eigentlich solltest Du es besser wissen. Eine Entlassung erfolgt nicht erst, wenn erwiesen wurde, wenn keine Gefahr für die Umwelt und derjenige psychisch gesund ist. Das kann in dieser absoluten Form niemals erwiesen werden. Die Untergebrachten würden dann bis zu ihrem Lebensende in der Forensichen verbringen. Eigentlich hätte Dir das schon der Fall Kulac zeigen müssen.


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Der Fall Gustl Mollath

12.06.2018 um 22:02
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb: Eigentlich hätte Dir das schon der Fall Kulac zeigen müssen.
Schon?
Erst wurde Mollath entlassen.
Kulac' Entlassung war später.


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Der Fall Gustl Mollath

12.06.2018 um 22:05
Zitat von tracestraces schrieb:Wo, außer im Rahmen einer Verschwörungstheorie, ist ein derart eklatantes Ausklammern von Fakten, die schlichtweg zum GANZEN Fall gehören, üblich?
In Deiner engagierten Verteidigung des Urteils des LG Nürnberg klammerst Du ebenfalls ein Faktum aus - wie eigentlich fast alle Beiträge hier, die dieses wirklich schäbige Exemplar richterlicher Willkür als vermeintlich sachgerechtes Urteil verteidigen:
Zitat von tracestraces schrieb:Er wurde nicht in die Psychiatrie "gesperrt", weil man ihn für einen Spinner hielt, sondern weil sich sowohl vor als auch im Laufe des Verfahrens den Ermittlungsbehörden (inkl. Gericht) Hinweise darauf ergaben, dass er schuldunfähig sein könnte.
Nein. § 63 StGB (a.F.) verlangte mehr. Nämlich die Gemeingefährlichkeit des Täters. Um die herbeizufabulieren hat das LG Nürnberg auf die Reifenstecherein zurückgegriffen und diese für bewiesen erachtet. Beweise? Fehlanzeige. Bei der Feststellung der Gemeingefährlichkeit hat das LG Nürnberg weiter alle Anforderungen von BGH und BVerfG für eine Anwendung des § 63 StGB in den Wind geblasen.

Namhafte Juristen haben zu dem Fall Stellung genommen. Im Dutzend. Und im Tenor ähnlich. Auf Prof. Henning-Ernst Müller habe ich schon mehrfach verwiesen:
"Um es kurz zu machen: Die Strafsache Mollath ist eine bisher von mir nie gesehene Ansammlung von vorsätzlichen Gesetzesverletzungen, gravierenden Verfahrensfehlern, gepaart mit schweren Verteidigungsfehlern und Versagen von kontrollierenden Instanzen. Hinzu kommt eine – angesichts der (sachlich formulierten) Schreiben Mollaths - geradezu unmenschlich erscheinende Ignoranz der jeweiligen Adressaten."
https://community.beck.de/2013/02/23/der-fall-mollath-in-der-wiederaufnahme

Solche fachlich fundierten Feststellungen von Strafrechtsexperten mit Verschwörungstheorien wie "Chemtrails" oder "CIA ermordete JFK" in einen Topf werfen zu wollen, das ist einfach lächerlich. Pappkameraden aufstellen und mit großen Getöse umnieten - hatten wir schon mal.

Die Vorwürfe Mollaths gegen seine Frau wurden nie verfahrensmäßig gerichtlich geklärt. Natürlich hat Frau Mollath kein Interesse an einer Anzeige wegen Übler Nachrede gehabt, sonst wäre das gerichtlich thematisiert worden. Frau Mollath hat krumme Dinger gedreht, die Justiz hat die Informationen Mollaths ignoriert.

Auch hierzu Prof. Müller (s.o.), der solche Sachen wahrlich besser als ich beurteilen kann:
Die im Prozess erhobene Strafanzeige gegen seine Frau enthielt konkrete Angaben mit Namen, Beträgen und schweizerischen Konten. Viel konkreter hätte man es nicht darstellen können; nach juristischen Kriterien begründeten diese Angaben zumindest einen Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung und Beihilfe dazu. Gegen die Nürnberger Staatsanwältin, die ein Strafverfahren im Jahr 2004 mit offenbar fehlerhafter Begründung gar nicht erst eingeleitet hat (...), liegt damit meines Erachtens möglicherweise selbst der Anfangsverdacht einer Strafvereitelung im Amt vor. Allerdings dürfte dieser Vorwurf mittlerweile ohnehin verjährt sein, ebenso wie evtl. strafrechtliche Vorwürfe gegen die Ex-Ehefrau des Herrn Mollath und ihre Kollegen, die geholfen haben sollen, Geld in die Schweiz zu schaffen.
https://community.beck.de/2013/06/19/die-aff-ren-im-fall-mollath


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Der Fall Gustl Mollath

12.06.2018 um 22:16
Zitat von monstramonstra schrieb: Frau Mollath hat krumme Dinger gedreht, die Justiz hat die Informationen Mollaths ignoriert.
So lange es nicht um Schwarzgeld ging, war das eine Sache zwischen Frau Mollath und ihrem Arbeitgeber.
Nachfragen bei Herrn Mollath bezüglich Schwarzgeld wurden von ihm nicht beantwortet.

Wir drehen uns im Kreis.


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Der Fall Gustl Mollath

12.06.2018 um 22:18
@traces

Danke für das Einstellen des Gutachtens.
Hatte doch völlig vergessen, was für ein Stinkstiefel im wahrsten Sinne des Wortes Mollath war :D


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Der Fall Gustl Mollath

12.06.2018 um 22:29
Zitat von monstramonstra schrieb:Die im Prozess erhobene Strafanzeige gegen seine Frau enthielt konkrete Angaben mit Namen, Beträgen und schweizerischen Konten. Viel konkreter hätte man es nicht darstellen können; nach juristischen Kriterien begründeten diese Angaben zumindest einen Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung und Beihilfe dazu. Gegen die Nürnberger Staatsanwältin, die ein Strafverfahren im Jahr 2004 mit offenbar fehlerhafter Begründung gar nicht erst eingeleitet hat (...),
Jetzt will ich ja dem Professor und dir nicht zu nahe treten, aber außerhalb der Namen, Beträge und Transfers hatte Mollath eine kleine Kleinigkeit vergessen. Die Begründung, weswegen es sich bei diesen Transfers um versteckte, der Steuerhinterziehung dienende Aktionen gehandelt haben solle.

Wenn ich dir die Namen, Geldbeträge und Institute von 5 Freunden nenne, die binnen einer Woche Transaktionen getätigt haben - würdest du da auch nicht erstmal nach dem Zusammenhang fragen, weswegen ich deren Überweisungen als Schwarzgeldgeschäfte verdächtige?

Ohne eine begründete Erklärung hierzu ist die grundlegende Voraussetzung für einen Anfangsverdacht von vornherein nicht gegeben. Was der Herr Müller da oben von sich gibt, würde bedeuten, dass eine Staatsanwaltschaft bereits dann einen Anfangsverdacht auf eine Straftat als begründet ansieht, wenn du ihr schreibst, dass du glaubst, dass traces gestern eine Bank ausgeraubt hat, weil du mich aus einer Bank an der Hauptstraße kurz vor Toreschluss hast rausgehen sehen. Würde es dann eine Staatsanwältin geben, die vor einem Herrn Müller Angst hat, der "Strafvereitelung im Amt" beschuldigt zu werden und somit deine Anzeige ernst nimmt, so würde man das "Willkür" nennen, die mit Rechtsstaatlichkeit so gut wie nix zu tun hat. Alles klar?!


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Der Fall Gustl Mollath

12.06.2018 um 23:02
@SCMP77
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Das wurde auch hier nicht wirklich behauptet. Es hat aber einige Jahre zuvor so etwas definitiv im großen Umfang gegeben. Und für einen Beobachter, der da nur erstmal oberflächlich die Unregelmäßigkeiten von Außen erkennt, kann dann genauso zur Ansicht kommen, dass die neuerlichen Unregelmäßigkeiten ein erneuter Fall einer Verschwörung der Banken mit deren Kunden gegenüber dem Staat darstellt. Und nur darauf kommte es erstmal an. Ein Wahn ist aus dieser Schlussfolgerung erstmal nicht zu erkennen.
Weil es einmal irgendwo einen Steuer- oder einen Schwarzgeldskandal gegeben hat ist klar, dass man mit oberflächlicher Kenntnis eine Unregelmäßigkeit zielsicher dem neuen, größten Skandal aller Zeiten zuordnet? Und das stört dann erst Monate nach einer Trennung so dermaßen, dass man damit Gott und die Welt belästigt? Viel offensichtlicher ist doch eine durch die Trennung erfahrene Kränkung und ein durchaus alltäglicher Rosenkrieg, der dann eben einem ehemaligen Partner möglichst effektiv schadet.
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Achso, es ist nur Deine Überzeugung, dass sie Mollath nicht schaden wollte.
Sicher. Basierend auf den uns vorliegenden Informationen kann ich nicht erkennen, dass sie gegen ihn gearbeitet hat.
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Der Vorfall von 2002 hatte auch das Gericht nicht übezeugen können
Vorhin sprachst Du von einer Begegnung 2003 und jetzt von einem Vorfall 2002, kannst Du das mal präzisieren?
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Der Vorfall von 2002 hatte auch das Gericht nicht übezeugen können, und wegen der vielen ungeklärten Dinge, die schon im ersten Verfahren hätte geklärt werden müssen, sehe ich das eben anders.
Du siehst das prinzipiell immer anders als es Gerichtsverfahren und Ermittlungen ergeben. Das ist in jedem Fall so, wo Du Dich äußerst. Deshalb kann ich das auch nicht so ernst nehmen. Wenn Du jetzt wieder damit anfängst, dass das Gericht von dem einen besagten Vorfall nicht überzeugt war, dann halte ich nochmals dagegen, dass das Gericht zugunsten des Angeklagten diesen Vorfall nicht gewertet hat, weil im Gegensatz zu anderen Vorfällen hier keine ausreichenden Details und gegenprüfbaren Indizien vorlagen. Dies hatten wir vor nicht allzu langer Zeit hier aufgeklärt und Du selbst hattest eingeräumt, Dich falsch erinnert zu haben. Und nun kommst Du wieder damit ums Eck? Ernsthaft?


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Der Fall Gustl Mollath

13.06.2018 um 00:22
@jaska

Offenbar steckst Du in dem Fall wohl nicht wirklich drin.

Es gab 3 vorgeworfene Sachverhalte, die das Gericht versucht hat zu klären. Der eine soll am 12.8.2001 gewesen sein. Der soll nach Ansicht des Gerichts auch so erfolgt sein, wie angeklagt. Dann gibt es den behaupteten Vorfall vom 31.5.2002, wo das Gericht nicht erkennen konnte, ob der Vorfall so war, wie angeblich behauptet. Und dann gab es noch die angebliche Reifenstechereien, die sich Ende 2014-Anfang 2015 erfolgt waren. Es gibt also keinen gerichtlich geklärten Vorfall von 2003, ich meinte natürlich den von 2002, da hatte ich micht verschrieben.

Also da kann man schon eigentlich sagen, dass nur noch wenig von dem übrig blieb, die nach Ansicht der StA eine Verurteilung wahrscheinlich war. Also soviel zu den Ansichten der Ermittler.

Und den Vorfall von 2002 sah das Gericht als nicht erwiesen an, er hätte besser aufgeklärt werden können, wenn die Nebenklägerin nicht von ihrem Ausagerecht gebrauch gemacht hatte. In welcher Richtung die Sache geklärt worden wäre, hat das Gericht offen gelassen. Für die Aussageverweigerung der Nebenklägerin gibt es eben 2 Möglichkeiten, entweder, sie will sich oder Mollath nicht belasten. Das lässt dann aber auch 2 mögliche Schlüsse zu, die Vernehmung hätte zeigen können, dass der Vorfall entsprechend von ihr aufgebauscht wurde, dass hier in Wirklichkeit eine Straftat gar nicht vorlag oder eben sie doch die Vorwürfe berechtigt waren.
Zitat von jaskajaska schrieb:Weil es einmal irgendwo einen Steuer- oder einen Schwarzgeldskandal gegeben hat ist klar, dass man mit oberflächlicher Kenntnis eine Unregelmäßigkeit zielsicher dem neuen, größten Skandal aller Zeiten zuordnet?
Es war ein durch die ganze Bankwirtschaft praktizierte Beihilfe zur Steuerhinterziehung, das versuchst Du zu verniedlichen. Das war nicht "irgendwo" und er war damals schon eine sehr schwerwiegende Sache und wie gesagt, die war nicht allzu lange her. Und die Banken hatten letzlich auch davon profitiert, da die Zinsen, welche die schweizer Töchter dann zahlten, geringer waren, als hier in D. Nur die nicht gezahlte Steuer machte das für den Bankkunden attraktiv und die Banken verdienten zusätzlich auf Kosten des Staates. Es war damals quasi ein Geschäftsmodell. Und wenn man dann von solchen Machenschaften erfährt, dann kann man durchaus auf die Idee kommen, dass man jetzt einfach nur andere Mittel und Wege gefunden hat, erneut Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu leisten. Das ist jedenfalls schon nachvollziehbar, zumal es ja wohl erneut auch um Transfer von Geld in die Schweiz ging.
Zitat von tracestraces schrieb:Wenn ich dir die Namen, Geldbeträge und Institute von 5 Freunden nenne, die binnen einer Woche Transaktionen getätigt haben - würdest du da auch nicht erstmal nach dem Zusammenhang fragen, weswegen ich deren Überweisungen als Schwarzgeldgeschäfte verdächtige?
Naja, wenn die in die Schweiz erfolgte, dann sollte man etwas genauer hinsehen. Und dürfte auch nicht die Aufgabe von Mollath sein, sondern die der StA.
Zitat von tracestraces schrieb:Jetzt will ich ja dem Professor und dir nicht zu nahe treten, aber außerhalb der Namen, Beträge und Transfers hatte Mollath eine kleine Kleinigkeit vergessen. Die Begründung, weswegen es sich bei diesen Transfers um versteckte, der Steuerhinterziehung dienende Aktionen gehandelt haben solle.
Würde Deine Ansicht zutreffend sein, hätten die Ermittler, die den Einzahlungen auf die schweizer Tochterbanken nachgegangen waren, auch nichts für Weiterermittlungen in der Hand gehabt, nachdem man erkannt hatte, dass da offenbar ein Transfer von einem deutschen auf ein schweizer Konto erfolgt war. Dies war aber nicht so, vielmehr ist allein, dass der Transfer an eine Tochterfirma in der Schweiz erfolgte, offensichtlich für einen Anfangsverdacht ausreichend.

Ob der Transfer dann wirklich rechtens war, konnte Mollath natürlich nicht wissen, denn schließlich ist eine mögliche Meldung bei der nächsten Steuerklärung des Einzahlers für Mollath nicht ermittelbar, oder hätte Mollath in die Finanzämter der Deroystraße einbrechen sollen, verlangst Du das etwa von ihm (kopfschüttel)? Ein leichtes ist es jedenfalls für den StA, das wäre eine kurze Nachfrage bei der Steuerbehörde bzgl. der Steuerklärung des Jahres ausreichend gewesen und der Vorgang wäre geklärt gewesen.

Also mir sind die Ausführungen von @monstra und des Professor für Recht deutlich verständlicher, Deine halte ich für weltfremd und ist auch nicht wirklich mit den früheren Ermittlungen im Bankenskandal vereinbar.


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Der Fall Gustl Mollath

13.06.2018 um 00:37
Zitat von jaskajaska schrieb:Du siehst das prinzipiell immer anders als es Gerichtsverfahren und Ermittlungen ergeben. Das ist in jedem Fall so, wo Du Dich äußerst. Deshalb kann ich das auch nicht so ernst nehmen.
Nur zur Erläuterung:

Ich äußere mich eben eigentlich nur dann, wenn es solche Anzeichen gibt, wo Ermittler/StA/Richter u.U nicht richtig ihrer Aufgabe nachgekommen sind oder nachkommen. Kriminalfälle als solche interessieren mich nicht wirklich, mir geht es um die Frage, ob der Staat auch seiner Aufgabe ausreichend gerecht wird. Und so schlecht sieht da meine Sichtweise auch nicht aus. Z.B bzgl. des angeblichen Mordes vor 41 Jahren lag ich jedenfalls mit der Beurteilung richtig, die Anklage hatte von Anfang an keinen ausreichende Aussicht auf Erfolg. Dass daher überhaupt eine Anklage erfolgte, war aus meiner Sicht ein Skandal.

Ich kann das natürlich nicht ändern, dass Du mich nicht ernst nimmst, aber das ist mir auch ziemlich egal.


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13.06.2018 um 12:23
@SCMP77
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Offenbar steckst Du in dem Fall wohl nicht wirklich drin.
Das stimmt, deshalb solltest Du bitte umso genauer Einzelheiten angeben, die Du grad ansprechen magst :)
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:dann gab es noch die angebliche Reifenstechereien, die sich Ende 2014-Anfang 2015
Nach seiner Entlassung aus der Forensik?
Ah, nein, vermutlich hast Du Dich da auch nur verschrieben...
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:da hatte ich micht verschrieben.
Und Du unterstellst tatsächlich anderen, sich nicht gut genug auszukennen, nur weil sie Deine "Schlampigkeiten" hinterfragen? Sehr schön! :D
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Und den Vorfall von 2002 sah das Gericht als nicht erwiesen an, er hätte besser aufgeklärt werden können, wenn die Nebenklägerin nicht von ihrem Ausagerecht gebrauch gemacht hatte.
Sie hat also ausgesagt? :D
Was wirfst Du ihr eigentlich vor? Dass sie durch ihre Nicht-Aussage einen der angeklagten Fälle vom Tisch bekommen und dadurch ihren Mann in diesem Punkt zumindest nicht weiter belastet hat?


@traces
Ich danke Dir sehr für Deine fundierten Beiträge. Sehr erfrischend!


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Der Fall Gustl Mollath

13.06.2018 um 12:47
Zitat von jaskajaska schrieb:Was wirfst Du ihr eigentlich vor? Dass sie durch ihre Nicht-Aussage einen der angeklagten Fälle vom Tisch bekommen und dadurch ihren Mann in diesem Punkt zumindest nicht weiter belastet hat?
Ich werfe ihr nicht vor, dass sie von ihren Rechten gebrauch gemacht hat, nur kann man aus der Aussage nicht annehmen, dass sie ihren Ex-Mann nicht ursprünglich belasten wollte. Es ist genauso gut möglich - und da weisen die vielen sehr detailarmen Aussagen eben eher hin - dass sie da u.U. etwas erfunden haben könnte oder etwas Übertrieben hatte. Es ist eben eher weltfremd, dass bei einem Rosenkrieg ein Partner für den anderen nur das beste will.

Du solltest wissen, im ersten Verfahren sah das Gericht auch den Vorfall von 2002 als erwiesen an. Daher kann man nicht einfach sagen, sie wollte ihn damit nicht weiter belasten. Erfolgreich belastet hatte sie ihn jedenfalls im ersten Verfahren. Natürlich war es hauptsächlich auch ein Fehler des ersten Gerichts, so dürftige Aussagen als Nachweis anzusehen, aber die Verurteilung von damals bzgl. dieses behaupteten Vorfalls
kann man nicht unter den Tisch fallen lassen. Dieser angeblich bewiesene Vorfall mussten die Gutachter dann auch immer bei der Gefährlichkeitsabschätzungen berücksichtigen, genau die nun nicht mehr beweisbare (und die wirklich beweisbare) Reifenstecherei.


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Der Fall Gustl Mollath

13.06.2018 um 18:52
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Nein, das ist hier kein Widerspruch, weil die sogenannte "kleine Verschwörung" keine Theorie sondern eine Tatsache ist, siehe auch:
Diese Antwort hat nur leider nichts mit dem Diskussionsstand zu tun.


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Der Fall Gustl Mollath

13.06.2018 um 19:18
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Es ist genauso gut möglich - und da weisen die vielen sehr detailarmen Aussagen eben eher hin - dass sie da u.U. etwas erfunden haben könnte oder etwas Übertrieben hatte. Es ist eben eher weltfremd, dass bei einem Rosenkrieg ein Partner für den anderen nur das beste will.
Die Vorstellung, dass eine Frau einfach nur froh ist, endlich den Typen, von dem misshandelt wurde, los zu sein, das passt wohl eher nicht in dein Weltbild. Irgendwann schließt man ab und will nur noch seine Ruhe.


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Der Fall Gustl Mollath

13.06.2018 um 19:23
@emz

Das erklärt aber nicht die Armut der Details der Beschuldigung bzgl. eines angeblichen Vorfalls von 2002. Das wirft eben im Zusammenhang mit der Verweigerung schon Fragen auf. Klar ann es rein theoretisch so sein wie Du es sehen willst, aber es gibt eben andere Möglichkeiten , die da eben doch durch die detailarme Aussage gestützt werden.


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Der Fall Gustl Mollath

13.06.2018 um 19:28
@SCMP77
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb: Beschuldigung bzgl. eines angeblichen Vorfalls von 2002.
Du magst aber jetzt nicht verraten, welchen Vorfall konkret du ansprichst?
Das sind so Ratespielchen, die eine Diskussion ungemein beleben :troll:


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Der Fall Gustl Mollath

13.06.2018 um 19:29
@SCMP77

Kannst du mich evtl. aufklären, was konkret du unter "Detailarmut" verstehst und wie sich diese konkret dargestellt hat?


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Der Fall Gustl Mollath

13.06.2018 um 19:31
@emz
Es gibt nur einen Vorfall des Jahres 2002, mit dem sich das Gericht beschäftigt hat. Der andere war im Janhe 2001, daher ist es eindeutig, wenn man sich ausreiche3nd mit der Sache beschäftigt hat.

@traces

Urteil lesen. Ab Seite 90.


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13.06.2018 um 21:17
@SCMP77
Und Du lieferst jetzt mal Quellen, für Deine kryptischen Andeutungen!


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Der Fall Gustl Mollath

13.06.2018 um 21:19
@SCMP77

Würd ich gern, allerdings finde ich gerade auf die Schnelle nicht das Urteil zum Vorfall aus 2002, der m.W. 2003 oder 04 verhandelt wurde.
Kannst du das evtl. verlinken?

P.S.: Ich meine nicht das Revisionsurteil, sondern das Ursprungsurteil.


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