@jaska Offenbar steckst Du in dem Fall wohl nicht wirklich drin.
Es gab 3 vorgeworfene Sachverhalte, die das Gericht versucht hat zu klären. Der eine soll am 12.8.2001 gewesen sein. Der soll nach Ansicht des Gerichts auch so erfolgt sein, wie angeklagt. Dann gibt es den behaupteten Vorfall vom 31.5.2002, wo das Gericht nicht erkennen konnte, ob der Vorfall so war, wie angeblich behauptet. Und dann gab es noch die angebliche Reifenstechereien, die sich Ende 2014-Anfang 2015 erfolgt waren. Es gibt also keinen gerichtlich geklärten Vorfall von 2003, ich meinte natürlich den von 2002, da hatte ich micht verschrieben.
Also da kann man schon eigentlich sagen, dass nur noch wenig von dem übrig blieb, die nach Ansicht der StA eine Verurteilung wahrscheinlich war. Also soviel zu den Ansichten der Ermittler.
Und den Vorfall von 2002 sah das Gericht als nicht erwiesen an, er hätte besser aufgeklärt werden können, wenn die Nebenklägerin nicht von ihrem Ausagerecht gebrauch gemacht hatte. In welcher Richtung die Sache geklärt worden wäre, hat das Gericht offen gelassen. Für die Aussageverweigerung der Nebenklägerin gibt es eben 2 Möglichkeiten, entweder, sie will sich oder Mollath nicht belasten. Das lässt dann aber auch 2 mögliche Schlüsse zu, die Vernehmung hätte zeigen können, dass der Vorfall entsprechend von ihr aufgebauscht wurde, dass hier in Wirklichkeit eine Straftat gar nicht vorlag oder eben sie doch die Vorwürfe berechtigt waren.
jaska schrieb:Weil es einmal irgendwo einen Steuer- oder einen Schwarzgeldskandal gegeben hat ist klar, dass man mit oberflächlicher Kenntnis eine Unregelmäßigkeit zielsicher dem neuen, größten Skandal aller Zeiten zuordnet?
Es war ein durch die ganze Bankwirtschaft praktizierte Beihilfe zur Steuerhinterziehung, das versuchst Du zu verniedlichen. Das war nicht "irgendwo" und er war damals schon eine sehr schwerwiegende Sache und wie gesagt, die war nicht allzu lange her. Und die Banken hatten letzlich auch davon profitiert, da die Zinsen, welche die schweizer Töchter dann zahlten, geringer waren, als hier in D. Nur die nicht gezahlte Steuer machte das für den Bankkunden attraktiv und die Banken verdienten zusätzlich auf Kosten des Staates. Es war damals quasi ein Geschäftsmodell. Und wenn man dann von solchen Machenschaften erfährt, dann kann man durchaus auf die Idee kommen, dass man jetzt einfach nur andere Mittel und Wege gefunden hat, erneut Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu leisten. Das ist jedenfalls schon nachvollziehbar, zumal es ja wohl erneut auch um Transfer von Geld in die Schweiz ging.
traces schrieb:Wenn ich dir die Namen, Geldbeträge und Institute von 5 Freunden nenne, die binnen einer Woche Transaktionen getätigt haben - würdest du da auch nicht erstmal nach dem Zusammenhang fragen, weswegen ich deren Überweisungen als Schwarzgeldgeschäfte verdächtige?
Naja, wenn die in die Schweiz erfolgte, dann sollte man etwas genauer hinsehen. Und dürfte auch nicht die Aufgabe von Mollath sein, sondern die der StA.
traces schrieb:Jetzt will ich ja dem Professor und dir nicht zu nahe treten, aber außerhalb der Namen, Beträge und Transfers hatte Mollath eine kleine Kleinigkeit vergessen. Die Begründung, weswegen es sich bei diesen Transfers um versteckte, der Steuerhinterziehung dienende Aktionen gehandelt haben solle.
Würde Deine Ansicht zutreffend sein, hätten die Ermittler, die den Einzahlungen auf die schweizer Tochterbanken nachgegangen waren, auch nichts für Weiterermittlungen in der Hand gehabt, nachdem man erkannt hatte, dass da offenbar ein Transfer von einem deutschen auf ein schweizer Konto erfolgt war. Dies war aber nicht so, vielmehr ist allein, dass der Transfer an eine Tochterfirma in der Schweiz erfolgte, offensichtlich für einen Anfangsverdacht ausreichend.
Ob der Transfer dann wirklich rechtens war, konnte Mollath natürlich nicht wissen, denn schließlich ist eine mögliche Meldung bei der nächsten Steuerklärung des Einzahlers für Mollath nicht ermittelbar, oder hätte Mollath in die Finanzämter der Deroystraße einbrechen sollen, verlangst Du das etwa von ihm (kopfschüttel)? Ein leichtes ist es jedenfalls für den StA, das wäre eine kurze Nachfrage bei der Steuerbehörde bzgl. der Steuerklärung des Jahres ausreichend gewesen und der Vorgang wäre geklärt gewesen.
Also mir sind die Ausführungen von
@monstra und des Professor für Recht deutlich verständlicher, Deine halte ich für weltfremd und ist auch nicht wirklich mit den früheren Ermittlungen im Bankenskandal vereinbar.