Der Fall Gustl Mollath
17.06.2018 um 23:32SCMP77 schrieb:Mollath wurde entsprechend auch entschädigtFängt das schon wieder an? Dafür, dass Mollath schon, entsprechend, entschädigt wurde hast Du einen Link?
SCMP77 schrieb:Mollath wurde entsprechend auch entschädigtFängt das schon wieder an? Dafür, dass Mollath schon, entsprechend, entschädigt wurde hast Du einen Link?
SCMP77 schrieb:Mollath wurde entsprechend auch entschädigt
SCMP77 schrieb:Dort steht es schwarz und weiß schon auf Seite 2 unter Punkt 4 des UrteiltenorsDa steht genau genommen nur, dass ihm eine Entschädigung zusteht.
Der Angeklagte ist für die Zeiträume der Unterbringung zur Beobachtung vom ... bis ..., den Zeitraum der einstweiligen Unterbringung in einem psychiatrischen krankenhaus vom... bis... und den Zeitraum der Vollstreckung der Unterbringung.... aus der Staatskasse zu entschädigen.Gerade erst vor einigen Monaten ging durch die Presse, dass es eben noch keine vollständige Entschädigung gegeben hat. Weil Hr. Mollath sich mit dem, was der Staat trotz verpasster Fristen zur Beantragung dieser Entschädigung anbot, nicht abspeisen lassen wollte.
Das bayerische Justizministerium habe ... schriftlich mitgeteilt, dass in einem außergerichtlichen Vergleich maximal eine Entschädigung von 170.000 Euro in Betracht komme. Das lehne Mollath ab, weil damit weder der materielle noch der immaterielle Schaden abgedeckt sei. ...Focus online, 01. März 2018
Das Justizministerium bestätigte, dass die Landesregierung Mollath im Oktober 2017 eine Entschädigung von 170.000 Euro angeboten habe. Davon seien 70.000 Euro als Vorschuss bereits ausgezahlt worden.
Was sind sieben Jahre zu Unrecht in einer Zwangspsychiatrie wert? 170.000 Euro, sagt der Freistaat Bayern – 2,1 Millionen Euro, sagt Gustl Mollath.Das ist der letze Stand der Dinge, soweit wir wissen. Über eine Klage, ein Urteil zur Höhe der Entschädigung oder über eine außergerichtliche Einigung ist nichts bekannt.
...
Ein Sprecher des bayerischen Justizministeriums erläutert, Mollaths Ansprüche seien mit verschiedenen Ministerien umfassend geprüft worden. 170.000 Euro seien unterbreitet worden, „obwohl Herr Mollath die Frist zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen hatte verstreichen lassen.“ Mit dem Angebot sei man an die Grenze des rechtlich möglichen gegangen, Entschädigungszahlungen könnten nicht nach freiem Ermessen gewährt werden
SCMP77 schrieb:Du verwechselt hier etwas.Wenn überhaupt dann nur, weil Du Dich so schlecht artikulierst. Ich habe auf Deinen Hinweis hin die Textpassage abgetippt, was eigentlich Deine Aufgabe wäre. Und ich habe die aktuellsten Informationen rausgesucht zu der Entschädigungsfrage.
SCMP77 schrieb:Deutschland ist hier das Land in Europa, dass sich extrem schäbig verhält. Andere Zahlen bis zu 1000€ pro Tag!Sorry, aber das ist doch überhaupt nicht mein Thema gewesen. Ich beurteile nicht, ob Deutschland sich schäbig verhält. Was soll denn sowas jetzt wieder?
SCMP77 schrieb:Dir sollte auch klar sein, dass die Bemerkung bzgl. der Entschädigung nur verdeutlichen sollte, dass es rechtlich klar gestellt ist, dass Mollath zu unrecht in der Psychiatrie war.Nein. Wenn Du sagst, eine Entschädigung sei erfolgt, dann geh ich nicht davon aus, dass das für Dich gleichbedeutend ist mit einem Entschädigungsanspruch, der noch nicht abgeschlossen ist.
monstra schrieb:Mollaths Erfolgsaussichten deshalb eher gering.Dass solche Versuche nicht unbedingt von Erfolg gekrönt sind, das konnten wir ja schon im Fall Ulvi K. beobachten. Da hatte man sogar eine viertel Million mehr angesetzt.
SCMP77 schrieb:Dieser Unterschied ist so massiv, warum ist das erste Urteil vom BGH nicht klassiert worden ist vollkommen unverständlich, zumal es rein auf der Phantasie eines Richters baute und gerade diese noch dazu hergenommen wurde, die besondere Gefährlichkeit Mollaths zu behaupten und als Grund für die Psychiatrische hergenommen wurde.Das ist doch Unsinn, es gab Zeugen und Gutachten, nur weil Du es behauptest wird es ja nicht ein ganz neuer Fall. Das ein Prozess nach acht Jahren, mit den entsprechend veringerten Erinnerungsvermögen, anders ausfällt als der Erstprozess ist doch kein Wunder, und das ob der inzwischen durch Mollaths Lügengebilde erreichten Prominenz des Falles viel aufwändiger prozessiert und auch begründet wird ist doch auch völlig nachvollziehbar.
der_wicht schrieb:@towel_42Ja, das ist doch genau der Punkt, Entschädigungen sind geflossen, aber nicht desswegen weil er kein Frauenwürger ist, sondern weil keiner sagen kann ob er nicht als er seine Frau halb tot gewürgt hat nicht zu irre war um zu erkennen was er da macht....
Es geht mir weniger darum, ob eine Entschädigungszahlung geflossen ist, sondern um die Art der Quellenangabe. Es kann doch nicht so schwer sein, entsprechende Passagen zu zitieren, statt als Quelle „Lies Seite X, Teil irgendwo“ anzugeben.
SCMP77 schrieb (Beitrag gelöscht):Wie gesagt, Mollath ist bzgl. der reinen Unterbringung entschädigt worden, dass sind die 70.000 €.Aber genau das stimmt ja nicht. Wie ich schon erläutert habe.
Tatsächlich hatte ihm das bayerische Justizministerium 2017 eine Art Vorschuss in Höhe von 70 000 Euro bezahlt - unter dem Vorbehalt, das Geld zurückzufordern, sollte bis Ende des Jahres keine Einigung zustande kommen. Im Oktober legte das Ministerium nach und bot einen Vergleich an: maximal 170 000 Euro. Mollath lehnte ab; er findet, diese Summe decke den entstandenen Schaden nicht ab. Braun sagt: "Die 70 000 Euro zahlen wir trotzdem nicht zurück."Es wurde noch keine Entschädigung ausbezahlt, weil sich beide Seiten nicht einigen konnten. Ich kann keine einzige Quelle dazu finden und Du lieferst trotz Aufforderung ebenfalls keine.
Entgangenes Einkommen für siebeneinhalb Jahre 280.000€
Nicht entrichtete Beiträge zur Rentenversicherung 64.904€
Entzug seines Hauses in Nürnberg durch Zwangsversteigerung 458.300€
Verlust persönlicher Unterlagen und von Ersatzteilen für antike Ferraris 50.000€
Nicht erstattete Anwaltskosten 90.000€
Schadensersatz für die Unmöglichkeit, jetzt wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen 352.904€
Schmerzensgeld für 2.747 Tage in der Psychiatrie 800.000€
2.096.108€
Dass eine Entschädigung nicht fristgerecht beantragt, ein Vorschuß trotz Vorgaben nicht zurückgezahlt wird und dass die einzelnen Positionen teilweise von falschen Voraussetzungen ausgehen, liegt alles auf einer Linie. Niemals irgendwelche Einigungen erzielen, die man nicht selbst anderen aufgezwungen hat. Fristen und Regeln gelten für andere.
Dass man beruflich nie Fuß fassen konnte aber eine Tätigkeit für 37.000€ in jedem Jahr der Unterbringung annimmt - unrealistisch. Gleiches gilt für die Rentenversicherungsbeiträge und der Schadensersatz dafür, dass er jetzt nach der Unterbringung keine Arbeit mehr finden würde. Relativ schnell nach der Entlassung hatte es einen Bericht gegeben, wonach er auf einer ADAC-Übungsstrecke arbeitet (z.B. hier). So ganz kann das also nicht stimmen.
Dass das Geschäft abgewickelt war, das Haus schon wegen Überschuldung zwangsversteigert und nicht etwa enteignet wurde wird ausgeblendet.
Die Anwaltskosten sind sicher ein Posten, der enorm belastet und der Schadensersatz für die Unterbringung läge bei 68.675€.
Die Forderungen sind einfach so dermaßen hoch, dass auch dies eine Verhandlungsposition ist, die keinen Kompromiss erlaubt.
Wie immer in dieser Sache. Ganz oder gar nicht und immer ein wenig too much.
Wer sich weiterinformieren mag: einige der Bücher über Mollath sind bei Google-Books (teilweise) zu finden:
"Mollath: Gerechtigkeit oder Tod" von Gerald Mackenthun
"Der Fall Gustl Mollath. Der Umgang des Staates mit (vermeintlich) psychisch kranken Tätern" von Asbjörn Wappler
"Der Fall Mollath: Vom Versagen der Justiz und Psychiatrie" von Gerhard Strate
"Staatsversagen auf höchster Ebene: Was sich nach dem Fall Mollath ändern muss" herausgegeben von Sascha Pommrenke, Marcus B. Klöckner
"Unschuldig in Haft: Wenn der Staat zum Täter wird" von Jan Schmitt
SCMP77 schrieb:Wann man das wirklich beurteilen will, dass angeblich die Unterbringung zu Recht erfolgte, was sie aus offizieller Sicht heute nicht mehr ist - Mollath wurde entsprechend auch entschädigt - müsste man die beiden Urteile im Einzelnen Vergleichen.@towel_42 hat das aus dem Kontext einfach rausgerissen. Wenn dann die Mods hier da nicht entsprechend berücksichtigen können oder wollen, dann bin ich hier im falschen Forum.