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Der Fall Gustl Mollath

3.212 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Betrug, Bayern, Psychiatrie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Gustl Mollath

02.06.2018 um 10:09
@monstra

Warum argumentierst Du dann nicht mit Tatsachen, sondern nur mit ad hominem Angriffen und neuen Verschwörungstheorien.

Seltsam, dass Dir der Tonfall so wichtig ist, Dir sind die Äußerungen Mollaths über seine Ärzte, Pfleger und seine Frau bekannt?


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Der Fall Gustl Mollath

02.06.2018 um 10:37
Zitat von towel_42towel_42 schrieb:Warum argumentierst Du dann nicht mit Tatsachen, sondern nur mit ad hominem Angriffen und neuen Verschwörungstheorien.

Seltsam, dass Dir der Tonfall so wichtig ist, Dir sind die Äußerungen Mollaths über seine Ärzte, Pfleger und seine Frau bekannt?
Ich habe recht ausführlich mit Tatsachen argumentiert - Du bist darauf nicht eingegangen. Es ist absurd, da von "Verschwörungstheorien" zu schwadronieren, wenn ein Verdacht nicht ausgeräumt wurde. Und es geht hier nicht nur um einen Tonfall, sondern um die Bewertung von Tatsachen, die damit verbunden ist.

Wie sich Herr Mollath über seine Ärzte, Pfleger oder seine Frau geäußert hat, ist herzlich irrelevant, wenn um die Frage geht, ob eine TV-Dokumentation "tendenziös" ist oder ob ein Justizskandal vorliegt. Tendenziös ist jedenfalls das von Dir als Quelle genannte Buch.

Es geht hier auch nicht um die Frage, ob Herr Mollath ein sympathischer Mensch ist oder ob er seine Frau geschlagen hat (das habe ich nicht bestritten und wurde vom LG Regensburg so rechtskräftig festgestellt - wenn auch aus juristischer Sicht die Beweiswürdigung dabei sehr fragwürdig war. Auf die Beiträge von Prof. Müller habe ich verwiesen). Es geht allein darum, ob er nach § 63 StGB 7 Jahre lang untergebracht werden durfte.


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Der Fall Gustl Mollath

02.06.2018 um 10:59
Auf den Punkt gebracht. Präziser kann man es nicht formulieren.
Zitat von towel_42towel_42 schrieb: Der einzige "Skandal" der berechtigterweise Aufgedeckt und korrigiert wurde, war der, dass ein Beschuldigter, der in die Psychiatrie eingewiesen wurde und selber keinerlei Interesse an einer Aufklärung zeigt, jahrelang in der Psychiatrie bleiben musste, weil es keine echte Möglichkeit gab, seine aktuelle Gefährlichkeit neu zu bewerten.
Mehr gibt es zu dem Fall Mollath eigentlich auch gar nicht zu sagen. Alles andere ist schmückendes Beiwerk, was im Grunde rein gar nichts mit der Änderung im Psychiatrierecht zu tun hat, sondern einzig die persönliche Befindlichkeiten eines Angeklagten betrifft.

Mit der Person Mollath haben wir einen Täter, der seine Frau geschlagen, getreten, gebissen und bis zu Bewusstlosigkeit gewürgt hat. Sie hat über Jahre sein Hobby, die Autowerkstatt, finanziert und als sie ging, brach für ihn alles zusammen. Die ganzen von ihm nicht näher spezifizierten und letztendlich auch nicht nachweisbaren Schwarzgeldgeschäfte, nichts weiter als eine Nummer in einem Rosenkrieg.
Zitat von monstramonstra schrieb: Es geht allein darum, ob er nach § 63 StGB 7 Jahre lang untergebracht werden durfte.
Damals anscheinend unvermeidlich, zwischenzeitlich wurde die Gesetzeslage entsprechend korrigiert.


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Der Fall Gustl Mollath

02.06.2018 um 12:00
Zitat von emzemz schrieb:Damals anscheinend unvermeidlich, zwischenzeitlich wurde die Gesetzeslage entsprechend korrigiert.
Unvermeidlich??? Ich verstehe nicht, warum das so bagatellisiert wird. Ein Kolaterallschaden des Rechtsstaats ist der Fall jedenfalls nicht. Vielmehr kafkaesk.

Es gibt eine ganze Kette von Fehlentscheidungen und Verantwortungsdiffusion, die einem nur Angst machen, sollte man mal selbst in die Situation kommen, psychisch zu erkranken. Und die StA Regensburg deutete selbst in ihrem Wiederaufnahmeantrag an, das Nürnberger Gericht könnte Rechtsbeugung begangen haben.

Das BVerfG behandelte die Entscheidungen des LG Bayreuth und des OLG Bamberg aus 2011 (denen 2012 und 2013 noch weitere mit gleichem Ergebnis folgten):
Vor dem Hintergrund dieser unterschiedlichen Einschätzungen durfte das Landgericht sich nicht auf eine bloße Bezugnahme auf die Ausführungen des Sachverständigen in der mündlichen Anhörung vom 9. Mai 2011 beschränken. Es hätte vielmehr unter Berücksichtigung weiterer Hinweise des Sachverständigen und sonstiger Umstände des vorliegenden Falles (...) diese Einschätzungen gegeneinander abwägen und eine eigenständige Prognoseentscheidung treffen müssen. Im Rahmen einer solchen eigenständigen Bewertung hätte es darlegen müssen, welche Straftaten konkret von dem Beschwerdeführer zu erwarten sind, warum der Grad der Wahrscheinlichkeit derartiger Straftaten sehr hoch ist und auf welche Anknüpfungs- und Befundtatsachen sich diese Prognose gründet. Diesen zur Rechtfertigung des Eingriffs in das Freiheitsrecht des Beschwerdeführers verfassungsrechtlich gebotenen Begründungsnotwendigkeiten trägt der Beschluss des Landgerichts nicht Rechnung.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2013/08/rk20130826_2bvr037112.html;jsessionid=70F630A9FD2596611C36B830D4BA4B08.2_cid392

Insbesondere die Prüfung der Verhältnismäßigkeit war unzureichend:
Die Verhältnismäßigkeit der Fortdauer der Unterbringung des Beschwerdeführers wird sowohl vom Landgericht als auch vom Oberlandesgericht ausschließlich mit dem Hinweis auf die dem Beschwerdeführer zur Last gelegten Körperverletzungsdelikte begründet. Das Landgericht verweist darauf, der Beschwerdeführer habe einen anderen Menschen bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Das Oberlandesgericht stellt darauf ab, dass sich unter den Anlasstaten auch Körperverletzungen zum Nachteil der früheren Ehefrau des Beschwerdeführers befänden, die mit erheblicher Aggressivität und Brutalität begangen worden seien. Die Gerichte setzen sich aber nicht damit auseinander, dass es sich bei den in Bezug genommenen Taten um Beziehungstaten handelt, die der Beschwerdeführer vor rund zehn Jahren begangen haben soll, als er noch verheiratet war und mit seiner Ehefrau zusammenlebte. Unerörtert bleibt, ob und gegebenenfalls wie sich die zwischenzeitliche Scheidung und langjährige Trennung des Beschwerdeführers von seiner früheren Ehefrau auf die von ihm ausgehende Gefahr ausgewirkt hat.
Es ist unüblich, dass Verfassungsbeschwerden so ausführlich behandelt werden. Das BVerfG war offensichtlich der Ansicht, den Gerichten hier mal ordentlich was ins Stammbuch schreiben zu müssen. Die Ausführungen treffen auf alle gerichtlichen Entscheidungen im Falle Mollath zu. Deshalb spreche ich auch von Justizversagen, nicht von einer Fehlentscheidung. Über Jahre haben die bayerische Gerichte (die gerne auf dem hohen Ross sitzen) ignoriert, weggesehen, Wertungen und Behauptungen einfach weiter übernommen, ohne eigene Prüfung, ohne entsprechende Sorgfalt.


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02.06.2018 um 12:13
PS: Vermutlich wäre Herr Mollath noch heute in der Psychiatrie in Bayreuth ("Einmal gefährlich, immer gefährlich."), hätte es nicht "tendenziöse" Berichterstattung wie den Monitor-Bericht gegeben. Hätte es keine Freunde und Unterstützer gegeben - und 2013 keine Landtagswahlen in Bayern.

Das sollte so eigentlich nicht sein. Der Rechtsstaat sollte - auch in Bayern - in der Lage sein, eigene Fehler zu erkennen und zu bereinigen.


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Der Fall Gustl Mollath

02.06.2018 um 15:02
Sagen wir ja, es gab einen Fehler im System, weil man bisher nicht von querulantorischen Patienten ausging der wurde behoben.

Was es nicht gab, den größten Finanzskandal aller Zeiten der durch dunkle Mächte gedeckt wurde und wegen dem Gustl weggesperrt wurde.

Das ist aber das was Mollath und seine Helfershelfer geschafft haben im kollektiven Gedächtnis zu verankern, und was mit anderem zu dieser irrationalen Obrigkeitsphobie führt.

Für Mollath am Schlimmsten, dass er ob der ganzen Epigonen und Beifallklatscher wahrscheinlich nie realisieren wird, was wirklich mit und in ihm passiert ist.


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Der Fall Gustl Mollath

02.06.2018 um 17:18
Zitat von towel_42towel_42 schrieb:Was es nicht gab, den größten Finanzskandal aller Zeiten der durch dunkle Mächte gedeckt wurde und wegen dem Gustl weggesperrt wurde.
Das habe ich nie geglaubt - aber es gab auch für seriöse Beobachter einen Anfangsverdacht, dass Mollath mit seinen überdrehten Vorwürfen nicht nur für seine Frau mehr als lästig war. Dieser Verdacht wurde nicht völlig ausgeräumt. Mollath hat aber auch selbst schon zugegeben, sich in der Sache durch die Zwangsunterbringung auch „bisschen verrannt“ zu haben. Ich verstehe das.

Gerhard Strate, der als Anwalt seine liebe Not mit Mollath hatte, konzentriert sich aber in seinem Buch auf den Justizskandal. Gefälligkeitshutachten, Prognosen „ins Blaue hinein“, Stigmatisierung psychisch auffälliger Menschen, in dubio pro securitate - gängige.Praxis. Erst kürzlich wieder in Bayern in einem Unterbringungsgesetz.

Ein Skandal, der notwendig war. Und der nächste Steuerhinterziehungs- und Bankenskandal kommt bestimmt. Ich sage nur Hoeneß... Und Ministerialrat a.D. Schlotterer mag mittlerweile etwas absonderlich geworden sein, aber Bayern führt nun mal die wenigsten Betriebsprüfungen durch. Erfolgreiche Wirtschaftsförderung...


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Der Fall Gustl Mollath

02.06.2018 um 17:57
Strate meinte er könne sich mal wieder als der große Staranwalt profilieren, und wurde dann von Mollath am Nasenring durch die Manege geführt, man muss ja nur die Livebeichte von Ursula Prem "Ein Buch lesen" lesen, wie fulminant er gescheitert ist. Das er im Nachhinein noch versucht. Zumindest ein bisschen Honorar gutzumachen und ein bisschen sein Gesicht zu wahren, indem er mit seinem Buch durch die Talkshows tingelt.....


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02.06.2018 um 18:45
Ein Ruhmesblatt war das für Strate wahrlich nicht.
Finanziell dürfte er sich aber schadlos gehalten haben.
Da ging Mollath dann leer aus.


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Der Fall Gustl Mollath

02.06.2018 um 18:56
Zitat von emzemz schrieb:Der Fall Gustl Mollath
heute um 18:45
Ein Ruhmesblatt war das für Strate wahrlich nicht.
Finanziell dürfte er sich aber schadlos gehalten haben.
Da ging Mollath dann leer aus.
Erst lässt er sich von Mollath Verhandlungsführung und Zeugenbefragung aus der Hand nehmen und zum Schluss lässt sich Mollath lieber von einem Footballplayer beraten, ich glaube im Hamburger Anwaltsverein liegen sie noch heute lachend auf dem Boden.


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Der Fall Gustl Mollath

02.06.2018 um 19:07
Zitat von towel_42towel_42 schrieb:... ich glaube im Hamburger Anwaltsverein liegen sie noch heute lachend auf dem Boden.
Dann warten wir mal ab. Im Fall des Doppelmordes in Babenhausen - der Thread hierzu ist gerade geschlossen - wird sich Strate seine Reputation wieder zurückerobern.


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02.06.2018 um 20:55
Zitat von emzemz schrieb:Ein Ruhmesblatt war das für Strate wahrlich nicht.
Finanziell dürfte er sich aber schadlos gehalten haben.
Da ging Mollath dann leer aus.
Ich meine mich zu erinnern, dass Strate das pro bono gemacht hat. Also für PR. Wobei Strate schon so bekannt ist, dass er das nicht mehr nötig hätte. Die dicke Kohle kommt dann über Wirtschaftsstrafsachen, wo die Beschuldigten dann auch 500 Euro pro Stunde oder mehr locker zahlen können. Gauweiler oder Kubicki haben sich so auch von der Politik finanziell unabhängig gemacht. Und Strate ist nunmal ein sehr erfolgreicher Verteidiger. Warum er sich in Sachen Babenhausen (sehr zurückhaltend) engagiert hat, ist mir allerdings auch ein Rätsel.

Das Mandat Mollath war jedenfalls in der Tat wenig erfreulich, weil er die volle Breitseite des Hitz- und Wirrkopfes abbekommen hat und Mollath insoweit auch nicht zu helfen war. Da hat er sich verschätzt, der gewiefte Strate. Aber dem psychiatrische Gutachterunwesen hat er wenigstens einen mitgeben können (ich bin oft sehr erschrocken, wenn ich solche Gutachten lese, weil erfahrungsbasierte professionelle Vermutungen und Prävalenzen als wissenschaftlich unumstößliche Tatsachen dargestellt werden. Die Richter haben das gerne, dann sind sie die Verantwortung los - siehe BVerfG. Zuletzt bei Zschäpfe, wo der Gutachter überzeugt war, dass sie nach einer Haft in Sicherungsverwahrung muss, weil sie weiter gemeingefährlich sei - siehe auch hierzu BVerfG).


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Der Fall Gustl Mollath

02.06.2018 um 20:58
@emz: Babenhausen ist seit 18. Mai wieder offen, aber seitdem hat sich niemand getraut, noch etwas zu schreiben... Ist auch erst mal alles gesagt...


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03.06.2018 um 20:16
Zitat von EC145EC145 schrieb am 09.05.2018:Es wurde ja festgestellt das es diese Körperverletzungen durch Gustl Mollath nie gegeben hat. In dem Besagten Gutachten der Ärztin steht geschrieben das die Bisswunden anhand eines Gebissabdruckes bei Gustl Mollath Eindeutig nachgewiesen hätten werden können.

Meines Wissens gab es nie ein solcher Gebissabdruck bei Gustl Mollath.
Du wurdest jetzt bereits mehrfach um Quellen und Zitate gebeten.
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Das ist Quatsch. Mach das Zitat kenntlich, gib den Namen des Buches, den Autor und die Seitenzahl an und rede dich nicht wieder raus. Zitierte Passagen verstoßen nicht gegen das Urheberrecht, wenn sie dementsprechend gekennzeichnet und nicht verändert werden, ansonsten wäre es in keinem Fall möglich im Internet zu zitieren.
Auch das mit dem Urheberrecht würde Dir erklärt.

Und nun lieferst Du bitte die Quelle und zitierst entsprechende Passagen!
Wer behauptet, der belegt auch!


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Der Fall Gustl Mollath

03.06.2018 um 21:09
Eine kleine Hilfe (da steht aber nichts von Gebissabdruck):

https://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-IT-Untersuchung-2014-08-07-v2.pdf

Seite 3 und Seite 9 vielleicht?


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Der Fall Gustl Mollath

04.06.2018 um 10:06
@der_wicht
@Photographer73

UrheberrechtOriginal anzeigen (3,3 MB)

Das hab ich aus dem Buch Der Fall Mollaht Der Mann der zuviel wusste fotografiert.

Wie Ihr dem Text entnehmen könnt darf ich nur mit schriftlicher Genehmigung vom Verlag Auszüge hier posten.
Denn die Rechte dieses Buches sind beim Verlegendem Verlag. Vermutlich hab ich mich bereits Strafbar gemacht mit dem Foto.


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Der Fall Gustl Mollath

04.06.2018 um 10:10
@monstra
Zitat von monstramonstra schrieb:gestern um 21:09
Eine kleine Hilfe (da steht aber nichts von Gebissabdruck):
Weil es den Gebissabdruch natürlich nicht gab.
Man sollte eben das ganze Dokument lesen, und nicht nur die Passagen die einem ins Konzept passen.


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Der Fall Gustl Mollath

04.06.2018 um 10:27
Zitat von towel_42towel_42 schrieb:Erst lässt er sich von Mollath Verhandlungsführung und Zeugenbefragung aus der Hand nehmen und zum Schluss lässt sich Mollath lieber von einem Footballplayer beraten, ich glaube im Hamburger Anwaltsverein liegen sie noch heute lachend auf dem Boden.
Nicht vergessen sollte man auch nicht den meineidigen Zahnarzt, der mit seinen angeblich mitgeschriebenen Notizen zu einem nie stattgefundenen Telefonat mit Mollaths Exfrau
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-gustl-mollath-zeuge-wegen-meineides-zu-bewaehrungsstrafe-verurteilt-a-1142016.html
"Wenn Gustl mich oder meine Bank anzeigt, mache ich ihn fertig. Der ist doch irre. Ich lasse ihn auf seinen Geisteszustand überprüfen. Dann hänge ich ihm etwas an."
nicht unerheblich zu dem Wiederaufnahmeverfahren beitrug.


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Der Fall Gustl Mollath

04.06.2018 um 10:41
@EC145
Du bist unter dem Urheberrechtsgesetz geschützt, weil Du in kleinem Umfang und zur Unterstützung Deiner Argumentation zitieren darfst.
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 51 Zitate
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
...

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.
Gerne auch nachzulesen unter: https://www.medienrecht-urheberrecht.de/urheberrecht/266-zitieren-aber-rechtlich-richtig.html

Zitatrecht: Zitieren, aber richtig!
Janke (MLE), Fachanwältin für Urheberrecht und Medienrecht
Das Zitat darf nicht um seiner selbst willen übernommen werden, sondern muss einen Zweck erfüllen.

Allein die Ansicht, „weil das Gedicht so schön ist“ oder „der Spruch bildet ein tolles Motto für meine Webseite“ reicht dafür nicht.

Vielmehr fordert das Gesetz bei allen drei Zitatarten, dass das Zitat als Beleg oder zur Erläuterung des Inhalts des übernehmenden Werkes dient. Das Zitat muss also der Unterstützung der eigenen vertretenen Auffassung dienen und Ausdruck der geistigen Auseinandersetzung mit dem zitierten Werk sein.
Also zitiere die Stelle, gebe die vollständige Quelle an und kommentiere sie so, dass Dein Rückschluss daraus deutlich wird. Dann sollte das kein Problem sein.

Wenn doch ist es zukünftig sinnvoller, diese Quelle erst gar nicht zu benutzen/ anzusprechen.


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04.06.2018 um 10:46
@EC145

Mal wieder viel heißt Luft und Bla bla. Es darf keine gewerbliche Nutzung erfolgen, da die Rechte beim Verlag liegen. Das hat aber nix mit dem Zitatrecht zu tun.
Urheberrechtsgesetz

§ 51
Zitate

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
https://dejure.org/gesetze/UrhG/51.html
Das Zitat darf nicht um seiner selbst willen übernommen werden. Es muss einen Zweck erfüllen. Allein die Ansicht „weil das Gedicht so schön ist“ oder „Der Spruch bildet ein tolles Motto für meine Webseite“ reicht dafür nicht. Vielmehr fordert das Gesetz bei allen drei Zitatarten, dass das Zitat als Beleg oder der Erläuterung des Inhalts des übernehmenden Werkes dient. Das Zitat muss also der Unterstützung der eigenen vertretenen Auffassung dienen und Ausdruck der geistigen Auseinandersetzung mit dem zitierten Werk sein.

[...]

Weiter darf das Zitat nicht verändert werden (Veränderungsverbot). Die übernommene Textpassage beispielsweise darf also grammatikalisch nicht umformuliert werden, nur damit das Zitat besser in den eigenen Text passt. Selbst geringe sprachliche Veränderungen und Auslassungen gegenüber dem Original sind nicht mehr vom Zitatrecht gedeckt.


Schließlich ist bei jedem Zitat die Quelle so anzugeben (Quellenangabe), dass es möglich ist, das Zitat zu prüfen. Genannt werden sollten daher der Name des Autors und des Buches bzw. Beitrages.
https://www.internetrecht-rostock.de/zitatrecht.htm


Du schwurbelst irgendwas, um nicht liefern zu müssen, das ist alles. Es langweilt. Komm auf den Punkt und beleg deine Aussagen.


EDIT: @jaska war schneller ;)


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