Statt Schaum vor dem Mund täte mehr Sachlichkeit der Angelegenheit gut.
Ein Meineid ist ein Meineid. Punkt. Hier, weil der Zeuge gelogen hatte, soweit (!) er beeidet hatte, er habe davon eine Notiz angefertigt. Herr B. hat aber seine Behauptungen über dieses Gespräch auch schon lange vor dem Wiederaufnahmeverfahren - 2011 - geäußert. Ohne jede Bezugnahme auf eine Notiz. Frau Mollath hat immer bestritten, dass es überhaupt ein Gespräch mit B. gab.
Man genauso zur Kenntnis nehmen:
Das Gespräch des Herrn B. mit Frau Mollath - sogar mit dem Inhalt - konnte nach Ansicht des verurteilenden Gerichts durchaus stattgefunden haben. Das Schöffengericht hatte erhebliche Zweifel, ob Petra M. die Wahrheit gesagt hatte. Einen Beweis dafür, dass das fragliche Telefonat nicht wie geschildert stattgefunden habe, gebe es jedenfalls nicht.
http://www.sueddeutsche.de/bayern/regensburg-freund-von-gustl-mollath-wegen-meineids-verurteilt-1.3452150Ansonsten zur Darstellung des "Nordbayerischen Kuriers", die sehr stark darauf beruht, einen Pappkameraden aufzustellen ("Mollath als armes Opfer, als strahlender Held, als charismatischer Heiliger), um diesen dann mit großem Getöse umzunieten. Dies hat zwar a) seine Berechtigung und ist b) auch journalistisch in Ordnung. Aber wenn man es sich wie der "Nordbayerische Kurier" zur Aufgabe macht, den Fall aus einer anderen Warte zu beleuchten, sind die Schatten entsprechend anders ausgerichtet. Da gilt eben nichts anderes wie bei ZDF-Dokus.
Der kluge Leser nimmt Beides zur Kenntnis und bildet sich dann seine Meinung.
Zwei Anmerkungen zur Darstellung des "Kuriers":
jaska schrieb:Am Ende der fast sieben Stunden langen Verhandlung gibt Brixner dem Verurteilten eine Warnung mit auf den Weg: Er werde lange nicht wieder freikommen, sagt der Richter. Wenn er so weitermache. Er sollte Recht behalten.
Schon allein diese Drohung zeigt nicht nur die Arroganz des Richters. Als ob ein Mensch, der psychisch krank ist, die Kontrolle darüber hätte, wie er sich verhält. Allein aus diesem zynischen Satz des Richters Brixner könnte man auf die Idee kommen hier werde ein Gesunder wie ein schwer erziehbares Kind absichtlich in die Psychiatrie gesteckt - also ein Komplott gegen Mollath ist nicht so abwegig, wie getan wird. Der Verdacht der Rechtsbeugung stand auch immer im Raum, wenngleich der Beweis nicht geführt wurde.
jaska schrieb:Alles gewöhnliche Vorgänge – mit einem ungewöhnlichen Ausgang: Mollath galt fortan als Gefahr für die Allgemeinheit. Dies hat das Regensburger Landgericht aber weit von sich gewiesen.
Deshalb scheinbar (!) gewöhnlich Vorgänge. Der Satz wirft auch mehr Fragen auf, als es beantwortet: Denn der Ausgang stellt die Gewöhnlichkeit in Frage. Warum wurde Herr Mollath für gemeingefährlich gehalten? Waren die Gutachter "schuld"? Das LG Nürnberg? Was war da los? Wie konnte das passieren?
Darauf gibt es bis heute keine ordentliche Antwort. Und das machte den Fall auch so populär. Denn nicht erst seit "Einer flog über's Kuckucksnest" oder der perfiden Praxis im Ostblock, Oppositionelle in die Psychiatrie zu stecken, gibt es eine diffuse Angst vor so einem Schicksal. Stigmatisiert und gebrandmarkt als "gemeingefährlicher Verrückter", bis zum Ende aller Tage eingesperrt. Das ist so schlimm, wie unschuldig zu lebenslang verurteilt werden.
jaska schrieb:Das Urteil, das die Richterin fällte, sagt nichts über Mollaths Prozess im Jahr 2006 aus. Auch nicht darüber, ob das damalige Urteil ein „Unrechts-Urteil“ gewesen sei, wie Mollaths Unterstützer es behaupten. Auch nicht darüber, ob er zu Unrecht „psychiatrisiert“ worden ist. Denn das Wiederaufnahmeverfahren war kein neuer Prozess über den alten Prozess, es ging nur um gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung und Freiheitsberaubung.
Nein. Schon ein Widerspruch zur Aussage des "Kuriers", das Gericht habe eine Gefährlichkeit Mollaths von sich gewiesen. Das LG Regensburg hatte aber auch über eine Entschädigung zu entscheiden. Und da stellte es fest:
"In der Gesamtschau dessen wäre daher auch durch das Landgericht Nürnberg- Fürth im wiederaufgenommenen Verfahren bei Kenntnis dieser Umstände und zutreffender Sachbehandlung eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB nicht angeordnet worden."
Letztlich war die Entscheidung des LG Regensburg ähnlich wie die des LG Nürnberg: Freispruch wegen Schuldunfähigkeit. Das LG Regensburg aber unter Anwendung des
in dubio-Grundsatzes, aber ohne Gefährlichkeitsfeststellung.
emz schrieb:So kann man es auch ausdrücken, wenn man die Exfrau bewusst negativ darstellen möchte.
Dass sie schlichtweg nicht vernehmungsfähig war, da erkrankt, das lässt man dann geflissentlich außer Acht.
Nein. Frau Mollath hat im Verfahren vor dem LG Regensburg von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht als Ehefrau Gebraucht gemacht. Das ist so, das ist keine negative Darstellung.
Gegen den Zahnarzt Herrn B. wäre sie nicht befugt gewesen, das Zeugnis zu verweigern. Hier war sie verhandlungsunfähig. Vermutlich - das wissen wir nicht - aufgrund der Erkrankung, wegen der sie 2017 verstorben ist.