Für mich gibt es eben auch ein Leben außerhalb von Allmy, daher konnte ich hier nicht direkt antworten, aber interssant, wie meine Behauptung hier doch für Staub aufgewirbelt hat und wenige von den Seiten, auf die ich micht letzendlich bezog, wirklich versucht hat ein Bild zu macht, welche
@monstra angeregt hat, In Wirklichkeit leieren die meisten hier nur das runter, dass angeblich die Schuld nur nicht bewiesen wurde.
Ja, ich gebe zu, dass mir mein Gedächtnis da ein kleinen Streich gespielt hatte, vielleicht hätte ich diese Seiten vor meiner Behauptung noch mal lesen sollen, es ist schon etwas länger her. Man vergisst eben manchmal, dass das Gedächtnis eben nicht photografisch arbeitet, sondern die Erinnerungen immer wieder neu zusammenbauen muss und dabei Gedanken und Gelesenes sich vermischt.
@monstra hat es richtig erkannt.
Gut, Fakt ist es ja, dass für das Gericht es in keiner Weise nachvollziehbar ist, wenn man beim Einsperren von einem echten Verschließen der Tür spricht, dass Frau Mollath so schnell, nachdem die Zeugin geklingelt und geklopft hatte an der Tür war. Dies wiederholt sich auch sehr häufig. Ich glaube das war es auch, was sich dann in meinem Gedächnis eingebrannt hatte.
Dann ist liegt die Problematik dieser Aussgen ja nicht einfach darin, dass sie einfach nur unexakt sind, nein, auch die Orte, wo Frau Molath festgehalten worden sein soll, ändern sich und darauf weist das Gericht ganz deutlich hin. Hier kann man nicht einfach von fehlender Exaktheit sondern es fehlt zusätzlich die Konstanz der Aussage. Eine Zeugin, welche in dieser extremen Weise rumeiert, welche Glaubwürdigkeit sollte man dieser schenken?
Auf der anderen Seite soll die Zeugin zumindest bzgl. des Vorfalls aus dem Jahre 2001 ganz anders geschildert haben, deutlich exakter auch eine Konstanz der Aussage wird ihr dort attestiert, obgleich sie auf den damaligen Vorfall kaum vorbereitet gewesen sein dürfte.
Und dann ist sie plötzlich nicht in der Lage einen vernünftigen Handlungsablauf während mehrerer Zeugenbefragungen zustande zu bekommen? Dass was das Gericht bzgl. der Feststellung der Glaubwürdigkeit des Vorfalls von 2001 alles hergenommen hatte, fehlt hier vollkommen, keine Konstanz in der Aussage, nichts wird exakt bestimmt.
Das Gericht war extrem Wohlwollend der Zeugin gegebenüber und hat jedes noch zu unwahrscheinleiche Möglichkeit hergenommen, den Vorfall NOCH für möglich zu halten, aber hat dann erst gar nicht versucht, die Glaubhaftigkeit-Analyse durchzuführen, die es bzgl. des Vorfalls von 2001 vorgenommen hatte. Aber wenn man das selber mal versucht, weiß man warum, es ist schlicht und einfach bnicht möglich.
Man kann das alles natürlich auch verniedlichen, in dem man nur von fehlender Exaktheiten in den Aussagen spricht, aber es ist eben deutlich mehr. Und selbst wenn man zugunsten der Zeugin annimmt, dass sie doch nicht eingespert war, sondern das Entkommen Mollath nur körperlich verhindert haben soll, ist das für einen solch langen Zeitraum von fast 2 Stunden wohl nicht wirklich denkbar.