Verschwörungen
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Der Fall Gustl Mollath

3.212 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Betrug, Bayern, Psychiatrie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Gustl Mollath

19.06.2018 um 17:40
Zitat von towel_42towel_42 schrieb:Der Revisionsbericht der Hypo-Vereinsbank, durch Mollaths vielfältige Schreiben an den Arbeitgeber seiner Ex-Frau veranlasst, wurde komplett verlesen - er enthält, entgegen der verbreiteten Lesart, keine Hinweise auf den "größten Schwarzgeld-Skandal aller Zeiten".
Ja Du kannst die Tatsachen weiter verleugnen, und Dich in Spekulationen verlieren.

Tatsache bleibt, es gibt nicht den geringsten Beweis für Mollaths Wahngebilde.


melden

Der Fall Gustl Mollath

19.06.2018 um 18:27
Zitat von monstramonstra schrieb:Es soll 2012 einige (19) Steuerverfahren mit Strafbefehlen gegen Personen gegeben haben. Da hierzu nie öffentlich Beweis erhoben worden ist, ist mir nichts Genaueres bekannt
Es geht nicht um Steuerverfahren, die wann auch immer stattgefunden haben.

Ich will es mal so erklären. Wann bezeichnet man Geld als Schwarzgeld? Wenn es nicht ordnungsgemäß versteuert wurde.

Wenn ich Geld in Deutschland versteuert habe, es dann in die Schweiz verschaffe, dann habe ich kein Schwarzgeld verschoben. Auch wenn ich das vielleicht mit dem Hintergedanken gemacht habe, für dieses Geld fürderhin keine Steuern an den deutschen Staat zu entrichten. Da macht sich auch derjenige nicht schuldig, der für mich das Geld in der Schweiz angelegt hat, ist der doch nicht für die künftige Versteuerung haftbar zu machen. Zu Schwarzgeld wird es erst, wenn ich die Steuern nicht entrichte.

Wenn nun Frau Mollath angelastet wird, Schwarzgeld verschoben zu haben, dann muss es sich um Geld handeln, das bereits bei der Ausfuhr aus Deutschland nicht versteuert war. Findet sich nun in all diesen Aufstellungen, die geprüft wurden, wenigstens eine Position, von der man sagen kann, diese Summe erfüllte bereits bei Grenzübertritt die Kriterien von Schwarzgeld.


1x zitiertmelden

Der Fall Gustl Mollath

19.06.2018 um 18:37
Wir erinnern uns welche Möglichkeiten das zweite Verfahren bot.
Gustl Mollath ist das alles aber nicht ausgiebig genug. Der 57-Jährige weiß, dass er das Gericht nach dem Urteil am Donnerstag als freier Mann verlassen wird und nicht wieder in die Psychiatrie muss. Bei einem Wiederaufnahmeverfahren zugunsten des Angeklagten darf dieser nicht schlechter gestellt werden als beim Ausgangsverfahren. Und in diesem war Mollath 2006 vom Landgericht Nürnberg-Fürth wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden
https://www.stern.de/panorama/stern-crime/gericht-faellt-urteil-gustl-mollath---gewalttaeter-oder-intrigen-opfer-3624400.html


melden

Der Fall Gustl Mollath

19.06.2018 um 18:50
Zitat von emzemz schrieb:Wenn nun Frau Mollath angelastet wird, Schwarzgeld verschoben zu haben, dann muss es sich um Geld handeln, das bereits bei der Ausfuhr aus Deutschland nicht versteuert war. Findet sich nun in all diesen Aufstellungen, die geprüft wurden, wenigstens eine Position, von der man sagen kann, diese Summe erfüllte bereits bei Grenzübertritt die Kriterien von Schwarzgeld.
Das mag formal so sein, wobei "Schwarzgeld" kein Rechtsbegriff ist. Strate beschäftigt sich auch in einem seiner Anträge (ich denke in der Strafanzeige) mit einem "engen" und einem "weiten" Schwarzgeldbegriff. Anyway. Mollath war weder Steuerberater noch Banker noch Jurist. Er wusste aber wohl, zu welchem Zweck Geld in die Schweiz transferiert wurde. Und dass seine Frau ihre Kunden entsprechend beriet. Vermutlich sind deshalb im Revisionsbericht auch Verstöße gegen die Abgabenordnung durch Frau Mollath genannt. Vielleicht weil eine entsprechende Absicht oder Verabredung, Einkünfte aus diesem Vermögen nicht steuerlich anzugeben, schon strafbar ist (weiß ich nicht genau).

Wenn nicht, sondern es so sein sollte, wie Du sagst, kommt es also auf den Zeitpunkt an: Wann wurde das Geld transferiert und wann wurde die Steuererklärung abgegeben. Die Steuerstraftat ist dann vollendet, wenn in der abgegebenen Steuererklärung die Vermögensteile nicht aufgeführt sind. Das zu prüfen obliegt den Finanzbehörden.

Sie haben nicht geprüft. Erst 2012. Dann gab es 19 Steuerstrafverfahren.


2x zitiertmelden

Der Fall Gustl Mollath

19.06.2018 um 18:53
Zitat von monstramonstra schrieb:Er wusste aber wohl, zu welchem Zweck Geld in die Schweiz transferiert wurde.
Dafür hätte ich jetzt wiederum gerne einen Beleg.
Sie haben nicht geprüft. Erst 2012. Dann gab es 19 Steuerstrafverfahren.
..und auch hierfür, und zwar einerseits wie diese Verfahren mit Mollaths Anschuldigungen zusammenhängen, und andererseits zu welchen Verurteilungen es kam?


melden

Der Fall Gustl Mollath

19.06.2018 um 19:06
Schlussfolgerungen meinerseits kann ich nicht belegen. Logik hat keine Quelle - außer den menschlichen Geist. Zu den Steuerstrafverfahren habe ich die Quelle genannt.


1x zitiertmelden

Der Fall Gustl Mollath

19.06.2018 um 19:12
Zitat von monstramonstra schrieb:Schlussfolgerungen meinerseits kann ich nicht belegen. Logik hat keine Quelle
Seltsam wie penetrant Du das bei anderen dann einforderst , nun gut, wir haben über das seltsame Verhältnis der Verschwörungsgläubigen zur Realität, und ihrer Immunisierung genau gegen diese Realität, ja schon öfter gesprochen.

https://books.google.at/books?id=zA1uAwAAQBAJ&pg=PA126&lpg=PA126&dq=Mollath+lapp&source=bl&ots=OpmOmOcUoj&sig=1EAr8lX-7LFbHWWawBu0jjXKk10&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwjy1K_am-DbAhWDy6QKHWwAAeAQ6AEwC3oECAEQcA#v=onepage&q=Mollath%20lapp&f=false

Nochmal zum nachlesen, was da Anfang des Jahrtausends passiert ist.

Aus einem der Gutachten. Seite 82 finde ich bemerkenswert.


melden

Der Fall Gustl Mollath

19.06.2018 um 19:19
Gott bewahre mich, jemals von einem Herrn Dr. phil. Gerald Mackenthun mit seiner selbstherrlichen diffamierenden Art begutachtet oder gar therapiert zu werden!

Herr Mackenthun hält auch die Atomkraft für eine tolle Sache, die nur seit 50 Jahren durch Verschwörungstheoretiker mies gemacht wird. Vermutlich erklärt er uns bald, dass es die Erderwärmung gar nicht gibt, sondern auch nur ein Hirngespinst der Verschwörungstheoretiker in der Zunft der Klimaforscher ist.

So viel zum Thema Verschwörungstheorie.


1x zitiertmelden

Der Fall Gustl Mollath

19.06.2018 um 19:22
Zitat von monstramonstra schrieb:wobei "Schwarzgeld" kein Rechtsbegriff ist.
Ach was :D jetzt wird es albern
Zitat von monstramonstra schrieb:Er [Mollath] wusste aber wohl, zu welchem Zweck Geld in die Schweiz transferiert wurde.
Über Andeutungen kam er dabei jedoch nicht hinaus. Aber egal, auch wenn er meinte den Zweck zu kennen, der für die Zukunft angestrebt wurde, also bei der nächsten Steuerklärung die Beträge nicht anzugeben, machte sich seine Frau nicht strafbar. Schließlich hat sie nicht die Steuererklärungen für ihre Kunden gemacht. So einfach ist das.

Also nochmal, welcher Betrag war bereits beim Transfer als "Schwarzgeld" zu identifizieren.


1x zitiertmelden

Der Fall Gustl Mollath

19.06.2018 um 19:27
Zitat von monstramonstra schrieb:Herr Mackenthun hält auch die Atomkraft für eine tolle Sache, die nur seit 50 Jahren durch Verschwörungstheoretiker mies gemacht wird. Vermutlich erklärt er uns bald, dass es die Erderwärmung gar nicht gibt, sondern auch nur ein Hirngespinst der Verschwörungstheoretiker in der Zunft der Klimaforscher ist.
Das ist für den Fall Mollath, vollkommen irrelevant und dient nur dazu dich mit adhominem Argumentationen gegen die Fakten die er aufzählt zu immunisieren. Ist aber kein Wunder sonst würde ja auch Dein Verschwörungsgebilde in sich zusammenfallen.


1x zitiertmelden

Der Fall Gustl Mollath

19.06.2018 um 19:35
Zitat von emzemz schrieb:Also nochmal, welcher Betrag war bereits beim Transfer als "Schwarzgeld" zu identifizieren.
Nachdem es kein Rechtsbegriff ist, kann der Begriff relativ beliebig verwendet werden. Beispielsweise, wenn mit entsprechendem Vorsatz, einer Unrechtsabrede, Verschleierungsabsichten usw. Geld transferiert wird. Das muss noch nicht strafbar sein. Kann aber bankenrechtlich oder zivilrechtlich von Belang sein. Oder das Geld kommt aus dunklen Quellen, weil es z.B. schon vorher der steuerlichen Berücksichtigung entzogen worden war.

Einen "Schwarzgeld"-Vorwurf würde ich vermutlich so interpretieren.

Was ist das Problem? Wenn Du darauf hinaus willst, dass das Geld kein "Schwarzgeld" gewesen sein kann, weil es noch nicht steuerliche Relevanz entfaltet hat? Das beißt sich die Katze in den Schwanz, weil es eben kein Rechtsbegriff ist.
Zitat von towel_42towel_42 schrieb:Das ist für den Fall Mollath, vollkommen irrelevant und dient nur dazu dich mit adhominem Argumentationen gegen die Fakten die er aufzählt zu immunisieren.
So ein Machwerk nehme ich einfach nicht ernst. Der Typ will provozieren, da ist nichts seriös daran. Dafür sorgt schon sein Stil. Verschwörungstheorie disparat.


1x zitiertmelden

Der Fall Gustl Mollath

19.06.2018 um 19:44
Zitat von monstramonstra schrieb:So ein Machwerk nehme ich einfach nicht ernst. Der Typ will provozieren, da ist nichts seriös daran. Dafür sorgt schon sein Stil. Verschwörungstheorie disparat
Musst Du ja nicht, aber dann tue doch nicht so als würde Dich der Fall Mollath abseits Deiner vorgefertigten Meinung interessieren.


1x zitiertmelden

Der Fall Gustl Mollath

19.06.2018 um 19:57
Was für einen Sinn macht es, Geld in die Schweiz auf einem Wege zu transferieren, bei dem der Staat nichts mitbekommt?

Es ist dabei fast egal, ob es sich dabei um in Deutschland versteuertes Geld gehandelt hat oder um Schwarzgeld.

Das Ziel war in den meisten Fällen den Staat um die Steuern (Quellensteuer) auf die Zinserträge zu bringen.

Damals waren auch die Zinsen noch deutlich höher als heute, die "Steuerersparniss" auch entsprechend höher. Bei dem damals möglichen Delikt ging es vermutlich nicht wirklich um Transfer von Schwarzgeld, aber um das Delikt der Beihilfe zur Steuerhinterziehung.

Diese Beihilfe haben erwiesenermaßen Banken Anfang der 90er Jahre unterstützt, vermutlich auch schon früher, bis das aufflog. Letztendlich wurde die Sache nicht durchgehend strafrechtlich verfolgt. Es gab auch Deals mit den Banken, die dann freiwillig den Ermittlern die notwendigen Daten lieferten, um solche Transfers nachzuverfolgen. Viel von den Bankkunden, welche damals auf diese Weise Geld in die Schweiz transferiert hatten, zeigten sich selber an. In diesem Fall erfolgte keinen Strafverfolgung, sie mussten nur die entgangen Steuern + Verzugszinsen der letzten 10 Jahre nachzahlen.

Wer sich darüber informieren will, hier ein Link:

https://www.bundestag.de/blob/407956/f1739adc10d26b2c952cd40c15b35030/wd-7-032-09-pdf-data.pdf


Es lag vermutlich kaum im Wahrnehmungsbereich Mollaths, von wo das Geld kam und ob die Zinsen, welche dann in der Schweiz erlangt wurden, hier in D versteuert wurden, wahrscheinlich ist das jedenfalls weniger. Aber zumindest die Möglichkeit der Beihilfe zur Steuerhinterziehung bzw. sogar des Schwarzgeldtransfers war definitiv gegeben. Mollath dürfte auch nicht den Überblick gehabt haben, ob das auf dem Bestreben einzelner Mitarbeiter beruhte, oder ob es ein allgemeines neues Mittel der Banken war, den Kunden Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu leisten. Ich persönlich glaube letzters weniger, denn wäre dass dann aufgeflogen, wären vermutlich die Ermittlungsbehörden weniger zahm mit den Banken umgegangen.

Die Frage ist hier weniger, ob es ein wirklicher neuer Bankenskandal gegeben hat, sondern ob Mollath aus seinem Kenntnisstand einen solchen befürchten musste. Und das dürfte hier vorgelegen haben. Ob hier die viel zu spät erfolgten Ermittlungsverfahren dann erfolgreich waren oder nicht, spielt dann für SEINEN Blickwinkel keine Rolle. Erst die StA hätte hier die Möglichkeiten gehabt, das endgültig zu ermitteln.

Es bleibt eben unverständlich, warum das nicht schon im Rahmen des ersten Verfahrens untersucht wurde. Und das dürfte auch für Mollath vollständig unverständlich gewesen sein und sollte er wirklich ein Wahn gehabt haben, dürfte dies dann ihn in seinen Vorstellungen noch bestärkt haben.


2x zitiertmelden

Der Fall Gustl Mollath

19.06.2018 um 20:22
Vielem Dank! So sehe ich das auch. Und so wurden Mollaths Hinweise auch gemeinhin verstanden. Nur VTler und Diskreditierer behaupteten Anderes.


melden

Der Fall Gustl Mollath

19.06.2018 um 20:27
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Das Ziel war in den meisten Fällen den Staat um die Steuern (Quellensteuer) auf die Zinserträge zu bringen.
Dafür hast Du natürlich, den Fall betreffend eine Quelle?
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Die Frage ist hier weniger, ob es ein wirklicher neuer Bankenskandal gegeben hat, sondern ob Mollath aus seinem Kenntnisstand einen solchen befürchten musste.
Das heisst jedem Verleumder, auch wenn ihm dutzendmal nachgewiessen wurde, dass an seiner Paranoia nichts dran ist, hat das Recht Dreck über seine Mitmenschen auszugiessen?

Mal wieder ein klassischer Fall von Beweislastumkehr.


1x zitiertmelden

Der Fall Gustl Mollath

19.06.2018 um 20:27
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb: Aber zumindest die Möglichkeit der Beihilfe zur Steuerhinterziehung bzw. sogar des Schwarzgeldtransfers war definitiv gegeben.
Die Möglichkeit, eine Straftat verüben zu können, reicht aber nicht so ganz aus.

Werfen wir auch einen verträumten Blick ins StGB und schaun uns an, was da zur Beihilfe steht:
§ 27 - Beihilfe

(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.
Zwischen "vorsätzlich" und "Möglichkeit" besteht halt ein marginaler Unterschied.


1x zitiertmelden

Der Fall Gustl Mollath

19.06.2018 um 20:34
@emz

Hier ein Zitat aus dem oben zitierten Dokument, wie der BGH - und darauf kommte es an - die damaligen erwiesenen Beihilfen gesehen hat:
Der BGH hat hierin eine strafbare Beihilfe zur Steuerhinterziehung gesehen und sich in seiner Begründung mit den Literaturmeinungen auseinandergesetzt, die „neutrales“ oder „berufstypisches“ Verhalten von Strafbarkeit ausnehmen wollten.

Der BGH ist der Ansicht, dass der Angestellte keineswegs eine „neutrale“ Handlung vorgenommen hatte, als er das Verschleierungssystem
empfohlen und benutzt hatte. Damit wurde die Durchsetzung des staatlichen Steueranspruchs gegen die Kunden erheblich erschwert. Dies hatte er auch gewusst – wie er auch die Absicht der Kunden gekannt hatte, die die Beträge beim Finanzamt nicht angeben wollten.
Damit hatte der Mitarbeiter in dem Bewusstsein gehandelt, die geplante Steuerhinterziehung zu fördern. Er hatte sich mit den
Steuerhinterziehern solidarisiert, so der BGH.

Die Beihilfe entfällt auch nicht da durch, dass zwischen der Beihilfehandlung und der Haupttat (dem Verschweigen der Geldbe-
träge) ein erheblicher Zeitraum lag. Die Förderung im Vorbereitungsstadium reicht aus
https://www.bundestag.de/blob/407956/f1739adc10d26b2c952cd40c15b35030/wd-7-032-09-pdf-data.pdf
Seite 9 Mitte

Ich empfehle schon das Dokument komplett zu lese3n, das klärt viele Fragen.


1x zitiertmelden

Der Fall Gustl Mollath

19.06.2018 um 20:43
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Hier ein Zitat aus dem oben zitierten Dokument, wie der BGH - und darauf kommte es an - die damaligen erwiesenen Beihilfen gesehen hat:
Und warum wurde dann Frau Mollath nicht verurteilt, wenn das der BGH in ihrem Fall so gesehen hat?
Oder habe ich da was verpasst?


1x zitiertmelden

Der Fall Gustl Mollath

19.06.2018 um 20:46
Zitat von emzemz schrieb:Zwischen "vorsätzlich" und "Möglichkeit" besteht halt ein marginaler Unterschied.
Der nennt sich dann bedingter Vorsatz (billigend in Kauf nehmen). Da aber Frau Mollath ihren Kunden als Vermögensberaterin gegenüber trat, sie also deren Vermögensverhältnisse recht gut kannte, nehme ich hier eher direkten Vorsatz 1. oder 2. Grades an. Ist alles Spekulation, im Einzelnen müsste der Vorsatz natürlich nachgewiesen werden.
Zitat von emzemz schrieb:Und warum wurde dann Frau Mollath nicht verurteilt, wenn das der BGH in ihrem Fall so gesehen hat?
Oder habe ich da was verpasst?
Oh, jetzt werden wir aber wieder lustig. Ganz einfach: "Wo klein Kläger, da kein Richter." Die Staatsanwalt hat nichts getan.


1x zitiertmelden

Der Fall Gustl Mollath

19.06.2018 um 21:09
Zitat von monstramonstra schrieb:Oh, jetzt werden wir aber wieder lustig.
Ja, wenn du vom dolus eventualis im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung schreibst.


1x zitiertmelden