Der Fall Gustl Mollath
19.06.2018 um 15:38Die Dinge, von denen ich glaube, sie würden den Fall repräsentieren, sind immerhin diskussionsfähig. Deine Fakten erschöpfen sich in Beschimpfungen der Person, um deren Fall es hier geht.
Der Mensch hat auch ein Recht auf seine Schrullen, so lange er andere damit nicht beeinträchtigt.
Ein Recht, seine Ehefrau zu schlagen, zu würgen und zu beißen und die Reifen an anderer Leute Autos zu durchstechen hat der Mensch aber nicht, auch dann nicht, wenn er sich von der Ehefrau oder deren Freunden und Helfern schlecht behandelt oder verfolgt fühlt. Das sind die Taten, die in der Anklage stehen, und um festzustellen, ob Gustl Mollath diese Taten begangen hat, hat das Gericht nun 15 Tage lang Zeugen und Sachverständige gehört und eine Fülle von Dokumenten verlesen.
Das Gericht holt alles Versäumte nach
Es war eine Beweisaufnahme, die an Gründlichkeit nichts zu wünschen übrig ließ, auch wenn Gustl Mollath selbst das noch immer anders sieht. Alles, was früher versäumt wurde, wurde in extenso nachgeholt. Mollaths 106 Seiten starke Verteidigungsschrift, der mittlerweile legendäre "Duraplus-Ordner", wurde teils im Gerichtssaal verlesen, teils im Selbstleseverfahren eingeführt.
Der Revisionsbericht der Hypo-Vereinsbank, durch Mollaths vielfältige Schreiben an den Arbeitgeber seiner Ex-Frau veranlasst, wurde komplett verlesen - er enthält, entgegen der verbreiteten Lesart, keine Hinweise auf den "größten Schwarzgeld-Skandal aller Zeiten".
Gustl Mollath dagegen hat es beharrlich vermieden, selbst Angaben zu dem Geschehen zu machen. Der lapidare Satz "Leider habe ich mich gewehrt" ist bis heute seine einzige inhaltliche Aussage zu diesem Anklagepunkt. Seine Antwort auf die Frage der Richterin, ob er nicht etwas zu dem Vorgang sagen wolle, wird lange im Gedächtnis bleiben: "Damit will ich Sie jetzt gar nicht groß belasten." Und auf die verblüffte Nachfrage: "Das tät' mich jetzt aber interessieren" sagt Mollath: "Das ist alles in den Akten enthalten. Damit muss es jetzt mal gut sein."
Dass Gustl Mollath freigesprochen werden muss, steht außer Frage; das Gesetz lässt im Wiederaufnahmeverfahren zu Gunsten des Angeklagten nichts anderes zu. Was er sich erhofft hat - einen Freispruch, der ihn ohne Wenn und Aber für unschuldig erklärt - kann es nach dem Ergebnis dieser Beweisaufnahme nicht geben.
BAYREUTH. Es war der pure Hass, der Ulrich S. (39) aus Neustadt antrieb: Der Informatiker drohte Klaus Leipziger (60) zu ermorden, rief auch im Internet zu dessen Ermordung auf und gab „Tötungsempfehlungen“ für Bayreuther Richter.
Doch der Hass trieb Ulrich S. zu weiteren Tiraden: Er rief im August 2013 bei der Polizei an und beleidigte einen Kommissar: „Korruptes Schwein, dreckiges Schwein, brutales Schwein und Viehzeug“, um später ein „Bayerischer Drecksbatzi, Idiot und Arschloch“ nachzuschieben. Dem Nürnberger Richter Otto Brixner, der Mollath 2006 unterbringen ließ, riet er „bloß die Fresse zu halten“ und „unter den Kanaldeckel zurückzukriechen“. Damit wollte Ulrich S. erreichen, dass Brixner seinen Strafantrag gegen ihn zurückzog.
towel_42 schrieb:Von den ermittelten Geschäften, an ihrem Arbeitgeber vorbei, hat Mollath gerne und ausgiebig profitiert, sein Gewissen hat er erst entdeckt als er von diesen Fleischtöpfen nicht mehr profitieren konnte.Für diese beiden Tatsachenbehauptungen hätte ich gerne einen Beleg. Oder ist das Deine Spekulation?
monstra schrieb:Für diese beiden Tatsachenbehauptungen hätte ich gerne einen BelegIch dachte das wäre inzwischen soweit geklärt....
Nach Angaben der Ehefrau kam es im August 2001 in der gemeinsamen Wohnung zu einer tätlichen Auseinandersetzung mit Körperverletzung. 2002 zog sie aus, 2004 erfolgte die Scheidung.Ich denke man kann davon ausgehen dass sie Gustl schon etwas vorher den Geldhahn zugedreht hat.
towel_42 schrieb:Ich denke man kann davon ausgehen dass sie Gustl schon etwas vorher den Geldhahn zugedreht hat.Ergo: Spekulation.
"Sein geschäft, dass nie Gewinn abwarf"
"musste im Jahre 2000 geschlossen werden"
"weil auch seine Ehefrau keine finanziellen Zuschüsse mehr leistete"Da mir kein anderer Fakt bekannt ist, war Mollath bei seiner Scheidung seit vier Jahren arbeitslos, es wundert da nicht, dass er bei der Scheidung, von den vermeintlichen Schwarzgeldern seiner Frau in der Schweiz gerne die Hälfte abgehabt hätte.
towel_42 schrieb:Da mir kein anderer Fakt bekannt ist, war Mollath bei seiner Scheidung seit vier Jahren arbeitslos, es wundert da nicht, dass er bei der Scheidung, von den vermeintlichen Schwarzgeldern seiner Frau in der Schweiz gerne die Hälfte abgehabt hätte.Spekulation. Und irrelevant.
Spekulation. Und irrelevant.Nein, es rundet das Bild von Mollaths Zustand zur Zeit des ersten Urteils ab. Und passt eben so gar nicht zu dem Bild des erfolgreichen Unternehmers und Millionärs das er von sich selber gezeichnet hat.
towel_42 schrieb:Aus dem ersten UrteilDas erste Urteil des LG Nürnberg ist im Übrigen Makulatur. Aufgehoben im Wiederaufnahmeverfahren. Rechtsstaatswidrig, Verdacht der Rechtsbeugung. Ein schändliches Stück Justizgeschichte.
monstra schrieb:Ein schändliches Stück Justizgeschichte.Aber sicher........ *rofl*, ....in Wiederaufnahmeverfahren werden keine Urteile aufgehoben sondern es wird neu verhandelt.
towel_42 schrieb:Nun gut es rundet das Bild des "Falles Mollath" ab und nicht "Monstras Sicht auf den Fall Mollath".To who it may concern... Deine Spekulationen, Deine Sicht auf den Fall.
towel_42 schrieb:Otto Lapp: Von Anfang 2013 an hatte ich mit Mollath jeden Dienstag einen Jour fixe. Ich habe einen Gustl Mollath erlebt, der ganz anders war als der, den ich erwartet hätte. Einen Mann, der teils ungeordnet sprach, auch grenzverletzend war, dann wieder anbiedernd – aber der sich nie auch nur im Geringsten selbst infrage stellte. Sein ganzes Denken kreiste um das angebliche Unrecht, das ihm widerfahren sei. Angesprochen auf eine Mit-Verantwortung wies er die, teils brüsk, zurück. Ich habe an die 50 Stücke über Mollath veröffentlicht und ihn oft mit Widersprüchen in seinem Verhalten konfrontiert. Bei Fragen nach Details wich er aus oder reagierte aggressiv. Er konkretisierte keinen einzigen seiner Vorwürfe, lieferte keinen einzigen zusätzlichen Beweis und wiederholte wieder und wieder seine Behauptungen.Wie gesagt, es ist nicht nur meine Sicht auf den Fall.
towel_42 schrieb:.in Wiederaufnahmeverfahren werden keine Urteile aufgehoben sondern es wird neu verhandelt.Liest Du § 371 Abs. 3 Satz 1 StPO.
towel_42 schrieb:Wie gesagt, es ist nicht nur meine Sicht auf den Fall.a) Wir hatten das Zitat heute schon und b) ist es relativ irrelevant.
monstra schrieb:Mag ja sein, dass Frau Mollath ihren Ehemann mitfinanziert hat. Sie hat ja auch von einem ihrer Kunden 800.000 DM geerbt.Nur fallen Erbschaften nicht in den Zugewinn, mal so am Rande erwähnt.
emz schrieb:Wenn es Schwarzgeldgeschäfte waren, dann muss es doch möglich sein, wenigstens eine einzige Summe, und mag sie noch so klein sein, zu benennen, bei der nachgewiesen werden konnte, dass ihr der Makel des nicht-versteuert-worden-seins anhaftete, als sie ihren Weg in die Schweiz antrat.Es soll 2012 einige (19) Steuerverfahren mit Strafbefehlen gegen Personen gegeben haben. Da hierzu nie öffentlich Beweis erhoben worden ist, ist mir nichts Genaueres bekannt. Zudem war die Verjährung ein Hindernis. Dazu findet sich etwas im Bericht des Untersuchungsausschusses des Bay. Landtags, einmal auf S. 58 (CSU) und auf Seite 88 (Opposition), das habe ich aber nicht im Einzelnen durchgelesen.