Der Fall Gustl Mollath
19.12.2018 um 09:19@EC145
Im Fall der Reifenstechereien hat das Gericht Mollath freigesprochen, weil da kein Tatnachweis zu erbringen war.
EC145 schrieb:Bist du Dir ganz Sicher dass das Gericht die Version der Ex Frau bestätigt hat bezüglich Körperverletzung und Freiheitsberaubung und Reifenstecherei ?
EC145 schrieb:Nicht Sie ist rehabilitiert sondern Gustl Ferdinand Mollath.Die Körperverletzung wurde vom Gericht als bestätigt angesehen. Allerdings konnte nicht ausgeschlossen werden, dass Hr. Mollath zum Tatzeitpunkt nicht steuerungsfähig war. Deshalb der Freispruch.
Im Fall der Reifenstechereien hat das Gericht Mollath freigesprochen, weil da kein Tatnachweis zu erbringen war.