Der Fall Gustl Mollath
19.12.2018 um 09:19@EC145
Im Fall der Reifenstechereien hat das Gericht Mollath freigesprochen, weil da kein Tatnachweis zu erbringen war.
EC145 schrieb:Bist du Dir ganz Sicher dass das Gericht die Version der Ex Frau bestätigt hat bezüglich Körperverletzung und Freiheitsberaubung und Reifenstecherei ?
Die Körperverletzung wurde vom Gericht als bestätigt angesehen. Allerdings konnte nicht ausgeschlossen werden, dass Hr. Mollath zum Tatzeitpunkt nicht steuerungsfähig war. Deshalb der Freispruch.EC145 schrieb:Nicht Sie ist rehabilitiert sondern Gustl Ferdinand Mollath.
Im Fall der Reifenstechereien hat das Gericht Mollath freigesprochen, weil da kein Tatnachweis zu erbringen war.