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Der Fall Gustl Mollath

3.212 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Betrug, Bayern, Psychiatrie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Gustl Mollath

15.02.2019 um 08:59
Zitat von EC145EC145 schrieb:Für mich ist es in keinster weise Erwiesen das es die Verletzungen bei Frau Petra Mollath jemals gab. Denn die Verletzungen wurden nur in einem Unechtem Zeugnis bzw Unechtem Gutachten dokumentiert. Es existieren keine Lichtbilder die diese Verletzungen dokumentieren.
Für mich ist das auch nichts Weiteres wie Beweise durch "Hörensagen"... selbst die Schwägerin, die ausgesagt hat, ist ja befangen!


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Der Fall Gustl Mollath

15.02.2019 um 09:34
Zitat von jaskajaska schrieb:Hatte das Gericht 2014 nicht im Sinne Mollaths die Vorwürfe gegen die Bank als gegeben vorausgesetzt, weil es eben nicht in der Lage war (und keinen Auftrag hatte), diesen Vorwürfen auf den Grund zu gehen?
Ich denke, dann sollten wir es hier unterlassen immer und immer wieder zu behaupten, es haben diesen Skandal nie gegeben. Wir wissen es einfach nicht.


Prinzipiell kann ein Gericht von einer Untersuchung absehen, wenn es diese Behauptungen als zugestanden ansieht. Hätte es aber wirklich den ersten behaupteten Vorfall als motiviert durch den die möglichen strafrechtlichen Folgen angesehen (falls Mollath auspackt), hätte es naturgemäß – wenn Nebenklage oder StA diese Behauptung bestreitet – diesen Vorfällen nachgehen MÜSSEN. Spätestens der zweite von Frau Mollath behauptete Vorwurf hätte auch aus Sicht des Gerichts von diesem möglichen strafrechtlichen Folgen motiviert sein können, zumal es auch nach Ansicht des Gerichts auch durchaus bei dem zweiten behaupteten Vorfall zeitlich eine Rolle gespielt haben kann.

Bzgl. des ersten Vorfalls hat das Gericht aber zu kurz gedacht und aus nicht wirklich nachvollziehbaren Gründen es als mögliche Motiv für Falschbeschuldigungen ausgeschlossen(s.o.). In Wirklichkeit kann die Motivation auch deutlich früher erfolgt sein, zu einem Zeitpunkt, wo Frau Mollath das Scheitern der Ehe befürchten musste und bei ihr dadurch die Befürchtung aufgekommen sein könnte, strafrechtlich verfolgt zu werden, wenn Mollath auspackt. Eine Prüfung von Seiten des BGH ist hier nicht erfolgt, wir wissen also nicht, ob diese Argumentation des Gerichts vor dem BGH Bestand gehabt hätte.



Außerdem steht nach wie vor die Frage im Raum, warum erst das bei der WA überhaupt diese Möglichkeit dieses Motivs hergenommen wurde. Im ersten Verfahren wurde von vornherein Mollath nicht ausreichend rechtliches Gehör gewährt.


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Cass ehemaliges Mitglied

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Der Fall Gustl Mollath

15.02.2019 um 09:52
GM war und ist ein Mensch mit offensichtlich psychischen Problemen.
Das hat wohl ein Familien- oder Beziehungsdrama mit ausgelöst.
So was kommt leider Gottes in wahrscheinlich tausenden deutschen Familien vor.
Hätte er nicht so herumgesponnen, wäre man nicht auf ihn aufmerksam geworden.

Es ist schon erstaunlich, welchen Aufwand das alles nach sich zog.
Das alles, weil die BRD eben ein Rechtsstaat ist.
Hier lamentiert man auch noch darüber, dass nicht noch mehr Aufwand betrieben wurde und noch mehr Ressourcen wegen einer Person verschwendet wurden?
Was hätte man tun sollen: sich Hilfe bei CIA oder Mossad holen sollen?

Wie wäre es so jemandem in einem ärmeren Staat in Asien oder Lateinamerika ergangen?

Hier tut man so, als ob GM eine Figur der Zeitgeschichte wäre: JFK, Lady D oder Dreyfus.
Leider ist GM nur ein bemitleidenswerter Normalo.
Instrumentalisiert von Staatshassern und Verschwörungsfuzzis.


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Der Fall Gustl Mollath

15.02.2019 um 10:12
@Cass

Naja, ich denke, dass da unsere Forderungen an einen Rechtsstaat gewaltig unterscheiden.

Für mich ist es eben nicht ausreichend, wenn ein Gericht quasi auf Grund „der spinnt ja“ der Sache nicht auf den Grund geht. Wie wir wissen, waren die Geldtransfers in die Schweiz von Frau Mollath erfolgt und hätten durchaus als Motiv für eine Falschbeschuldigung dienen können.

Und das 1. Gericht hatte Mollath wegen der Reifenstecherei als gefährlich für die Allgemeinheit angesehen und damit die Unterbringung in der Forensischen, hatte aber dazu überhaupt kein Gutachter bestellt, der erst die Theorie eines Zeugen (dass des angeblich langsamen Luftverlustes) erst hätte bestätigen müssen. Das wurde erst im zweiten Verfahren nachgeholt, der dann diese Theorie nur als rein theoretisch – sprich praktisch nicht möglich – angesehen hatte.

Klar kann man sagen, och, das kostet alles viel zu viel, und das sperren wird die Leute doch einfach ohne Überprüfung in die Klapse, gibt ja andere Staaten, die machen es genauso. Aber ich denke, auch Du willst in solchen Staaten wohl kaum leben.

Das heutige juristische Ergebnis:
Mollath war zu Unrecht in der Forensischen und es steht ihm Entschädigung zu.


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Cass ehemaliges Mitglied

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Der Fall Gustl Mollath

15.02.2019 um 10:18
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Das heutige juristische Ergebnis:
Mollath war zu Unrecht in der Forensischen und es steht ihm Entschädigung zu.
Aber das heißt doch, dass der Rechtsstaat gesiegt hat.
Aber was will man mehr?


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Der Fall Gustl Mollath

15.02.2019 um 10:52
@Cass

Dir dürfte klar sein, dass Mollath bzgl. dem von Frau Mollath behaupteten ersten Vorfalls nur aus rechtlichen Gründen freigesprochen wurde, nicht aus tatsächlichen. Bzgl. des 2. Vorfalls und der Reifenstecherei wurde er aus - soweit ich es noch in Erinnerung hatte - tatsächlichen Gründen freigesprochen.

Diese Unterscheidung (rechtlichen/tatsächlichen) ist wesentlich und daher wäre es notwendig gewesen, dass mögliche Motiv der Falschbeschuldigung eingehend zu untersuchen. Die Argumentation des Gerichts, es nur als rechtlichen Freispruch zu bezeichnen, überzeugt zumindest mich nicht, zeitlich hätte Frau Mollath durchaus deutlich früher als vom Gericht angenommen ein Motiv zur Falschbehauptung gehabt.

Klar, wenn Dir dass alles viel zu aufwändig ist, ist das Dein Bier. Der Gesetzgeber hat sich aber nun mal für etwas anderes entschieden und das gilt.


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Der Fall Gustl Mollath

15.02.2019 um 11:46
Zitat von CassCass schrieb:Aber das heißt doch, dass der Rechtsstaat gesiegt hat.
Aber was will man mehr?
Meinst du das wirklich? Gustl Mollath war 7 Jahre zu Unrecht schlimmsten Zuständen ausgesetzt. Jeder andere wäre daran zerbrochen und es hätte gar kein WAV gegeben.


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Der Fall Gustl Mollath

15.02.2019 um 11:56
@MrSpocks
@jaska
@emz

Es hätte gar nicht so weit kommen müssen das sich Gustl Mollath einem Hauptverfahren und einem Wiederaufnahmeverfahren hat stellen müssen.

Hätte die Polizei wie auch die Staatsanwaltschaft ihre Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen gemacht hätten diese erkannt das es sich beim Gutachten von Dr. med. Madeleine Reichel um ein Unechtes Gutachten gehandelt hat. Womit dieses Gutachten als Gegenstandlos hätte beurteilt werden müssen.

@Cass
Zitat von CassCass schrieb:dass der Rechtsstaat gesiegt hat.
Der Rechtsstaat hat Versagt. Geh mal auf Feld Eins zurück und roll den Fall chronologisch für Dich persönlich wieder auf. Dann wirst Du selbst erkennen müssen das da eine massive Schlamperei begangen wurde.


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15.02.2019 um 12:04
@EC145
Ich seh das komplett anders.
Da hat kein Rechtsstaat versagt.


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Der Fall Gustl Mollath

15.02.2019 um 12:06
@jaska
Du hast deine Ansicht und ich hab meine Ansicht. Das ist auch gut so.


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15.02.2019 um 12:56
Zitat von jaskajaska schrieb:Da hat kein Rechtsstaat versagt.
Ich kann nur sagen, zum Glück bist du kein Richter oder ähnliches!


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Der Fall Gustl Mollath

15.02.2019 um 13:00
Der Rechtsstaat hat im Ergebnis nicht versagt. Weil es das Urteil des LG Regensburg gibt. Ein etwaiger "Bankenskandal" war nicht Gegenstand der Beweisaufnahme. Damit ist jedoch nicht bewiesen worden, dass es ihn nicht gab.

Der Wiederaufnahme musste aber erst erheblicher öffentlicher und politischer Druck vorausgehen. Solche medialen Kampagnen und erhitzten öffentlichen Auseinandersetzungen haben gewaltige Nachteile. Sie übertreiben, sie kosten Vertrauen, sie befeuern Vorurteile. Wäre die Justiz vorher zu einer eigenständigen Korrektur in der Lage gewesen, hätte sie das Fiasko verhindern können.

Die Selbstgerechtigkeit, Selbstgewissheit und Scheinheiligkeit der Justiz in dieser Angelegenheit ("1. Die bayerische Justiz irrt sich nie. 2. Und sollte sie sich einmal geirrt haben, so darf das niemals zugegeben werden."), begegnet einem hier auch in einigen Beiträgen.

So bedurfte es der politischen Intervention des damaligen Bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer, der erkannte: Es bedarf einer Korrektur. Eine solche politische Einflussnahme dürfte es eigentlich nicht geben müssen.

Auf der anderen Seite haben wir insgesamt einen funktionierenden Rechtsstaat und eine gute Justiz. Sie ist in der Lage, Sachverhalte zumeist zutreffend zu ermitteln und richtige Entscheidungen zu treffen. Die Fälle, in denen schreiendes Unrecht geschieht, dürften relativ gering sein. Es gibt sie aber. Jeder, der Entscheidungen über andere Menschen trifft, sollte sich der Fehlbarkeit des eigenen Urteils bewusst sein. Wird das vergessen, steigt die Wahrscheinlichkeit von Fehlentscheidungen exorbitant an.


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Der Fall Gustl Mollath

15.02.2019 um 13:39
Zitat von monstramonstra schrieb:Der Rechtsstaat hat im Ergebnis nicht versagt. Weil es das Urteil des LG Regensburg gibt. Ein etwaiger "Bankenskandal" war nicht Gegenstand der Beweisaufnahme. Damit ist jedoch nicht bewiesen worden, dass es ihn nicht gab.
Dem ist so, es gab keinerlei Aktionen von Seiten des Staates, die einen solchen ERNEUTEN Bankskandal (in welchem Rahmen auch immer) aufgedeckt hätten. Daher darf man auch nie behaupten, dass es diesen nicht gegeben hätte.

Als Ergebnis wurde im Fall Mollath soweit Recht gesprochen, zumindest was die Maßregelungen gegen ihn betraf. Ob aber nicht doch auch das Regensburger Urteil in Teilen falsch ist und in Wirklichkeit ein kompletter Freispruch aus tatsächlichen Gründen richtiger gewesen wäre, kann man durchaus vermuten. In dem Punkt bzgl. des Motivs von Frau Mollath bzgl. einer Falschbezichtigung ist das Urteil jedenfalls nicht überzeugend. Das Motiv hätte es schon beim ersten behaupteten Vorfall berücksichtigen müssen.


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Der Fall Gustl Mollath

15.02.2019 um 13:46
@JosefK1914-2
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Dem ist so, es gab keinerlei Aktionen von Seiten des Staates, die einen solchen ERNEUTEN Bankskandal (in welchem Rahmen auch immer) aufgedeckt hätten. Daher darf man auch nie behaupten, dass es diesen nicht gegeben hätte.
Andersrum wird ein Schuh draus: Du kannst nicht behaupten, es hätte einen Skandal gegeben.


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Der Fall Gustl Mollath

15.02.2019 um 14:09
Zitat von jaskajaska schrieb:Andersrum wird ein Schuh draus: Du kannst nicht behaupten, es hätte einen Skandal gegeben.
Kann ich nicht, und das mache ich auch nicht. Aber hier wurde vor einigen Beiträgen behauptet, dass es keinen gegeben haben soll. Es wurde hier behauptet, dass das angeblich aus dem Urteil hervorging.

Mittlerweile ist von dieser ursprünglichen Behauptung nur noch wenig übrig geblieben: Weil es keine gerichtliche Untersuchung gab, gab es auch keinen Skandal (in welcher Form auch immer), eine Vermutung welche aber jegliche Logik vermisst.

Das einzige was man sagen kann, wir wissen es nicht, es können rein eine persönliche Sache von Frau Mollath gewesen sein oder es steckt mehr dahinter. Wie gesagt, so fernliegend wäre so etwas nicht, es wäre nur eine Wiederholung des Skandals von Anfang der 90er gewesen. In welchem Rahmen, hätte die StA eruieren müssen, was aber nicht erfolgte.


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Der Fall Gustl Mollath

15.02.2019 um 14:12
Natürlich kann man das behaupten. Als Skandal (nach Duden: "Geschehnis, das Anstoß und Aufsehen erregt") sowieso. Das ist weder widerlegt noch ist es unplausibel. Im Gegenteil: Es gibt ausreichende Anhaltspunkte für illegales Geschäftsgebaren der Banken im gegenständlichen Zeitraum.

Genauso wenig ist eine Beteiligung von Frau Mollath unplausibel. Ort, Zeit, Arbeitgeber und Funktion deuten darauf hin. Das trifft allerdings auf viele gleichartig Beschäftigte zu.

Ob eine "Verschwörung" zum Nachteil von Herrn Mollath durch Verfahrensbeteiligte erfolgt ist, weil sie in diesen Skandal verwickelt waren (so zumindest zeitweise die Vermutung Mollaths), ist nochmals eine andere Frage. Die ist nicht so plausibel (aus verschiedenen Gründen), aber nicht ausgeschlossen.


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Der Fall Gustl Mollath

15.02.2019 um 14:17
@monstra
Danke, genau auf den Punkt gebracht. Es war ja eben nicht nur Frau Mollath allein an diesen Auffälligkeiten beteiligt. das lässt schon auf einen größeren Rahmen schließen.


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15.02.2019 um 14:19
@JosefK1914-2
Auf den größten Schwarzgeldskandal aller Zeiten?


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15.02.2019 um 14:28
Zitat von jaskajaska schrieb:Auf den größten Schwarzgeldskandal aller Zeiten?
Habe ich das je behauptet? Man hätte der Sache nachgehen müssen, erst dann wäre man in der Lage das zu beurteilen.

Wie gesagt, der Skandal in den 90ern war nicht ohne, das war auch damals schon bankenübergreifend, die Banken wollten die Kunden halten und boten "Dienste" an, deren Kapital in Tochterbanken in der Schweiz/Luxemburg o.ä. zu schaffen. Damals erfolgte das einfach so, dass man das Geld beim Bankschalter A abhob und beim Bankschalter B einzahlte, das hatte ich schon vor etwa 4 Jahren geschildert. Dieses einfache Verfahren war in dem hier interessanten Zeitraum nicht mehr möglich


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Der Fall Gustl Mollath

15.02.2019 um 14:57
Die folgende Bewertung von CDU/CSU und SPD aus dem Bericht des "Cum-Ex-Untersuchungsausschusses" des Deutschen Bundestages beschreibt zwar nicht die Geschäfte, an denen evtl. Frau Mollath beteiligt war. Aber beschreibt das Geschäftsgebahren der Banken in den 2000er Jahren (Hervorhebungen von mir):
Nach Überzeugung des Ausschusses handelt es sich bei den Cum/Ex-Geschäften um gezielt verschleierte Steuerhinterziehung im Zusammenwirken von Banken, Wirtschaftskanzleien und Investoren. Sie ließen sich die vermeintliche Rechtmäßigkeit ihres Geschäftsmodells von Wissenschaftlern und Steuerberatern bestätigen, umgingen interne Kontrollsysteme der Banken und verschleierten ihr kriminelles Verhalten durch aufwändige Handelstransaktionen vor dem Fiskus.

Die Untersuchung ergab, dass Rechts- und Steuerberatern eine wesentliche Rolle im Cum/Ex-Netzwerk zukam. Von der Entwicklung des Gestaltungsmodells, über die Akquise von Banken und Investoren, die Durchführung der Geschäfte bis hin zur Geltendmachung der Steuererstattungsansprüche gewährleisteten sie ein umfassendes Dienstleistungsangebot.

Die Entscheidung über die aktive Beteiligung an den Cum/Ex-Geschäften lag jedoch bei den Banken selbst. Nicht alle Kreditinstitute verfolgten die – zunächst – lukrativ erscheinende Aktienstrategie. Die Wahl des aggressiven Geschäftsmodells war eine bewusste Entscheidung der Verantwortlichen, die ihr Renditestreben über Rechts- und Reputationsrisiken stellten. (...)

Wesentliches Element des Netzwerks war das stillschweigende Einverständnis aller Akteure, die Finanzbehörden nicht über die Cum/Ex-Gestaltungen zu informieren, um die leicht verdienten Gewinne auf Kosten des Fiskus nicht zu gefährden. Nach Ansicht des Untersuchungsausschusses hätten sich die Verantwortlichen nur die einfache Frage stellen müssen, ob ihr Gestaltungsmodell den Finanzbehörden wahrheitsgemäß und vollständig hätte mitgeteilt werden können. Mit einer ehrlichen Antwort hierauf wäre es nie zu Cum/Ex-Geschäften gekommen.
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/127/1812700.pdf
Seite 353

Das ist also keine Verschwörungstheorie eines Irren. Sondern es sind die aufgrund einer ausführlichen Beweisaufnahme getroffenen Feststellungen der Regierungskoalition.

Herrn Mollath waren solche und andere "Geschäftsmodelle" sicherlich bekannt und seine Frau als Vermögensberaterin sicher auch an solchen oder anderen beteiligt. Die Vermischung dieses Umstandes mit seinem persönlichen Schicksal ist m.E. nicht abwegig und auch erst Recht nicht Anhaltspunkt für eine paranoide Psychose. Das gilt auch dann, wenn die konkreten Anschuldigungen nicht zutreffen sollten.


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