@Cass Naja, ich denke, dass da unsere Forderungen an einen Rechtsstaat gewaltig unterscheiden.
Für mich ist es eben nicht ausreichend, wenn ein Gericht quasi auf Grund „der spinnt ja“ der Sache nicht auf den Grund geht. Wie wir wissen, waren die Geldtransfers in die Schweiz von Frau Mollath erfolgt und hätten durchaus als Motiv für eine Falschbeschuldigung dienen können.
Und das 1. Gericht hatte Mollath wegen der Reifenstecherei als gefährlich für die Allgemeinheit angesehen und damit die Unterbringung in der Forensischen, hatte aber dazu überhaupt kein Gutachter bestellt, der erst die Theorie eines Zeugen (dass des angeblich langsamen Luftverlustes) erst hätte bestätigen müssen. Das wurde erst im zweiten Verfahren nachgeholt, der dann diese Theorie nur als rein theoretisch – sprich praktisch nicht möglich – angesehen hatte.
Klar kann man sagen, och, das kostet alles viel zu viel, und das sperren wird die Leute doch einfach ohne Überprüfung in die Klapse, gibt ja andere Staaten, die machen es genauso. Aber ich denke, auch Du willst in solchen Staaten wohl kaum leben.
Das heutige juristische Ergebnis:
Mollath war zu Unrecht in der Forensischen und es steht ihm Entschädigung zu.