@jaskaDie dürfte klar sein, dass interne Untersuchungen von Seiten der Bank keine neutrale Untersuchung von staatlicher Seite ersetzen kann.
Und warum gab es kein Strafverfahren gegen Frau Mollath, obgleich die Fahrten nachweisbar waren? Ich denke die Frage, dass es kein Verfahren gab, bedeutet nicht automatisch, dass Verwicklungen und strafrechtlich relevante Vergehen aufgeklärt wurden. Wie gesagt, es ist eben nichts wirklich geklärt worden, aus welchem Grund auch immer.
Nichts rechtfertigt Gewalt (außer Selbstverteidigung). Aber ich erwarte, dass Gerichte soweit möglich die Vorwürfe aufzuklären. Eine Motivation von Frau Mollath beim 1. Vorfall mit der vom Gericht gegeben Begründung zu verneinen, kann nicht überzeugen. Ob daher wirklich die Gewalt vorgelegen hat, welche das Gericht angenommen hat, weiß man nicht. Selbst wenn man zugunsten von Frau Mollath eine fehlende Motivation annimmt, wie kann ein Gericht zu der Feststellung kommen, dass Mollath seine Frau angeblich bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben soll. Erst eine persönliche Zeugenbefragung hätte ein Gericht zu einer solchen Feststellung in die Lage versetzt. Denn aus Verletzungen kann man in der Regel nicht auf die Länge des Würgens schließen.
Dieses 2. Urteil wurde nie wirklich auf Rechtsfehler untersucht, ich denke, es liegen auch beim 2. Urteil Gründe vor, die in Teilen eine Aufhebung und Zurückverweisung gerechtfertigt hätten.
Und ich erwarte immer noch von den Gerichten, dass sie sich bei fehlender Expertise sich Gutachtern zu bedienen. Das erfolgte im ersten Verfahren bzgl. der Reifenstecherei definitiv nicht, was eigentlich ein klarer Revisionsgrund schon bei 1. Verfahren hätte sein müssen. Gerade dieser Punkt war es ja, den für das erste Gericht der wesentliche Grund für die forensische Unterbringung war. Es lag ein klarer Rechtsfehler und damit Revisionsgrund vor. Rate mal, welcher Strafsenat des BGH für die Revision zuständig war, ich denke, Du kannst es erahnen. Wäre vom ersten Strafsenat die Revision vernünftig bearbeitet worden, hätte man mit hoher Wahrscheinlichkeit nie vom Fall Mollath gehört.