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Der Fall Gustl Mollath

3.212 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Betrug, Bayern, Psychiatrie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Gustl Mollath

03.08.2014 um 12:33
@Poipoi
rentina schrieb:
du wirst dich wundern, was die mit dir machen


Und die Herrschaften werden sich wundern, was ich dann mache. Dasd wird teuer.
Sag mal bitte, haben die Dich erst aufgetaut oder wie?

Ist Dir wirklich die Vorgehensweise fremd, wenn bei einer Kontrolle Verdacht auf Alkoholkonsum besteht? Sogar in dem Fall, dass bei einer Blutentnahme KEIN Alkohol fest gestellt wird, hast Du wenig Chancen, das Vorgehen der Polizisten anzufechten. Oder kannst einen konkreten Fall nennen, wo diesbezüglich ne Klage war?

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

03.08.2014 um 12:34
Zitat von emzemz schrieb:dass ein Psychiater zunächst mal Arzt ist. Lehnst du dann diesen Medizinkrempel ebenso vehement ab?
Ja und nein. Was von diesem Hokuspokus übrig bleibt ist Medikamentgabe. Auf deutsch Ruhigstellung mit teilweise starken Nebenwirkungen. Das ist die medizinische Seite, die "funktioniert" ohne das irgendjemand genau weiß, was da überhaupt passiert. Ein Psychiatriepatient wird "eingestellt", indem man einfach rumprobiert, wie er auf welche Mittel und welche Dosierung reagiert. Traurig.


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Der Fall Gustl Mollath

03.08.2014 um 12:37
Zitat von DumasDumas schrieb:Sogar in dem Fall, dass bei einer Blutentnahme KEIN Alkohol fest gestellt wird, hast Du wenig Chancen, das Vorgehen der Polizisten anzufechten.
Ja, immer schön ducken. Die machen ja eh was sie wollen.


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Der Fall Gustl Mollath

03.08.2014 um 12:40
Sogar in dem Fall, dass bei einer Blutentnahme KEIN Alkohol fest gestellt wird, hast Du wenig Chancen, das Vorgehen der Polizisten anzufechten.


Ja, immer schön ducken. Die machen ja eh was sie wollen.
Versteh ich zwar jetzt nicht ganz, aber gut, belassen wirs dabei.

Zurück zu Herrn Mollath. Also meiner Meinung nach sind die Gutachten sehr aufschlussreich. Und es wurde ja nicht nur EIN Gutachten erstellt, sondern es waren mehrere Psychologen zugange. Und ALLE als unfähig hinzustellen, find ich schon a bissl dreist ;)

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

03.08.2014 um 12:49
Zitate aus Weinberger:
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Gutachten-Weinberger-2011-04-30.pdf
Gutachten..Leipziger...Pfäfflin...in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft.
...grobe Falschbegutachtung...
Irreführung des Gerichts
fahrlässige Verletzung des Eidespflicht
Gutachten Pfäfflin... genügt...wissenschaftlichen Anforderungen...nicht
usw...

Der eine so, der andere so. Das ist die Grundlage für Inhaftierung?


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Der Fall Gustl Mollath

03.08.2014 um 13:05
@Poipoi
@Dumas

Der Polizist nimmt eh kein Blut ab, das macht der Amts- bzw. Bereitschaftsarzt.

Außerdem wird die Blutentnahme, wenn zwangsweise durchgeführt, vorher anwaltlich angeordnet, da ist hinterher nix zu holen, egal, wie vehement man protestiert.


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Der Fall Gustl Mollath

03.08.2014 um 13:09
Zitat von PoipoiPoipoi schrieb:Das ist die Grundlage für Inhaftierung?
Die Grundlage waren Körperverletzung, Sachbeschädigung usw.


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Der Fall Gustl Mollath

03.08.2014 um 13:09
Zitat von PoipoiPoipoi schrieb:Der eine so, der andere so. Das ist die Grundlage für Inhaftierung?
So, 27 Seiten durch gelesen, puh.

Nun @Poipoi , Herr Weinberger ist ja von der "Arbeitsgemeinschaft Solidarität mit Gustl Mollath" beauftragt worden. Mir klar, dass das Gutachten so ausfällt. Die suchen sich ja keinen Gutachter, der negativ über Herrn Mollath schreibt ;)

Stimmt aber...der eine so, der andere so.

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

03.08.2014 um 13:10
Zitat von Rho-ny-thetaRho-ny-theta schrieb:Der Polizist nimmt eh kein Blut ab, das macht der Amts- bzw. Bereitschaftsarzt.

Außerdem wird die Blutentnahme, wenn zwangsweise durchgeführt, vorher anwaltlich angeordnet, da ist hinterher nix zu holen, egal, wie vehement man protestiert.
Na ICH weiß das, aber @Poipoi nicht ;)

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

03.08.2014 um 13:16
Zitat von Rho-ny-thetaRho-ny-theta schrieb:vorher anwaltlich angeordnet,
Anwälte haben gar nichts anzuordnen. Für eine Blutentnahme braucht man eine richterliche Anordnung, unter bestimmten Umständen geht es auch ohne. Aber einfach mal auf Verdacht pieksen ist nicht.

http://www.verkehrslexikon.de/Module/Blutprobe_ohne_Richter.php


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Der Fall Gustl Mollath

03.08.2014 um 13:20
@Poipoi
Danke für den Link. Solltest ihn mal aufmerksam lesen ;) Da stehts doch drin...
Es wird daher weitgehend angenommen, dass bei Alkoholstraftaten allein wegen der Abbaugeschwindigkeit in der Regel eine Gefährdung des Untersuchungserfolgs gegeben ist und somit ein Notfall vorliegt, in dem die ermittelnden Polizeibeamten bei Nichterreichbarkeit eines Richters und auch eines vorgesetzten Staatsanwalts als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft berechtigt sind, die Blutentnahme durch einen Arzt zu veranlassen.
Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

03.08.2014 um 13:21
@Poipoi

Da steht doch drin, wer anordnen kann:

1. Richter
2. Wenn kein Richter erreichbar: Staatsanwalt
3. Wenn Staatsanwalt nicht erreichbar, Polizeibeamte


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Der Fall Gustl Mollath

03.08.2014 um 13:23
Ja, schon gut, lassen wir das. Ein Staatsanwalt ist zwar auch ein Anwalt, aber...egal


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Der Fall Gustl Mollath

03.08.2014 um 13:30
Zitat von PoipoiPoipoi schrieb:Ja, schon gut, lassen wir das
Genau, dann hätten wir dies nun geklärt.

Und wie siehts jetzt damit aus? :
Zitat von DumasDumas schrieb:Nun @Poipoi , Herr Weinberger ist ja von der "Arbeitsgemeinschaft Solidarität mit Gustl Mollath" beauftragt worden. Mir klar, dass das Gutachten so ausfällt. Die suchen sich ja keinen Gutachter, der negativ über Herrn Mollath schreibt ;)
Stimmst Du meiner Meinung zu oder siehst Du es anders @Poipoi

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

03.08.2014 um 13:46
Dieckhöfer fällt genauso katastrophal aus.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Gutachten-Dieckhoefer-2012-02-08.pdf

Es spielt aber gar keine Rolle, welche Partei hier welchen Gutachter bestellt hat. Was man sieht ist, dass diese Doktor-Professoren keine Linie haben. Der eine füllt mit Gutachten seine Klinik mit Patienten, der andere nennt den ersten unwissenschaftlich, der nächste vertritt dann noch eine andere Meinung. So geht das nicht. Es geht hier um Menschen. Was man braucht, wäre zB folgendes: einheitliche Standards für die forensisch-psychiatrisch-psychologische Untersuchung und darauf geschulte Ärzte. Eine unabhängige Stelle, die solcherlei Gutachten prüft. Eine unabhängige Beratungsstelle, die die Rechte den Betroffenen vermittelt und unter Umständen prüft, ob die Verfahren legal sind. Da könnte man noch einiges nennen, um der Willkür entgegen zu treten. Teilweise haben doch Beteiligte des Systems im Zuge des Mollath Verfahrens öffentlich zB in Talkshows gesagt, dass sie sich selbst nicht untersuchen lassen würden, bzw. dass auch monetäre Interessen eine Rolle spielen bei der Gutachterei, und dass das forensich-psychiatrische System dringend einer Reform bedarf.


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Der Fall Gustl Mollath

03.08.2014 um 13:59
@Poipoi
Zitat von PoipoiPoipoi schrieb:Was man braucht, wäre zB folgendes: einheitliche Standards für die forensisch-psychiatrisch-psychologische Untersuchung und darauf geschulte Ärzte. Eine unabhängige Stelle, die solcherlei Gutachten prüft.
Lassen wir das mal als Ideal so stehen.

Nur was macht man, wenn ein Patient sich nicht begutachten lässt? Das ist doch das eigentliche Problem an dem Fall. Soll dann der Angeklagte doch in den Knast verfrachtet werden, so als gäbe es keinen Zweifel an seinem Geisteszustand?

Gibt es irgendeinen Anhaltspunkt, zu was G.M. verurteilt worden wäre, hätte der Richter nicht die Schuldunfähigkeit verfügt?


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Der Fall Gustl Mollath

03.08.2014 um 14:12
Zitat von emzemz schrieb:Gibt es irgendeinen Anhaltspunkt, zu was G.M. verurteilt worden wäre, hätte der Richter nicht die Schuldunfähigkeit verfügt?
Das könnte ein Jurist wahrscheinlich relativ genau abschätzen. Gehen wir mal davon aus, dass er gegenüber seiner Frau eine gefährliche Körperverletzung begangen hat und die Reifenstecherei ebenfalls auf sein Konto geht. Und lassen wir die Finanzverschwörung mal weg. Das wären dann maximal 3 Jahre, sage ich mal so als Laie. Wenn er sich im Knast dann einigermaßen benommen hätte, wäre er dann nach der Hälfte oder nach 2 Jahren raus gekommen.
Zitat von emzemz schrieb:Soll dann der Angeklagte doch in den Knast verfrachtet werden, so als gäbe es keinen Zweifel an seinem Geisteszustand?
zum Beispiel.
Ich gebe zu, das Abwägen zwischen der individuellen Freiheit und dem Wohl der Allgemeinheit ist sehr schwierig. Aber genau damit muss sich eine freiheitliche Gesellschaft ausgiebig und unaufhörlich beschäftigen. Im Fall Mollath sieht man praktisch sämtliche Aspekte dieser Misere. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten. Alles beim alten lassen, oder versuchen es besser zu machen. Letzteres scheint der Fall bewirkt zu haben. Deswegen finde ich personenspezifische Details Mollath betreffend eher unwichtig. Tja, was macht man also mit einem Therapie/Gesprächsverweigerer? Ich würde sagen, im Zweifel für den Angeklagten. Also in den normalen Knast. Hätte Mollath dann nach zwei Jahren wieder angefangen Reifen zu zerstechen? Vielleicht. Sehr lange wäre er dann aber nicht frei rumgelaufen. Und falls nicht...nun, dann wäre eigentlich alles in Ordnung gewesen. Man sollte nämlich eines auf keinen Fall vergessen. es ist nicht strafbar einen Vogel zu haben. Den haben die meisten.


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Der Fall Gustl Mollath

03.08.2014 um 14:20
Zitat von PoipoiPoipoi schrieb:es ist nicht strafbar einen Vogel zu haben. Den haben die meisten
Also mein Vogel hat mich noch nicht in die Geschlossene gebracht :D
Zitat von PoipoiPoipoi schrieb:Tja, was macht man also mit einem Therapie/Gesprächsverweigerer? Ich würde sagen, im Zweifel für den Angeklagten.
Hm, wenn Herr Mollath ins Gefängnis gekommen wäre, dann hättest das aber auch nicht gut geheißen. Oder wäre dies dann zurecht geschehen, Deiner Meinung nach?

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

03.08.2014 um 14:26
Zitat von DumasDumas schrieb:Oder wäre dies dann zurecht geschehen, Deiner Meinung nach?
Aufgrund dessen, was man über das Schnellgericht 2006 erfahren hat, natürlich nein. Merkwürdige Atteste, ein brüllender Richter und der Vorwurf zerstochener Reifen ohne einen einzigen Beweis sind etwas wackelige Gründe für eine Haft. Hier kommt wieder die fragwürdige Psychoforensik ins Spiel. Vermeintliche Straftat, auffälliger Angeklagter, eindeutiges Gutachten --> kurzer Prozess, ab in die Anstalt. Eine intensivere Untersuchung und Beweisaufnahme seitens des Gerichtes wäre angezeigt gewesen.


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Der Fall Gustl Mollath

03.08.2014 um 16:10
@emz
Zitat von emzemz schrieb:Eigentlich gab es für Mollath doch nur die Wahl zwischen Cholera und Pest, also entweder Knast oder Forensik.
Kleiner Einwand: Sagte sein ehemaliger Anwalt D. nicht aus, es ging im ersten Prozess um eine Bewährungsstrafe, falls Mollath sich in irgendeiner Form zu den Vorwürfen gegen ihn geäußert hätte?


Nordbayern.de, 15. Dezember 2012
http://www.nordbayern.de/nuernberger-zeitung/nz-news/wer-ist-gustl-mollath-wirklich-1.2576199 (Archiv-Version vom 04.08.2014)
„Ich habe Herrn Mollath erst im Prozess kennengelernt. Er hatte bis zur Hauptverhandlung keinen Kontakt zu mir gesucht, sich aber auch keinen anderen Pflichtverteidiger ausgewählt, was er hätte tun können“, schildert der Anwalt. Er erinnert sich noch genau, wie er dann seinem Mandanten erstmals im Sitzungssaal begegnete. Der sei schick gekleidet gewesen mit einem edlen Sakko, aus dessen Brusttasche eine Zahnbürste herausgeschaut habe. Auf Dolmánys Frage, was dies zu bedeuten habe, habe Mollath geantwortet: „Ich komme ja sowieso ins Gefängnis.“ Er, der Anwalt, habe ihm dann erklärt, dass er im Falle eines Geständnisses mit Bewährung rechnen könne. Doch von Mollath sei keine Reaktion gekommen. In der Verhandlung habe der Angeklagte vor sich auf dem Tisch plötzlich Bücher und Broschüren über die Nürnberger Prozesse ausgebreitet und während der Anklageverlesung demonstrativ darin geblättert. „Da nahm das Schicksal seinen Lauf“, meint Dolmány. „Er hätte ja sagen können: Ich war’s nicht, die Anklage ist falsch.“ Doch Mollath habe sich nicht geäußert.
Nordbayerischer Kurier, 10. Juli 2014
http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/wie-gustl-mollath-zunehmend-vereinsamte_273947
„Ich bin davon überzeugt, dass Sie nicht krank sind“, sagte Thomas Dolmany (58). Der Nürnberger Rechtsanwalt hatte gerade die Pflichtverteidigung von Mollath übernommen, es drohte eine Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie. Einer von zig Fällen, Routine für Dolmany. Das psychiatrische Gutachten akzeptieren, das Mollath eine Wahnkrankheit attestierte, neun Monate auf Bewährung, keine Unterbringung, das war 2004 der Vorschlag des Rechtsanwaltes. Denn gegen Gutachten, das weiß der erfahrene Anwalt, habe man schwer eine Chance vor Gericht. Und Mollath? „Herr Mollath hat nie mit mir über den Fall gesprochen.“ Als es zur Verhandlung vorm Nürnberger Amtsgericht kommt, nimmt Mollath ein Buch, lehnt sich zurück und – liest. Die Anklage habe ihn nicht interessiert, sagt Dolmany. Stattdessen macht er seinem Anwalt Angst: Donnert an einem Freitagabend schreiend gegen die Kanzleitür, beschimpft ihn als Nazi, warnt ihn, besser seine Rechtsschutzversicherung zu bezahlen. Denn der Fall koste ihn sonst die teure Wohnung in Erlenstegen.



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