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Der Fall Gustl Mollath

3.212 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Betrug, Bayern, Psychiatrie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Gustl Mollath

08.08.2014 um 14:18
"Die mir vorgeworfenen Straftaten habe ich nicht begangen"

Mollath hatte seinerzeit in einem Interview gesagt, er habe sich gegen seine Frau gewehrt. Damit hatte er die "Tat" selbst nicht bestritten, aber da das Notwehr war, hat er folglich auch keine Straftat begangen.

Und wenn jetzt seine Frau auch noch aus dem fahrenden Auto gesprungen ist, nur um ihm was anzuhängen, da ist er ja als völlig unschuldig anzusehen. *ironieaus*


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Der Fall Gustl Mollath

08.08.2014 um 15:48
Zitat von jaskajaska schrieb:Nur noch kurz die heutigen Blog-Beiträge der Mittelbayerischen, für die, die das nicht lesen können.
Das Lesen des ganzen Blogs ist übrigens sehr empfehlenswert!
Vielen Dank @jaska . Jo wirklich lesenswert! Da weiß man nicht, ob man den Kopf schütteln soll oder grad aus raus lachen.

Herr Mollath muß sich doch schon selbst blöd vorkommen mit seinem Auftreten und seiner Art...tz.

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

08.08.2014 um 15:49
Zitat von emzemz schrieb:Und wenn jetzt seine Frau auch noch aus dem fahrenden Auto gesprungen ist, nur um ihm was anzuhängen, da ist er ja als völlig unschuldig anzusehen. *ironieaus*
:D :D

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

08.08.2014 um 16:22
Erste Neuigkeiten über die Plädoyers:


FAZ, 08. August 2014
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/mollath-prozess-schwierige-wahrheitsfindung-13088150.html
...
Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl hält es für nachweisbar, dass Gustl Mollath seine Frau mit Fäusten geschlagen, in den Arm gebissen, gewürgt und an einem anderen Tag eingesperrt habe. Zwar handele es sich um eine „klassische Situation von Aussage gegen Aussage“: Gustl Mollath bestreitet die Taten. Seine Frau Petra hat ihn in dem ersten Prozess schwer belastet; jetzt macht sie zwar von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, das ihr als frühere Ehefrau zusteht.

Doch ihre früheren Aussagen dürfen verwertet werden - und Oberstaatsanwalt Meindl hält die Frau für glaubwürdig. Weitere Augenzeugen der Taten gibt es nicht. Allerdings rekonstruiert der Ankläger in seinem Plädoyer das Tatgeschehen anhand der Aussagen zahlreicher Personen, die die Folgen der Taten belegen könnten: Die Lebensgefährtin von Petra Mollaths Bruder etwa habe vor der Haustür der Mollaths gestanden, als der Angeklagte seine Frau misshandelt habe.

Außerdem verweist Meindl auf das ärztliche Attest, wenn er hinzufügt, dass es ärztlichen Standards nur in Ansätzen erfülle. Der Oberstaatsanwalt fordert das Gericht auf, sich bei der Urteilsfindung nicht von „Strömungen oder Meinungen“ leiten zu lassen.
Staatsanwalt sieht keinen „Vernichtungsfeldzug“

Petra Mollath habe keinen „Vernichtungsfeldzug“ gegen ihren Mann geführt; ansonsten hätte sie die Taten deutlich drastischer dargestellt. Es habe keinen „Komplott“ gegen den Angeklagten gegeben, vielmehr seien die damaligen Ehepartner an einen Punkt gelangt, „an dem sie einfach nicht mehr miteinander konnten“.

Mollaths Unterstützer, die wieder zahlreich zur Verhandlung erschienen sind, hängen nach Auffassung Meindls einer Verschwörungstheorie an. Aber, so der Oberstaatsanwalt, ein Urteil müsse im Namen des Volkes gefällt werden. „Wer ist das Volk? Nur Unterstützer von Herrn Mollath? Oder soll der Wunsch der Bevölkerung auch berücksichtigt werden?“

Mollaths Verteidiger Gerhard Strate beantragte dagegen, seinen Mandanten von den Tatvorwürfen „ohne Wenn und Aber freizusprechen“. Nicht letzte Zweifel an der Schuld Mollaths sollen den Freispruch begründen. Es gebe, so Strate, schlicht keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass Mollath die Taten, die ihm die Anklage vorwirft, begangen hat.

In seinem Plädoyer konzentrierte sich der Verteidiger vor allem darauf zu belegen, dass Mollaths frühere Ehefrau als Zeugin vollkommen untauglich sei. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte die Verurteilung im Jahr 2006 im Wesentlichen auf die Aussage von Petra Mollath gestützt. An ihrer Glaubwürdigkeit bestünden keine Zweifel, heißt es lapidar in dem Urteil.

Das sieht Strate anders: „Auf die Angaben von Petra Mollath kann nichts gestützt werden.“ Ihre Darstellungen von den gewalttätigen Übergriffen durch ihren Ehemann wechselten mit jeder Aussage. Strate bezichtigt sie der Lüge.

Sie habe beschlossen, ihren Ehemann einweisen zu lassen, nachdem dieser ihren illegalen Schwarzgeldgeschäften auf die Schliche gekommen sei und herausgefunden habe, dass sie ein Verhältnis zu einem Arbeitskollegen unterhalten habe.

Dieses Ziel habe sie mit zunehmender Intensität verfolgt. So habe Mollaths frühere Frau insbesondere die Psychiaterin Krach getäuscht, die „naiv genug war“ ihr zu glauben und, ohne Gustl Mollath je getroffen zu haben, diesem „mit großer Wahrscheinlichkeit an einer ernstzunehmenden psychiatrischen Erkrankung“ zu bescheinigen.
Verteidiger sprechen von „Täuschung“

„Ihre Aussagen und Täuschungen zeigen eine so starke manipulative Tendenz, dass von davon nichts, wirklich nichts zu halten ist“, so Strate. Auch die Reifenstecherei sei nicht nachweisbar. Ein Sachverständiger hatte im Prozess ausgesagt, er wisse nicht, ob Reifen zerstochen worden seien, da schon die Reifen fehlten.

„Für das Schicksal Gustl Mollaths sind viele Personen verantwortlich“, resümiert Strate, „und es wurde hierbei massiv gegen Gesetz und Recht verstoßen.“ Gustl Mollath versuchte auch am Freitag, das Gericht zu bewegen, auch die Rolle der forensischen Psychiatrie auch das Gebaren der Banken und der Finanzindustrie in den Blick zu nehmen.

Nur dadurch könne er vollständig rehabilitiert werden, meint er.
...



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Der Fall Gustl Mollath

08.08.2014 um 16:31
Also @jaska , die NSA ist ja nen Dreck gegen Dich. Du kommst ja schneller an aktuelle Infos als ich Gucken kann :D Vielen Dank :)
Zitat von jaskajaska schrieb:Seine Frau Petra hat ihn in dem ersten Prozess schwer belastet; jetzt macht sie zwar von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, das ihr als frühere Ehefrau zusteht.

Doch ihre früheren Aussagen dürfen verwertet werden
Wieso sagt die Frau nicht nochmal aus? Versteh ich nicht. Also wenn mir einer weh tut, dann wiederhole ich diese Ausage nur zu gerne. Oder seh ich das falsch?

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

08.08.2014 um 16:31
Nur, damit wir es nicht aus den Augen verlieren, so wie die Bank feststellte, gab es kein Schwarzgeld. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gustl-mollath-weist-tatvorwuerfe-vor-landgericht-regensburg-zurueck-a-985121.html
Die Diagnose der Wahnvorstellungen bezog sich damals auf von Mollath behauptete Schwarzgeldgeschäfte seiner inzwischen geschiedenen Frau für die HypoVereinsbank - das Gericht glaubte dies damals nicht. Inzwischen hat ein Bankbericht ergeben, dass es um Kundendepots ging, die von Mollaths Ex-Frau Petra M. und anderen Mitarbeitern der Bank an eine Partnerbank in die Schweiz und von dort zum Teil gegen Provision an die Konkurrenz transferiert wurden. Schwarzgeld stellte die Bank nicht fest. .



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Der Fall Gustl Mollath

08.08.2014 um 16:44
@Dumas
Zitat von DumasDumas schrieb:Wieso sagt die Frau nicht nochmal aus? Versteh ich nicht. Also wenn mir einer weh tut, dann wiederhole ich diese Ausage nur zu gerne. Oder seh ich das falsch?
Das empfindet sicher jeder anders, aber ich hätte auch nicht ausgesagt. Ich würde diesen Menschen nicht mehr wiedersehen wollen, wenn ich mit der Sache abgeschlossen hätte.


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Der Fall Gustl Mollath

08.08.2014 um 16:45
Zitat von emzemz schrieb:Nur, damit wir es nicht aus den Augen verlieren, so wie die Bank feststellte, gab es kein Schwarzgeld.
Häh, jetzt kenn ich mich gar nimmer aus. Ich dachte, das wär bewiesen mit dem Schwarzgeld.

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

08.08.2014 um 16:46
Zitat von emzemz schrieb:Ich würde diesen Menschen nicht mehr wiedersehen wollen, wenn ich mit der Sache abgeschlossen hätte.
Stimmt, da hast recht. Plausible Erklärung.

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

08.08.2014 um 17:00
@emz
Danke! Ist halt ein griffiges Schlagwort und wird gerne herangezogen, ähnlich wie das Wort (Justiz-)Skandal... Dramaturgisches Stilmittel, mehr nicht :)

@Dumas
Soweit ich das verstehe wurden Transaktionen nachgewiesen, die gegen die internen Regeln der Bank verstießen. Schwarzgeld im Sinne von Geldwäsche oder höchst illegalen Verschiebungen war das aber nicht.
Die Mitarbeiter haben den Kunden an der Bank vorbei "günstigere" Anlagemöglichkeiten besorgt und zudem Provisionen kassiert.
Vom "größten Schwarzgeldskandal" kann also keine Rede sein.


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Der Fall Gustl Mollath

08.08.2014 um 17:00
Zitat von jaskajaska schrieb:So habe Mollaths frühere Frau insbesondere die Psychiaterin Krach getäuscht, die „naiv genug war“ ihr zu glauben und, ohne Gustl Mollath je getroffen zu haben, diesem „mit großer Wahrscheinlichkeit an einer ernstzunehmenden psychiatrischen Erkrankung“ zu bescheinigen.
Na, dann ist doch jeder verdroschenen Ehefrau zu empfehlen, Frau Kracht zu konsultieren
und ein gravierendes Problem ist erst mal gelöst.

Ich denke auch nicht, dass Reifenstecherei jemanden in die Klapse bringt, eher, wenn man
versucht, Schwarzgeldgeschäfte im Zusammenhang mit Banken publik zu machen.
Zu betonen, dass die Bank selbst kein Schwarzgeld festgestellt hat, ist schon fast naiv.

Übrigens glaube ich schon, dass Mollath seine Frau verhauen und auch, dass er
Reifen demoliert hat und ebenso, dass er meinte, über Schwarzgeldgeschäft informiert
zu sein - und nur letzteres brachte ihn in die Geschlossene.


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Der Fall Gustl Mollath

08.08.2014 um 17:02
Zitat von jaskajaska schrieb:Soweit ich das verstehe wurden Transaktionen nachgewiesen, die gegen die internen Regeln der Bank verstießen. Schwarzgeld im Sinne von Geldwäsche oder höchst illegalen Verschiebungen war das aber nicht.
Die Mitarbeiter haben den Kunden an der Bank vorbei "günstigere" Anlagemöglichkeiten besorgt und zudem Provisionen kassiert.
Vom "größten Schwarzgeldskandal" kann also keine Rede sein.
Achso, ich verstehe. Also bloß a bissl Schwarzgeldgeschäftle :D

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

08.08.2014 um 17:06
Zitat von ramisharamisha schrieb:Na, dann ist doch jeder verdroschenen Ehefrau zu empfehlen, Frau Kracht zu konsultieren
und ein gravierendes Problem ist erst mal gelöst.
:D :D


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Der Fall Gustl Mollath

08.08.2014 um 17:18
@ramisha
Zitat von ramisharamisha schrieb:Na, dann ist doch jeder verdroschenen Ehefrau zu empfehlen, Frau Kracht zu konsultieren
und ein gravierendes Problem ist erst mal gelöst.
Ne. Alle "verdroschenen Ehefrauen" sollten besser die Klappe halten und kuschen, wenn sie nicht über Jahre diffamiert werden wollen.


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Der Fall Gustl Mollath

08.08.2014 um 17:33
@ramisha
Zitat von ramisharamisha schrieb:Zu betonen, dass die Bank selbst kein Schwarzgeld festgestellt hat, ist schon fast naiv.
So naiv wie es ist, von Schwarzgeld zu sprechen, keinen konkreten Fall benennen zu können und dann zu hoffen, die Bank wird schon was finden.


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Der Fall Gustl Mollath

08.08.2014 um 19:28
Noch der Rest des Tages aus dem Live-Blog der Mittelbayerischen Zeitung online:
http://www.live.mittelbayerische.de/Event/Der_Fall_Mollath (Archiv-Version vom 17.07.2014)




8. August, 16:52
Nach der Pause passiert das, was viele erwartet hatten: Die Kammer lehnt die Beweisanträge bzw. -anregungen ab. Begründung: Sie seien für diese Entscheidung bedeutungslos. Vor diesem Beschluss verlas Escher allerdings eine Anlage aus Mollaths schriftlicher Aussage: Eine Strafanzeige von Mollaths Bekannten Eduard S., der sich zu dieser nach einer Begegnung mit Petra M. genötigt sah. S. habe sich demnach massiv von Mollaths Ex-Frau bedroht gefühlt. Petra M. sei sicher nicht ungefährlich. Sie soll zu ihm gesagt haben: "Wenn du schon so massiv in der Presse auftrittst, pass auf, was du sagst, sonst könnten sich noch andere melden." Petra M. soll ihm zuvor angeboten haben, Vermögen ins Ausland zu schaffen. Diese Aussage sei als wahr zu unterstellen.

Auch das Urteil aus dem Zwangsvollstreckungsverfahren wurde verlesen: Mollath räumte demnach selbst ein, eine schwere psychische Erkrankung zu haben. Die Zwangsvollstreckung habe aber rechtmäßig stattgefunden.

Damit ist die Beweisaufnahme abgeschlossen. Escher bittet Meindl um seine Schlussworte. Der Oberstaatsanwalt steht auf, sein Plädoyer beginnt.

Meindl spricht zur Verfahrensgenese: "Herr Molath hatte in den Jahren 2011 und 2012 Freund und Unterstützer an seiner Seite, die auf sein Schicksal aufmerksam machten. (...) Letztlich wurde der Druck auf die Politik, also auf das Justizministerium und die damalige Ministerin Beate Merk, so groß, dass sie einen Wiederaufnahmeantrag einleitete." Meindl hat diese Sache bearbeitet. Er führt aus, dass ein Wiederaufnahmeverfahren nur ein Ziel haben könne: die Erneuerung der Hautverhandlung. "Am Ende dieser Hauptverhandlung wird ein Urteil stehen. Ein Urteil im Namen des Volkes. Was ist das Volk? Besteht das nur aus Personen, die in Reihen des Herrn Mollath stehen, oder ist damit der Wunsch der Bevölkerung nach Rechtsstaatlichkeit gemeint." Meindl meint Letzteres. Das Gericht müsse sich natürlich ein eigenes Bild machen - frei von jeder Strömung. (...) "Geht es um einen Rosenkrieg oder um eine Intrige, einen Vernichtungsfeldzug einer Ehefrau, oder schlicht und einfach um eine Auseinandersetzung zwischen Eheleuten."

Petra M. mache von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, "das haben wir alle zu akzeptieren. Genauso, dass sich der Angeklagte zu den Vorwürfen nicht detailliert eingelassen hat". Also liege eine "klassische Aussage-gegen-Aussage-Situation" vor. Meindl wiederholt dann die "tatbezogenen Aussagen" von Petra M. - also alle Aussagen, mit denen sie ihren einstigen Ehemann belastet hat. Das dauert mehr als 50 Minuten. Akribischst arbeitet er Aussagen und Vernehmungsprotokolle auf.

"Die Hauptverhandlungen war dadurch geprägt, dass es zu massiven Vorwürfen gegeneinander (Mollath und Ex-Frau) gekommen ist." Anderseits habe eine Situation vorgelegen, in der der Angeklagte Jahre lang in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht war, während seine Ehefrau ein neues Leben mit einem neuen Mann begann. All das präge diesen Prozess, "auch die Emotionen, die in diesem Prozess immer wieder zu tage treten. Das gipfelt natürlich in Verschwörungstheorien, die von zahlreichen Beobachtern vorgebracht werden."

Meindl: "Ist der Angeklagte Opfer eine gigantischen Verschwörung bzw. Intrige?" Meindl stelle hier aber nur die rationale Frage, ob die Aussagen der Hauptbelastungszeugin glaubhaft sind bzw. welche Motive sie für falsche Beschuldigungen haben könnte.

Meindl stellt seine "Intrigen -oder Komplotthypothese" vor: "Petra M. hat einen ebenso perfiden wie genialen Plan entwickelt, um Mollath auf Dauer mundtot zu machen, ihn loszuwerden und aller Existenzen zu berauben." Petra M. habe also Sachverhalte zur Anzeige gebracht, die sich nie ereignet hätten. Eine Frau habe alles daran gesetzt, dass ihr Mann vollkommen von der Bildfläche verschwinde, um sich an seinem Vermögen bereichern zu können "und ähnliches mehr". Meindl zeichnet ein Bild vom Fall Mollath, dass die eifrigsten Unterstützer des Angeklagten so unterschreiben würden. Es bleibt aber rein theoretisch.

Dann führt Meindl aus, was gegen diese Hypothese spricht. "Und das ist das Ergebnis der Beweisaufnahme.": Petra M. sei nicht dramatisierend vorgegangen ist, sondern habe noch Entlastendes vor Gericht vorgebracht, obwohl sie das nicht hätte tun müssen. Belastungseifer habe sie nicht gezeigt. Ob ihre Abweichungen in den Aussagen zu verschiedenen Zeitpunkten sie unglaubwürdig machen? Meindl: "Nein. Das ist kein Kriterium für die Unglaubwürdigkeit eines Zeugen." Würde sie zu detailreich und alles wie auswendig gelernt aufsagen, dürfte man ihr doch erst recht nicht glauben. All dies spräche dafür, dass sie sich das Tatgeschehen nicht ausgedacht habe. Zwar habe der Arzt Fehler in seinem Attest gemacht, aber dennoch habe er Verletzungen bei Petra M. gesehen. Auch Mollaths Schwägerin habe keinen Belastungseifer gezeigt. Man müsse kein rechtsmedizinischer Sachverständiger sein, um zu wissen, dass ein blaues Hämatom nicht sehr alt sein könne.

Um die These zu widerlegen, Petra M. habe sich die Verletzungen selbst beigebracht, verweist Meindl erneut auf Rechtsmediziner Eisenmenger. Meindl: "Petra M. hätte ja mit ihrem eigenem Leben spielen müssen, um Gustl Mollath etwas anzuhängen." Meindl erklärt, warum er auch daran glaube, dass Petra M. eine Narbe von der Bissattacke davon getragen hat. Denn: So etwas zu behaupten, ohne diese nicht vorzeigen zu können, wäre zu riskant.

Meindl glaubt: Mollath hat seine Frau geschlagen, gewürgt und gebissen. Der Angeklagte habe nie abgestritten, "auch heute nicht", dass es zu Tätlichkeiten gekommen ist. "Er sagt lediglich, er habe sich gewehrt." In zwei Schreiben Mollaths an seine Frau stehe kein Wort der Empörung darüber, dass er seine Frau schwer verletzt haben soll. Das Attest habe er einfach so hingenommen. Meindl sehe nicht mal im Ansatz eine Notwehrsituation.

Meindls Zwischenergebnis: "Die Angaben der Petra M. sind glaubhaft. Ich glaube ihr, weil ich nicht an die Komplotthypothese glauben darf und kann. Es kann jeder an diese These glauben, aber ich bin Jurist und muss mich an objektive Tatsachen halten."

Alle Äußerungen der Petra M. sprechen gegen die Behauptung, sie habe ihren damaligen Gatten angegriffen. Petra M. müsste am 14. August 2001 eine prophetische Eingabe gehabt haben, als sie den Spieß angeblich umgedreht haben soll. Zumal habe sie damals noch nicht an eine Trennung gedacht. Ferner stütze auch nicht die Aussage des Zahnarzts Eduard Braun die "Komplotthypothese". Mollath sei es unbenommen gewesen, seine Frau bei ihrem Arbeitgeber "hinzuhängen" - ihr war es dann ebenfalls unbenommen, damit zu reagieren, ihn anzuzeigen und auf seinen Geisteszustand überprüfen zu lassen.

Dass Richter später anordneten, Mollath müsse tatsächlich begutachtet werden, dazu habe der damalige Angeklagte selbst beigetragen. Die Richter am Amtsgericht Nürnberg hätten völlig korrekt und einwandfrei gehandelt, einen Schuldunfähigen darf man nicht verurteilen. Alles andere wäre Rechtsbeugung gewesen. Im Saal wird gelacht. Meindl: "Sie können sich gerne darüber amüsieren, ich halte das aus."

Mollath habe damals vor dem Amtsgericht 2006 Zeitung im Sitzungssaal Zeitung gelesen, er habe so gewirkt, als gehe ihn alles nichts an. "Er war damals immerhin der Angeklagte." Die Stellungnahme einer Ärztin, deren Bankberaterin Petra M. war, habe nicht zur Begutachtung geführt.

Meindl: Selbst wenn man den "größten Schwarzgeldskandal aller Zeiten" als wahr unterstellen würde, "dann stelle ich mir die Frage: Ist das ein materiell-rechtfertigender Grund für Schlagen, Treten, Würgen?" Er kenne keinen solchen Grund. Selbst wenn alles wahr ist, was Mollath beschrieben hat, darf er nicht so reagieren.

Zum Freiheitsberaubungsvorwurf erklärt der Staatsanwalt: "Die Aussagen belegen dieses Geschehen in überzeugender Weise." Es sei durchaus glaubhaft, dass Mollath seine Frau ein bis zwei Stunden daran gehindert hat, das Haus zu verlassen. Petra M. sei gar nicht dazu gekommen, mehr als eine "kleine Tasche" zu packen, sie hatte "so gut wie nichts". Die Aussage der Schwägerin habe das belegt.

Wahnhafte Gedanken bei Mollath erkennt Meindl erst ab dem Jahr 2003. "Da beginnen die Schriftsätze mit den Banken und den Justizinstitutionen." Meindl glaubt aber nicht, dass Mollath zu den Tatzeitpunkten an einer Störung gelitten hat. Er sei weder in seiner Steuerungs- noch in seiner Einsichtsfähigkeit eingeschränkt gewesen. Mollath habe sehr wohl zwischen Recht und Unrecht unterscheiden können. Eine psychische Krankheit habe sich wenn dann erst später manifestiert. Die Verbindungen, die Mollath zwischen einzelnen Personen zog, sprechen aus Meindls Sicht dafür, dass sich der Angeklagte, wie von Gutachter Nedopil ausgeführt, durchaus in einer Privatrealität ausgelebt habe.

Staatsanwalt Meindl ist noch nicht fertig - der Komplex um die aufgestochenen Reifen steht noch bevor.
8. August, 17:52
Nach der Pause passiert das, was viele erwartet hatten: Die Kammer lehnt die Beweisanträge bzw. -anregungen ab. Begründung: Sie seien für diese Entscheidung bedeutungslos. Vor diesem Beschluss verlas Escher allerdings eine Anlage aus Mollaths schriftlicher Aussage: Eine Strafanzeige von Mollaths Bekannten Eduard S., der sich zu dieser nach einer Begegnung mit Petra M. genötigt sah. S. habe sich demnach massiv von Mollaths Ex-Frau bedroht gefühlt. Petra M. sei sicher nicht ungefährlich. Sie soll zu ihm gesagt haben: "Wenn du schon so massiv in der Presse auftrittst, pass auf, was du sagst, sonst könnten sich noch andere melden." Petra M. soll ihm zuvor angeboten haben, Vermögen ins Ausland zu schaffen. Diese Aussage sei als wahr zu unterstellen.

Auch das Urteil aus dem Zwangsvollstreckungsverfahren wurde verlesen: Mollath räumte demnach selbst ein, eine schwere psychische Erkrankung zu haben. Die Zwangsvollstreckung habe aber rechtmäßig stattgefunden.

Damit ist die Beweisaufnahme abgeschlossen. Escher bittet Meindl um seine Schlussworte. Der Oberstaatsanwalt steht auf, sein Plädoyer beginnt.

Meindl spricht zur Verfahrensgenese: "Herr Molath hatte in den Jahren 2011 und 2012 Freund und Unterstützer an seiner Seite, die auf sein Schicksal aufmerksam machten. (...) Letztlich wurde der Druck auf die Politik, also auf das Justizministerium und die damalige Ministerin Beate Merk, so groß, dass sie einen Wiederaufnahmeantrag einleitete." Meindl hat diese Sache bearbeitet. Er führt aus, dass ein Wiederaufnahmeverfahren nur ein Ziel haben könne: die Erneuerung der Hautverhandlung. "Am Ende dieser Hauptverhandlung wird ein Urteil stehen. Ein Urteil im Namen des Volkes. Was ist das Volk? Besteht das nur aus Personen, die in Reihen des Herrn Mollath stehen, oder ist damit der Wunsch der Bevölkerung nach Rechtsstaatlichkeit gemeint." Meindl meint Letzteres. Das Gericht müsse sich natürlich ein eigenes Bild machen - frei von jeder Strömung. (...) "Geht es um einen Rosenkrieg oder um eine Intrige, einen Vernichtungsfeldzug einer Ehefrau, oder schlicht und einfach um eine Auseinandersetzung zwischen Eheleuten."

Petra M. mache von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, "das haben wir alle zu akzeptieren. Genauso, dass sich der Angeklagte zu den Vorwürfen nicht detailliert eingelassen hat". Also liege eine "klassische Aussage-gegen-Aussage-Situation" vor. Meindl wiederholt dann die "tatbezogenen Aussagen" von Petra M. - also alle Aussagen, mit denen sie ihren einstigen Ehemann belastet hat. Das dauert mehr als 50 Minuten. Akribischst arbeitet er Aussagen und Vernehmungsprotokolle auf.

"Die Hauptverhandlungen war dadurch geprägt, dass es zu massiven Vorwürfen gegeneinander (Mollath und Ex-Frau) gekommen ist." Anderseits habe eine Situation vorgelegen, in der der Angeklagte Jahre lang in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht war, während seine Ehefrau ein neues Leben mit einem neuen Mann begann. All das präge diesen Prozess, "auch die Emotionen, die in diesem Prozess immer wieder zu tage treten. Das gipfelt natürlich in Verschwörungstheorien, die von zahlreichen Beobachtern vorgebracht werden."

Meindl: "Ist der Angeklagte Opfer eine gigantischen Verschwörung bzw. Intrige?" Meindl stelle hier aber nur die rationale Frage, ob die Aussagen der Hauptbelastungszeugin glaubhaft sind bzw. welche Motive sie für falsche Beschuldigungen haben könnte.

Meindl stellt seine "Intrigen -oder Komplotthypothese" vor: "Petra M. hat einen ebenso perfiden wie genialen Plan entwickelt, um Mollath auf Dauer mundtot zu machen, ihn loszuwerden und aller Existenzen zu berauben." Petra M. habe also Sachverhalte zur Anzeige gebracht, die sich nie ereignet hätten. Eine Frau habe alles daran gesetzt, dass ihr Mann vollkommen von der Bildfläche verschwinde, um sich an seinem Vermögen bereichern zu können "und ähnliches mehr". Meindl zeichnet ein Bild vom Fall Mollath, dass die eifrigsten Unterstützer des Angeklagten so unterschreiben würden. Es bleibt aber rein theoretisch.

Dann führt Meindl aus, was gegen diese Hypothese spricht. "Und das ist das Ergebnis der Beweisaufnahme.": Petra M. sei nicht dramatisierend vorgegangen ist, sondern habe noch Entlastendes vor Gericht vorgebracht, obwohl sie das nicht hätte tun müssen. Belastungseifer habe sie nicht gezeigt. Ob ihre Abweichungen in den Aussagen zu verschiedenen Zeitpunkten sie unglaubwürdig machen? Meindl: "Nein. Das ist kein Kriterium für die Unglaubwürdigkeit eines Zeugen." Würde sie zu detailreich und alles wie auswendig gelernt aufsagen, dürfte man ihr doch erst recht nicht glauben. All dies spräche dafür, dass sie sich das Tatgeschehen nicht ausgedacht habe. Zwar habe der Arzt Fehler in seinem Attest gemacht, aber dennoch habe er Verletzungen bei Petra M. gesehen. Auch Mollaths Schwägerin habe keinen Belastungseifer gezeigt. Man müsse kein rechtsmedizinischer Sachverständiger sein, um zu wissen, dass ein blaues Hämatom nicht sehr alt sein könne.

Um die These zu widerlegen, Petra M. habe sich die Verletzungen selbst beigebracht, verweist Meindl erneut auf Rechtsmediziner Eisenmenger. Meindl: "Petra M. hätte ja mit ihrem eigenem Leben spielen müssen, um Gustl Mollath etwas anzuhängen." Meindl erklärt, warum er auch daran glaube, dass Petra M. eine Narbe von der Bissattacke davon getragen hat. Denn: So etwas zu behaupten, ohne diese nicht vorzeigen zu können, wäre zu riskant.

Meindl glaubt: Mollath hat seine Frau geschlagen, gewürgt und gebissen. Der Angeklagte habe nie abgestritten, "auch heute nicht", dass es zu Tätlichkeiten gekommen ist. "Er sagt lediglich, er habe sich gewehrt." In zwei Schreiben Mollaths an seine Frau stehe kein Wort der Empörung darüber, dass er seine Frau schwer verletzt haben soll. Das Attest habe er einfach so hingenommen. Meindl sehe nicht mal im Ansatz eine Notwehrsituation.

Meindls Zwischenergebnis: "Die Angaben der Petra M. sind glaubhaft. Ich glaube ihr, weil ich nicht an die Komplotthypothese glauben darf und kann. Es kann jeder an diese These glauben, aber ich bin Jurist und muss mich an objektive Tatsachen halten."

Alle Äußerungen der Petra M. sprechen gegen die Behauptung, sie habe ihren damaligen Gatten angegriffen. Petra M. müsste am 14. August 2001 eine prophetische Eingabe gehabt haben, als sie den Spieß angeblich umgedreht haben soll. Zumal habe sie damals noch nicht an eine Trennung gedacht. Ferner stütze auch nicht die Aussage des Zahnarzts Eduard Braun die "Komplotthypothese". Mollath sei es unbenommen gewesen, seine Frau bei ihrem Arbeitgeber "hinzuhängen" - ihr war es dann ebenfalls unbenommen, damit zu reagieren, ihn anzuzeigen und auf seinen Geisteszustand überprüfen zu lassen.

Dass Richter später anordneten, Mollath müsse tatsächlich begutachtet werden, dazu habe der damalige Angeklagte selbst beigetragen. Die Richter am Amtsgericht Nürnberg hätten völlig korrekt und einwandfrei gehandelt, einen Schuldunfähigen darf man nicht verurteilen. Alles andere wäre Rechtsbeugung gewesen. Im Saal wird gelacht. Meindl: "Sie können sich gerne darüber amüsieren, ich halte das aus."

Mollath habe damals vor dem Amtsgericht 2006 Zeitung im Sitzungssaal Zeitung gelesen, er habe so gewirkt, als gehe ihn alles nichts an. "Er war damals immerhin der Angeklagte." Die Stellungnahme einer Ärztin, deren Bankberaterin Petra M. war, habe nicht zur Begutachtung geführt.

Meindl: Selbst wenn man den "größten Schwarzgeldskandal aller Zeiten" als wahr unterstellen würde, "dann stelle ich mir die Frage: Ist das ein materiell-rechtfertigender Grund für Schlagen, Treten, Würgen?" Er kenne keinen solchen Grund. Selbst wenn alles wahr ist, was Mollath beschrieben hat, darf er nicht so reagieren.

Zum Freiheitsberaubungsvorwurf erklärt der Staatsanwalt: "Die Aussagen belegen dieses Geschehen in überzeugender Weise." Es sei durchaus glaubhaft, dass Mollath seine Frau ein bis zwei Stunden daran gehindert hat, das Haus zu verlassen. Petra M. sei gar nicht dazu gekommen, mehr als eine "kleine Tasche" zu packen, sie hatte "so gut wie nichts". Die Aussage der Schwägerin habe das belegt.

Wahnhafte Gedanken bei Mollath erkennt Meindl erst ab dem Jahr 2003. "Da beginnen die Schriftsätze mit den Banken und den Justizinstitutionen." Meindl glaubt aber nicht, dass Mollath zu den Tatzeitpunkten an einer Störung gelitten hat. Er sei weder in seiner Steuerungs- noch in seiner Einsichtsfähigkeit eingeschränkt gewesen. Mollath habe sehr wohl zwischen Recht und Unrecht unterscheiden können. Eine psychische Krankheit habe sich wenn dann erst später manifestiert. Die Verbindungen, die Mollath zwischen einzelnen Personen zog, sprechen aus Meindls Sicht dafür, dass sich der Angeklagte, wie von Gutachter Nedopil ausgeführt, durchaus in einer Privatrealität ausgelebt habe.

Staatsanwalt Meindl ist noch nicht fertig - der Komplex um die aufgestochenen Reifen steht noch bevor.
8. August, 19:09
Jochen Horn, der Petra M. als Nebenklägerin vertritt, beginnt sein Plädoyer mit all dem, was dieses Verfahren nicht ist: Es sei nicht die Geschichte eines Mannes, der den größten Schwarzgeldskandal Europas aufgedeckt hat, der die Zustände des Maßregelvollzugs anprangert, es sei auch nicht die Geschichte, einer kaltschnäuzigen, intriganten Ehefrau...

Horn beschreibt stattdessen, wie Mollath seinen moralischen Anspruch wie eine Monstranz vor sich her getragen habe, der auch dem Bundespräsidenten Handlungsvorschläge und Filmempfehlungen unterbreitete, der unverhohlen von seiner Ex-Frau Geld forderte, der sich offensichtlich völlig heruntergewirtschaftet hat. Dazu verweist Horn auf Schreiben des Angeklagten. Auch der angebliche Sprung aus dem Auto seiner Ex-Frau, habe wohl nur in der Vorstellungskraft des Angeklagten stattgefunden.

Dass die Aussagen seiner Mandantin nicht hundertprozentig deckungsgleich sind, liege daran, dass diese zwischen 2001 und 2006 entstanden seien. Eine Analyse ihrer Aussagen zeige, dass sie ohne Belastungseifer ausgesagt habe. Hätte sie tatsächlich etwas konstruieren wollen, um ihren Ex-Mann mundtot zu machen, hätte das überschaubare Strafmaß wegen Körperverletzung kaum genügt.

Zum angeblichen Anruf von Petra M. beim Zahnarzt Edward Braun, einem Bekannten des Ehepaars Mollath, sagt Horn: "Der Zeuge Braun hat hier hier falsch ausgesagt. Ich meine, er hat gelogen. Diesen Telefonanruf hat es tatsächlich nie gegeben." Dazu habe Braun zu wenig über die Umstände aussagen können, obwohl er sich an den Wortlaut des Gesprächs erinnern will. Demaskierend sei Brauns Antwort auf den Vorhalt des Staatsanwalts in diesem Prozess gewesen: "Fernsehen ist ein bisschen Folklore." Er habe seine Erklärung gegenüber der Fernsehsendung Report Mainz schlicht als falsch bezeichnet.

Horn: Theoretisch mag sich der Angeklagte ein Motiv zurechtgedacht haben, mit den Fakten sei das aber nicht vereinbar. Auch in diesem Prozess habe Petra M. wichtige Zeugen von der Verschwiegenheitspflicht entbunden und den Weg zu wichtigen Akten frei gemacht.

Horns Fazit fällt knapp aus: "Diese Verfahren betrifft einen Angeklagten, (...) der seine Ex-Frau gewürgt, geschlagen, getreten und schließlich diffamiert hat. Ich schließe mich dem Antrag des Oberstaatsanwalts an."



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Der Fall Gustl Mollath

08.08.2014 um 20:10
Was für ein Schwachsinn


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Der Fall Gustl Mollath

08.08.2014 um 21:21
@Cognition
Was ist für Dich Schwachsinn?


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Der Fall Gustl Mollath

08.08.2014 um 21:25
@jaska
Die Argumentation von Oberstaatsanwältin und der Nebenklägerin, mehr äußer ich mich auch nicht dazu.


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Der Fall Gustl Mollath

08.08.2014 um 21:28
@Cognition
Aber danke, dass Du wenigstens das mitgeteilt hast!


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