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Der Fall Gustl Mollath

3.212 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Betrug, Bayern, Psychiatrie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 10:59
@emz

der maßgebliche § 7 des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) lautet wie folgt:

§ 7 Umfang des Entschädigungsanspruchs

(1) Gegenstand der Entschädigung ist der durch die Strafverfolgungsmaßnahme verursachte Vermögensschaden, im Falle der Freiheitsentziehung auf Grund gerichtlicher Entscheidung auch der Schaden, der nicht Vermögensschaden ist.

(2) Entschädigung für Vermögensschaden wird nur geleistet, wenn der nachgewiesene Schaden den Betrag von fünfundzwanzig Euro übersteigt.

(3) Für den Schaden, der nicht Vermögensschaden ist, beträgt die Entschädigung 25 Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung.

(4) Für einen Schaden, der auch ohne die Strafverfolgungsmaßnahme eingetreten wäre, wird keine Entschädigung geleistet.


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 11:34
@emz
Zitat von emzemz schrieb:für juristische Laien
also für mich :)
Vielen Dank!
Zitat von emzemz schrieb:Wobei, da wäre ich schon bei der ersten Frage. Wieviel gibt es denn so pro Tag Psychiatrie/Forensic an Entschädigung?
Wenn die bzgl der "allgemeingefährlichen" Sachen eine Schuldunfähigkeit nicht ausschließen können - dann heißt das doch im Umkehrschluss, dass das erste Urteil gar nicht falsch sein muss.
Wäre er schuldunfähig bei festgestellter Schuld, dann wäre er damals auch in die Forensik gekommen, oder?
Bliebe also die Frage, wie viel Zeit in der Psychiatrie entschädigt werden muss, oder bin ich da jetzt auf dem Holzweg und er wird komplett entschädigt?


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 11:47
@jaska

sofern der spiegel das richtig wiedergibt, gab es für die anwendung des § 63 StGB keinen raum. daher wäre vollständig zu entschädigen.

und
Zitat von jaskajaska schrieb:schuldunfähig bei festgestellter Schuld
gibt es nicht ;)


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 11:52
@DoctorWho
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:gibt es nicht
Aber Du weißt was ich meine? :D

Wenn die sagen, Herr XY hat eine Straftat begangen (umgangssprachlich "ist Schuld"), war zum Tatzeitpunkt aber schuldunfähig - wie nennst Du das dann?

Danke zu dem Hinweis:
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:sofern der spiegel das richtig wiedergibt, gab es für die anwendung des § 63 StGB keinen raum. daher wäre vollständig zu entschädigen.



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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 14:28
@jaska
@DoctorWho
also die angebliche ( für mich nicht Gustl Mollath zuzurechnen ) körperverletzung die mollaht begangen haben soll ist laut den autoren
Uwe Ritzer und Olaf Przybilla die das buch Die Affäre Mollath geschrieben haben ein jahr vor der anzeige der ex frau von mollath geschehen.

ich bin erleichtert über den freispruch.
betreffs körperverletzung denke ich könnte die Mollath Crew in berufung gehen.


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 15:26
@EC145
Wem rechnest du denn dann die Verletzungen zu, wenn nicht G.M.? Sprach er doch selbst von Notwehr.


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 16:26
@emz
die verletzungen konnte sich seine ex selbst zu gefügt haben.
natürlich hat Mollath selbst von notwehr gesprochen. denke bei so einer hysterischen frau auch kein wunder.


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 16:29
@EC145
Und Mollath als Unschuldslamm?
Hatte also nur das Pech, an die falsche Frau geraten zu sein?
Ziemlich einseitig diese Sichtweise.


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 16:41
@EC145
Zitat von EC145EC145 schrieb:die verletzungen konnte sich seine ex selbst zu gefügt haben.
Das hat ja noch nicht mal der Gutachter in Erwägung gezogen, der das ärztliche Attest beurteilt hat. Soweit ich ich mich erinnere, hat er das sogar ausgeschlossen.

Wenn du meinst, es "könnte die Mollath Crew in berufung gehen", dann frage ich mal, wer soll das sein?


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 16:52
@emz
Zitat von emzemz schrieb:Soweit ich ich mich erinnere, hat er das sogar ausgeschlossen.
...auf grundlage von...?


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 16:59
@1ostS0ul
Lebensgefahr


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 17:16
@jaska
Zitat von jaskajaska schrieb:Wenn die sagen, Herr XY hat eine Straftat begangen (umgangssprachlich "ist Schuld"), war zum Tatzeitpunkt aber schuldunfähig - wie nennst Du das dann?
das würde man so nennen: er hat tatbestandsmäßig und rechtswidrig gehandelt. beim dreigliedrigen straftatsbegriff unterscheidet man nämlich tatbestand (objektiver und subjektiver), rechtswidrigkeit und schuld. in deinem beispiel würde das element der "schuld" fehlen. hier mal ein script dazu (auf seite 4 ist das grafisch dargestellt, der rest ist teilweise etwas umständlich und für laien schwierig geschrieben, zumal er auch noch die ältere lehre skizziert): https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtungen/Lehrstuehle/Strafrecht3/Strafrecht_AT/s-at-06.pdf (Archiv-Version vom 01.11.2013)


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 17:52
Schönen guten Abend zusammen :)

Der Freispruch scheint dem Guten nicht zu gefallen ;)

http://www.nordbayern.de/region/frei-aber-schuldig-mollath-will-in-revision-gehen-1.3828115?searched=true

Hab ich das also richtig verstanden? Das Gericht ist überzeugt, dass Herr Mollath seine Frau geschlagen hat und die Reifen zerstochen hat und er kommt trotzdem frei? Ich kapier das nicht. Nur weil ein Angeklagter nach dem 2. Verfahren nicht schlechter da stehen darf bzw. verurteilt werden darf als im 1. , werden diese Taten einfach so unterm Tisch gekehrt?

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 18:37
Zitat von DumasDumas schrieb:Hab ich das also richtig verstanden? Das Gericht ist überzeugt, dass Herr Mollath seine Frau geschlagen hat und die Reifen zerstochen hat und er kommt trotzdem frei?
Nein, das hast du falsch verstanden. Das Gericht ist nicht zu der Überzeugung gelangt, dass er Sachbeschädigungen begangen hat, die Reifenstecherei konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Ebenso der Vorwurf der Freiheitsberaubung. Die Körperverletzung sieht das Gericht als erwiesen an und erklärt dazu (Zitat aus der Süddeutschen):
Sie sehe die Möglichkeit einer Wahnstörung, auch schon für das Jahr 2001 - als es zu der körperlichen Auseinandersetzung kam. Deshalb sei nicht auszuschließen, dass er zur Tatzeit aus psychischen Gründen schuldunfähig gewesen sei. Mollath sei deshalb nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" - im Zweifel für den Angeklagten - von diesem Tatvorwurf freizusprechen.

Das Ergebnis klingt damit so ähnlich wie 2006: Freispruch wegen Schuldunfähigkeit. Im Unterschied zu damals, kann das Gericht heute aber keine Gemeingefährlichkeit des Angeklagten erkennen. Eine Unterbringung im Maßregelvollzug stehe deshalb keinesfalls zur Debatte.



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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 18:43
Schönen guten Abend @Poipoi
Zitat von PoipoiPoipoi schrieb:Nein, das hast du falsch verstanden.
Oh, dann entschuldige bitte.
Zitat von PoipoiPoipoi schrieb:Die Körperverletzung sieht das Gericht als erwiesen
Na das reicht doch auch. Oder darf jetzt jeder auf seine Frau einprügeln und kommt ungeschoren davon? ;)

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 18:45
@emz
Zitat von Zeitzeuge-WLZeitzeuge-WL schrieb am 11.08.2014:Lebensgefahr
...die verletzungen waren lebensgefährlich...?


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 18:49
Zitat von 1ostS0ul1ostS0ul schrieb:die verletzungen waren lebensgefährlich...?
Entschuldige bitte, wenn ich mich von der Seite einmische. Die Verletzungen an sich nicht, aber die Vorgehensweise, wie es zu den Verletzungen kam schon ;)

Also ich möchte nicht das Gefühl des Würgens erleben ;)

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 18:50
Zitat von DumasDumas schrieb:Oder darf jetzt jeder auf seine Frau einprügeln und kommt ungeschoren davon?
Nein, entweder wird derjenige zu einer Strafe verurteilt, oder er wird aufgrund irgendeiner Art von Unzurechnungsfähigkeit freigesprochen. Das Gericht hat festgestellt, dass letzteres bei Mollath zum Tatzeitpunkt zugetroffen haben kann. Eine psychische Erkrankung und eine Gemeingefährlichkeit hat das Gericht verneint.


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 18:50
@DoctorWho
Oh, oh, oh, ich glaube, ich lese mir das, was unter dem von dir angegebenen Link so alles erklärt ist, morgen nochmal durch und dann weiß ich, ob ich das auch richtig verstanden habe.
Man könnte auch sagen, es wird schon einen Grund haben, warum man studieren muss, damit man Jurist ist.


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 18:59
@1ostS0ul
Meindl meinte:
Nicht mit dem eigenen Leben gespielt
Dass sie Würgemale sowie eine Bisswunde hatte, sieht er als erwiesen an. Mehrere Zeugen hatten dies unabhängig voneinander bestätigt. Meindl schloss auch aus, dass Mollaths Ex-Frau Petra M. sich die Verletzungen selbst zugefügt hätte. Jeder Würgevorgang sei prinzipiell lebensgefährlich. Dass Petra M. mit „ihrem eigenen Leben“ gespielt hätte, etwa indem sie sich von einem Dritten würgen ließ, hält Meindl für äußerst unwahrscheinlich. Außerdem habe Mollath nie abgestritten, dass es zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen ihm und seiner Frau gekommen sei. Er meinte immer, er hätte sich nur „gewehrt“.
Oder noch einfacher gesagt, wer soll einem glauben, dass man sich selbst getreten hat?


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