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Der Fall Gustl Mollath

3.212 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Betrug, Bayern, Psychiatrie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 19:11
Zitat von PoipoiPoipoi schrieb:Eine psychische Erkrankung und eine Gemeingefährlichkeit hat das Gericht verneint.
Stimmt, das hat das Gericht. Meiner Meinung nach völlig unverständlich.
Nun, warten wir mal ab, wie es weiter geht ;)

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 19:13
Zitat von DumasDumas schrieb:Nun, warten wir mal ab, wie es weiter geht
Darauf bin ich allerdings auch gespannt. Von Mollath wird man noch das ein oder andere hören. Einen gewissen Unterhaltungswert muss man ihm ja zugestehen ;)


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 19:17
Zitat von PoipoiPoipoi schrieb:Darauf bin ich allerdings auch gespannt. Von Mollath wird man noch das ein oder andere hören. Einen gewissen Unterhaltungswert muss man ihm ja zugestehen ;)
Da sind wir mal einer Meinung :D @Poipoi . Den Unterhaltungswert kann man ihm echt nicht streitig machen. Da geht der Gesprächsstoff nicht aus ;) Ist ja auch gut für diesen Thread ;)

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 19:17
@emz
Zitat von emzemz schrieb:Man könnte auch sagen, es wird schon einen Grund haben, warum man studieren muss, damit man Jurist ist.
jepp ;)

und wenn du das mochtest, wirst du dies hier lieben: die forderungsentkleidete hypothek ;)

http://www.jura-ebook.de/wp-content/uploads/2012/09/Die-forderungsentkleidete-Hypothek.pdf

und das ist wirklich sehr vereinfacht dargestellt ;)


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 19:18
@DoctorWho
Danke!

Bei den jetzigen Feststellungen des Gerichts - wie hätte da in etwa ein normales Urteil ausgesehen? Wie hoch wäre das Strafmaß gewesen?


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 19:21
Zitat von jaskajaska schrieb:Bei den jetzigen Feststellungen des Gerichts - wie hätte da in etwa ein normales Urteil ausgesehen? Wie hoch wäre das Strafmaß gewesen?
;)
Nimmst mir die Worte bzw. Frage aus dem Mund.

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 19:22
@jaska
Das wollte ich auch schon wissen. Was bekommt ein Mann, der seine Gattin in der vorgegebenen Weise misshandelt?


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 19:32
@jaska

der tenor? ich weiß momentan nicht ganz so genau, was das gericht festgestellt hat, aber grundsätzlich so:

der angeklagte wird wegen (straftat) verurteilt.
im übrigen wird er freigesprochen.
er wird zu einer freiheitsstrafe/geldstrafe von (höhe) verurteilt.
(kostenentscheidung)

strafmaß? das ist eine gute frage. es ist/sind "normale" gefährliche körperverletzung(en). die folgen der tat/taten waren wohl nicht so gravierend. da ist eine bewährungsstrafe in aller regel ausreichend. denkbar ist aber auch, das, da tatmehrheit vorliegt, eine freiheitsstrafe ohne bewährung ausgesprochen wird. alles in allem eher mittlere qualität ... also alles nicht so dramatisch.


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 19:42
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:strafmaß? das ist eine gute frage. es ist/sind "normale" gefährliche körperverletzung(en). die folgen der tat/taten waren wohl nicht so gravierend. da ist eine bewährungsstrafe in aller regel ausreichend. denkbar ist aber auch, das, da tatmehrheit vorliegt, eine freiheitsstrafe ohne bewährung ausgesprochen wird. alles in allem eher mittlere qualität ... also alles nicht so dramatisch.
Es gibt genug mißhandelte Ehefrauen. Manche haben das angezeigt, die meisten aber nicht. Wenn diese das lesen, ist das ein Hohn und noch weniger Frauen trauen sich, das anzuzeigen, was ihnen Schlimmes widerfährt.

Bitte nicht als Angriff auf Dich verstehen, sondern auf unsere Gesetze.
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:also alles nicht so dramatisch.
...als Lapalie anzusehen . Kann ja jedem mal passieren ;) *Ironie*

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 19:46
@DoctorWho
ist schon klar, was du uns sagen willst, bzw. um was du dich gerade herumdrücken willst. Nur ist so ein definitives "also alles nicht so dramatisch" nicht das, was wir erhofft hatten. ;)


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 19:47
@Dumas

ich weiß, das meine worte so klingen können. das ist bei juristischen dingen leider manchmal so ... eine lappalie ist es nicht und so wollte ich es auch nicht verstanden wissen. aber die taten selbst sind eher im bereich der einfachen bis mittleren kriminalität angesiedelt. und 10 jahre sind bei § 224 StGB ja immerhin auch drin. aber um diesen rahmen auszuschöpfen muss schon etwas passiert sein ... es muss ja auch innerhalb der norm die verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 19:50
@emz

na ja, wenn du mal fälle mit mord/totschlag oder raub/schwerer raub gesehen hast, sind körperverletzungsdelikte nicht mehr ganz so dramatisch. wie gesagt, im verhältnis dazu. jede straftat ist eine zuviel. und das strafrecht kann dies ohnehin nur schwer vernünftig abbilden und ahnden.


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 19:50
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:das ist bei juristischen dingen leider manchmal so .
Ja, ist leider so.
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:nd 10 jahre sind bei § 224 StGB ja immerhin auch drin.
Na, das ist ja schon mal was.

Ich will Dir nicht zu nahe treten, aber eine Frage sei bitte gestattet: Bist Du Jurist?

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 19:51
@Dumas

jepp, bin ich. promoviert im zivilrecht, eine zeitlang rechtsanwalt und strafverteidiger gewesen und jetzt bevorzugt im öffentlichen recht unterwegs ;)


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 19:54
Hier mal ein detaillierter Artikel, bin leider grad am Handy und kann daraus nur schlecht zitieren:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gustl-mollath-trotz-freispruch-ueber-urteil-enttaeuscht-a-986161.html


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 19:57
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:jepp, bin ich. promoviert im zivilrecht, eine zeitlang rechtsanwalt und strafverteidiger gewesen und jetzt bevorzugt im öffentlichen recht unterwegs
Danke für die Auskunft @DoctorWho

Gut, dann verstehe ich, dass Du die Gesetze "anders" siehst. Als wie ein Bürger der nichts davon versteht (so wie ich), aber das Rechtsempfinden anders verlagert hat.

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 19:59
@jaska
Wenn du erlaubst, mach ich das für Dich @jaska

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gustl-mollath-trotz-freispruch-ueber-urteil-enttaeuscht-a-986161.html
Nach dem Ende der Urteilsverkündung steht Gustl Mollath noch mal im Scheinwerferlicht. Medienvertreter halten ihm ihre Mikrofone ins Gesicht, er soll noch etwas sagen: Herr Mollath, sind Sie enttäuscht? Herr Mollath, werden Sie gegen das Urteil vorgehen? Herr Mollath, wie sind Ihre Zukunftspläne? Solche Sachen.

Vor fünf Wochen war Mollath unter Beifallsbekundungen ins Gericht eingezogen. Doch spätestens seit dem Ende der sorgfältigen Beweisaufnahme klatschte kaum noch einer. Es ist nichts geworden mit dem Beweis seiner Unschuld, den Mollath erringen wollte. Er ist freigesprochen worden. Aber es hat nicht mal zu einem Freispruch zweiter Klasse gereicht, aus Mangel an Beweisen. Aus dem angeblich unschuldigen Justizopfer ist ein gewöhnlicher Straftäter geworden, vielleicht auch ein psychisch kranker und damit schuldunfähiger Mann. Das wollte das Gericht nicht ausschließen.

Mollath reagierte enttäuscht und bitter, er sagte: "Ich wusste von vornherein, was ich von der bayerischen Justiz zu erwarten habe."

Zwei Stunden lang begründete die Vorsitzende Richterin Elke Escher das Urteil. Kein einziges Mal sah Mollath sie an. Er starrte ins Leere. Dabei kann er mit einem Teil des Urteils hochzufrieden sein: Das Gericht fand die Nachweise für die angeblichen Reifenstechereien "dürftig" und sprach ihn in diesem Punkt frei.

Das ist wesentlich, denn mit den Reifenstechereien fällt die Begründung für den Psychiatrieaufenthalt aus dem ersten Prozess weg. Das Nürnberger Landgericht sah es 2006 als erwiesen an, dass Mollath Dutzende Reifen zerstochen hatte - und schätzte das als gefährlich für die Betroffenen ein. Heute sah das Gericht die Indizien als nicht ausreichend an. Eine Unterbringung Mollaths in der Psychiatrie hielt das Gericht für nicht nötig und folgte damit der Einschätzung des psychiatrischen Sachverständigen, dass die Gefährlichkeit Mollaths nicht mehr nachzuweisen ist. Also muss er für die siebeneinhalb Jahre in der Psychiatrie entschädigt werden (Eine Chronologie des Falls lesen Sie hier).

Getreten, gebissen, gewürgt

Der Rest des Urteils aber ist für Mollath niederschmetternd. Nach der Überzeugung des Gerichts hat er im Jahr 2001 seine Frau geschlagen, getreten, in den Arm gebissen und "bis zur unmittelbar bevorstehenden oder sogar schon eingetretenen Bewusstlosigkeit gewürgt". Keine Kleinigkeit, denn Würgen bis zur Bewusstlosigkeit ist immer potenziell lebensgefährdend, darauf weist die Vorsitzende in ihrer Urteilsbegründung noch einmal hin.

Bei Mollaths Ex-Frau Petra sei "kein Motiv für eine Falschbezichtigung nachvollziehbar", sagte Escher. Im Gegenteil. Die Vorsitzende zeichnete das Bild einer Frau, die damals wenige Personen ins Vertrauen zog. "Einzuräumen, dass man misshandelt wird, ist ja auch eine Demütigung." Petra M. habe sich glaubhaften Zeugenaussagen zufolge bis zur Trennung Sorgen um ihren Mann gemacht und sich gefragt, ob man ihm helfen könne.

Und der Angeklagte? Mal hatte er behauptet, seine Frau habe sich bei einem Sprung aus dem fahrenden Auto verletzt, aber das passte nicht zu einer Bisswunde und den Würgespuren. Dann wieder sagte er, er habe sich nur gewehrt. "Das ist viel zu pauschal, um Beißen und Würgen zu erklären", stellte Escher klar. "Und anzunehmen, der Arzt habe einer ihm bis dahin fremden Person Verletzungen attestiert, die nicht da sind, dafür spricht nun wirklich gar nichts."

Dann kam die Vorsitzende zur letzten, vielleicht größten Enttäuschung für den Angeklagten: Das Gericht könne nicht ausschließen, "dass er damals aufgrund einer wahnhaften Erkrankung nicht in der Lage war, sein Verhalten zu steuern" - womöglich lagen die ganzen Psychiater doch nicht so falsch.

"Alles drehte sich um die Ungerechtigkeit der Welt"

Da war sein vehementes Eintreten für Frieden, gegen Ungerechtigkeit und gegen dunkle Machenschaften in der Finanzwelt: "Der Angeklagte kann nicht wegschauen, und das ist in gewisser Weise zu begrüßen", sagte Escher. Aber seine Empfindsamkeit verbinde sich mit Beharren und Selbstüberschätzung.

"Die Briefe an Bundestagsabgeordnete, an den Papst, an Gerhard Schröder, an Kofi Annan und an die Uno", zählte die Vorsitzende auf. "Da prangerte er Missstände an und ging wie selbstverständlich davon aus, Gehör zu finden." Dazu die bizarre Überzeugung, Harald Schmidt antworte im Fernsehen auf seine Briefe, die Behauptung, er habe die größten Friedensdemonstrationen der Welt initiiert, die verdunkelte Wohnung, das Ausbreiten der Schriften über die Nürnberger Prozesse in seiner Verhandlung vor dem Amtsgericht, das Einbeziehen der Psychiater in die angeblichen Schwarzgeldschieberkreise - all das zusammengenommen sei doch ein Anzeichen für Realitätsverlust und das Unvermögen, aus einem geschlossenen System herauszutreten.

"Alles drehte sich um die Ungerechtigkeit der Welt und illegale Geschäfte, in die er seine Frau verstrickt sah, und von denen er sie vergeblich abzuhalten versuchte", sagte Escher. "Das konnte eine Kränkung sein", so tief, "dass er nicht mehr in der Lage war, sein Verhalten zu kontrollieren."

All dies sei nur eine Erklärungsmöglichkeit, so Escher. "Wir wissen nicht, ob er aufgrund einer wahnhaften Störung so handelte oder nicht." Ohne Zweifel an seiner Schuldfähigkeit hätte das Gericht ihn schuldig gesprochen. Aber die Zweifel bestanden nun mal. "Deshalb müssen wir ihn freisprechen, in dubio pro reo", erklärte die Vorsitzende, auch wenn der Angeklagte selbst das womöglich gar nicht günstig finde: "Er sieht ja bei sich keine wahnhafte Störung."

"Nürnberg ist das Einflussgebiet meiner Frau"

Dann ist das Urteil gesprochen, ein einsames, lautes "Buh!" tönt durch den Saal, Mollath bezieht vor den Mikrofonen Stellung: "Ich will das nicht auf mir sitzen lassen", sagt er. "Ich habe meine Frau nicht angegriffen. Ich möchte dagegen rechtlich vorgehen. Man hat mich daran gehindert, wesentliche Zeugen zu laden. Da hätte ich mich gegen meinen Anwalt durchsetzen sollen. Dann hätte es vielleicht einen ganz anderen Urteilsspruch gegeben."

Und überhaupt, der Wahn: "Wenn ich 2001 darunter gelitten hätte, wie das Gericht meint, dann müsste der Wahn ja wohl heute noch da sein, wo ich doch alle Therapien verweigert hab", sagt Mollath. "Aber da ist keiner."

"Letzte Frage, Herr Mollath", ruft ein Medienvertreter, "wollen Sie jetzt wieder in Nürnberg leben?" Mollath lächelt bedeutungsvoll: "Ach wissen Sie, ich bin Realist. Man muss sehen, das ist das Einflussgebiet meiner damaligen Frau. Da wird versucht, mir was anzuhängen, und jetzt wurde von der bayerischen Justiz alles getan, damit mir dieser Nachweis nicht gelingt."

Dann eilt Mollath nach Taufkirchen, um die Entlassung einer Patientin aus der Psychiatrie feierlich zu begehen.

Die heutige Entscheidung, erklärt derweil der Sprecher des Regensburger Landgerichts, treffe keine Aussage darüber, ob Gustl Mollaths Einweisung in die Psychiatrie zu Recht oder zu Unrecht erfolgt war. Das Urteil von 2006 sei schlicht auf einer anderen Beweisgrundlage entstanden. "Gegen den heutigen Freispruch", erklärt er weiter, "kann der Herr Mollath keine Revision einlegen", etwa weil ihm die Begründung nicht passt.

Es bleibt abzuwarten, ob Gustl Mollath dies hinnehmen wird.



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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 20:00
Wie sie es nur immer wieder schaffen, diese Juristen, mit vielen Worten nichts auszusagen. ;)

Um es dir mal etwas einfacher zu machen, was hätte G.M. passieren können?
Wenn er Glück gehabt hätte Bewährung?
Und wenn er Pech gehabt hätte, Höchststrafe...?

Wir wollen doch nur ganz ungefähr wissen, wo bewegen wir uns überhaupt


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 20:03
Zitat von emzemz schrieb:Wie sie es nur immer wieder schaffen, diese Juristen, mit vielen Worten nichts auszusagen. ;)

Um es dir mal etwas einfacher zu machen, was hätte G.M. passieren können?
Wenn er Glück gehabt hätte Bewährung?
Und wenn er Pech gehabt hätte, Höchststrafe...?

Wir wollen doch nur ganz ungefähr wissen, wo bewegen wir uns überhaupt
WEN meinst jetzt damit @emz ?
Zitat von emzemz schrieb:Wenn er Glück gehabt hätte Bewährung?
Und wenn er Pech gehabt hätte, Höchststrafe...?
Da hast recht...alles a bissl schwammig :D Wir wünschen klare Aussagen. Muß doch ne bestimmt Richtlinie geben, das denk ich doch auch.

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 20:07
@emz

nun ja, juristen können das in der tat sehr gut.

aber vorliegend hat es seinen grund, weshalb nur grundsätzlich geantwortet wurde. ich weiß nämlich nicht genau, um wie viele taten es konkret geht. es geht dann nämlich um eine gesamtstrafenbildung bei tatmehrheit. siehe hierzu die §§ 53, 54 StGB. hinzu kommen bei der bemessung der einzelstrafen auch noch die §§ 46 StGB ... also alles aus der ferne eher schwierig zu beurteilen ;)

@Dumas

richtlinien in diesem sinne nicht. aber die kammern/senate haben in ihrem sprengel eine bestimmte spruchpraxis, an der sie sich grob orientieren. ansonsten ist es wie gesagt tat- und täterabhängig. jede tat und jeder täter ist anders. es daher gibt es auch keine festen richtlinien.


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