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Der Fall Gustl Mollath

3.212 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Betrug, Bayern, Psychiatrie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 17:28
@Frau.N.Zimmer
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb: Ruhe gibt er sicher nicht.
Und das alles auf Kosten von uns Steuerzahlern, nämlich mit Prozesskostenhilfe.


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 17:30
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Ja, und dann kann er ja noch nach dem BGH die Genfer Konvention, die Uno, den Elferrat der Mainzer Faschingsgesellschaft und Franz Beckenbauer anrufen um sich zu beschweren. Ruhe gibt er sicher nicht.
:D :D

@emz
Ja, so schauts aus :D Herr Mollath ist schon ne Marke (im negativen Sinn wohlgemerkt).

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 17:32
@emz

Hm... es gibt ja schon so "wirre" Frauen. Der Massenmörder J. Unterweger oder Unterwegerer, wie hieß der noch? Jedenfalls hatte der immer seinen Fanclub und bei Oscar Pistorius ist das nicht anders.


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 17:47
@Frau.N.Zimmer
Und in seinem Größenwahn meint G.M. bestimmt, dass er auch in dieser Liga mitspielt. Schließlich behauptet er in dem swr-Interview ja auch von sich, er sei Staatsfeind Nr. 1 gewesen.


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 17:52
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Der Massenmörder J. Unterweger oder Unterwegerer, wie hieß der noch?
Unterweger, passt scho.
Wikipedia: Jack Unterweger
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Jedenfalls hatte der immer seinen Fanclub und bei Oscar Pistorius ist das nicht anders.
Ja ja der Pistorius...macht mir auch keiner weis, dass er auf nen Einbrecher geschossen haben will ;)
Aber wie Du sagts @Frau.N.Zimmer , er hat seine Fans. Mir völlig unverständlich.
Zitat von emzemz schrieb:Und in seinem Größenwahn meint G.M. bestimmt, dass er auch in dieser Liga mitspielt. Schließlich behauptet er in dem swr-Interview ja auch von sich, er sei Staatsfeind Nr. 1 gewesen.
:D
Ich mische mich mal kurz von der Seite ein. Genau, das meint er. Ich würde aber eine andere Bezeichnung wählen...Staatstrottel Nr.1 .

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 17:58
Wenn der Staat schon so einen zum Feind erklärt wäre echt Hopfen und Malz verloren :D


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 18:05
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Wenn der Staat schon so einen zum Feind erklärt wäre echt Hopfen und Malz verloren :D
Du hast es nicht richtig wiedergegeben... Staatsfeind NR.1 ...also höchste Gefahrenstufe! Da ist der Snowden nen Dreck gegen :D

Stimmt, da hast recht. Wenn wir mal soweit sind, na dann Gut Nacht :D

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 18:07
@Dumas

Richtig - ich vergaß für Mollath nur das Größte und Höchste und Wichtigste...


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 18:08
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Richtig - ich vergaß für Mollath nur das Größte und Höchste und Wichtigste...
:D
Es sei Dir verziehen.

Selbstdarsteller erster Güte halt.... ;)

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 18:11
Zitat von emzemz schrieb:In dem swr-Interview wird die Abfindung angesprochen. G.M. spricht von 25 Euro pro Tag, abzüglich 6 Euro für Kost, der Reporter antwortet mit einem "unfassbar" und G.M. entgegnet ihm mit "das ist halt Deutschland".

Nur falls jemand hierzu Informationen haben sollte - so wichtig ist es mir jetzt nicht, dass ich anfange das Internet hierzu zu durchsuchen - wie hoch sind derartige Abfindungen in anderen Ländern angesetzt? Weiß da zufällig jemand etwas?
@emz
Natürlich, dein "Freund" von Beamtendumm.
http://beamtendumm.wordpress.com/2012/07/11/haftentschadigung-im-vergleich/ (Archiv-Version vom 15.09.2014)
Zitat von emzemz schrieb:Es gibt eine Urteilsbegründung, die über 20 Seiten detailliert darlegt, was seinerzeit zwischen den Eheleuten vorgefallen ist. Nix Rufmord, Mollath ist ein prügelnder Ehemann und das nachgewiesenermaßen.
@emz

Soll man denn Lügen?

Bekanntlich wurde er auch hier freigesprochen, und zwar wegen "im Zweifel für den Angeklagten". Das bezog sich zwar auf die Schuldfähigkeit, änder aber nichts. Wer trotz des Freispruchs behauptet, dass Gustl Mollath ein prügelnder Ehemann sei, und das auch noch nachgewiesenermaßen, könnte sogar wegen Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung angeklagt und verurteilt werden.

Also doch Rufmord.

Nachgewiesenermaßen kann auch nicht sein, weil das Urteil ja bisher gar nicht rechtskräftig ist.
Zitat von emzemz schrieb:Und das alles auf Kosten von uns Steuerzahlern, nämlich mit Prozesskostenhilfe.
@emz
Das wird dir doch die Gerechtigkeit noch wert sein. Bist du nicht auch jemand, der von unseren Steuergeldern (gut) gelebt hat, und noch immer gut lebt?
Zitat von emzemz schrieb:Und in seinem Größenwahn meint G.M. bestimmt, dass er auch in dieser Liga mitspielt. Schließlich behauptet er in dem swr-Interview ja auch von sich, er sei Staatsfeind Nr. 1 gewesen.
@emz

Wenn nicht er, wer dann?


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 18:11
@Dumas

Das wäre doch was! Vllt brauchen sie beim Komödienstadel noch einen Egomanen? Unterhaltungswert hat er ja - sonst würden wir ja nicht über ihn schreiben .


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 18:14
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Das wäre doch was! Vllt brauchen sie beim Komödienstadel noch einen Egomanen? Unterhaltungswert hat er ja - sonst würden wir ja nicht über ihn schreiben .
Hm, ich bitte Dich. Beim Komödienstadel gehts um Lachen und Frohsinn :D
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Unterhaltungswert hat er ja - sonst würden wir ja nicht über ihn schreiben .
Jo, das kann man ihm nicht aberkennen. Das beherrscht Herr Mollath aus dem ff :D

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 18:15
@witchbitch
Zitat von witchbitchwitchbitch schrieb:Wenn nicht er, wer dann?
Ach herrje :D Wo hat der Typ denn auch nur ein wenig gekratzt? Eine amüsante Lachnummer, mehr nicht.


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 18:18
Wenn nicht er, wer dann, so lautete die Frage.

Und das "Ach herrje.." beantwortet die Frage nicht.


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 18:18
Zitat von witchbitchwitchbitch schrieb:Wer trotz des Freispruchs behauptet, dass Gustl Mollath ein prügelnder Ehemann sei, und das auch noch nachgewiesenermaßen, könnte sogar wegen Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung angeklagt und verurteilt werden.
Das zu Deiner Aussage ;) :

http://www.nordbayern.de/region/frei-aber-schuldig-mollath-will-in-revision-gehen-1.3828115?searched=true
Der ehemalige Psychiatrie-Patient Gustl Mollath hat nach Überzeugung des Landgerichts Regensburg seine frühere Ehefrau misshandelt. Der 57-Jährige habe im Jahr 2001 seine damalige Frau mehrfach mit der Faust geschlagen und anschließend getreten, gebissen und gewürgt, befand das Gericht am Donnerstag zum Abschluss des Wiederaufnahmeverfahrens.
Werd ich jetzt angezeigt? :D

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 18:23
Ja, das ist aus der Urteilsbegründung, aber dann musst du die schon ganz verbreiten. Er wurde deswegen nicht verurteilt, sondern wegen "Im Zweifel für den Angeklagten" auch freigesprochen.

Und wer ihn jetzt dennoch als
Zitat von emzemz schrieb:prügelnder Ehemann und das nachgewiesenermaßen.
bezeichnet, kann strafrechtlich belangt werden.

Natürlich ist das Zitieren aus dem Urteil, der Urteilsbegründung etc. nicht zu beanstanden.


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 18:24
@witchbitch
Ist es nicht so, dass die Misshandlungen gerichtlich festgestellt sind, aber eben Schuldunfähigkeit nicht ausgeschlossen werden kann und deshalb im Zweifel für den Angeklagten ein Freispruch erfolgt ist?
Ändert nichts an den Feststellungen des Gerichts.


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 18:24
@witchbitch
Ich seh schon, hat keinen Sinn. Der User kann nicht lesen :D

Ich wiederhole:
http://www.nordbayern.de/region/frei-aber-schuldig-mollath-will-in-revision-gehen-1.3828115?searched=true

Der ehemalige Psychiatrie-Patient Gustl Mollath hat nach Überzeugung des Landgerichts Regensburg seine frühere Ehefrau misshandelt. Der 57-Jährige habe im Jahr 2001 seine damalige Frau mehrfach mit der Faust geschlagen und anschließend getreten, gebissen und gewürgt, befand das Gericht am Donnerstag zum Abschluss des Wiederaufnahmeverfahrens.

DAS ist gerichtlich ERWIESEN! Oh man.

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 18:27
@witchbitch
Zitat von witchbitchwitchbitch schrieb:bezeichnet, kann strafrechtlich belangt werden.
Das kann ER doch gerne machen. Ich kenn mich nicht so aus aber ich denke das muss dann schon er machen.
Meine Daten kann die Verwaltung gerne übermitteln...

Leider kann man Dummheit oder den Versuch Mitmenschen für dumm zu verkaufen nicht anzeigen, sonst hätte ich das vllt. schon gemacht .


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 18:30
@Dumas
@jaska

So gemein seid auch nur Ihr - kontert hier einfach mit Fakten :D Das passt doch nicht in die Welt der Mollath-Fans...


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