Verschwörungen
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Der Fall Gustl Mollath

3.212 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Betrug, Bayern, Psychiatrie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Gustl Mollath

19.02.2019 um 15:07
@sacredheart
Irgendwie schon, wenn Du von folgendem ausgehst:
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Verfahrensmängel wie ein fehlendes Gutachten
Das interessiert mich echt.


melden

Der Fall Gustl Mollath

19.02.2019 um 16:05
@jaska

Im ersten Verfahren wurde bzgl. der Theorie, ob Reifen so manipuliert werden können, dass er erst viel später während der Fahrt Luft verlieren kann, KEIN Gutachten erstellt. Trotzdem war genau diese Vermutung die Begründung für Mollaths Gefährlichkeit und die Maßregelung.

Ist Dir das bekannt?

Im zweiten Verfahren wurde das nachgeholt und ein Gutachten erstellt, der diese vom ersten Gericht erfolgte Annahme nur als theoretisch möglich angesehen hat, sprich in der Praxis nicht durchführbar ist. Das hatte dann natürlich auf die Bewertung der Reifenstechereien selber einen entscheidenden Einfluss. Bei einem Teil der Fälle konnte die vom 1. Gericht angenomme Örtlichkeit gar nicht mehr stimmen.

Fazit: das erste Gericht hatte etwas angenommen, wozu eine keinen fachliche Expertise besaß, Dir sollte eigentlich klar sein, dass so etwas ein klarer Rechtsfehler ist.

Wenn Du das alles nicht mehr in Erinnerung haben solltest, solltest Du Dich entsprechend schlau machen oder nach der Quelle fragen. Aber da Du hier im Thread einer der Vielschreiber bist, sollte Dir das geläufig sein und Deine Behauptung sollten schon etwas konkreter sein.

Also was ist Dir genau nicht bekannt, was zweifelst Du an?


melden

Der Fall Gustl Mollath

19.02.2019 um 16:52
Das Urteil des LG enthält dazu auf S. 101 ff. Feststellungen.

https://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Urteil-schriftlich.pdf

Daraus - wie auch aus dem Vortrag des Sachverständigen Rausch - ergibt es sich implizit aber zwingend, dass die Reifenstechereien 2006 nur unzureichend ermittelt wurden und eine Verurteilung nicht hätte erfolgen dürfen (S. 104 bis 112).

Das Resümeè des LG (S. 116):
In der Gesamtschau des Ergebnisses der Beweisaufnahme sind daher die für eine Täterschaft des Angeklagten sprechenden Umstände letztlich zu dürftig, um eine Überzeugung der Kammer von der Täterschaft des Angeklagten zu begründen.
Das LG - @emz - stellt sogar fest, dass Herr Mollath nicht "selbst schuld" ist:
Auch liegt kein Ausschlussgrund nach § 5 II StrEG vor, da der Angeklagte die Strafverfolgungsmaßnahmen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht hat.

Maßgeblich ist dabei, ob sich der Angeklagte in einer Weise verhalten hat, die den Strafverfolgungsorganen Anlass zum Tätigwerden gegeben hat, da wer schuldhaft eine Ursache für die ihn treffende Strafverfolgungsmaßnahme gesetzt hat, keine Entschädigung beanspruchen kann (vgl. Kunz, a.a.O., § 5 Rn 41). Vorliegend hat der Angeklagte die Strafverfolgungsmaßnahmen oder ihre Fortdauer jedoch nicht selbst verschuldet oder zumindest ganz überwiegend mit verursacht.
S. 119


melden

Der Fall Gustl Mollath

14.03.2019 um 11:44
https://www.br.de/nachrichten/bayern/prozess-beginnt-mollath-verklagt-bayern-auf-1-8-millionen-euro,RKgPcIH

Gustl Mollath zieht gegen den Freistaat Bayern vor Gericht. Am Mittwoch kommender Woche beginnt vor dem Landgericht München I der Zivilprozess um Amtshaftungsansprüche, wie das Gericht am Vormittag mitteilte.

Die Summe mag zwar hoch klingen. Aber was er alles verloren hat, in dem er zu Unrecht in der Psychiatrie gesessen ist. Dazu noch die schlimmen Zustände was er dort erleben musste. So ein Aufenthalt in der Psychiatrie soll noch schlimmer wie im Gefängnis sein!


melden

Der Fall Gustl Mollath

14.03.2019 um 12:30
@MrSpocks
Interessante Info.
Bin gespannt, wie das ausgeht.

Nach diesem Satz zu urteilen (Quelle s. oben)
Nach Gerichtsangaben hat der Freistaat bereits 70.000 Euro gezahlt und will es dabei belassen.
gibt es wenig Chance.

Mollath hatte 1. die Frist zur Beantragung der schon genehmigten Entschädigung lange verstreichen lassen und hatte 2. das späterer Kompromissangebot des Freistaates abgelehnt, um 3. die gesetzlich festgelegten Regelsätze um ein Vielfaches bei seinen Forderungen zu übersteigen.
Auch wenn einem die eine oder andere Regelung zu strikt scheint oder die Entschädigung zu gering: auch ein Herr Mollath muss sich an die Gesetze/Vorgaben halten. Hier gleich eine dreifache Extrawurst sich juristisch genehmigen zu lassen - mutig. Oder stur. Und damit wären wir wieder ganz am Anfang der Geschichte.
Mit dem Kopf durch die Wand...


2x zitiertmelden

Der Fall Gustl Mollath

14.03.2019 um 12:51
Zitat von jaskajaska schrieb:gibt es wenig Chance.
Sehe ich genauso, auch wenn ich das Ganze nicht mehr wirklich verfolge. Amtshaftung bei Kollegialentscheidungen? Mutig, da die herrschende Meinung so etwas verneint. Und Verjährung dürfte zudem auch schon eingetreten sein ... Naja, schauen wir mal ;)


melden

Der Fall Gustl Mollath

19.03.2019 um 07:54
Es gibt eine Vorabmeldung des Landgerichts München 1, aus der weitere Einzelheiten der Klage hervorgehen.


Pressemitteilung LG München I, 13. März 2019
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/muenchen-1/presse/2019/3.php
Terminshinweis in dem Amtshaftungsverfahren Gustl Mollath ./. Freistaat Bayern
Rechtsprechung des Landgerichts München I in Zivilsachen


Am kommenden Mittwoch, den 20.03.2019, wird um 9:30 Uhr in Sitzungssaal 219 des Landgerichts München I, Justizpalast, Prielmayerstraße 7 das zivilrechtliche Verfahren (Az. 15 O 4267/18) zur Frage verhandelt, ob Amtshaftungsansprüche insbesondere aufgrund unberechtigter Unterbringung in einem forensischen psychiatrischen Krankenhaus bestehen.

Der Kläger Gustl Mollath nimmt den Freistaat Bayern als Beklagten auf Schadensersatz und immaterielle Entschädigung aus Amtshaftung in Höhe von € 1.779.200,- in Anspruch. Der Kläger wirft dem Beklagten eine Vielzahl von Amtspflichtverletzungen verschiedener Beamter und Richter beginnend ab dem Jahr 2003 vor. Den Schwerpunkt des Vorwurfs stellt die Unterbringung im forensischen, psychiatrischen Krankenhaus sowie deren Aufrechterhaltung über insgesamt 2747 Tage dar. Der Beklagte hat - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - € 70.000,- an den Kläger gezahlt. Weitergehende Ansprüche sieht der Beklagte nicht.

Es finden Einlasskontrollen statt. Eine Akkreditierung ist nicht notwendig. Pressevertreter werden gebeten, ihren Presseausweis mitzubringen.


Pressesprecher: Richter am LG Uwe Habereder



melden

Der Fall Gustl Mollath

19.03.2019 um 23:32
In der eingeklagten Summe sind u.a. 350.000 € Verdienstausfall und 800.000 € Schmerzensgeld enthalten.

https://www.merkur.de/bayern/gustl-mollath-will-von-bayern-1-8-millionen-euro-entschaedigung-9655775.html

Da wird vor dem LG sicher auch erörtert, ob die Höhe dieser Ansprüche gerechtfertigt ist.


melden

Der Fall Gustl Mollath

20.03.2019 um 13:32
So, Verhandlung vorerst mal vorbei.
Das Gericht hat den Anspruch auf Entschädigung bestätigt. Über die Höhe allerdings müssen sich Mollath und die Gegenseite schriftlich einigen.


Beispielhaft für einige Berichte:

Süddeutsche, 20. März 2019
https://www.sueddeutsche.de/bayern/prozess-gustl-mollath-schadenersatz-justizopfer-1.4375304
Und er wird damit wohl Erfolg haben: Denn das Gericht sieht nach der Zwangsunterbringung in der Psychiatrie Schadenersatzansprüche für Mollath. "Derzeit tendieren wir dazu, das Urteil als rechtswidrig im Sinne der Menschenrechtskonvention anzusehen", sagte der Vorsitzende Richter. ...
Wie hoch der Schadenersatz aussehen könnte, blieb allerdings zunächst völlig offen. Darüber sollen sich Mollath und das Justizministerium als Prozessparteien nun in einem schriftlichen Verfahren weiter austauschen. Ein Termin für eine weitere öffentliche Verhandlung wurde nicht angesetzt.



melden

Der Fall Gustl Mollath

20.03.2019 um 16:32
Zitat von jaskajaska schrieb am 14.03.2019:Hier gleich eine dreifache Extrawurst sich juristisch genehmigen zu lassen - mutig. Oder stur. Und damit wären wir wieder ganz am Anfang der Geschichte.
Mit dem Kopf durch die Wand...
Würdest dich da vielleicht mal erklären? Warum soll er denn nicht entschädigt werden. Es ist auch gesetzlich nicht an so was gedacht worden, dass es zu solchen Fehlurteilen kommen kann.


melden

Der Fall Gustl Mollath

20.03.2019 um 17:06
@MrSpocks
Er hat die Frist versäumt, die schon zugesicherte Entschädigung einzufordern. Damit ist doch streng genommen der Anspruch schon verwirkt.


melden

Der Fall Gustl Mollath

20.03.2019 um 23:08
Es stand zu vermuten, dass es über die Höhe von Mollaths Forderungen weiterhin Streit gibt. Anscheinend hat Mollath u.a. geltend gemacht, er habe monatlichen Verdienstausfall von 3.200 € gehabt. Das wird er näher belegen müssen, wenn man sich nicht einigt und deswegen dann irgendwann ein Urteil kommen muss.

Jedenfalls scheint das LG München bisher von der Forderungshöhe nicht recht überzeugt zu sein. Einen „neuen Prozess“, wie er im unten verlinkten Artikel erwähnt wird, wird es natürlich nicht geben. Der Prozess ist lediglich vertagt und soll den Parteien Zeit für eine mögliche Einigung lassen.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gustl-mollath-klagt-gegen-bayern-herr-mollath-kommt-hier-nicht-als-bittsteller-a-1258891.html


melden

Der Fall Gustl Mollath

20.03.2019 um 23:16
@Andante
Es gibt doch diese Fristen für die Beantragung von Entschädigungen.
Diese Formalie wäre doch eine recht einfache Möglichkeit, die Ansprüche zurückzuweisen.
Wurde das heute geprüft vor Gericht? Oder will man sich nicht dem Vorwurf aussetzen, über solche "Kleinigkeiten" nicht hinwegsehen zu können, wenn das öffentliche Meinungsbild so überwältigend ist?



Focus online, 01. März 2018
https://www.focus.de/politik/deutschland/gustl-mollath-er-sass-sieben-jahre-unschuldig-in-der-psychiatrie-jetzt-will-er-...
Was sind sieben Jahre zu Unrecht in einer Zwangspsychiatrie wert? 170.000 Euro, sagt der Freistaat Bayern – 2,1 Millionen Euro, sagt Gustl Mollath.
...
Ein Sprecher des bayerischen Justizministeriums erläutert, Mollaths Ansprüche seien mit verschiedenen Ministerien umfassend geprüft worden. 170.000 Euro seien unterbreitet worden, „obwohl Herr Mollath die Frist zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen hatte verstreichen lassen.“ Mit dem Angebot sei man an die Grenze des rechtlich möglichen gegangen, Entschädigungszahlungen könnten nicht nach freiem Ermessen gewährt werden



1x zitiertmelden

Der Fall Gustl Mollath

21.03.2019 um 01:06
Zitat von jaskajaska schrieb:Es gibt doch diese Fristen für die Beantragung von Entschädigungen.
Diese Formalie wäre doch eine recht einfache Möglichkeit, die Ansprüche zurückzuweisen
Das ist die Frage, um welche Art von Ansprüchen es geht. Das sind verschiedene mit verschiedenen Voraussetzungen und ggf. Verjährungsfristen. Schade, dass aus den Presseberichten nicht genau hervorgeht, von welchen Ansprüchen eigentlich konkret die Rede ist. Deshalb kann ich deine Frage nicht genau beantworten.

Da gibt es erst einmal die Haftentschädigung von 25 € pro Tag, die wohl auch zu Unrecht im Maßregelvollzug Untergebrachte erhalten. Dann gibt es, völlig unabhängig von der Haftentschädigung, „echte“ Schadensersatzansprüche wie Verdienstausfall oder den von Mollath geltend gemachten Verlust für den Verkauf seines Hauses, die aber (anders als die feststehende Haftentschädigung) der Höhe nach vom Anspruchsteller konkret belegt werden müssen. Daneben gibt es, wieder um völlig unabhängig von Haftentschädigung und Schadensersatz, Schmerzensgeldansprüche, die Mollath geltend macht, die er aber auch konkret belegen muss.

Keine Ahnung, welche Art von Ansprüchen in welcher Höhe da noch im Raume stehen, das schreibt die Presse leider nicht genau.

Vom Freistaat Bayern hat M. bekanntlich 70.000 € erhalten. Ich weiß nicht, auf welchen Anspruch da gezahlt wurde. Evtl. war es die Haftentschädigung, kann aber auch eine Zahlung auf was anderes gewesen sein.


melden

Der Fall Gustl Mollath

21.03.2019 um 07:21
Das bestimmt sich nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG)

http://www.gesetze-im-internet.de/streg/BJNR001570971.html

In § 7 heißt es u.a.:

(1) Gegenstand der Entschädigung ist der durch die Strafverfolgungsmaßnahme verursachte Vermögensschaden, im Falle der Freiheitsentziehung auf Grund gerichtlicher Entscheidung auch der Schaden, der nicht Vermögensschaden ist.

(2) Entschädigung für Vermögensschaden wird nur geleistet, wenn der nachgewiesene Schaden den Betrag von fünfundzwanzig Euro übersteigt.

(3) Für den Schaden, der nicht Vermögensschaden ist, beträgt die Entschädigung 25 Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung.


Nunmehr hat das LG Regensburg in seiner Entscheidung festgestellt, dass dem Grunde nach (nach StrEG) ein Anspruch auf Haftentschädigung gegeben ist. Da jeder immaterielle Schaden mit 25 € am Tag abgegolten ist, steht hier die Höhe des Vermögensschadens in Streit. Der bestimmt sich nach dem Bürgerlichen Recht (BGB).

Ob die im StrEG genannten Fristen für die Geltendmachung (§§ 10, 12 StrEG) hier relevant sind, kann ich nicht sagen.

Angesichts der Feststellung des LG Regensburg (Anspruch nach StrEG ist gegeben) wundert mich etwas die Aussage des Richters zur Menschenrechtswidrigkeit der freiheitsbeschränkende Maßnahme. Denn diese Vorfrage ist eigentlich schon geklärt. Es dürfte eigentlich nur um die Frage gehen, wie hoch der materielle Schaden Mollaths ist. Der muss von ihm nachgewiesen werden (vgl. § 7 Abs. 2 StrEG).

Da kann man nun streiten bis ans Ende aller Tage, weil beide Seiten mit Hypothesen und Fiktionen argumentieren müssen, die aus sich heraus nicht einfach einem Beweis zugänglich sind. Ein Vergleich ist also angeraten und könnte letztlich Mollath doch deutlich mehr als die vom Freistaat Bayern angebotene Summe einbringen. Dazu ist aber erst einmal ein argumentativer Austausch zwischen Mollath und dem Freistaat über die Schadenshöhe erforderlich. Das ist anscheinend bisher noch nicht passiert. Damit hat das Gericht auch kaum Möglichkeiten, auf einen Vergleich hinzuwirken.


1x zitiertmelden

Der Fall Gustl Mollath

21.03.2019 um 09:18
Seine Existenz hatte Mollath verloren, als ihn seine Frau verließ und die Mietzahlungen für die Werkstatt einstellte. Er hatte bereits die letzten Jahre keine Einkünfte mehr erzielt und es gab wohl auch Aufstellungen von ihr über die geliehenen Summen. Wurde das nicht sogar mit seinem Haus verrechnet, das sie schließlich erworben (ersteigert?) hatte?


1x zitiertmelden

Der Fall Gustl Mollath

21.03.2019 um 09:44
Zitat von monstramonstra schrieb:Da kann man nun streiten bis ans Ende aller Tage, weil beide Seiten mit Hypothesen und Fiktionen argumentieren müssen, die aus sich heraus nicht einfach einem Beweis zugänglich sind. Ein Vergleich ist also angeraten und könnte letztlich Mollath doch deutlich mehr als die vom Freistaat Bayern angebotene Summe einbringen. D
Richtig, über die Höhe kann endlos gestritten werden. So merkwürdig es klingt, muss sich Mollath dabei anrechnen lassen, was er durch die Unterbringung im BKH an Lebenshaltungskosten erspart hat (Verpflegung, Wohnkosten und dergleichen).
Es war zu lesen, dass der Freistatt außergerichtlich Mollath insgesamt 170.000 € geboten hat. Wenn Mollath 1,8 Mio will, ist da noch viel Spielraum zum Verhandeln......Da es für beide Seiten um sehr viel geht, denke ich aber doch, dass es irgendwann zum Vergleich kommt.


melden

Der Fall Gustl Mollath

21.03.2019 um 10:02
Zitat von emzemz schrieb:Seine Existenz hatte Mollath verloren, als ihn seine Frau verließ und die Mietzahlungen für die Werkstatt einstellte. Er hatte bereits die letzten Jahre keine Einkünfte mehr erzielt und es gab wohl auch Aufstellungen von ihr über die geliehenen Summen.
Letztlich ist Mollath in Bezug auf Verdienstausfall so zu stellen, wie er gestanden hätte, wenn er nicht im BKH untergebracht gewesen wäre. Es kommt da also nicht nur auf die Lage an, die gerade bestanden hat, als M. ins BKH kam. Es ist für die Folgezeit auch eine Srt fiktive Nachzeichnung vorzunehmen: Wie hätte sich Ms berufliche Lage entwickelt, wenn er nicht untergebracht worden wäre?

M. ist für die Höhe dieses Schadensersatzanspruchs auf Verdienstausfall beweispflichtig. Er müsste also Umstände dartun, aus denen sich ergibt, dass er ohne die Unterbringung monatlich 3.200 € erzielt hätte.

Ich denke, die vom Gericht verordnete Pause hat u.a. auch den Zweck, dass M. dem Freistaat deutlicher macht, auf welche Fakten er seine Ansprüche der Höhe nach gründet.

Einfach so darf der Freistaat nämlich nicht zahlen, was M. will. Das ergibt sich aus den Landeshaushaltsgesetzen. Immerhin sind es Steuergelder, die da verwendet werden, und der Landesrechnungshof würde schon ganz genau prüfen, ob mit hinreichender Rechtsgrundlage gezahlt wird. Würde der Freistaat verurteilt, wäre das für den Landesrechnungshof bindend. Aber ein Vergleich muss den Haushaltsbeauftragten des Freistaats schmackhaft gemacht werden. Und das geht nur mit Argumenten.


melden

Der Fall Gustl Mollath

21.03.2019 um 11:20
@Andante
Die jetzige Entwicklung ist ja nicht neu.
Schon 2014 wurde im Urteil ein Anspruch auf Entschädigung festgestellt.
Das LG München hat diesen nun bestätigt.

Dass die Frist zur Beantragung verstrichen ist scheint momentan nicht untersucht worden zu sein oder nicht zu interessieren.

Dass Hr. Mollath nie ein Studium abgeschlossen hat und jahrelang in keinem Angestelltenverhältnis war und mit seiner eigenen Firma nur rote Zahlen schrieb und auch in den letzten Jahren offenbar keine dauerhafte Anstellung hatte macht den Verdienstausfall mehr als zweifelhaft.
Die Vermögenswerte sind ebenso nicht wie oft dargestellt, dass er um sein Elternhaus gebracht wurde. Vielmehr war dieses verschuldet und zusammen mit den Schulden bei seiner damaligen Ehefrau, die ihm Darlehen für die Selbstständigkeit gegeben hatte, blieb nach der Zwangsversteigerung wohl nichts oder wenig übrig.
Weitere Sachwerte, die da waren (wie persönliche Gegenstände) waren eingelagert und wurden von Hr. Mollath nie abgeholt.
Was man hier ansetzen könnte ist für mich völlig unklar.

Bleibt die tatsächliche Entschädigung und Schmerzensgeld für die Unterbringung über 2011 hinaus.
Und da scheint der Staat ja verhandlungsbereit zu sein.

Mal schauen, wie lange so ein schriftliches Einigungsverfahren dauert, bei dem die Parteien ja schon seit 1 Jahr offenbar erfolglos eine ebensolche Einigung erarbeiten.

Hier mal das, was vor 1 Jahr an Forderungen im Raum stand. Auch wenn die Zahlen jetzt ein wenig nach unten korrigiert wurden, so sieht man doch die Größenordnung:

In Tabellenform: Beitrag von jaska (Seite 131)



Angaben nach Abendzeitung München, 01. März 2018
https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.es-geht-um-2-1-millionen-euro-schadensersatzklage-gegen-den-freistaat-was-gustl-mollath-jetzt-fordert.5afcc80d-3d1a-45d0-bde5-c8fbb0ef8f86.html



Entgangenes Einkommen für siebeneinhalb Jahre
280.000€

Nicht entrichtete Beiträge zur Rentenversicherung
64.904€

Entzug seines Hauses in Nürnberg durch Zwangsversteigerung
458.300€

Verlust persönlicher Unterlagen und von Ersatzteilen für antike Ferraris
50.000€

Nicht erstattete Anwaltskosten
90.000€

Schadensersatz für die Unmöglichkeit, jetzt wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen
352.904€

Schmerzensgeld für 2.747 Tage in der Psychiatrie
800.000€

Gesamt
2.096.108€


1x zitiertmelden

Der Fall Gustl Mollath

21.03.2019 um 13:00
Schöne Artikel von der Augsburger Allgemeinen und vom Münchner Merkur.

Augsburger Allgemeine, 20. März 2019
https://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Warum-Gustl-Mollath-gute-Chancen-auf-Entschaedigung-hat-id53840546.html

Münchner Merkur, 21. März 2019
https://www.merkur.de/politik/justiz-opfer-gustl-mollath-steht-eine-entschaedigung-zu-er-fordert-1-8-millionen-euro-11872982.html


Daraus einige (noch nicht besprochene?) Details:

  • Forderung beläuft sich insgesamt auf 1.779.200€ (288.000€ Verdienstausfall, 192.000€ weil er seit seiner Entlassung keine Arbeit gefunden hätte, 91.000€ für entgangene Rentenbeiträge, 338.000€ Hauswert, 800.000€ Schmerzensgeld)
  • Mollaths Werkstatt wurde im Jahr 2000 geschlossen
  • Es gibt ein Urteil des BVG, wonach die Unterbringung erst seit 2011 verfassungswidrig ist
  • Richter Tholl wies auf die Arbeitslosigkeit zwischen 2000 und 2006 hin und dass es keinen Hinweis gab, dass zuvor schon Einkommen als Maschinenbauer erziehlt wurde
  • bis heute keine eigene Wohnung gefunden
  • er liebäugelt mit Auswanderung





Die eine Information kommt mir merkwürdig vor. 192.000€ werden gefordert, weil er seit der Entlassung keine Arbeit gefunden hat. Wenn das so wäre wäre das ja schlimm. Aber es gibt halt auch einen Bericht, wonach er (temporär?) Arbeit gefunden hatte. War das eine Ente und das war ohne Bezahlung? Oder hat das halt nur nicht auf Dauer geklappt?


Tagesspiegel, 16. Mai 2014
https://www.tagesspiegel.de/themen/reportage/neun-monate-in-freiheit-gustl-mollath-und-das-leben-nach-der-psychiatrie/9899996.html
Mollath ist heute einer von drei Rennfahr-Instruktoren auf der Übungsstrecke des ADAC-Fahrsicherheitszentrum im fränkischen Schlüsselfeld. Die Schulung hat 23 Teilnehmer, die ihren Lehrer „den Gustl“ nennen. Veranstaltet wird der Rennfahrer-Lehrgang von einer Schweinfurter Firma, die Oldtimer und Sportwagen verkauft und repariert.



1x zitiertmelden