Der Fall Gustl Mollath
18.02.2019 um 21:06@emz
Aktuell geht es nur noch darum, wie der Staat die Freiheitsberaubung materiell entschädigt. Sicher ist das auch von Interesse, zumal sich hier Deutschland gegenüber anderen EU-Saaten am ungünstigsten zeigt.
Italien führt hier die Tabelle an mit bis zu 1000€ pro Tag, wobei das - soviel ich weiß - mit 1000000€ gedeckelt ist, Frankreich ist auf einem etwas schlechteren Niveau. Wobei hier die täglichen Beträge nicht wie hier pauschal sondern auch abhängig vom erfolgten Vorwurf ist. Letzlich auch berechtigt, schließlich werden verurteilte Kindermörder von Mithäftlingen häufig drangsaliert. Die pauschale Betrag von gerade man 25€ hier in Deutschland wird der Sache nicht gerecht.
Der Ausgang dürfte hier recht klar sein, wenn sich Mollath nicht vergleicht, wird er vermutlich mit weniger abgespeist, eigentlich nur wenig von Interesse. Immerhin wurde - für deutsche Verhältnisse - doch ein recht hoher Betrag angeboten, sprich auf staatlicher Seite wurde offenbar erkannt, dass mit dem Pauschalbetrag kein "Staat" zu gewinnen ist. Ob Mollath dieser recht hohe Betrag nur durch Popularität des Falles angeboten wurde, ist jedoch zu vermuten.
Was aber in Wirklichkeit wesentlicher ist, sind die sogenannten "Uraltgeschichten". Hier gibt es eben keine wirkliche Antwort zu "wie konnte das passieren". Wie ich schon sagte, das nicht erfolgte Gutachten wäre schon ein klarer Revisionsgrund gewesen. Aber Mollath hatte vermutlich das Pech gehabt, dass für ihn der 1. Strafsenat des BGH zuständig war, der damals gegenüber den anderen Strafsenaten des BGH auch schon statistisch auffällig war und offenbar mit "Basst scho" den Fall zu den Akten gelegt haben dürfte.
Aktuell geht es nur noch darum, wie der Staat die Freiheitsberaubung materiell entschädigt. Sicher ist das auch von Interesse, zumal sich hier Deutschland gegenüber anderen EU-Saaten am ungünstigsten zeigt.
Italien führt hier die Tabelle an mit bis zu 1000€ pro Tag, wobei das - soviel ich weiß - mit 1000000€ gedeckelt ist, Frankreich ist auf einem etwas schlechteren Niveau. Wobei hier die täglichen Beträge nicht wie hier pauschal sondern auch abhängig vom erfolgten Vorwurf ist. Letzlich auch berechtigt, schließlich werden verurteilte Kindermörder von Mithäftlingen häufig drangsaliert. Die pauschale Betrag von gerade man 25€ hier in Deutschland wird der Sache nicht gerecht.
Der Ausgang dürfte hier recht klar sein, wenn sich Mollath nicht vergleicht, wird er vermutlich mit weniger abgespeist, eigentlich nur wenig von Interesse. Immerhin wurde - für deutsche Verhältnisse - doch ein recht hoher Betrag angeboten, sprich auf staatlicher Seite wurde offenbar erkannt, dass mit dem Pauschalbetrag kein "Staat" zu gewinnen ist. Ob Mollath dieser recht hohe Betrag nur durch Popularität des Falles angeboten wurde, ist jedoch zu vermuten.
Was aber in Wirklichkeit wesentlicher ist, sind die sogenannten "Uraltgeschichten". Hier gibt es eben keine wirkliche Antwort zu "wie konnte das passieren". Wie ich schon sagte, das nicht erfolgte Gutachten wäre schon ein klarer Revisionsgrund gewesen. Aber Mollath hatte vermutlich das Pech gehabt, dass für ihn der 1. Strafsenat des BGH zuständig war, der damals gegenüber den anderen Strafsenaten des BGH auch schon statistisch auffällig war und offenbar mit "Basst scho" den Fall zu den Akten gelegt haben dürfte.