Der Fall Gustl Mollath
3.212 Beiträge ▪ Schlüsselwörter:
Betrug, Bayern, Psychiatrie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Der Fall Gustl Mollath
18.10.2014 um 22:29@little.human
little.human schrieb:Aber darum geht es hier ja nicht, ...Hättest dir vorher überlegen müssen.
Der Fall Gustl Mollath
18.10.2014 um 22:37little.human schrieb:Nein, ich bin fertig mit dir, ist mir zu stressig. ;) :Y:Danke Dir @little.human . Mir wurde jetzt der Stress auch a bissl zu arg. Hätte jetzt gern noch Dein gesamtes wirres Posting beantwortet, :
Dumas schrieb:...aber mir ist es nicht wert für so was ne Sperrung zu kassieren. Und diese hätte ich ohne Zweifel bekommen, wenn ich mich auf Dein Niveau nieder gelassen hätte. So wie Du schreibt nur jemand, der einfach keine Argumente mehr hat...oder a Fläschle Rotwein(oder was auch immer Du Dir rein ziehst) zu viel ;)
ICH???? Ja klar.... oh man. Bist a bissl wirr, kann das sein?
Natürlich. Und du scheinst zu oft auf Capslock zu kommen. :D
Dumas schrieb:
Da! Fängst schon wieder mit DIR an. ICH habe Dich aber NICHT dazu aufgefordert.
Um dir zu erklären, weshalb ich von einer Richterin spreche. Bist du etwas schwer von Begriff, oder weißt du selbst nicht mehr, was du schreibst? Und dann soll ich deine Meinung zu diesem Thema auch noch ernst nehmen? Ernsthaft? :D
Dumas schrieb:
So, nun reichts! WO und WANN habe ich Dich so behandelt bzw. Dir eine Behinderung unterstellt? Zitiere mich dahingehend!
Moooooment! ...Jetzt schreibst wieder Richter. Vorhin wars noch die Einweisung in eine Klinik. Also sind zwei paar Schuhe. Wir müssen schon bei einem bleiben ;)
Das hast du nicht direkt, vielleicht ist es auch einfach nur deine "kindische" Art, wenn du mit Menschen diskutierst, dass du so herüber kommst. Oder aber, nur ich nehme dich so wahr - jedenfalls macht es mir keinen Spaß, mit dir zu schreiben.
Dumas schrieb:
Das ist nicht MEIN Wissen sondern allgemein bekannt und öffentlich. Lese den Thread und die Links...dann wirst erleuchtet.
Nein, ich bin fertig mit dir, ist mir zu stressig. ;) :Y:
@emz
rentina schrieb:
Das glaubst du aber selber nicht, dass jemandem mit Psychiatrie-Einweisung gedroht werden kann, weil er nicht mehr dauern weggeht.
enn das schon fast 2 Jahre so ist, schon. ;) Aber darum geht es hier ja nicht, da verweise ich dich gerne an den Herren Dumas.
Übrigens @little.human , in den Threads, wo Du gewöhnlich schreibst, ist da grad Flaute? Frag nur mal so. Obwohl, ich verzichte auf Deine Antwort...kommt eh wieder nur wirres Zeugs.
Gruß, Dumas
Der Fall Gustl Mollath
18.10.2014 um 22:48@Dumas
"Wirres Zeug" sagt der, der sich nicht mal vernünftig artikulieren kann. :D
Rotwein, nein, später aber durchaus etwas Rosé. ;)
Nein, keine Flaute, ich hatte nur Lust auf eine "nette" Unterhaltung - ist aber nicht wirklich nett hier, mit dir. Man merkt schon, dass du nur auf Krawall aus bist, bzw. darauf, anderen deine Meinung aufzuzwingen. Und am Ende, um sich auszuklinken, kommen dann natürlich diese netten Niveau-Sprüche. Standard. Aber nichts für mich.
"Wirres Zeug" sagt der, der sich nicht mal vernünftig artikulieren kann. :D
Rotwein, nein, später aber durchaus etwas Rosé. ;)
Nein, keine Flaute, ich hatte nur Lust auf eine "nette" Unterhaltung - ist aber nicht wirklich nett hier, mit dir. Man merkt schon, dass du nur auf Krawall aus bist, bzw. darauf, anderen deine Meinung aufzuzwingen. Und am Ende, um sich auszuklinken, kommen dann natürlich diese netten Niveau-Sprüche. Standard. Aber nichts für mich.
Der Fall Gustl Mollath
18.10.2014 um 22:49Der Fall Gustl Mollath
18.10.2014 um 23:00Mancher Gutachter hätte da seine wahre Freude gehabt...ui ui ui.
Gruß, Dumas
emz schrieb:@jaska
Ich dachte nur, wenn du eh schon am Wühlen bist ...
jaska schrieb:@emzAch komm @jaska , ich dachte Du packst jetzt da Deine ganzen Links aus :D Ist heut nicht Dein Wühltag?
War ich gar nicht
Gruß, Dumas
Der Fall Gustl Mollath
18.10.2014 um 23:07Der Fall Gustl Mollath
18.10.2014 um 23:10Der Fall Gustl Mollath
18.10.2014 um 23:12Der Fall Gustl Mollath
18.10.2014 um 23:14@Dumas
Dumas schrieb: Normalerweise kommen da die Links nur so geflogen.Um nicht zu sagen, @jaska haut sie uns förmlich um die Ohren :D
Der Fall Gustl Mollath
18.10.2014 um 23:21emz schrieb:Um nicht zu sagen, @jaska haut sie uns förmlich um die Ohren :D:D Ohren...die haben wir, so groß wie Dumbo.
Ja, vorhin hätte sie mal zuschlagen müssen...war hier echt Not am Mann ;) Obwohl, trotz sachlicher fundierter Links hätten wir einem gewissen User nicht das nahe bringen können, um was es hier eigentlich geht ;)
Gruß, Dumas
Der Fall Gustl Mollath
18.10.2014 um 23:32@Dumas
Da hast du Recht, heute Vormittag hätten wir @jaska dringend gebraucht. Aber wir haben uns tapfer geschlagen und ich glaube, sie kann stolz auf uns sein
Da hast du Recht, heute Vormittag hätten wir @jaska dringend gebraucht. Aber wir haben uns tapfer geschlagen und ich glaube, sie kann stolz auf uns sein
Der Fall Gustl Mollath
18.10.2014 um 23:39emz schrieb:Da hast du Recht, heute Vormittag hätten wir @jaska dringend gebraucht. Aber wir haben uns tapfer geschlagen und ich glaube, sie kann stolz auf uns sein:D :D
Willst jetzt Jaska ein schlechtes Gewissen rein drücken, dass sie nicht da war?
Meinst @jaska ist stolz auf uns? Stimmt, wir haben uns echt wacker geschlagen...ganz ohne Links (die Links hätten aber unseren Erfolg noch aufgemöbelt) ;)
Gruß, Dumas
Der Fall Gustl Mollath
20.10.2014 um 14:43@emz
emz schrieb:Hätte die Revision Erfolg, so sieht es für mich aber tatsächlich so aus, als ginge der ganze Schmonzens wieder von vorne los, es gäbe also wieder ein Wiederaufnahmeverfahren. ???Beitrag von DoctorWho (Seite 74)
Liebe Threadjuristen, bitte sagt, dass das nicht wahr ist und lediglich die Rechtsfehler überarbeitet werden von den neuen Richtern.
Der Fall Gustl Mollath
20.10.2014 um 14:51Gedächtnis wie ein Sieb :D .
Danke @DoctorWho, dass du dir nochmal die Mühe gemacht hast, diesen Beitrag rauszukramen.
Danke @DoctorWho, dass du dir nochmal die Mühe gemacht hast, diesen Beitrag rauszukramen.
Der Fall Gustl Mollath
22.10.2014 um 19:45@DoctorWho
Hier ist noch folgendes zu ergänzen:
Meines Wissens hat in diesem Fall die StA keine Revision eingelegt.
Das bedeutet dann, sollte der BGH das Verfahren zurückverweisen, ein neues Urteil für Mollath nicht schlechter ausfallen darf, als das aktuell existierende. Das ergibt sich aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs.
Vor einer Zurückverweisung müssten jedoch mehrere Hürden überwunden werden. Zum einen müsste ein entscheidungserheblicher Rechtsfehler nachzuweisen sein (z.B. Verstoß gegen rechtliches Gehör) und dann muss zusätzlich der BGH der Ansicht sein, dass ein Freispruch nur aus rechtlichen Gründen ein Zurückverweisungsgrund ist, wenn durch den Rechtsfehler ein Urteil aus tatsächlichen Gründen möglich ist.
Da diese Unterscheidung im Urteilstenor verpflichtend ist, ist diese Unterscheidung nicht ganz ohne. Eine Möglichkeit der Zurückverweisung trotz Freispruchs könnte da schon möglich sein. Aber ich persönlich vermute, dass schon die erste Hürde nicht zu nehmen ist, so dass es auf die zweite Frage gar nicht mehr ankommen wird.
Hier ist noch folgendes zu ergänzen:
Meines Wissens hat in diesem Fall die StA keine Revision eingelegt.
Das bedeutet dann, sollte der BGH das Verfahren zurückverweisen, ein neues Urteil für Mollath nicht schlechter ausfallen darf, als das aktuell existierende. Das ergibt sich aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs.
Vor einer Zurückverweisung müssten jedoch mehrere Hürden überwunden werden. Zum einen müsste ein entscheidungserheblicher Rechtsfehler nachzuweisen sein (z.B. Verstoß gegen rechtliches Gehör) und dann muss zusätzlich der BGH der Ansicht sein, dass ein Freispruch nur aus rechtlichen Gründen ein Zurückverweisungsgrund ist, wenn durch den Rechtsfehler ein Urteil aus tatsächlichen Gründen möglich ist.
Da diese Unterscheidung im Urteilstenor verpflichtend ist, ist diese Unterscheidung nicht ganz ohne. Eine Möglichkeit der Zurückverweisung trotz Freispruchs könnte da schon möglich sein. Aber ich persönlich vermute, dass schon die erste Hürde nicht zu nehmen ist, so dass es auf die zweite Frage gar nicht mehr ankommen wird.
Der Fall Gustl Mollath
23.10.2014 um 18:46@JosefK1914
und natürlich wird nur dann zurück verwiesen, wenn die revision begründet ist. zu den relativen und absoluten revisonsgründen siehe die §§ 337, 338 StPO.
JosefK1914 schrieb:Das bedeutet dann, sollte der BGH das Verfahren zurückverweisen, ein neues Urteil für Mollath nicht schlechter ausfallen darf, als das aktuell existierende. Das ergibt sich aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs.nein. der grundsatz, der gemeint ist, ist der des verbots der reformatio in peius.
und natürlich wird nur dann zurück verwiesen, wenn die revision begründet ist. zu den relativen und absoluten revisonsgründen siehe die §§ 337, 338 StPO.
Der Fall Gustl Mollath
24.10.2014 um 20:30DoctorWho schrieb: nein. der grundsatz, der gemeint ist, ist der des verbots der reformatio in peius.Ja und nein. Dieser Rechtssatz ist nicht direkter Bestandteil unseres Grundgesetzes. Letztendlich ist dies auch nicht notwendig, da dieser Grundsatz nur einen Spezialfall des Anspruchs auf rechtliches Gehör darstellt.
Rechtliches Gehör ist zum einen gewahrt, wenn ein Gericht den Vortrag der Parteien zumindest bei seiner Entscheidung erwägt. Eine etwas unbekanntere Bedingung ist aber auch, dass man sich sanktionslos vor Gericht Gehör verschaffen können muss.
Der letzte Aspekt führt jedoch direkt zu dem von Ihnen genannten Rechtssatz. Denn eine mögliche Verschlechterung wäre nichts anderes als eine Sanktion, wenn sich der Angeklagte durch das Einlegen eines Rechtsmittels versucht sich rechtliches Gehör zu verschaffen.