Der Fall Gustl Mollath
06.11.2014 um 22:45Das Urteil im Fall Mollath wurde vom Landgericht Regensburg veröffentlicht und Jeder darf es nachlesen:
http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/landgerichte/regensburg/pressemitteilung2014-7/urteil_mollath.pdf (Archiv-Version vom 18.12.2014)
Hier die Originalpressemitteilung:
http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/r/aktuell/04561/index.php
Mittelbayerische Zeitung, 06. November 2014
http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/oberpfalz-bayern/artikel/gericht-veroeffentlicht-mollath-urteil/1145773/gericht-veroeffentlicht-mollath-urteil.html
http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/landgerichte/regensburg/pressemitteilung2014-7/urteil_mollath.pdf (Archiv-Version vom 18.12.2014)
Hier die Originalpressemitteilung:
http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/r/aktuell/04561/index.php
Pressemitteilung 2014-7: Schriftliches Urteil in der Sache MollathDie Presse schreibt dazu auch Einiges, nur ein Beispiel:
Den teilweise anonymisierten Volltext des schriftlichen Urteils in der Sache Mollath können Sie nunmehr als PDF-Datei abrufen.
Beachten Sie bitte, dass die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist!
Mittelbayerische Zeitung, 06. November 2014
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Darin wird noch einmal detailliert auf den Verfahrensablauf, die Tatvorwürfe und die Beweisführung eingegangen. Gustl Mollath wurde nach Abschluss des Wiederaufnahmeverfahrens am 14. August vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Mollath selbst sieht diesen Freispruch allerdings als Urteil zweiter Klasse, weil es in der Begründung heißt: „Zwar ist die Kammer davon überzeugt, dass der Angeklagte eine gefährliche Körperverletzung rechtswidrig beging. Jedoch handelte der Angeklagte möglicherweise ohne Schuld, da nicht hinreichend sicher ausgeschlossen werden kann, dass der Angeklagte bei Begehung der Tat wegen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig war, nach der vorhandenen Einsicht vom Unrecht der Tat zu handeln.“
Damit geht das Landgericht Regensburg unter der Vorsitzenden Richterin Elke Escher in seinem Urteil davon aus, dass es im Jahr 2001 zwischen Mollath und seiner damaligen Frau zu Handgreiflichkeiten kam. Dass es im Mai 2002 zudem zu einer Körperverletzung mit Freiheitsberaubung gekommen sein soll, stand für die sechste Strafkammer dagegen nicht zweifelsfrau fest. In dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten, wurde hinsichtlich der Mollath vorgeworfenen Sachbeschädigungen entschieden. Die Kammer sei hinsichtlich des Vorwurfs, Mollath habe Autoreifen zerstochen, „nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit von der Täterschaft des Angeklagten überzeugt“, heißt es.
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