Der Fall Gustl Mollath
22.02.2021 um 16:19monstra schrieb:Sie sind zu behandeln wie alle anderen auch. Handelt es sich um Eingaben und Beschwerden, sind diese zur Kenntnis zu nehmen, zu prüfen und zu bescheiden. Ist der Sachvortrag immer der gleiche oder wirr und unverständlich, können Prüfung und später auch die Bescheidung entfallen.Formal natürlich. Das ist der Rechtsstaat.
Aber praktisch ist es ja oft nicht so.
Wobei ich mir gar nicht auf die bloße Frequenz der Beschwerden beziehe, sondern in Kombination mit dem Inhalt. Viele der "es gibt eine Verschwörung und ich habe sie aufgedeckt"-Fälle führen leider zu Unrecht zu einer beachtlichen Inanspruchnahme von Justizressourcen.
Darin können eben auch echte Fälle einer aufgedeckten Verschwörung untergehen.
Und klar, hinzu kommt die zumindest gefühlte Zunahme an Bagatellen, die zudem auch noch - weil es um Rechtbehalten und nicht um die Sache geht - durch die Instanzen gejagt werden.
monstra schrieb:Mollath, der ja auch gerne als "Querulant" bezeichnet wird, ist das wohl erst geworden, nachdem er von staatlichen Maßnahmen wie einer Durchsuchung oder Zwangsbegutachtung betroffen wurdeAn der Stelle ist das natürlich nur noch schwer in Ursache und Wirkung zu trennen.
Wenn sich jemand besonders ungerecht behandelt fühlt und dann ggf. (auch aus Verzweiflung) auch noch eher ungeschickt die Sache angeht, ist natürlich schnell in dem entsprechenden Schema gefangen.
Im Fall Mollath kamen sicherlich viele Umstände zusammen, die in Summe eben zu dem Ergebnis führten.
Aber genau das spricht ja auch eher dagegen, dass das so geplant war, ihn mundtot zu machen.
Und in der öffentlichen Wahrnehmung wirkt Hr. Mollath unsympathisch und man ist schnell geneigt, ein "er hats ja auch verdient" anzunehmen. Was sicherlich auch zu den eher emotional geprägten Sichtweisen beiträgt.