jaska schrieb:Hier Täter-Opfer-Umkehr zu betreiben wirkt hilflos und es verhöhnt Opfer.
Das habe ich nicht. Ich habe gefragt, woher die Gewissheit kommt, wer hier Täter und wer Opfer ist. Obwohl Frau Mollath nicht vor dem LG Regensburg ausgesagt hat.
Und Herr Mollath, und das bitte ich doch einfach mal zur Kenntnis zu nehmen, vor dem LG Nürnberg in rechtswidriger Weise nach § 63 StGB untergebracht worden ist. Unter Umständen, bei denen nicht ausgeschlossen ist, ob sich hier Frau Mollath nicht dergestalt "gewehrt" hat, dass sie ihre Beziehungen hat spielen lassen.
So lange man den Umstand der über 7jährigen rechtswidrigen Unterbringung ignoriert, bracht man mir keine Vorhaltungen machen, was Opferschutz angelangt.
emz schrieb:Hätte doch eigentlich nicht besser laufen können für Mollath. Wäre er nicht in der Psychiatrie untergekommen, er hätte kein Dach über dem Kopf gehabt, keine Werkstatt, keine Arbeit, denn er war komplett pleite. So hat ihm doch die Zeit in der Psychiatrie ein durchaus ansehnliches Sümmchen eingebracht.
Damit verhöhnst Du Herrn Mollath. Schade.
Ich denke, wir sollten die Diskussion beenden. Ich bin nicht hier, um persönliche Antipathien zu betreuen, denen rechtsstaatliche Erfordernisse egal sind.