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Der Fall Gustl Mollath

3.212 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Betrug, Bayern, Psychiatrie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Gustl Mollath

26.12.2020 um 21:16
Zitat von monstramonstra schrieb:Trotzdem ein Horrorszenario ohne Basis.
Das sehen die Spezialisten vor Ort wohl anders.

Das Dich ungefähr zwei Drittel des Falles nicht zu interessieren scheinen, macht die Diskussion etwas einseitig.


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Der Fall Gustl Mollath

26.12.2020 um 23:42
Zitat von PergamonPergamon schrieb:Das sehen die Spezialisten vor Ort wohl anders.
Ohne entsprechende Quelle ist das nicht seriös zu diskutieren. So lange ist Deine Behauptung gegenstandslos.

Denn keiner der Sachverständigen der öffentlichen Anhörung hat dergleichen geäußert:

https://www.bundestag.de/webarchiv/Presse/hib/201602/407768-407768

Nur ein Beispiel:
Aus Sicht des klinisch-praktischen Forensikers sind die Reformbestrebungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen des § 63 StGB zu begrüßen und längst überfällig.
Quelle: https://www.bundestag.de/resource/blob/406984/861f65205438a252adcd10c9758d8334/lausch-data.pdf
Zitat von PergamonPergamon schrieb:Das Dich ungefähr zwei Drittel des Falles nicht zu interessieren scheinen, macht die Diskussion etwas einseitig.
Wenn moralische Entrüstung, das Kultivieren von Feindbildern und emotionale Voreingenommenheit zur Diskussion gehören, dann bin ich wirklich fehl am Platze.

Ein letzter Versuch:

Herr Mollath hat sich gar nicht einer Exploration verweigert. Es kam wohl sehr darauf an, wie man mit ihm redete. Dem Psychiater Simmerl ist das jedenfalls 2007 ohne Probleme gelungen, als er Mollaths Geschäftsfähigkeit überprüfen sollte. Sein Fazit:
Es fänden sich „am ehesten Hinweise für eine auffällige Grundpersönlichkeit des Betroffenen mit fanatisch-querulatorischen Zügen“, heißt es in seinem Gutachten. (...) Aber eine wahnhafte Störung? Eine Psychose? Simmerl hält das für nahezu ausgeschlossen. (...)

Mollath sei sogar ansatzweise in der Lage gewesen, sich kritisch zu hinterfragen. Vor allem in seiner Ehe habe er sich möglicherweise teilweise verrannt. Und die Schwarzgeldvorwürfe? „Mir war von Anfang an nicht klar, warum das ein Wahn sein soll“, sagt Simmerl. Die Idee des 56-jährigen Ingenieurs, dass man ihn „mundtot“ machen wolle, hielt der Psychiater aus Mollaths Situation heraus zumindest für nachvollziehbar.
Quelle: https://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/Muenchen-Streit-um-Gutachten-im-Fall-Mollath;art155371,2690844

Diese Beurteilung, die fundierter und trefflicher (siehe Mollaths Verhalten seit seiner Freilassung) als alle anderen war, weil der Patient mit dem Oberarzt aus dem Bezirksklinikum ausführlich sprach, trifft auch meiner Einschätzung nach am ehesten zu. Und sie ist - so leid mir das tut, auch fundierter, als alles was ich hier gelesen habe:
Der formale Gedankengang war geordnet, kein Hinweis für eine umschriebene Denkstörung. Inhaltlich berichtete der Betroffene ausführlich von seiner Vorgeschichte, wobei er doch erheblich auf die vermeintlichen oder tatsächlichen Schwarzgeldkonten seiner geschiedenen Frau in der Schweiz eingeengt war. In dieser Richtung besteht weiterhin eine hohe subjektive Überzeugung bzw. Gewissheit. Alle weiteren, zum Teil paranoid anmutenden Verhaltensweisen u. Erlebnisse werden aus der subjektiv empfundenen Vorgeschichte ableitbar u. nachvollziehbar begründet. (...)

Bei Schilderung der Vorgeschichte finden sich nach Meinung des Unterzeichners eher Hinweise für eine auffällige Grundpersönlichkeit des Betroffenen mit fanatisch-querulatorischen Zügen. In diesem Zusammenhang wären die Überzeugungen des Betroffenen am ehesten als sich immer weiter zuspitzende "überwertige Idee" einzustufen. Die sich immer mehr zuspitzenden Konsequenzen u. Eskalationen, die schließlich in der forensischen Unterbringung gipfelten, dürften zumindest zum Teil auch auf die unflexible, absolut auf Gerechtigkeit beharrende u. "rechthaberische" Grundhaltung des Betroffenen zurückzuführen sein.
Quelle (S. 32 ff.): https://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Gutachten-Simmerl-2007-09-26.pdf


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Der Fall Gustl Mollath

26.12.2020 um 23:50
Zitat von monstramonstra schrieb:„Mir war von Anfang an nicht klar, warum das ein Wahn sein soll“, sagt Simmerl. Die Idee des 56-jährigen Ingenieurs, dass man ihn „mundtot“ machen wolle, hielt der Psychiater aus Mollaths Situation heraus zumindest für nachvollziehbar.
Und da es nicht ein Wahn gewesen muss, sondern nur eine mögliche Fehleinschätzung, hätt auch eine normale Strafe für die Körperverletzung gereicht (auf Zweifel dazu gehe ich deswegen nicht ein, weil "man" hätte es halt so machen können, warum auch immer).
Das seh ich schon so.

Und genau deswegen ist gut wenn jeder "Lady Gaga ist bei den illuminati" behaupten darf


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Der Fall Gustl Mollath

27.12.2020 um 00:05
Zitat von LinksliberalLinksliberal schrieb:Das seh ich schon so.
Mollath 2004 wegen (gefährlicher) Körperverletzung zu verurteilen - bei entsprechender Zeugenaussage seiner Frau im Gerichtssaal - wäre möglich gewesen. Ja. Das Gericht hätte sie befragen und ihr glauben können. Üblicher Tarif: Vermutlich eine mehrmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Wenn man anfängt, die subjektive Sicht anderer, deren "Fixierung" oder Übertreibung, ja deren Fehleinschätzung als "Wahn", ja als allgemeingefährlichen Wahn zu klassifizieren, dann wird es gefährlich. Und wenn dann jemand deshalb eingesperrt wird und die jährlichen Überprüfungen nur darin bestehen, vom Erstgutachter abzuschreiben, dann haben wir Willkür - und ein Justizopfer.

Und da ist es dann belanglos, ob er seine Frau geschlagen hat oder nicht.


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Der Fall Gustl Mollath

27.12.2020 um 00:11
Simmerl? Ernsthaft?


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Der Fall Gustl Mollath

27.12.2020 um 00:12
Zitat von monstramonstra schrieb:Herr Mollath hat sich gar nicht einer Exploration verweigert. Es kam wohl sehr darauf an, wie man mit ihm redete. Dem Psychiater Simmerl ist das jedenfalls 2007 ohne Probleme gelungen, als er Mollaths Geschäftsfähigkeit überprüfen sollte.
Nur ist dieser Hans Simmerl eben kein Gerichtsgutachter.
Zitat von monstramonstra schrieb:Und da ist es dann belanglos, ob er seine Frau geschlagen hat oder nicht.
Da bin ich erst mal sprachlos.


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Der Fall Gustl Mollath

27.12.2020 um 00:14
Zitat von monstramonstra schrieb:Wenn moralische Entrüstung, das Kultivieren von Feindbildern und emotionale Voreingenommenheit zur Diskussion gehören, dann bin ich wirklich fehl am Platze.
Wie Du einen Fall Mollath ohne dessen hervorstechendsten Charaktereigenschaften und Methoden diskutieren willst ist mir ein Rätsel.

Es geht auch nicht nur um irgendwelche Gesetzesänderungen sondern eben auch um gesellschaftlichen und politischen Druck der auf Ärzte ausgeübt wird und dazu führt, dass Menschen aus der Behandlung kommen obwohl sie aus medizinischer Sicht noch andere Menschen gefährden.


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27.12.2020 um 00:21
Nochmal zum Gutachten von Simmerl dem nicht alle Unterlagen Vorlagen und der auch nur die Geschäfttüchtigkeit Mollaths untersuchen sollte.
Regensburg - Ein Psychiater hat Gustl Mollath bereits 2007 für nicht psychotisch gehalten: Es habe nichts auf eine formale Denkstörung, eine Psychose oder Schizophrenie hingedeutet. Das sagte der Leiter der Psychiatrie des Bezirkskrankenhauses Mainkofen, Hans Simmerl, im Wiederaufnahmeverfahren gegen Mollath vor dem Landgericht Regensburg aus.

Er habe jedoch nicht schreiben können, dass er einen vollkommen gesunden Menschen vor sich gehabt habe. Manches an Mollaths Erzählungen habe er durchaus als "sehr unwahrscheinlich" eingeordnet und sich gefragt, ob ein "wahnhaftes Geschehen" vorliegen könnte, so Simmerl.

Der Psychiater hatte Mollath im September 2007 in der Forensik in Straubing untersucht und mehrere Stunden mit ihm gesprochen. Der Experte stufte das Verhalten des Nürnbergers in seinem Gutachten als querulantisch und fanatisch ein; am ehesten sei eine Persönlichkeitsstörung denkbar. Er habe aber in seiner Diagnose bewusst "einen Unschärfefaktor" gelassen, sagte Simmerl.

In seinem Gutachten sei es nicht um die Frage der Schuldfähigkeit gegangen, sondern um eine Einschätzung der Geschäftsfähigkeit Mollaths. Deswegen habe er auch keinen Einblick in die Strafakten genommen. Auch Mollaths zahlreiche Schreiben an Banken und Behörden hätten ihm nicht vorgelegen. "Ich habe ihn nicht für betreuungsbedürftig gehalten", betonte Simmerl.
Quelle: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/gustl-mollath-gutachter-hielt-ihn-schon-2007-nicht-fuer-psychotisch-a-982686.html


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27.12.2020 um 00:22
Zitat von emzemz schrieb:monstra schrieb:
Und da ist es dann belanglos, ob er seine Frau geschlagen hat oder nicht.
Da bin ich erst mal sprachlos.
Man nehme etwa an, ein Vergewaltigungsopfer hätte vorher mal gelogen, etwas übertrieben, schlimmstenfalls mehrfach etwa böswillig Gerüchte in die Welt gesetzt, wegen einer Lüge vor Gericht gestanden ODER (nicht: und!) mal irgendwie offenkundig Aufmerksamkeit gesucht.

Wenn man was nicht weiss, kann immer irgendwas für IRGENDWEN belanglos sein, so etwa dass "auch ein solches Opfer" möglicherweise vergewaltigt worden war.

In den 20ern war's normal dass, wie in "Der fremde Sohn" verfilmt, der Mutter eines vermissten Kindes ein anderes Kind untergejubelt wurde. Sie kam in die Psychiatrie, weil sie nicht behaupten wollte, dass das Kind ihr eigenes sei.

Seit dem hat sich einiges getan- und das ist bei dem Beispiel doch gut so!

Die Schreiben an Banken und Behörden sind aus dieser, wenn auch nur aus DIESER Sicht nun wirklich kein Grund für eine Einweisung.

Mollath hätte demnach vielleicht wie andere Menschen die Chance "verdient" gehabt, sich etwa eine Bewährung zu vermasseln. Wenn zu viel vorfällt, wo Gefahr für die körperliche Unversehrtheit anderer besteht, ist's was anderes.


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Der Fall Gustl Mollath

27.12.2020 um 00:30
@monstra
Gerade Texte des Verteidigers Strate als objektive Betrachtungsweisen einzuführen, also ich weiß ja auch nicht.


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Der Fall Gustl Mollath

27.12.2020 um 00:38
Ich zitier mich mal selber
Zitat von LinksliberalLinksliberal schrieb:Man nehme etwa an, ein Vergewaltigungsopfer hätte vorher mal gelogen, etwas übertrieben, schlimmstenfalls mehrfach etwa böswillig Gerüchte in die Welt gesetzt, wegen einer Lüge vor Gericht gestanden ODER (nicht: und!) mal irgendwie offenkundig Aufmerksamkeit gesucht.

Wenn man was nicht weiss, kann immer irgendwas für IRGENDWEN belanglos sein, so etwa dass "auch ein solches Opfer" möglicherweise vergewaltigt worden war.
Böse Schlam**, oder? Jenes mutmassliche Vergewaltigungsopfer, das es bei der grossen Anzahl von Menschen auf der Welt, ehrlich und verlogen, betrügerisch und altruistisch etc. theoretisch auf jeden Fall gegeben hat, zeigt also eine Vergewaltigung an.

Ab, 7 Jahre und mehr in die Psychiatrie! Weil die könnte die Vergewaltigung erfunden und damit einer anderen Person geschadet haben.
Sie kommt also raus und kauft sich eine Waffe.

Darf man nicht! Wahn! Psychiatrische Diagnose und Gesetzesbruch! Ab, 7 Jahre und mehr in die Psychiatrie!

(Welche Diagnose? Histrionische Persönlichkeitsstörung. Ich diagnostiziert mir übrigens selbst, dass ich in der Pubertät u
A. Ne histrionische Persönlichkeitsentwicklungsstörung hatte, wenn auch nicht diagnostiziert


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Der Fall Gustl Mollath

27.12.2020 um 00:42
Zitat von emzemz schrieb:Nur ist dieser Hans Simmerl eben kein Gerichtsgutachter.
Aber kompetenter in der Beurteilung von Herrn Mollath als Du (oder ich) ist er schon, oder? Und im Gegensatz zu den anderen Gutachtern, die nur vom Erstgutachter abgeschrieben haben, ohne Exploration (wie auch der Erstgutachter), hatte er einen unmittelbaren Eindruck, oder?
Zitat von emzemz schrieb:Da bin ich erst mal sprachlos.
Dazu hat @Linksliberal eigentlich schon viel gesagt. Es ist ein Unterschied, ob ich sage, eine Tat sei nicht nachgewiesen oder nicht geeignet, eine Unterbringung nach § 63 StGB zu rechtfertigen.
Oder ob ich sage, Mollath ist ein schlechter Mensch, ein Lügner, ein Taugenichts, ein Parasit, weil er seine Frau geschlagen hat (im Übrigen sonst niemand anderen in seinem Leben).
Oder ob ich sage, er mag seine Frau geschlagen haben, das tut man nicht, das darf man nicht und es ist ok, wenn er deshalb bestraft wird.

Und für mich ist es halt nun mal so:
Die Prügelvorwürfe seiner Exfrau lassen sich medizinisch heute nicht mehr nachweisen. „Es kann so gewesen sein, beweisen lässt es sich aber nicht“, sagte der Gutachter Professor Wolfgang Eisenmenger am Freitag im Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Regensburg. (...)

Der Gutachter bemängelte das Attest aus dem Jahr 2001 von Frau Mollaths Hausarzt: „Das Attest enthält eine Reihe von Defiziten, der Arzt hat die Standards, die man von einem Attest erwartet, nicht eingehalten.“ Der Hausarzt habe die Farbe der Hämatome und die Würgemale nicht näher beschrieben und auch keine Fotos der Verletzungen gemacht. (...)

Der Rechtsmediziner erklärte, zwischen den Angaben im Attest, dem Inhalt der Krankenakte und den Schilderungen des Opfers gebe es Unterschiede. Mollaths Ex-Frau hatte in Vernehmungen von 20 Faustschlägen gesprochen, im Attest seien jedoch Schläge mit der flachen Hand dokumentiert. Bei Schlägen mit der flachen Hand seien aber streifenförmige Rötungen zu erwarten und nicht, wie im Attest beschrieben, rundliche Hämatome, erklärte der Professor.
Quelle: https://www.nordbayern.de/region/mollath-prozess-gutachter-rugt-mangel-am-attest-1.3775212

Und wie gesagt: Für einen Justizskandal ist das ohne Belang. Ein Mann, der seine Frau (vielleicht) geschlagen oder gar gewürgt hat, der ist kein Freiwild. Der hat Anspruch auf eine rechtsstaatliche Behandlung. Wird dies missachtet, ist das das Unrecht, im Falle Mollath schweres Unrecht.


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Der Fall Gustl Mollath

27.12.2020 um 00:48
PS:
Zitat von emzemz schrieb:Nur ist dieser Hans Simmerl eben kein Gerichtsgutachter.
Doch, Herr Dr. Simmerl, Psychiater und Leitender Arzt im Bezirksklinikum Niederbayern, war Gerichtsgutachter: Für das Amtsgericht Straubing. Entsprechende Fachkunde sehe ich als gegeben an.

https://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Gutachten-Simmerl-2007-09-26.pdf


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Der Fall Gustl Mollath

27.12.2020 um 00:56
Zitat von monstramonstra schrieb:Ein Mann, der seine Frau (vielleicht) geschlagen oder gar gewürgt hat, ...
Es ist einfach lächerlich, wenn du meinst hier ein (vielleicht) einfügen zu können.
Lies das Urteil:

https://www.strafakte.de/wiederaufnahmeverfahren/landgericht-regensburg-veroeffentlicht-mollath-urteil/
Glaubwürdigkeit der Angaben der Nebenklägerin

Die 6. Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Elke Escher hatte Mollath von den Vorwürfen der Körperverletzung, der Freiheitsberaubung und der Sachbeschädigung freigesprochen. Dennoch war die Kammer davon überzeugt, dass Mollath seine damalige Ehefrau im Jahr 2001 sowohl angegriffen, sie geschlagen, getreten, gebissen und gewürgt habe:

Die Kammer erachtet die Aussagen der Nebenklägerin insbesondere deshalb als glaubhaft und überzeugend, weil die Hauptverhandlung zeitnahe Tatschilderun­gen durch die Nebenklägerin zu Zeitpunkten ergeben hat, als Angeklagter und Nebenklägerin noch zusammenlebten und keinerlei überzeugendes Motiv für eine Falschbeschuldigung bestand (…) Zudem ergibt sich eine Konstanz der Angaben der Nebenklägerin hinsichtlich des festgestellten Kemgeschehens aus deren zeitnahen Schilderungen, den weiteren später erfolgten Äußerungen gegenüber den vernommenen Zeugen und den verlesenen Protokollen über ihre Vernehmungen (…) Ferner sind die von der Nebenklägerin geschilderten Verletzungshandlungen mit dem festgestellten Verletzungsbild auch aus rechtsmedizinischer Sicht zu vereinbaren.3



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Der Fall Gustl Mollath

27.12.2020 um 00:56
Und mal ganz ehrlich, Wahnkranke halten Monologe in Bahnhofshallen. Nicht alle, aber nicht jeder "leichte Spinner" ist wahnkrank.
Schon mal mit jemandem unterhalten, der eine Psychose oder eine Manie hat (akut, nicht medikamentiert)? Das sieht man Menschen wohl oft an und steht auch auf Wikipedia.


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27.12.2020 um 01:02
Zitat von monstramonstra schrieb:Doch, Herr Dr. Simmerl, Psychiater und Leitender Arzt im Bezirksklinikum Niederbayern, war Gerichtsgutachter: Für das Amtsgericht Straubing. Entsprechende Fachkunde sehe ich als gegeben an.
Siehe hier:
https://mainkofen.de/240.html (Archiv-Version vom 07.07.2015)


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Der Fall Gustl Mollath

27.12.2020 um 11:55
Zitat von emzemz schrieb:Es ist einfach lächerlich, wenn du meinst hier ein (vielleicht) einfügen zu können.
Ich kenne das Urteil des LG Regensburg. Deshalb habe ich mich hinreichend abstrakt ausgedrückt.
Zitat von monstramonstra schrieb:Und wie gesagt: Für einen Justizskandal ist das ohne Belang. Ein Mann, der seine Frau (vielleicht) geschlagen oder gar gewürgt hat, der ist kein Freiwild. Der hat Anspruch auf eine rechtsstaatliche Behandlung. Wird dies missachtet, ist das das Unrecht, im Falle Mollath schweres Unrecht.
Der Problemkreis "häusliche Gewalt" hat nun mal nichts mit dem Problemkreis willkürliche "Unterbringung nach § 63 StGB" zu tun. Ich bitte das nicht einen Topf zu werfen. Und ich habe mehrfach darauf hingewiesen, dass ich zum Urteil des LG Regensburg eine kritische Haltung vertrete, die von vielen Strafrechtlern geteilt wird:
In einem Strafprozess, der als Prinzipien die Unmittelbarkeit und Mündlichkeit der Beweiserhebung in der Hauptverhandlung kennt, ist ein solches Aussageverhalten [Zeugnisverweigerung von Frau Mollath] problematisch. Der BGH hat es dennoch zugelassen, die früheren Angaben eines Hauptbelastungszeugen zu verwerten, auch wenn dieser die Aussage in der Hauptverhandlung (berechtigt) verweigert.

Allerdings erweist sich eine derartige Beweiswürdigung auch im Fall Mollath als bedenklich: Die schriftlich niedergelegten Angaben der Nebenklägerin konnten praktisch nur untereinander und indirekt über die Vernehmung von Drittzeugen geprüft werden, ohne dass die Nebenklägerin in Gefahr geraten konnte, sich bei Rückfragen in Widersprüche zu verwickeln. Da das Gericht die Nebenklägerin nie persönlich gesehen hat, konnte ein Gesamteindruck der entscheidenden personalen „Quelle“ der Vorwürfe nicht gewonnen werden.
Quelle: https://community.beck.de/2014/11/20/fall-mollath-einige-anmerkungen-zur-schriftlichen-urteilsbegr-ndung-des-lg-regensburg

Wie schon gesagt: Hätte Frau Mollath persönlich ausgesagt und sich mit ihren Beschuldigungen dem Gericht gestellt, würde ich das anders sehen.

Das ist nicht lächerlich.


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Der Fall Gustl Mollath

27.12.2020 um 12:39
Zitat von monstramonstra schrieb:Wie schon gesagt: Hätte Frau Mollath persönlich ausgesagt und sich mit ihren Beschuldigungen dem Gericht gestellt, würde ich das anders sehen.

Das ist nicht lächerlich.
Stimmt das ist nicht lächerlich, sondern das ist geschmacklos.

Sie war an Krebs erkrankt, ist später daran gestorben.


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Der Fall Gustl Mollath

27.12.2020 um 12:58
Zitat von emzemz schrieb:Stimmt das ist nicht lächerlich, sondern das ist geschmacklos.

Sie war an Krebs erkrankt, ist später daran gestorben.
Ich weiß. Aber sie stand 2014 als Beweismittel nicht zur Verfügung, weil sie sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berief. Nicht weil sie verhandlungsunfähig war. Und sie hat nunmal nicht ausgesagt. Dafür kann ich nichts.

Wenn Du das als "lächerlich" oder "geschmacklos" titulierst, dann kann ich jetzt hier auch nicht weiter argumentieren. Ich habe mich wirklich um eine angemessene Diskussion bemüht.


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Der Fall Gustl Mollath

27.12.2020 um 13:21
Zitat von monstramonstra schrieb:... weil sie sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berief. Nicht weil sie verhandlungsunfähig war. Und sie hat nunmal nicht ausgesagt. Dafür kann ich nichts.
Warum sollte sich jemand die Mühe machen, umständlich ein Attest über Verhandlungsunfähig beizubringen, wenn er einfach nur von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen muss?

Dennoch kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass sie von ihrem Exmann misshandelt wurde.


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