emz schrieb:Nur ist dieser Hans Simmerl eben kein Gerichtsgutachter.
Aber kompetenter in der Beurteilung von Herrn Mollath als Du (oder ich) ist er schon, oder? Und im Gegensatz zu den anderen Gutachtern, die nur vom Erstgutachter abgeschrieben haben, ohne Exploration (wie auch der Erstgutachter), hatte er einen unmittelbaren Eindruck, oder?
emz schrieb:Da bin ich erst mal sprachlos.
Dazu hat
@Linksliberal eigentlich schon viel gesagt. Es ist ein Unterschied, ob ich sage, eine Tat sei nicht nachgewiesen oder nicht geeignet, eine Unterbringung nach § 63 StGB zu rechtfertigen.
Oder ob ich sage, Mollath ist ein schlechter Mensch, ein Lügner, ein Taugenichts, ein Parasit, weil er seine Frau geschlagen hat (im Übrigen sonst niemand anderen in seinem Leben).
Oder ob ich sage, er mag seine Frau geschlagen haben, das tut man nicht, das darf man nicht und es ist ok, wenn er deshalb bestraft wird.
Und für mich ist es halt nun mal so:
Die Prügelvorwürfe seiner Exfrau lassen sich medizinisch heute nicht mehr nachweisen. „Es kann so gewesen sein, beweisen lässt es sich aber nicht“, sagte der Gutachter Professor Wolfgang Eisenmenger am Freitag im Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Regensburg. (...)
Der Gutachter bemängelte das Attest aus dem Jahr 2001 von Frau Mollaths Hausarzt: „Das Attest enthält eine Reihe von Defiziten, der Arzt hat die Standards, die man von einem Attest erwartet, nicht eingehalten.“ Der Hausarzt habe die Farbe der Hämatome und die Würgemale nicht näher beschrieben und auch keine Fotos der Verletzungen gemacht. (...)
Der Rechtsmediziner erklärte, zwischen den Angaben im Attest, dem Inhalt der Krankenakte und den Schilderungen des Opfers gebe es Unterschiede. Mollaths Ex-Frau hatte in Vernehmungen von 20 Faustschlägen gesprochen, im Attest seien jedoch Schläge mit der flachen Hand dokumentiert. Bei Schlägen mit der flachen Hand seien aber streifenförmige Rötungen zu erwarten und nicht, wie im Attest beschrieben, rundliche Hämatome, erklärte der Professor.
Quelle:
https://www.nordbayern.de/region/mollath-prozess-gutachter-rugt-mangel-am-attest-1.3775212Und wie gesagt: Für einen Justizskandal ist das ohne Belang. Ein Mann, der seine Frau (vielleicht) geschlagen oder gar gewürgt hat, der ist kein Freiwild. Der hat Anspruch auf eine rechtsstaatliche Behandlung. Wird dies missachtet, ist das das Unrecht, im Falle Mollath schweres Unrecht.