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Der Fall Gustl Mollath

3.212 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Betrug, Bayern, Psychiatrie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Gustl Mollath

27.12.2020 um 14:22
Zitat von emzemz schrieb:Warum sollte sich jemand die Mühe machen, umständlich ein Attest über Verhandlungsunfähig beizubringen, wenn er einfach nur von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen muss?
Da ich weder weiß, warum sie von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat, noch um ihren Gesundheitszustand im Jahre 2014 weiß, kann ich dazu nichts sagen. Es spielt auch keine Rolle.

Das LG Regensburg hat so entschieden, so wie es auch entschieden hat, dass Mollath zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig war, aber seine Unterbringung nach § 63 StGB rechtswidrig war. Die Entscheidung ist in mehrfacher Hinsicht nicht konsistent, m.E. rein zufällig politisch genau das, was der Ministerpräsident gewollt hatte. Dazu habe ich schon ausgeführt.


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Der Fall Gustl Mollath

27.12.2020 um 14:35
Zitat von monstramonstra schrieb:Das LG Regensburg hat so entschieden, so wie es auch entschieden hat, dass Mollath zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig war,
Hat es nicht:
Die Kammer schließt sich auch insoweit den Ausführungen des Sachverständigen Prof. Dr. Nedopil an, wonach eine aufgehobene oder verminderte Schuldfähigkeit bei Tatbegehung zwar nicht auszuschließen, aber auch nicht beweisbar ist.
https://www.strafakte.de/wiederaufnahmeverfahren/landgericht-regensburg-veroeffentlicht-mollath-urteil/


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Der Fall Gustl Mollath

27.12.2020 um 15:55
Zitat von emzemz schrieb:Hat es nicht:
Das LG hat Mollath wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen. Das dürfte unumstritten sein.

Eigentlich hätte es Herrn Mollath wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilen müssen. Weil dies aber revisionsrechtlich kaum Bestand gehabt hätte, hat man in dubio pro reo Schuldunfähigkeit angenommen.

Ein außerordentlich raffinierter Kniff. Der "Clou", der mein Vertrauen in diese Rechtsprechung nicht gerade stärkt (wie auch andere Entscheidungen dieser Kammer am LG Regensburg).

1. Effekt des Urteils: Der Freispruch hat keine Beschwer und berechtigt nicht zur Revision oder Verfassungsbeschwerde.
2. Effekt des Urteils: Zugleich ist dem Angeklagten die maximale Bürde auferlegt worden: Das Gericht stellt fest, dass er eine Straftat begangen hat - und zugleich an einer seelischen Abartigkeit gelitten habe.

Dabei wird die "in dubio pro reo"-Regel klar missbraucht. Denn eigentlich hätte das LG die Pflicht, Anknüpfungspunkte für die Anwendung in dubio pro reo nicht aus der Luft zu greifen, sondern an konkreten Sachverhalten festzumachen. Die gibt es aber nicht. Die o.g. Feststellung des Gutachters war aber eine Binsenweisheit, die auf jeden Schläger zutrifft. Der Gutachter hat medizinisch nicht ausschließen wollen, dass Mollath nicht doch krank gewesen sein könnte. Bei einem jahrelang zurückliegenden Tatgeschehen nicht mehr als ein "Disclaimer".

Was bleibt, ist die willkürliche Annahme des Gerichts, eine Person mit einem besonders rigiden Gerechtigkeitsfimmel oder zwanghafter Persönlichkeit könne sich in diese Grundhaltung so hineinsteigern, daß sie alle Hemmungen verliert und gerade deshalb eine gefährliche Körperverletzung begeht. Damit müssten viele prügelnde Ehemänner und Schläger in dubio pro reo freigesprochen werden. Ich bin sicher, auch diese Kammer hat es davor und danach nie wieder getan.

Das erlaubt es dann Journalistinnen wie Beate Lakotta im SPIEGEL triumphierend schreiben: „Mollath war ein Pleitier und gewalttätig“, ein „prügelnder Ehemann“, „der seine Frau trat, biss und würgte, womöglich im Wahn“.

"Mission accomplished", LG Regensburg. Alle Wünsche der Ministerialen in München erfüllt:

- Mollath = straflos und frei
- Mollath = doch gefährlicher Schläger
- Mollath = doch irgendwie irre
- Ehre der bayerischen Justiz = soweit wie möglich gerettet

Und dieser Missbrauch der Dogmatik, diese willkürliche Anwendung von Rechtsgrundsätzen wie in dubio, das Jonglieren mit der Beweiswürdigung, das Abschneiden von Revision und Verfassungsbeschwerde - und diese Willfährigkeit gegenüber der Politik finde ich sehr erschreckend. Die Person Mollath ist mir dabei ziemlich egal.


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Der Fall Gustl Mollath

27.12.2020 um 16:24
@monstra
Zitat von monstramonstra schrieb:Weil dies aber revisionsrechtlich kaum Bestand gehabt hätte
Die Revision überprüft doch keine Inhalte.


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Der Fall Gustl Mollath

27.12.2020 um 17:33
Zitat von jaskajaska schrieb:Die Revision überprüft doch keine Inhalte.
Doch, natürlich. Zum Beispiel, ob § 261 StPO richtig angewendet wurde. Oder § 224a StGB.

Hier, ob die Annahme einer Lebensgefährdung zulässig war, obwohl der gerichtliche Sachverständige im Verfahren keine Feststellungen treffen konnte und sie auch nicht durch die Befunderhebung des Arztes im Jahr 2001 belegt worden war (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2010 – 4 StR 442/10).


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27.12.2020 um 22:49
Versucht hat er es ja mit einer Revision, hat nur nicht funktioniert.

https://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-anwalt-reicht-revisionsbegruendung-ein-1.2236782
Gustl Mollaths neuer Verteidiger reicht Revisionsbegründung gegen den Freispruch ein.
Im Wiederaufnahmeverfahren wurde Mollath vom Vorwurf der Körperverletzung seiner früheren Ehefrau freigesprochen, doch das Gericht schloss eine Schuldunfähigkeit nicht aus.
Vielleicht darf man bei der Betrachtung des Falls auch nicht ganz vergessen, dass Mollath einst selbst sagte: "Ich trete jetzt aus dem Rechtsstaat aus."


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Der Fall Gustl Mollath

29.12.2020 um 00:06
Zitat von emzemz schrieb:Versucht hat er es ja mit einer Revision, hat nur nicht funktioniert.
Was zu erwarten war. Mangels Beschwer. Mollath war ja freigesprochen worden.

Wenn Mollath aus dem Rechtsstaat austreten wollte, kann ich das ziemlich gut verstehen. Zumal hier sein typischer Humor zum Vorschein kommt. Der Rechtsstaat hat ihm ziemlich übel mitgespielt. Natürlich hatte er auch seinen Anteil daran, aber das rechtfertigt nicht das staatliche Versagen.

Es ist im "Normalbetrieb des Rechtsstaats" absolute Routine, sich mit schwierigen Klägern oder Beklagten, Verdächtigen, Petenten, Beschwerdeführern oder was auch immer rumzuärgern. Intern werden die natürlich mit "hat eine Macke", "ist schwierig" oder gar als "Spinner" oder "üble Type" tituliert.

Aber alle haben ein Recht auf ehrliche Befassung, ordentliche Prüfung, auf Gleichbehandlung und auf Wahrung ihrer Grundrechte. Wäre es normal, das zu missachten, würden es alle hier merken, egal ob sie Mollath mögen oder nicht. Und deswegen war dieser Fall für uns alle gut.


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Der Fall Gustl Mollath

29.12.2020 um 00:26
K
Zitat von monstramonstra schrieb:emz schrieb:
Hat es nicht:
Das LG hat Mollath wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen. Das dürfte unumstritten sein.
Das LG hat ihn Freigesprochenen weil eine Schuldunfähig nicht auszuschließen war.


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Der Fall Gustl Mollath

29.12.2020 um 00:57
Zitat von monstramonstra schrieb:Zumal hier sein typischer Humor zum Vorschein kommt.
Er sitzt also vor Gericht und zitiert aus den Nürnberger Prozessen, das deckt sich jetzt nicht unbedingt mit meiner Vorstellung von Humor.
Vor allem, er hat nicht gesagt, er will austreten, sondern festgestellt "Ich trete jetzt aus dem Rechtsstaat aus."
Zitat von PergamonPergamon schrieb:Das LG hat ihn Freigesprochenen weil eine Schuldunfähig nicht auszuschließen war.
Danke, dass du das nochmal hervorhebst.


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29.12.2020 um 00:58
Zitat von PergamonPergamon schrieb:Das LG hat ihn Freigesprochenen weil eine Schuldunfähig nicht auszuschließen war.
Wenn Du die Begründung unbedingt mit erwähnen willst, obwohl nun mal im Urteil ein Entschuldigungsgrund festgestellt worden ist (§ 20 StGB)...


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Der Fall Gustl Mollath

29.12.2020 um 01:00
@emz
Geschmacksfrage.


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Der Fall Gustl Mollath

29.12.2020 um 01:11
Zitat von monstramonstra schrieb:obwohl nun mal im Urteil ein Entschuldigungsgrund festgestellt worden ist
Was ist denn ein "Entschuldigungsgrund"? Mit dem Begriff kann ich jetzt nichts anfangen.
Zitat von monstramonstra schrieb:Geschmacksfrage.
Da stellt sich die Frage nach Geschmack nicht mehr, das ist geschmacklos.


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Der Fall Gustl Mollath

29.12.2020 um 01:20
Zitat von emzemz schrieb:Was ist denn ein "Entschuldigungsgrund"?
§ 20 StGB zum Beispiel.

Wikipedia: Entschuldigungsgrund

Es gibt auch Rechtfertigungsgründe wie z.B. Notwehr oder Notstand, wie die Einwilligung usw. Ob der Tatbestand solcher Entschuldigungs- oder Rechtfertigungsgründe zweifelsfrei gegeben ist oder nicht auszuschließen ist oder in dubio pro reo gewährt wurde (was bei Entschuldigungsgründen nicht zur Anwendung kommt - sondern das war eine "Erfindung" des LG Regensburg), spielt keine Rolle.

Ohne Schuld keine Strafe (Schuldprinzip).

Den Vorwurf der Geschmacklosigkeit kann ich jetzt nicht nachvollziehen. Aber das sollten wir zu so später Stunde auch nicht mehr erörtern.


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29.12.2020 um 01:42
Als Entschuldigungsgründe werden im deutschen Strafrecht bestimmte Umstände bezeichnet, bei deren Vorliegen die individuelle Vorwerfbarkeit sehr weit herabgesetzt ist und die Tat daher nicht mehr strafwürdig erscheint.
Die Misshandlungen der Ehefrau als nicht mehr strafwürdig zu sehen?
Treten, würgen, schlagen und beißen, was ist schon dabei.


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Der Fall Gustl Mollath

29.12.2020 um 09:35
Mollath hat seine Frau halbtotgewürgt, wollte das nicht einsehen, desswegen wurde er sicher gestellt damit er nicht noch mehr Frauen halbtot würgt. Das hat man jetzt geändert, es werden wahrscheinlich in Zukunft wieder mehr Frauen halbtotgewürgt zumal wenn sich rumspricht, dass es für einmal würgen 700.000 Euro gibt. Ich kann den Fortschritt für das Rechtssystem irgendwie nicht erkennen.


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29.12.2020 um 10:46
Zitat von emzemz schrieb:Die Misshandlungen der Ehefrau als nicht mehr strafwürdig zu sehen?
Treten, würgen, schlagen und beißen, was ist schon dabei.
Das ist die gesetzliche Wertung: Ohne Schuld keine Strafe. Ist ein Entschuldigungsgrund gegeben, entfällt die Strafe. Der Täter ist freizusprechen.
Zitat von PergamonPergamon schrieb:Mollath hat seine Frau halbtotgewürgt, wollte das nicht einsehen, desswegen wurde er sicher gestellt damit er nicht noch mehr Frauen halbtot würgt. Das hat man jetzt geändert, es werden wahrscheinlich in Zukunft wieder mehr Frauen halbtotgewürgt zumal wenn sich rumspricht, dass es für einmal würgen 700.000 Euro gibt. Ich kann den Fortschritt für das Rechtssystem irgendwie nicht erkennen.
Das ist jetzt weder sachlich argumentiert noch rechtsstaatlich haltbar.


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Der Fall Gustl Mollath

29.12.2020 um 12:21
Zitat von monstramonstra schrieb:Das ist die gesetzliche Wertung: Ohne Schuld keine Strafe.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass er vielleicht schuldunfähig war. Ich weiß, da bin ich kleinlich ;)

Aber stimmt schon, wer sich so vor Gericht benimmt, sich aus dem Rechtsstaat abmeldet, sich aus Protest nicht wäscht und sich dann auch noch mit seinem Wohltäter Strate anlegt, der weiß wahrscheinlich wirklich nicht mehr, was er tut.

Aber kommen wir doch mal weg von der Strafe. Es ist der Makel, seine Frau übelst misshandelt zu haben, den wollte er unbedingt loswerden, er wollte wieder der Saubermann sein, aber der bleibt an ihm haften und den konnte er nicht loswerden. Was er losgeworden ist, das ist sein Freundeskreis.


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Der Fall Gustl Mollath

29.12.2020 um 13:34
Zitat von emzemz schrieb:Es ist der Makel, seine Frau übelst misshandelt zu haben, den wollte er unbedingt loswerden, er wollte wieder der Saubermann sein, aber der bleibt an ihm haften und den konnte er nicht loswerden.
Diesen Makel wollte ihn auch das LG Regensburg anheften. Ihn zu verurteilen und zu bestrafen war aber politisch nicht gewollt. Also der "Trick" mit der Schuldunfähigkeit, die nicht ausgeschlossen werden konnte und im Ergebnis dazu führte, dass er wegen Schuldunfähigkeit freizusprechen war.

Aber wie schon dargestellt: Hätte man ihn bestraft, hätte es bei der Beweislage (v.a. für den Vorwurf des Würgens) Probleme mit dem BGH gegeben. Auch im Vorfeld waren die Äußerungen von OStA Dr. Meindl vor dem Untersuchungsausschuss wenig geeignet, Vertrauen in eine ehrliche Behandlung des Falles zu wecken:
Der zuständige Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl beschrieb seine Lage vor dem Ausschuss so: „Mein Auftrag war: Führe ein Wiederaufnahmeverfahren zugunsten Gustl Mollaths.“ Nur: Wo nimmt man einen Wiederaufnahmegrund her? Eine undankbare Aufgabe, aber nicht unlösbar: „Ein guter Jurist kann alles in jede Richtung schreiben“, sagte Meindl vor dem Ausschuss. „Sie können Unschuldige hinter Gitter bringen, einen Schuldigen freisprechen.“
Quelle: https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-127862076.html

Dass das nicht nur leeres Gerede war, bewies der OStA im Verfahren: Während er im Wiederaufnahmeantrag Mollath als Justizopfer darstellte und ausführlich die Fehler des Nürnberger Verfahrens thematisierte, drehte er sich in seinem Plädoyer um 180 Grad und vertrat die absurde Position (die das LG zum Glück nicht aufgegriffen hat), weil sich im Verfahren keine Anhaltspunkte für eine Verschwörung ergeben hätten, müsse man Mollaths Frau glauben.

Völlig außen vorgelassen wurde dabei, dass es sich beim Kern der Strafvorwürfe um eine Aussage-gegen-Aussage-Situation (oder hier besser: Nichtaussage-gegen-Nichtaussage-Situation) in einem Beziehungskonflikt handelt. Der Umstand, dass sich in Regensburg ein Mann wegen des Vorwurfs der Mißhandlung seiner geschiedenen Ehefrau vor einem Gericht verantworten musste, das mit 4:1 weiblich besetzt war, der spielte natürlich keine Rolle.[/quote]


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Der Fall Gustl Mollath

29.12.2020 um 13:37
Zum Schluss haben sich auch noch die ganzen Weiber im Gericht gegen den armen Gustl verschworen. Ja klar. Und alles nur um Uli Hoeneß zu schützen.


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29.12.2020 um 13:44
Im Fall Vera Brühne hat es sicher auch keine Rolle gespielt, dass das Gericht aus lauter Männern bestand.


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