Der Fall Gustl Mollath
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Betrug, Bayern, Psychiatrie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Der Fall Gustl Mollath
03.11.2014 um 17:52@sigbert
Mollath war, so wie er behauptet, selbst bei einigen Fahrten dabei. Und schon stellt sich die Frage, hat er sich dabei denn nicht auch strafbar gemacht?
Wobei, mir hat sich noch nicht erschlossen, nach welchen §§ es nach deutschem Recht strafbar sein sollte, Bargeld aus Deutschland auszuführen.
Mollath war, so wie er behauptet, selbst bei einigen Fahrten dabei. Und schon stellt sich die Frage, hat er sich dabei denn nicht auch strafbar gemacht?
Wobei, mir hat sich noch nicht erschlossen, nach welchen §§ es nach deutschem Recht strafbar sein sollte, Bargeld aus Deutschland auszuführen.
Der Fall Gustl Mollath
03.11.2014 um 17:57@emz
Strafbar per se ist das alles noch nicht, Du musst halt nach dem Geldwäschegesetz die Herkunft erklären können des Geldes, wenn Du kontrolliert wirst. Ab einer gewissen Summe.
Kannst es erklären, erst mal kein Problem. Kannst es nicht- Problem wegen Geldwäsche bzw. Beihilfe dazu, nebst Kontrollmitteilung ans Finanzamt.
Was mich mehr wundert, ist die Tatsache, daß die deutsche Bankerin das Geld da hinbringt. Normalerweise lief das anders.
Strafbar per se ist das alles noch nicht, Du musst halt nach dem Geldwäschegesetz die Herkunft erklären können des Geldes, wenn Du kontrolliert wirst. Ab einer gewissen Summe.
Kannst es erklären, erst mal kein Problem. Kannst es nicht- Problem wegen Geldwäsche bzw. Beihilfe dazu, nebst Kontrollmitteilung ans Finanzamt.
Was mich mehr wundert, ist die Tatsache, daß die deutsche Bankerin das Geld da hinbringt. Normalerweise lief das anders.
Der Fall Gustl Mollath
03.11.2014 um 18:04@sigbert
Wird man denn überhaupt bei der Ausreise aus Deutschland in irgendeiner Form kontrolliert?
Ich erinnere mich nur daran, bei der Einreise in die Schweiz schon mal kontrolliert worden zu sein.
Wird man denn überhaupt bei der Ausreise aus Deutschland in irgendeiner Form kontrolliert?
Ich erinnere mich nur daran, bei der Einreise in die Schweiz schon mal kontrolliert worden zu sein.
Der Fall Gustl Mollath
03.11.2014 um 18:07Doch, durchaus. Schweiz ist ja nicht EU. Also sind da Kontrollen möglich und üblich.
Die spektakulären Funde werden derzeit halt gemacht, wenn versucht wird, das Geld wieder nach Deutschland zu bringen (logischerweise, wer bringt sein Geld noch in die Schweiz...) .
Aber früher war das anders.
Die spektakulären Funde werden derzeit halt gemacht, wenn versucht wird, das Geld wieder nach Deutschland zu bringen (logischerweise, wer bringt sein Geld noch in die Schweiz...) .
Aber früher war das anders.
Der Fall Gustl Mollath
03.11.2014 um 18:08@emz
Also ich war um die Jahrtausendwende mehrmals in der Schweiz, im Zug wurde sowohl bei der Ein- wie auch bei der Ausreise kontrolliert und das sowohl von den deutschen als auch von den schweizerischen Zöllnern.
Eine Zugpassagierin musste damals sämtliches Gepäck durchsuchen lassen. Bei der haben sie wohl eher Drogen als Schwarzgeld vermutet, aber diese Kontrollen gab es.
Also ich war um die Jahrtausendwende mehrmals in der Schweiz, im Zug wurde sowohl bei der Ein- wie auch bei der Ausreise kontrolliert und das sowohl von den deutschen als auch von den schweizerischen Zöllnern.
Eine Zugpassagierin musste damals sämtliches Gepäck durchsuchen lassen. Bei der haben sie wohl eher Drogen als Schwarzgeld vermutet, aber diese Kontrollen gab es.
Der Fall Gustl Mollath
03.11.2014 um 18:14Sobald man einen größeren Betrag als 10000 DM damals in die Schweiz über die Grenze bringen wollte, musste man das angeben, heute sind es 10000€.
Laut Mollath ist das jedoch nicht erfolgt, obgleich deutlich höhere Beträge transferiert worden sein sollen.
Das ist zumindest eine Ordnungswidrigkeit.
Laut Mollath ist das jedoch nicht erfolgt, obgleich deutlich höhere Beträge transferiert worden sein sollen.
Das ist zumindest eine Ordnungswidrigkeit.
Der Fall Gustl Mollath
03.11.2014 um 18:16@JosefK1914
Warum sollte dann Frau Mollath das Risiko auf sich nehmen, und das Geld selber da rüber bringen?
Warum sollte dann Frau Mollath das Risiko auf sich nehmen, und das Geld selber da rüber bringen?
Der Fall Gustl Mollath
03.11.2014 um 18:18@JosefK1914
- nur in Deutschland
- nur in der Schweiz
- in Deutschland und der Schweiz
JosefK1914 schrieb:Sobald man einen größeren Betrag als 10000 DM damals in die Schweiz über die Grenze bringen wollte, musste man das angeben.Wo angeben:
- nur in Deutschland
- nur in der Schweiz
- in Deutschland und der Schweiz
Der Fall Gustl Mollath
03.11.2014 um 18:20Grundsätzlich beides, wobei es den Schweizern wurscht war. Die Schweizer hatten da ihr eigenes Geschäftsmodell, von dem sie sehr gut gelebt haben bis vor kurzem ;)
Der Fall Gustl Mollath
03.11.2014 um 18:34@jaska
Ich bin immer mit dem Auto über Österreich in die Schweiz gefahren in die Ferienwohnung von Freunden. Erst mal fiel mein Auto etwas auf und dann hatte ich, weil's mit der Wäsche einfacher war mein Federbett dabei und auch Sachen für die Vorratshaltung (Milch usw.) dabei. Da wunderten sich die Grenzer schon mal :D
Ich bin immer mit dem Auto über Österreich in die Schweiz gefahren in die Ferienwohnung von Freunden. Erst mal fiel mein Auto etwas auf und dann hatte ich, weil's mit der Wäsche einfacher war mein Federbett dabei und auch Sachen für die Vorratshaltung (Milch usw.) dabei. Da wunderten sich die Grenzer schon mal :D
Der Fall Gustl Mollath
03.11.2014 um 18:46sigbert schrieb:Warum sollte dann Frau Mollath das Risiko auf sich nehmen, und das Geld selber da rüber bringen?Sollte dieser Vorwurf stimmen, wäre doch ein geldwerter Vorteil in welcher Form auch immer naheliegend.
Der Fall Gustl Mollath
03.11.2014 um 20:13@JosefK1914
Oder weiß da jemand nur nicht, was ein geldwerter Vorteil ist? Dann erkläre ich das doch mal:
Ein geldwerter Vorteil steht immer in Verbindung mit dem Arbeitslohn. Ich erhalte von meinem Arbeitgeber eine Leistung, die Geld wert ist und die ich deshalb mit meinem Einkommen zusammen versteuern muss. Das bekannteste Beispiel ist der Firmenwagen, den ich privat nutzen darf.
JosefK1914 schrieb:Sollte dieser Vorwurf stimmen, wäre doch ein geldwerter Vorteil in welcher Form auch immer naheliegend.Warum sollte denn die HVB Frau Mollath irgendwelche Sachbezüge zukommen lassen, wenn sie Bargeld in die Schweiz verbringt?
Oder weiß da jemand nur nicht, was ein geldwerter Vorteil ist? Dann erkläre ich das doch mal:
Ein geldwerter Vorteil steht immer in Verbindung mit dem Arbeitslohn. Ich erhalte von meinem Arbeitgeber eine Leistung, die Geld wert ist und die ich deshalb mit meinem Einkommen zusammen versteuern muss. Das bekannteste Beispiel ist der Firmenwagen, den ich privat nutzen darf.
Der Fall Gustl Mollath
03.11.2014 um 21:48emz schrieb:Oder weiß da jemand nur nicht, was ein geldwerter Vorteil ist? Dann erkläre ich das doch mal:Danke für diese Erklärung. Aber vorliegend kann geldwerter Vorteil in dieser Definition durchaus vorliegen.
Ein geldwerter Vorteil steht immer in Verbindung mit dem Arbeitslohn. Ich erhalte von meinem Arbeitgeber eine Leistung, die Geld wert ist und die ich deshalb mit meinem Einkommen zusammen versteuern muss. Das bekannteste Beispiel ist der Firmenwagen, den ich privat nutzen darf.
Sollten die Behauptungen von Mollath zutreffen, würde man selbst dann nicht den genauen Hintergrund für diese Transfers kennen.
Man weiß aus der Vergangenheit, dass Banken recht fantasiereich waren, um Kunden zu gewinnen. Stichwort: Dresdner Bank 1994
Link hierzu:
Im übrigen wurden solche Aktionen schon damals selbst vom BVerfG als Beihilfe zur Straftat angesehen, nur für den, der immer noch diesbzgl. Zweifel hat. Hier reicht die Hilfe zur Verschleierung aus.
So und wenn man sich nicht sicher ist, was dahintersteckt, sollte man noch zum Vorteil von Frau Mollath vom geldwerten Vorteilen reden, da man ohne Ermittlung nicht wissen kann, ob nicht doch die Bank in irgend einer Form ihre Mitarbeiter dazu animiert hat. Ich nehme es zwar nicht an, aber aus meiner Sicht wäre dann eine solche vermutete Tat eher zu entschuldigen. Wenn das ein "Geschäftsmodell" von Frau Mollath gewesen sein sollte, wäre das dann u.U. strafrechtlich bewertet als schwerwiegender anzusehen.
Der Fall Gustl Mollath
03.11.2014 um 22:34@JosefK1914
Jetzt machst du wieder zig Nebenschauplätze auf. Beschränken wir uns doch mal ganz einfach auf diese zwei Sätze, um die es geht:
Auf Ideen kommst du, da kann ich nur den Kopf schütteln.
Jetzt machst du wieder zig Nebenschauplätze auf. Beschränken wir uns doch mal ganz einfach auf diese zwei Sätze, um die es geht:
sigbert schrieb:Ich hätte ja noch verstanden, wenn du gesagt hättest, naheliegend wäre eine Sonderprämie, wenn sie das Geld in bar transferiert. Aber was soll das mit dem naheliegenden geldwerten Vorteil? Meinst du nicht, dass das der Innenrevision aufgefallen wäre, wenn da plötzlich irgendwelche Rechnungen für Geschenke für Frau Mollath in den Unterlagen aufgetaucht wären? Vielleicht ein Goldkettchen oder ein Pelzjäckchen?
Warum sollte dann Frau Mollath das Risiko auf sich nehmen, und das Geld selber da rüber bringen?
JosefK schrieb:
Sollte dieser Vorwurf stimmen, wäre doch ein geldwerter Vorteil in welcher Form auch immer naheliegend.
Auf Ideen kommst du, da kann ich nur den Kopf schütteln.
Der Fall Gustl Mollath
04.11.2014 um 08:26Sie irren sich, dass ich hier Nebenschauplätze aufmache, denn die Punkte, welche hier nochmal aufgezeigt hatte, wurden hier schon länger diskutiert.
Das wurde folgendes vertreten:
1. Die Bank kann kein Interesse dran haben, wenn das Geld ins Ausland transferiert wird.
2. Die Verschleierung der Geldtransfers ist keine strafbare Handlung sondern nur eine arbeitsrechtliche Verfehlung.
Da so etwas schon in der Vergangenheit – offensichtlich im größeren Stil – erfolgt ist, kann man nicht ausschließen, dass auch hier die Bank dahinter steckt. Wenn es sicher wäre, dass auch andere Mitarbeiter der Bank ähnliche Aktionen ausgeführt haben, wäre eine Motivation der MA durch die Bank selber wahrscheinlicher.
Und zum anderen geht unsere aktuelle Diskussion immer noch um die Frage, ob die Aktionen, welche Herr Mollath behauptet, einen strafbare Handlung sind. Das ist hier schon seitenweise das Thema, der Punkt 2 bezog sich – aus meiner Sicht – sogar auf die laufende Diskussion.
@lawine hatte diese Diskussion mit folgendem Beitrag erneut angestoßen:
Beitrag von lawine (Seite 104)
Dort wurde behauptet, dass solche „Beratertätigkeiten“ keine strafbare Handlung darstellen. Natürlich kann man einer solchen Ansicht sein, aber alle Gerichte bis zum Bundesverfassungsgericht sehen das nun mal anders.
Und nun nochmal zum Begriff des „geldwerten Vorteils“. Dieser Ausdruck war letztendlich auch als Metapher gemeint, ich dachte, dass das deutlich genug wäre. Ich hätte stattdessen natürlich die verschiedensten Arten möglicher Zuwendungen aufführen können. Ich hatte auf Ihren vorherigen Beitrag nur reagiert, weil ich dachte, dass Sie die Diskussion wieder zu dem Thema aufnehmen wollten, ob eine Bank evtl. Interesse an solchen Transfers haben könnte.
Das wurde folgendes vertreten:
1. Die Bank kann kein Interesse dran haben, wenn das Geld ins Ausland transferiert wird.
2. Die Verschleierung der Geldtransfers ist keine strafbare Handlung sondern nur eine arbeitsrechtliche Verfehlung.
Da so etwas schon in der Vergangenheit – offensichtlich im größeren Stil – erfolgt ist, kann man nicht ausschließen, dass auch hier die Bank dahinter steckt. Wenn es sicher wäre, dass auch andere Mitarbeiter der Bank ähnliche Aktionen ausgeführt haben, wäre eine Motivation der MA durch die Bank selber wahrscheinlicher.
Und zum anderen geht unsere aktuelle Diskussion immer noch um die Frage, ob die Aktionen, welche Herr Mollath behauptet, einen strafbare Handlung sind. Das ist hier schon seitenweise das Thema, der Punkt 2 bezog sich – aus meiner Sicht – sogar auf die laufende Diskussion.
@lawine hatte diese Diskussion mit folgendem Beitrag erneut angestoßen:
Beitrag von lawine (Seite 104)
Dort wurde behauptet, dass solche „Beratertätigkeiten“ keine strafbare Handlung darstellen. Natürlich kann man einer solchen Ansicht sein, aber alle Gerichte bis zum Bundesverfassungsgericht sehen das nun mal anders.
Und nun nochmal zum Begriff des „geldwerten Vorteils“. Dieser Ausdruck war letztendlich auch als Metapher gemeint, ich dachte, dass das deutlich genug wäre. Ich hätte stattdessen natürlich die verschiedensten Arten möglicher Zuwendungen aufführen können. Ich hatte auf Ihren vorherigen Beitrag nur reagiert, weil ich dachte, dass Sie die Diskussion wieder zu dem Thema aufnehmen wollten, ob eine Bank evtl. Interesse an solchen Transfers haben könnte.
Der Fall Gustl Mollath
04.11.2014 um 08:42@JosefK1914
Wäre schön wenn Du Deine Theorien zu Frau M. woanders ausleben könntest. Denn auch Frau M. ist hier nicht Thema.
JosefK1914 schrieb: Ich hatte auf Ihren vorherigen Beitrag nur reagiert, weil ich dachte, dass Sie die Diskussion wieder zu dem Thema aufnehmen wollten, ob eine Bank evtl. Interesse an solchen Transfers haben könnte.Die Banken sind aber nicht Thema dieser Diskussion. Gustl Mollath ist das Thema und der hatte nunmal NICHTS mit einer Bank zu tun.
Wäre schön wenn Du Deine Theorien zu Frau M. woanders ausleben könntest. Denn auch Frau M. ist hier nicht Thema.
Der Fall Gustl Mollath
04.11.2014 um 09:15@JosefK1914
sigbert schrieb:Warum sollte dann Frau Mollath das Risiko auf sich nehmen, und das Geld selber da rüber bringen?Die Frage hast mir bisher nicht beantwortet!
Der Fall Gustl Mollath
04.11.2014 um 09:30Können Sie sich noch erinnern?
Sie haben mich sogar persönlich bzgl. dieser Frage einer evtl. strafbaren Handlung angesprochen:
Beitrag von Frau.N.Zimmer (Seite 101)
Aber von mir aus, da letztendlich alles gesagt ist, kann man das Thema hier auch mal beenden.
Hierüber kann man seitenweise weiter diskutieren. Gerichte machen es sich da deutlich einfacher und gehen davon aus, dass solche Verschleierungen strafbare Handlungen darstellen. Da braucht nicht nachgewiesen werden, ob sich jemand selber bereichert hat. Ein dahingehender Nachweis wäre in vielen Fällen da vermutlich nicht möglich und man würde so etwas nicht ahnden können, was für das System abträglich wäre. So reicht zur Erfüllung des Tatbestandes die unrechtmäßige Bereicherung (hier Steuerhinterziehung) Dritter aus.
Sie haben mich sogar persönlich bzgl. dieser Frage einer evtl. strafbaren Handlung angesprochen:
Beitrag von Frau.N.Zimmer (Seite 101)
Aber von mir aus, da letztendlich alles gesagt ist, kann man das Thema hier auch mal beenden.
sigbert schrieb:Warum sollte dann Frau Mollath das Risiko auf sich nehmen, und das Geld selber da rüber bringen?Nehmen wir mal an, die Beschuldigungen von Herrn Mollath treffen zu, was treibt einen Menschen sonst zu strafrechtlich relevanten Taten? Ganz ohne irgendwelche Zuwendungen oder Anerkennungen oder was auch immer, wird man solches Risiko natürlich kaum eingehen.
Hierüber kann man seitenweise weiter diskutieren. Gerichte machen es sich da deutlich einfacher und gehen davon aus, dass solche Verschleierungen strafbare Handlungen darstellen. Da braucht nicht nachgewiesen werden, ob sich jemand selber bereichert hat. Ein dahingehender Nachweis wäre in vielen Fällen da vermutlich nicht möglich und man würde so etwas nicht ahnden können, was für das System abträglich wäre. So reicht zur Erfüllung des Tatbestandes die unrechtmäßige Bereicherung (hier Steuerhinterziehung) Dritter aus.
Der Fall Gustl Mollath
04.11.2014 um 09:36@JosefK1914
Den Transfer übernahmen entweder
- Der Besitzer des Geldes selber oder
- Ein Kurier der empfangenden Bank.
Ein Indiz für einen Transfer durch Frau Mollath gibt es nicht. Außer der Aussage von Herrn Mollath. Aber der behauptet ja auch beispielsweise, seine Frau hätte sich die Würgemale beim Sprung aus dem Auto zugezogen.
JosefK1914 schrieb:Nehmen wir mal an, die Beschuldigungen von Herrn Mollath treffen zu, was treibt einen Menschen sonst zu strafrechtlich relevanten Taten? Ganz ohne irgendwelche Zuwendungen oder Anerkennungen oder was auch immer, wird man solches Risiko natürlich kaum eingehen.Selbst WENN Frau Mollath da eine irgendwie geartete Provision bekommen hätte, wäre es völlig unüblich gewesen, daß sie selber das Geld transferiert. So ein Risiko hätte sie nicht eingehen brauchen, denn:
Hierüber kann man seitenweise weiter diskutieren. Gerichte machen es sich da deutlich einfacher und gehen davon aus, dass solche Verschleierungen strafbare Handlungen darstellen. Da braucht nicht nachgewiesen werden, ob sich jemand selber bereichert hat. Ein dahingehender Nachweis wäre in vielen Fällen da vermutlich nicht möglich und man würde so etwas nicht ahnden können, was für das System abträglich wäre. So reicht zur Erfüllung des Tatbestandes die unrechtmäßige Bereicherung (hier Steuerhinterziehung) Dritter aus.
Den Transfer übernahmen entweder
- Der Besitzer des Geldes selber oder
- Ein Kurier der empfangenden Bank.
Ein Indiz für einen Transfer durch Frau Mollath gibt es nicht. Außer der Aussage von Herrn Mollath. Aber der behauptet ja auch beispielsweise, seine Frau hätte sich die Würgemale beim Sprung aus dem Auto zugezogen.