Der Fall Gustl Mollath
02.03.2018 um 10:52Auch die FAZ nimmt sich der Sache an:
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/gustl-mollath-verklagt-bayern-auf-rund-zwei-millionen-euro-entschaedigung-15473411.html
Beide sind, bevor sie in die Psychiatrie eingewiesen wurden, nicht wirklich einer regelmäßigen Berufstätigkeit nachgegangen, meinen aber einen imaginären Verdienstausfall geltend machen zu können. Und beide wurden nicht vom Vorwurf der Misshandlung freigesprochen.
Im Fall Ulvi K. hört man seit der Pressekonferenz mit der Kasseler Anwaltskanzlei Henning im Dezember 2016 bezüglich etwaigen Schadensersatz-Forderungen nichts mehr. Auch bei Mollath heißt es, neuer Anwalt, neues Glück, aber ob er erfolgreicher sein wird, bleibt abzuwarten.
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/gustl-mollath-verklagt-bayern-auf-rund-zwei-millionen-euro-entschaedigung-15473411.html
Er fordert rund 2,1 Millionen Euro - der Betrag beinhaltet unter anderem einen Verdienstausfall von rund 350.000 Euro und 800.000 Euro Schmerzensgeld.Da drängt sich mir die Parallele zum Fall Ulvi K. (Peggy Knobloch) auf, zumal seine Betreuerin Gudrun R. in sehr engem Kontakt zu Mollath stand.
Im Zuge eines Wiederaufnahmeverfahrens kam er 2013 wieder frei. Er wurde ein Jahr später freigesprochen, obwohl das Regensburger Gericht der Überzeugung war, dass er seine Frau misshandelt hat.
Beide sind, bevor sie in die Psychiatrie eingewiesen wurden, nicht wirklich einer regelmäßigen Berufstätigkeit nachgegangen, meinen aber einen imaginären Verdienstausfall geltend machen zu können. Und beide wurden nicht vom Vorwurf der Misshandlung freigesprochen.
Im Fall Ulvi K. hört man seit der Pressekonferenz mit der Kasseler Anwaltskanzlei Henning im Dezember 2016 bezüglich etwaigen Schadensersatz-Forderungen nichts mehr. Auch bei Mollath heißt es, neuer Anwalt, neues Glück, aber ob er erfolgreicher sein wird, bleibt abzuwarten.