Der Fall Gustl Mollath
09.05.2018 um 09:49@EC145
Ich hätte da auch noch etwas beizutragen, nämlich das von Dr. Strate veröffentlichte Regensburger Urteil.
https://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Urteil-schriftlich.pdf
Ich hätte da auch noch etwas beizutragen, nämlich das von Dr. Strate veröffentlichte Regensburger Urteil.
https://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Urteil-schriftlich.pdf
EC145 schrieb:Einerseits sieht das Gericht die Körperverletzungen bestätigt spricht Gustl Mollath jedoch in "dubio pro reo" frei.Interessant finde ich, dass im vorgenannten Urteil, im Gegensatz zum von @jaska zitierten SZ-Artikel nur an einer Stelle von "in dubio pro reo" die Rede ist, nämlich im Zusammenhang mit den zerstochenen Reifen:
Seite 100Bezüglich der Körperverletzung heißt es:
D. ) Sachbeschädigung
Der Angeklagte ist nach dem Grundsatz in dubio pro reo aus tatsächlichen
Gründen freizusprechen, soweit ihm Sachbeschädigung in neun Fällen im Zeit- .
raum vom ...
Seite 88, 89
b.) Aufhebung der Steuerungsfähigkeit bei Begehung der Tat
...
Aufgrund nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit im Sinne von § 20 StGB zum
Tatzeitpunkt ist der Angeklagte somit aus rechtlichen Gründen freizusprechen.