@DoctorWho Hallo werter Kollege und guten Morgen.
Habe mich nochmals eingehend mit dem Fall Mollath befasst.
Nun ist mir aufgefallen das beim Medizinischen Gutachten der Ärztin von der Ex Frau von Gustl Mollath das Datum nicht stimmig ist.
Meiner Erinnerung zufolge ist das Gutachten 9 Wochen oder 9 Monate zurück datiert. Sprich dieses Gutachten das die Körperverletzung an der Ex Frau hätten Beweisen sollen war also nicht aktuell zum Zeitpunkt der Anzeige von Frau Mollath.
Auch wurde das Gutachten nicht von der Ärztin unterzeichnet sondern von deren Sohn. Da haben wir doch den Tatbestand der Urkundenfälschung oder sehe ich dies falsch ? Und hätte dieses Gutachten bei der Anzeige nicht genauer überprüft werden müssen ?
Das Gutachten trug ja kein aktuelles Datum will heissen nicht Zeitnah. Wenn ich die Anzeige entgegengenommen hätte und das Gutachten genauer studiert hätte wäre mir diese Diskrepanz aufgefallen und hätte dies genauer geprüft.
Es wurde ja festgestellt das es diese Körperverletzungen durch Gustl Mollath nie gegeben hat. In dem Besagten Gutachten der Ärztin steht geschrieben das die Bisswunden anhand eines Gebissabdruckes bei Gustl Mollath
Eindeutig nachgewiesen hätten werden können.
Meines Wissens gab es nie ein solcher Gebissabdruck bei Gustl Mollath.
Mein Fazit ist das es diese Verletzungen und die Schläge von Gustl Mollath an seiner Ex Frau niemals gab. Ihre Aussagen waren also falsch und das Gutachten also auch falsch.