Der Fall Gustl Mollath
23.09.2014 um 12:12Anzeige
Da bin ich dir doch gerne behilflich. Denn genau das ist nicht egal, welches Werkzeug verwendet wurde.Zeitzeuge-WL schrieb:Willst Du mich nun animieren, daß ich Dir die Stelle mit dem Tatwerkzeug zeige. Ich habe dazu jetzt weder Lust, noch Zeit, ist aber auch egal, welches Werkzeug verwendet wurde, ob Dorn oder Messer.
Bei einem Kfz-Händler war Mollath zuvor aufgetaucht, hatte einen scharf geschliffenen Schraubenzieher vorgezeigt.http://www.regensburg-digital.de/zeuge-mollath-wollte-wie-hitler-sein/16072014/ (Archiv-Version vom 19.09.2014)
„Er sagte, er sei auf der Flucht“, erinnert sich Joachim Z. Anschließend habe Mollath ihm einen angespitzten Schraubenzieher gezeigt, mit dem Kommentar, „er könne sich jetzt auch gegen die wehren.“
Ich versuche gar nichts. Du stellst hier unentwegt Behauptungen in den Raum, da liegt es auch an Dir allein, diese etwas zu untermauern.Zeitzeuge-WL schrieb:Versuche es mal mit dem Ex-Richter Dr. Wilhelm Schlötterer beim Youtube.
Endlich siehst du es ein.Zeitzeuge-WL schrieb:Der Herr Mollath muß ja einen an der Waffel haben
@marettaAnders gesagt schlimmer wäre es, wenn jemand aufgrund von Befangenheit und persönlicher Animositäten keine objektive Beurteilung oder Stellungnahme hervorbringen könnte
maretta schrieb:
... wird dadurch nicht an seiner Tätigkeit gehindert, ...
Wodurch?
Auch wenn du auf Dr. Schlötterer hinweist, vielleicht gibt es da etwas seriöseres als ein paar infragekommender Filmchen oder wenigstens eine genauere Stelle an der das nachzuhören ist.Zeitzeuge-WL schrieb:Warum sollte ich auf die Frage der Verletzungen der Frau Mollath eingehen. Die sind für die Unterbringung des Herrn Mollath in der Forensik nicht relevant, da sie sich viel zu lange vor der Unterbringung in der Forensik ereignet hatten.
Wie stützen denn diese Fakten Deine These vom 2 cm breiten Messer?Zeitzeuge-WL schrieb:Man sollte sich schon an den Fakten orientieren
hZeitzeuge-WL schrieb:Dumm nur, daß Frau Lakotta Märchen erzählt! Wie es sich mit dem Tatwerkzeug verhält, sieht man hier:
Auszug aus der Verhandlung vom 20.07.2014.
SV Rauscher: Zu diesem Werkzeug. Da haben Sie gesagt: Sie wissen es nicht oder es
gibt keine Feststellung.
Wozu sollten wir? Wir müssen uns unsere Intelligenz nicht beweisen.Zeitzeuge-WL schrieb: Die Antwort ist sehr einfach, aber vielleicht kommt ja jemand von Euch auch auf die passende Antwort. Ihr wollt ja übermäßig intelligent sein, dann dürfte es ja kein Problem darstellen, zur Lösung zu kommen.
Klar, Alle sind Verbrecher nur für die Betroffenen steht das überhaupt nicht zur Debatte :)Zeitzeuge-WL schrieb:Der Polizist Grötsch ist ein Fälscher, der sich mit seinen Kollegen versucht rauszureden. Sein Verhalten ist strafbar, ebenso wie das der Gutachter, die diese Akten trotz der enthaltenen Widersprüche gegen Herrn Mollath verwendeten, um eine Gefährlichkeit herbeizufabulieren.
Ihr macht hier dementsprechend nichts anderes, als die Ausflüchte von Verbrechern gegen Herrn Mollath nachzuplabbern, vermutlich um die angekratzte Berufsehre der Psychiater wieder aufzupolieren.
Bist ja ein richtiger Witzbold!Zeitzeuge-WL schrieb:Ihr wollt ja übermäßig intelligent sein, dann dürfte es ja kein Problem darstellen, zur Lösung zu kommen.
Dann gehe ich davon aus, daß ihr die Gründe für die Unterschiede in der Berichterstattung nicht kennt und somit auch keinerlei Kenntnis davon habt, wie man die Seriosität von Quellen beurteilen kann.emz schrieb:Wozu sollten wir? Wir müssen uns unsere Intelligenz nicht beweisen.
Es gibt keinen Zweifel, daß es eine Auseinandersetzung zwischen den Eheleuten Mollath gab. Eine schwere Körperverletzung ist völliger Unsinn, denn eine schwere Körperverletzung setzt stets schwerwiegende, bleibende Folgen der Tat voraus. Narben gehören nie dazu, schwerwiegende Entstellungen z. B. im Gesicht sehr wohl. Es verbliebe u. a. eine gefährliche Körperverletzung, wenn ein Gegenstand als Waffe verwendet wurde, aber davon habe ich nichts gelesen. Es verbleibt nur eine gewöhnliche Körperverletzung.emz schrieb:Kommen wir doch endlich auf die schwere Körperverletzung zu sprechen. Die wurde im Wiederaufnahmeverfahren als erwiesen angesehen. Wie stehst du dazu? Hier gibt es ja noch offene Fragen.