Der Fall Gustl Mollath
23.09.2014 um 08:25@__LawOfRV
Stellt sich nur die Frage, warum derart selten Sozialpädagogen gerichtlich berufen werden zur Klärung einer psychiatrischen Fragestellung bzgl. psychiatrisch auffälliger Erwachsener^^ (ist ne rhetorische Frage ;) ). Ich kann ja auch nix dafür, dass Soz-Päds die erforderlichen Richtlinien in ihrer Berufsordnung nicht erfüllen (warum nur?) :D
Aber in der Tat wäre auch ich sehr daran interessiert gewesen, zu welchem Ergebnis der Soz-Päd in seiner sozialpädagogischen Diagnostik (zu der er tatsächlich berufen ist) von Mollath gekommen wäre :D
Ironie off.
Stellt sich nur die Frage, warum derart selten Sozialpädagogen gerichtlich berufen werden zur Klärung einer psychiatrischen Fragestellung bzgl. psychiatrisch auffälliger Erwachsener^^ (ist ne rhetorische Frage ;) ). Ich kann ja auch nix dafür, dass Soz-Päds die erforderlichen Richtlinien in ihrer Berufsordnung nicht erfüllen (warum nur?) :D
Aber in der Tat wäre auch ich sehr daran interessiert gewesen, zu welchem Ergebnis der Soz-Päd in seiner sozialpädagogischen Diagnostik (zu der er tatsächlich berufen ist) von Mollath gekommen wäre :D
Ironie off.