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Der Fall Gustl Mollath

3.212 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Betrug, Bayern, Psychiatrie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Gustl Mollath

22.09.2014 um 13:33
@DoctorWho
Ist schon klar, daß Voraussetzung ist, daß derjenige auch nicht normal sein sollte, aber Normalität ist dehnbar bis ohne Ende und statistisch gibt es einen hohen Prozentsatz von Abweichungen von der Norm. Es geht eben um die Bewertung im Sinne des §20 bzw. 63 und das kann damals nicht zugetroffen haben, weil es überhaupt keinen Tatnachweis gab. Außer einem ominösen Video, auf der ein Mann in einer Uniform gefilmt wurde, gab es nichts. Herr Mollath besaß mal eine solche Uniform, aber sie wurde bereits vor der Videoaufnahme beschlagnahmt. Lediglich Frau Mollath wußte nichts von der Beschlagnahme und belastete ihren Mann.

"wie Natur der Sache" dann in der Praxis aussieht, da fehlt dann aber die eigene Erfahrung...
Also nicht böse sein, wenn ich da ganz anderer Meinung bin.


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Der Fall Gustl Mollath

22.09.2014 um 13:38
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Was würdest Du denn mit einem Simulanten macher der sich in einem normalen Krankenhaus einnistet obwohl er gesund ist? Ach ja, zahlt ja die anonyme " Kasse" in die niemand Beiträge einzahlen muss.
War es nicht genau umgekehrt? Haben nicht die Ärzte behauptet, er wäre krank und Mollath hat das bestritten? Und wollte Mollath nicht raus aber man hat ihn nicht entlassen wollen?

Irgendwer hat hier eine völlig verzerrte Wahrnehmung, aber ich bin es nicht.


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Der Fall Gustl Mollath

22.09.2014 um 13:43
@Zeitzeuge-WL

dass das erste urteil nicht korrekt war, dürfte unbestritten sein. da diese taten die anlasstaten waren und sie wegfallen, ist auch kein raum mehr für die anwendung des § 63 stgb, unabhängig von der frage, ob bei mollath zusätzlich eine psychische störung vorliegt.

aber es ist schon mutig, sich eine meinung "anmaßen" zu wollen und gleichzeitig keine ahnung von der materie zu haben ;)

@atlasman

nun, die forensische praxis zeigt, dass die betroffenen in aller regel bestreiten, dass sie krank sind. das gehört bei vielen psychischen erkrankungen quasi zum krankheitsbild. hieraus den schluss ziehen zu wollen, nur weil jemand bestreitet krank zu sein, würde genügen um zu belegen, dass man nicht krank sei, ginge daher fehl.


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Der Fall Gustl Mollath

22.09.2014 um 13:50
@DoctorWho
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:aber es ist schon mutig, sich eine meinung "anmaßen" zu wollen und gleichzeitig keine ahnung von der materie zu haben ;)
Wer hat Dir das denn erzählt?
nun, die forensische praxis zeigt, dass die betroffenen in aller regel bestreiten, dass sie krank sind. das gehört bei vielen psychischen erkrankungen quasi zum krankheitsbild. hieraus den schluss ziehen zu wollen, nur weil jemand bestreitet krank zu sein, würde genügen um zu belegen, dass man nicht krank sei, ginge fehl.
Das ist nicht nur die forensische Praxis, sondern auch die psychiatrische Praxis, immer dann, wenn die Psychiatrie von sich aus tätig wird oder Zwang angewendet wird. Die gewerbsmäßige Psychiatrie schafft sich so auch ein einträgliches Geschäftsfeld.


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Der Fall Gustl Mollath

22.09.2014 um 13:56
@Zeitzeuge-WL

wer mir dies erzählt hat? du, zum beispiel durch dieses hier:
Zitat von Zeitzeuge-WLZeitzeuge-WL schrieb:Das deutsche Psychiatrierecht höhlt schon jetzt die Grundrechte aus
eine behauptung ohne begründung und ergänzt durch das eingeständnis, dass einem die eigene erfahrung fehle ... nun ja ...

aber letztlich ist dies irrelevant.


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Der Fall Gustl Mollath

22.09.2014 um 14:01
@DoctorWho
Klar mit engstirniger Sichtweise, fehlendem Einblick in juristische Diskussionen kann man zu dem Urteil kommen, aber Dein Urteil ist falsch. Außerdem: Ich habe nie behauptet, keine Erfahrung zu haben, da hast Du etwas falsch verstanden.


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Der Fall Gustl Mollath

22.09.2014 um 14:27
@atlasman
Zitat von atlasmanatlasman schrieb:Irgendwer hat hier eine völlig verzerrte Wahrnehmung, aber ich bin es nicht.
Ich auch nicht :D
Die Ärzte haben in erster Instanz dafürzu sorgen, dass keine gemeingefährlichen Patienten entlassen werden.
Wenn der angeblich Gesunde seine Gesundheit nicht feststellen lässt ( was einem Gesunden wohl auch kaum einfällt)? Auf welcher Grundlage soll er dann entlassen werden? Nach Nase, Körpergeruch, Bartlänge oder was?

Euch ist schon klar, dass extra für Herrn Mollath keine Grundlagen gebastelt werden. Was denn wenn z.B. ein Serienkiller, Vergewaltiger, Kinderschänder raus will? Dann verweigert er die Untersuchung und die Ärzte sagen :Tschüssikowski ! Der meint er ist gesund, also lassen wir den mal ohne weitere Untersuchung raus?

Mollath hat in sieben Jahren nicht kapiert, dass es so nicht geht. Mal die Taktik zu ändern war ja für ihn nicht drin. Warum?


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Der Fall Gustl Mollath

22.09.2014 um 18:18
@Frau.N.Zimmer
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Die Ärzte haben in erster Instanz dafürzu sorgen, dass keine gemeingefährlichen Patienten entlassen werden.
Nein, das ist Aufgabe der Justiz und nicht der Ärzte und wenn Ärzte auf Grund einer Verweigerung der Begutachtung nicht weiter kommen, dann können sie ihren Auftrag eben nicht erfüllen, aber das Geld für ein Gutachten und die sonst fragliche Wiederbeauftragung ist ihnen wichtiger, als den Auftrag an das Gericht zurückzugeben.


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Der Fall Gustl Mollath

22.09.2014 um 19:20
@Zeitzeuge-WL
... das Geld für ein Gutachten und die sonst fragliche Wiederbeauftragung ist ihnen (den Ärzten) wichtiger, als den Auftrag an das Gericht zurückzugeben.
Soll also der Auftrag der Begutachtung ans Gericht zurückgegeben werden und damit eine erneute Begutachtung seitens der Ärzte abgelehnt werden, damit keine weiteren Kosten entstehen?


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Der Fall Gustl Mollath

22.09.2014 um 19:44
@emz
Du drehst das Ganze nun um. Geld ist der Antrieb, der verhindert, daß sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern. Beim Status Quo besteht ja keine Notwendigkeit.

Wenn man sich die Gutachten im einzelnen anschaut, sieht man sehr gegensätzliche Prognosen. Der eine fabuliert von einer schizophrenen Störung, der nächste von einer psychopathologischen Störung, das Betreuungsgutachten stellte dagegen derlei nicht fest. Da kann ich nur sagen, ein Gutachten nach Aktenlage ist nichts anderes, als ein Worst Case-Szenario zu konstruieren.

Auch die Gutachter hätten beim Studium der Akten feststellen können, daß Feststellungen des Gerichts nicht zutreffend waren, aber derlei findet sich in keinem dieser Gutachten. Keiner der Gutachter hat infrage gestellt, wie man mit einem spitzen Gegenstand einen Reifen so beschädigen kann, daß die Luft erst während der Fahrt entweicht. Da kann man mal sehen, welche Idioten unter Gutachtern so herumlaufen, mehr aber auch nicht. Offenbar müssen die den IQ-Test der Medizinstudenten nicht absolvieren, anders ist das nicht zu erklären. Die Lösung - der Gegenstand müßte einen Durchmesser von ca. 1mm haben und hätte damit keine Chance, einen Reifen zu durchstechen, da der Widerstand des Reifens größer ist als die Kraft, den Gegenstand zu verbiegen.


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Der Fall Gustl Mollath

22.09.2014 um 20:06
@Zeitzeuge-WL
Zitat von Zeitzeuge-WLZeitzeuge-WL schrieb: Keiner der Gutachter hat infrage gestellt, wie man mit einem spitzen Gegenstand einen Reifen so beschädigen kann, daß die Luft erst während der Fahrt entweicht. Da kann man mal sehen, welche Idioten unter Gutachtern so herumlaufen, mehr aber auch nicht.
Du meinst also, es gehört zur Ausbildung eines Psychiaters, sich hierzu sachkundig äußern zu können?


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Der Fall Gustl Mollath

22.09.2014 um 20:13
@emz
Ich erwarte, daß ein Psychiater ein gebildeter Mensch ist, der selbstverständlich auch mal was von Physik in der Schule mitbekommen hat und logisch denken kann. Offenbar habe ich meine Erwartungen da zu hoch angesetzt, in Erwartung, daß Psychiater ähnliche Voraussetzungen mitbringen müssen wie Mediziner, da schließlich auch sehr viele Neurologie als weitere Fachrichtung angeben.


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Der Fall Gustl Mollath

22.09.2014 um 20:16
@Zeitzeuge-WL

"Etwas Physik" reicht so oder so nicht zum Beurteilen der Machbarkeit solcher Reifenstechereien. Diese haben weiterhin nur bedingt Einfluss auf die Einschätzung der geistigen Verfassung des mutmaßlichen Täters.


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Der Fall Gustl Mollath

22.09.2014 um 20:29
@Rho-ny-theta
Das bißchen Physik reicht völlig aus, denn die praktische Erfahrung ist, daß man stets vor einem platten Reifen steht, wenn jemand den beschädigt hat und anders funktioniert es nicht, denn die Luft entweicht immer sofort, da die Luft im Reifen unter Druck steht.


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Der Fall Gustl Mollath

22.09.2014 um 20:44
@Zeitzeuge-WL

Das ist Unfug, und das weißt du auch.


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Der Fall Gustl Mollath

22.09.2014 um 20:53
@Zeitzeuge-WL
Zitat von Zeitzeuge-WLZeitzeuge-WL schrieb:... in Erwartung, daß Psychiater ähnliche Voraussetzungen mitbringen müssen wie Mediziner, da schließlich auch sehr viele Neurologie als weitere Fachrichtung angeben.
Sorry, aber was ist das denn für ein Schwachsinn :D Was meinst du denn, was ein Psychiater ist, wenn du ihm "ähnliche Voraussetzungen" wie einem Arzt zubilligst?

Ich glaube, da wird das jetzt eine riesige Überraschung für dich werden, wenn ich dir sage, ein Psychiater ist immer ein Arzt, und zwar ein Facharzt, auch ohne weitere Fachrichtung Neurologie.

Das sollte man eigentlich wissen, wenn man meint, dauernd über diesen Berufszweig urteilen zu müssen.


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Der Fall Gustl Mollath

22.09.2014 um 21:47
@emz
ist richtig, doch nur nicht aufregen.
Hauptsache, der Psychiater, Neurologe, oder Oberarzt welcher Fachrichtung auch immer, wird dadurch nicht an seiner Tätigkeit gehindert, beeinträchtigt seine Pflichten zu erfüllen oder gar aufgrund aufkommender Selbstzweifeln kurzzeitig unfähig seinen Berufsvorgaben nachzukommen.


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Der Fall Gustl Mollath

22.09.2014 um 21:57
@maretta
Zitat von marettamaretta schrieb:... wird dadurch nicht an seiner Tätigkeit gehindert, ...
Wodurch?


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Der Fall Gustl Mollath

22.09.2014 um 22:03
@emz
Wenn hier schon jemand die Intelligenz der Psychiater anzweifelt, dann war ich es nicht. Ich weiss sehr wohl, daß es sich um eine Fachrichtung der Medizin handelt, aber offenbar kennt Deschain die Anforderungen an Bewerber für ein Medizinstudium nicht. Ich habe sie kennengelernt und daher schließe ich aus, daß dort geistig minder bemittelte eine Chance haben.


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Der Fall Gustl Mollath

22.09.2014 um 22:04
@Rho-ny-theta
Wie will ein Gutachter ernsthaft ein Gutachten machen, wenn er sich nicht auch mit der Tat auseinandersetzt? Der Gutachter ist derjenige, der die Gefährlichkeit des Täters einzustufen hat und dazu gehört auch die Würdigung der angeklagten Tat sowie die Verifizierung der Angaben des Beschuldigten.


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