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Der Fall Gustl Mollath

3.212 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Betrug, Bayern, Psychiatrie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Gustl Mollath

22.09.2014 um 07:51
@Zeitzeuge-WL
Zitat von Zeitzeuge-WLZeitzeuge-WL schrieb:Ich habe schon mehrere Ermittlungsakten eingesehen, Prozeßprotokolle gelesen, aber der Realität entsprach da rein gar nichts.
Natürlich nicht, da studieren paar Leute, dann ist ihnen langweilig und sie hauen Unschuldige in die Pfanne. Nur so aus Jux und Tollerei :D
Ernsthaft, wie kannst Du das denn beurteilen? Warst Du bei den Ursachen der Ermittlungen und Prozesse dabei?
Oder haben Dir die Beteiligten gesagt, das es nicht so war?


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Der Fall Gustl Mollath

22.09.2014 um 11:17
@Frau.N.Zimmer
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Der Witz war gut! :D Was meinst Du denn wie viele Patienten da drin sitzen und überzeugt sind sie ticken richtig?
Ich beziehe das aber auf diesen speziellen Fall. Die vermeintliche Gefährlichkeit des Herrn Mollath wurde mit Taten begründet, die er nicht begangen haben kann, weil es schlicht unmöglich ist, Taten so zu begehen, daß eine derartig gefährliche Situation daraus erwächst. Ein Tatnachweis wurde ebenso nicht erbracht, ergo ist die Grundlage, auf der Herr Mollath in die Forensik gelangte, nicht tragfähig. Ich würde in der Situation wie Herr Mollath verfahren und passiven Widerstand leisten.
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Ernsthaft, wie kannst Du das denn beurteilen? Warst Du bei den Ursachen der Ermittlungen und Prozesse dabei?
Bei den Ursachen der Ermittlungen ???

Abwechselnd als Antragsteller, als Antragsteller im Auftrage, Geschädigter, Zeuge, Kläger und Beklagter bzw. Mitbeklagter und beratend im Freundeskreis, oder wie soll es sonst funktionieren?


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Der Fall Gustl Mollath

22.09.2014 um 11:21
@Zeitzeuge-WL

insoweit korrekt, als er bezüglich dieser taten im wiederaufnahmeverfahren aus tatsächlichen gründen freigesprochen wurde. folglich kam auch eine unterbringung nicht mehr in betracht. dies ist ja auch so ausgeurteilt worden.


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Der Fall Gustl Mollath

22.09.2014 um 11:23
@Zeitzeuge-WL

Du warst jedesmal direkt Betroffener? Oder hast Du die Prozesse und Ermittlungen als Aussenstehender verfolgt?
Zitat von Zeitzeuge-WLZeitzeuge-WL schrieb:Ich würde in der Situation wie Herr Mollath verfahren und passiven Widerstand leisten.
Dann steck Dir ruhig ein Mars ein, wenns mal wieder etwas länger dauert ;) Wie sollen postive Gutachten denn entstehen ohne jegliche Mitarbeit.
Zum Glück wird dann verfahren wie mit Hernn Mollath! Man kann doch nicht jeden entlassen, der von sich meint er wäre normal.


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Der Fall Gustl Mollath

22.09.2014 um 11:28
@Frau.N.Zimmer
In dem Fall eher ein Snickers... ;)


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22.09.2014 um 11:36
@sigbert

:D Echt? Einen Schokoriegel halt! Oder ein ganzes Paket.. :D


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Der Fall Gustl Mollath

22.09.2014 um 11:50
@Frau.N.Zimmer

in diesem fall hilft viel viel ... also das ganze paket ... oder auch zwei ... ;) zucker soll ja auch die neuronen befeuern ... was auch nicht so ganz verkehrt wäre ;)


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Der Fall Gustl Mollath

22.09.2014 um 11:57
@Frau.N.Zimmer
Jedesmal in einer der aufgelisteten Funktionen, aber ich habe längst nicht in allen Fällen Akteneinsicht beantragt.
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Zum Glück wird dann verfahren wie mit Hernn Mollath! Man kann doch nicht jeden entlassen, der von sich meint er wäre normal.
Es geht bei der Forensik nicht um die Frage, ob jemand normal ist, sondern um die Gefährlichkeit.


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Der Fall Gustl Mollath

22.09.2014 um 12:01
@DoctorWho
Sind die Snickers denn auch "bio"? Oder sterben dafür Regenwälder? :)


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Der Fall Gustl Mollath

22.09.2014 um 12:04
@Zeitzeuge-WL
Zitat von Zeitzeuge-WLZeitzeuge-WL schrieb:Es geht bei der Forensik nicht um die Frage, ob jemand normal ist, sondern um die Gefährlichkeit.
das ist so nicht korrekt. siehe hierzu §§ 63, 20 stgb.


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Der Fall Gustl Mollath

22.09.2014 um 12:26
@DoctorWho
Das ist doch schon so korrekt, ich habe das entscheidende mal fett markiert:

"Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, daß von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist."


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Der Fall Gustl Mollath

22.09.2014 um 12:32
Zitat von Zeitzeuge-WLZeitzeuge-WL schrieb:Es geht bei der Forensik nicht um die Frage, ob jemand normal ist, sondern um die Gefährlichkeit.
Hat @DoctorWho ja schon beantwortet. Danke dafür.

Ich glaube Du vermischt da ein wenig. Die Ärzte sind ja nicht die Justiz und die haben Mollath auch nicht grundlos von der Straße weggefangen. Als er eingewiesen wurde bestand allein wegen der perfiden Reifenstechereien schon ein gut begründeter Verdacht auf Allgemeingefährlichkeit.

Mollath kam deswegen in die Psychiatrie. Nun lag es bei den behandelnden Ärtzen herauszufinden ob er als gemeingefährlich einzustufen ist. Da tat sich aber nichts weil der "schlaue" Herr Mollath denen ne Nase gedreht hat.
Ergo, war Mollath selbst schuld, das er so lange saß. Er hätte ja mitarbeiten können. Nur zu sagen " ich hab sie doch noch alle am Christbaum" reicht eben zum Glück nicht.

Sonst müsste man jeden entlassen der sich ungerecht eingewiesen fühlt und sich nicht untersuchen lässt. Und wer will das?


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Der Fall Gustl Mollath

22.09.2014 um 12:37
@Zeitzeuge-WL

Ich kenne einen Fall, da hat ein Ehemann seine Frau durch die Polizei ins BKH Bayreuth bringen lassen. Die Frau war nach 12 Stunden wieder draussen. Warum wohl? Weil sie mitgearbeitet hat!


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Der Fall Gustl Mollath

22.09.2014 um 12:38
@Frau.N.Zimmer
Wegen der perfiden Reifenstechereien bestand allenfalls ein begründeter Verdacht gegen den Staatsanwalt und Richter, denn technisch ist es so, wie von beiden ausgeführt aus physikalischen Gründen nicht möglich. Perfide war allenfalls, daß es dem Mollath so zur Last gelegt wurde.


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Der Fall Gustl Mollath

22.09.2014 um 12:46
@Zeitzeuge-WL

Ich seh schon. Mit Vernunft hat man bei Dir wenig Chancen ;) Überleg doch einfach mal warum man den unwichtigen Mollath grundlos wegsperren wollte? Wenn er den " Oberen" sooo unheimlich gefährlich gewesen wäre, dann wäre nur " wegsperren" doch stümperhaft oder?


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Der Fall Gustl Mollath

22.09.2014 um 12:53
@Frau.N.Zimmer
So unwichtig war der Herr Mollath ja nicht, er hatte Daten und Fakten, die die Nürnberger High Society und solche, die sich als solche fühlten, in Bedrängnis bringen konnten. Nein, es ist nicht stümperhaft. Die Strafverfolgung wurde über die Verjährungsfristen gerettet. Das Ziel wurde erreicht!
Nur einen, der unter Realitätsverlust leidet, hat es dann doch noch getroffen.


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Der Fall Gustl Mollath

22.09.2014 um 12:57
@Zeitzeuge-WL

Du hast soch vorhin selbst den Fall Hoeneß angesprochen. Gerade da sieht man doch wie großzügig der Staat mit den " Großkopferten" umgeht. Da braucht keiner wirklich Angst haben, vor einem Mollath schon gar nicht :D

Wenns nach mir ginge bekäme er eine Entschädigung, genau bis zu dem Tag an dem er die 1.Untersuchung verweigert hat. Danach müsste er seinen jahrelangen Aufenthalt bezahlen, das wäre gerecht. Denn wenn er so " gesund" war hat er die Untersuchungen mit dem Ziel von kostenloser Logis verweigert.


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Der Fall Gustl Mollath

22.09.2014 um 13:01
@Frau.N.Zimmer
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Wenns nach mir ginge bekäme er eine Entschädigung, genau bis zu dem Tag an dem er die 1.Untersuchung verweigert hat. Danach müsste er seinen jahrelangen Aufenthalt bezahlen, das wäre gerecht. Denn wenn er so " gesund" war hat er die Untersuchungen mit dem Ziel von kostenloser Logis verweigert.
Die Sichtweise ist sehr exotisch und läßt tief blicken. Das deutsche Psychiatrierecht höhlt schon jetzt die Grundrechte aus, aber das setzt dem die Krone auf.


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Der Fall Gustl Mollath

22.09.2014 um 13:04
@Zeitzeuge-WL

au contraire ... ich will ja nicht nitpicken, aber den verweris auf die §§ 20, 21 stgb scheinst du hartnäckig zu ignorieren ... insoweit geht es sehr wohl bei der forensik auch darum, ob jemand "normal" ist oder nicht ... liegen diese voraussetzungen nämlich nicht vor, ist für die forensik kein raum.

die nürnberger high society ... ah ja ...

und die §§ 63, 64 stgb haben mit dem "einfachen" psychiatrierecht, normiert in den psychkg´s der länder, herzlich wenig zu tun. und diese sind derzeit im eingriffsrecht verortet, schränken also kraft natur der sache die grundrechte ein.


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Der Fall Gustl Mollath

22.09.2014 um 13:07
@Zeitzeuge-WL

Beruhige Dich! Nach "mir" geht es ja leider nicht... Aber ja, ich sehe Mollath als " Schummler"

Was würdest Du denn mit einem Simulanten macher der sich in einem normalen Krankenhaus einnistet obwohl er gesund ist? Ach ja, zahlt ja die anonyme " Kasse" in die niemand Beiträge einzahlen muss.


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