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Der Fall Gustl Mollath

3.212 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Betrug, Bayern, Psychiatrie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 19:29
@der_wicht

okay ;)


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 19:33
@DoctorWho

Kannst Du uns sagen wie lange es etwa dauert bis über so einen Antrag entschieden wird? So gaaaanz grob?


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 19:36
Also wenn ich das richtig verstanden hab, darf ja das zweite Urteil nicht schlechter ausfallen als das erste. So, nun geht der Herr Mollath in Revision. Wird dann das 2. Urteil bestätigt oder fällt das dann nochmal nen Ticken besser aus? Also für mich ist/sind die Justitz böhmische Dörfer....

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 19:40
@Dumas

Was ist denn besser als ein Freispruch? Für " Heiligsprechungen" ist die Justiz ja gar nicht zuständig.


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 19:41
@Frau.N.Zimmer

lach ... über die statthaftigkeit dürfte recht zügig entscheiden werden. aber erst einmal muss ja das urteil zugestellt werden und erst dann kann mollath ja überhaupt die revision begründen. ich denke, anfang nächsten jahres sind wir schlauer ;)


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 19:43
@DoctorWho

Ach so. Dankeschön!


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 19:46
@DoctorWho
Einen Freispruch "erster Klasse" kann es doch eigentlich nur geben, wenn das Gericht feststellen würde, nein, G.M. hat seine Frau nicht geschlagen. Alles andere wäre ihm zu wenig.
Würde dann nochmal der Arzt vernommen und das Attest begutachtet, um zu einem anderen Ergebnis zu kommen?
Ich weiß so gar nicht, was in dieser Revision behandelt wird.


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 19:47
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Was ist denn besser als ein Freispruch? Für " Heiligsprechungen" ist die Justiz ja gar nicht zuständig.
:D
Stimmt, macht der Vatikan. Aber Herr Mollath hat sich ja vom Glauben gelöst...also kann er dahingehend keine Hilfe erwarten.
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:aber erst einmal muss ja das urteil zugestellt werden und erst dann kann mollath ja überhaupt die revision begründen. ich denke, anfang nächsten jahres sind wir schlauer ;)
Ah,o.k. Danke Dir :) Also zieht sich das noch a bissl.

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 19:49
Zitat von emzemz schrieb:Einen Freispruch "erster Klasse" kann es doch eigentlich nur geben, wenn das Gericht feststellen würde, nein, G.M. hat seine Frau nicht geschlagen. Alles andere wäre ihm zu wenig.
Würde dann nochmal der Arzt vernommen und das Attest begutachtet, um zu einem anderen Ergebnis zu kommen?
Ich weiß so gar nicht, was in dieser Revision behandelt wird.
Sehr gute Frage @emz . Interessiert mich auch. Aber ich denke unser @DoctorWho kann uns da diesbezüglich Auskunft geben.

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 19:50
@Dumas
Er wehrt sich nicht gegen den Freispruch sondern gegen die Urteilsbegründung. Und da wird das Gericht nun mal auch schriftlich feststellen, dass die Misshandlungen bewiesen sind und zudem ein Wahn nicht ausgeschlossen werden kann. Freispruch erfolgte in dieser Sache also, weil er im Zweifel zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war.
Diese beiden Dinge schmecken ihm nicht.

Jetzt ist eben die Frage, ob diese Gründe ihm in irgendeiner Form schaden.
Und auch hier bleibt festzustellen: ohne die immense (bewusst gesuchte) Öffentlichkeit wäre nach außen sicher nur der Freispruch gedrungen. Jetzt aber kennt Jeder die Begründung und ja, ein Makel ist das schon. Allerdings wiederum auch keine Verschwörung sondern selbstgemacht.


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 19:50
@DoctorWho
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb: ich denke, anfang nächsten jahres sind wir schlauer ;)
Sowas in der Art dachte Strate vor einem Jahr auch und sprach vom Jahresanfang. Doch dann war G.M. erst mal verschwunden. Wir werden sehen;)


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 19:51
@emz

in der revision geht es allein um rechtsfehler. tatsächliche feststellungen trifft das revisionsgericht nicht und wird sich auch nur insoweit mit den beweismitteln und der beweiswürdigung beschäftigen, als hier fehler vorliegen und das urteil auf diesen beruht. wenn das revisionsgericht meint, hier würden rechtsfehler vorliegen, verweist es die sache zurück. in der revision geht also ausschließlich um das recht und die rechtsanwendung.


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 19:52
Zitat von jaskajaska schrieb:Er wehrt sich nicht gegen den Freispruch sondern gegen die Urteilsbegründung. Und da wird das Gericht nun mal auch schriftlich feststellen, dass die Misshandlungen bewiesen sind und zudem ein Wahn nicht ausgeschlossen werden kann. Freispruch erfolgte in dieser Sache also, weil er im Zweifel zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war.
Diese beiden Dinge schmecken ihm nicht.
Danke @jaska :) Ja, das habe ich verstanden.
Zitat von jaskajaska schrieb:Jetzt ist eben die Frage, ob diese Gründe ihm in irgendeiner Form schaden.
Und auch hier bleibt festzustellen: ohne die immense (bewusst gesuchte) Öffentlichkeit wäre nach außen sicher nur der Freispruch gedrungen. Jetzt aber kennt Jeder die Begründung und ja, ein Makel ist das schon. Allerdings wiederum auch keine Verschwörung sondern selbstgemacht.
DAS verstehe ich jetzt nicht. Kannst Du das bitte nochmal in anderen Worten mir begreiflich machen? Danke.

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 19:53
@DoctorWho
Verstehe.


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 19:55
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:in der revision geht es allein um rechtsfehler. tatsächliche feststellungen trifft das revisionsgericht nicht und wird sich auch nur insoweit mit den beweismitteln und der beweiswürdigung beschäftigen, als hier fehler vorliegen und das urteil auf diesen beruht. wenn das revisionsgericht meint, hier würden rechtsfehler vorliegen, verweist es die sache zurück. in der revision geht also ausschließlich um das recht und die rechtsanwendung.
Danke für die Auskunft @DoctorWho . Das kopier ich mir doch gleich, hört sich echt gut an :D Ne, Spaß!. So lernt man bei Allmy, find ich gut. Ich kopiers mir trotzdem ;)

Gruß, Dumas

Zusatz: Also da ja keine Rechtsfehler gemacht wurden, ist das 2. Urteil dann rechtskräftig?Also nach der Revision. Hab ich das so richtig verstanden?


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 19:57
@Dumas

Die Geister die ich rief - heißt es doch so schön. Hätte Mollath die Medien nicht so sehr eingebunden wüsste jetzt auch kaum jemand dass er seine Frau geschlagen und gewürgt hat.


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 19:57
@Dumas
Zitat von jaskajaska schrieb:Jetzt ist eben die Frage, ob diese Gründe ihm in irgendeiner Form schaden.
So wie es DoctorWho aber danach ausgeführt hat, spielt das bei der Revision keine Rolle.


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 19:58
@Dumas
Naja, ohne die Medienvertreter wäre nicht bekannt geworden, dass die Misshandlungen samt Wahnerkrankung noch immer im Raum stehen.
Einem möglichen Arbeitgeber wäre der Freispruch als solcher genug gewesen, ebenso jedem Vermieter, Sachbearbeiter etc.
Dadurch dass aber das öffentliche Interesse vorher geschürt wurde waren Medienvertreter in einem Prozess anwesend, der normalerweise völlig ohne Belang für die Öffentlichkeit ist.
Und damit sind dann auch Infos nach außen gesickert, die nicht im Sinne Mollaths waren (sein Verhalten vor Gericht, belastende Aussagen, Urteilsbegründung, Streit mit den Verteidigern usw).
Gemäß dem Spruch "die Geister, die ich rief" steht jetzt eben nicht nur ein Freispruch im Raum sondern eben auch eine Urteilsbegründung, die man so nicht haben will. Deshalb die Revision.


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 19:58
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Die Geister die ich rief - heißt es doch so schön. Hätte Mollath die Medien nicht so sehr eingebunden wüsste jetzt auch kaum jemand dass er seine Frau geschlagen und gewürgt hat.
Jo, so schauts aus ;)

Gruß, Dumas

P.S. :D Danke @jaska und @ Frau.N.Zimmer


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