Der Fall Gustl Mollath
03.08.2014 um 09:56@Poipoi
Danke für Deine Links.
Daraus ein Zitat:
Gruß, Dumas
Danke für Deine Links.
Daraus ein Zitat:
Diese beiden Entscheidungen waren die ReaktiIst mir auch verständlich, weshalb diese Klage keinen Erfolg hatte.
on des Gerichts auf die Weigerung Mollaths,
sich von einem Psychiater untersuchen und e
xplorieren zu lassen. Diese Weigerung hatte
Mollath ausdrücklich in der Hauptverh
andlung am 22.4.2004 erklärt. Beide Anordnungen
nehmen auf diese Weigerung Bezug:
„Da der Angeklagte weder vor der Hauptverhandlung vom 22.04.2004 noch – trotz
entsprechender richterlichen Aufforderung
– im Rahmen dieser Hauptverhandlung zu
einem Explorationsgespräch mit dem Sach
verständigen Lippert bereit war, war die
Anordnung der Unterbringung erforderlich und das
einzige Mittel, um die notwendige
Begutachtung zu ermöglichen.
Poipoi schrieb: Mit ihrer Entscheidung, Informationen aus dieser Zeit nicht zu hören, vertritt die Richterin indirekt ebenfalls die Ansicht, dass es sich um Freiheitsberaubung handelte.Ach, SO ist das zu verstehen? Hm...
Gruß, Dumas