Der Fall Gustl Mollath
04.12.2018 um 02:07emz schrieb:Vielleicht wären seine Erfolgsaussichten ja besser, wenn er den "Freispruch erster Klasse" erlangt hätte :troll:
emz schrieb:Vielleicht wären seine Erfolgsaussichten ja besser, wenn er den "Freispruch erster Klasse" erlangt hätte :troll:
emz schrieb am 04.12.2018:Vielleicht wären seine Erfolgsaussichten ja besser, wenn er den "Freispruch erster Klasse" erlangt hätte :troll:
War es nicht so, dass der Staat dem Kläger bereits eine Summe anbot.Andante schrieb am 04.12.2018:Was ich sagen wollte: Freispruch ist nun mal Freispruch. In den Rechtswirkungen bleibt sich das gleich, nur die Begründung für einen Freispruch kann verschieden sein. Wenn man freigesprochen wurde, das aber aus Gründen, die einem nicht gefallen, kann man nicht isoliert gegen die vermeintlich falschen Gründe für den Freispruch klagen, weil es auf das Ergebnis ankommt: Freispruch.
Das mag ja stimmen, wenn man den Fall betrachtet.jaska schrieb:Die Frage ist zum einen, ob der Anspruch trotz Fristversäumnis weiterhin besteht.
Und daran schließt sich die Frage an, in welcher Höhe ein Anspruch besteht.
emz schrieb am 04.12.2018:Vielleicht wären seine Erfolgsaussichten ja besser, wenn er den "Freispruch erster Klasse" erlangt hätte :troll:
Das ist längst abgeschmettert worden und spielt keine Rolle mehr.3THINKER schrieb:Doch hier stehen scheinbar andere Dinge im Vordergrund.
Was sollte dann damit zum Ausdruck gebracht werden?emz schrieb:Das ist längst abgeschmettert worden und spielt keine Rolle mehr.
Dieser Versuch eines weiteren WAVs ist aber auch schon ewig her.
https://www.nordbayerischer-kurier.de/inhalt.erneute-niederlage-fuer-mollath.128b63f4-754e-400d-9999-d979d9945880.htmlemz schrieb am 04.12.2018:Vielleicht wären seine Erfolgsaussichten ja besser, wenn er den "Freispruch erster Klasse" erlangt hätte :troll:
Versuchs es mal unter dem Gesichtspunkt Hintergrundinfo zu betrachten.3THINKER schrieb:Was sollte dann damit zum Ausdruck gebracht werden?
Weshalb soll man sich, wenn das auch schon ewig her ist, ausgerechnet den fragwürdigen Artikel durchlesen?
Dann sollten die Hintergrundinformationen aber aus neutralen und seriösen Quellen stammen.emz schrieb:Versuchs es mal unter dem Gesichtspunkt Hintergrundinfo zu betrachten.
Ansonsten - vergiss es einfach.
So, so, der Nordbayerische Kurier mit seinem Chefredakteur Otto Lapp ist also eine umstrittene Quelle. Und das gilt dann bestimmt auch für die Zeit, für die Lapp recht häufig schreibt.3THINKER schrieb:Dann sollten die Hintergrundinformationen aber aus neutralen und seriösen Quellen stammen.
Der Autor des empfohlenen Artikels ist umstritten.
Was Gabriele Wolff schreibt, im FOCUS hat man sie zitiert.emz schrieb:Aber klar, wenn das der Focus schreibt :D
Darum geht es nicht.emz schrieb:Der Focus entspricht dennoch nicht der von mir bevorzugten Lektüre.
Ansehen als Staatsanwältin oder als Krimiautorin?3THINKER schrieb:Wenn der FOCUS Fachleute mit Ansehen zitiert, ändert das nichts an der Aussage und der Kompetenz der Fachleute.
Schön ist hier das Schlusskapitel:emz schrieb am 04.12.2018:Wer sich den Fall nochmal in sachlich, kurzweilig geschriebener Form zu Gemüte führen möchte
https://www.der-fall-mollath.de/ (Archiv-Version vom 24.01.2019)
Bist du Dir ganz Sicher dass das Gericht die Version der Ex Frau bestätigt hat bezüglich Körperverletzung und Freiheitsberaubung und Reifenstecherei ?JosephConrad schrieb: Ihre Version der Geschichte hat das Gericht bestätigt
Nicht Sie ist rehabilitiert sondern Gustl Ferdinand Mollath.JosephConrad schrieb:Sie sieht sich rehabilitiert.
EC145 schrieb:Bist du Dir ganz Sicher dass das Gericht die Version der Ex Frau bestätigt hat bezüglich Körperverletzung und Freiheitsberaubung und Reifenstecherei ?
Diese Zitate sind aus dem schönen Schlusskapitel von https://www.der-fall-mollath.de/ (Archiv-Version vom 24.01.2019)EC145 schrieb:Nicht Sie ist rehabilitiert sondern Gustl Ferdinand Mollath.
Meines Wissens wurde Gustl Ferdinand Mollaht im Wiederaufnahmeverfahren von allen Anklagepunkten freigesprochen.
Ach so, hast Du den Artikel "https://www.der-fall-mollath.de/ (Archiv-Version vom 24.01.2019)" überhaupt gelesen?EC145 schrieb:Meines Wissens wurde Gustl Ferdinand Mollaht im Wiederaufnahmeverfahren von allen Anklagepunkten freigesprochen.