Der Fall Gustl Mollath
04.12.2018 um 02:07emz schrieb:Vielleicht wären seine Erfolgsaussichten ja besser, wenn er den "Freispruch erster Klasse" erlangt hätte :troll:
emz schrieb:Vielleicht wären seine Erfolgsaussichten ja besser, wenn er den "Freispruch erster Klasse" erlangt hätte :troll:
emz schrieb am 04.12.2018:Vielleicht wären seine Erfolgsaussichten ja besser, wenn er den "Freispruch erster Klasse" erlangt hätte :troll:
Andante schrieb am 04.12.2018:Was ich sagen wollte: Freispruch ist nun mal Freispruch. In den Rechtswirkungen bleibt sich das gleich, nur die Begründung für einen Freispruch kann verschieden sein. Wenn man freigesprochen wurde, das aber aus Gründen, die einem nicht gefallen, kann man nicht isoliert gegen die vermeintlich falschen Gründe für den Freispruch klagen, weil es auf das Ergebnis ankommt: Freispruch.War es nicht so, dass der Staat dem Kläger bereits eine Summe anbot.
jaska schrieb:Die Frage ist zum einen, ob der Anspruch trotz Fristversäumnis weiterhin besteht.Das mag ja stimmen, wenn man den Fall betrachtet.
Und daran schließt sich die Frage an, in welcher Höhe ein Anspruch besteht.
emz schrieb am 04.12.2018:Vielleicht wären seine Erfolgsaussichten ja besser, wenn er den "Freispruch erster Klasse" erlangt hätte :troll:
3THINKER schrieb:Doch hier stehen scheinbar andere Dinge im Vordergrund.Das ist längst abgeschmettert worden und spielt keine Rolle mehr.
emz schrieb:Das ist längst abgeschmettert worden und spielt keine Rolle mehr.Was sollte dann damit zum Ausdruck gebracht werden?
Dieser Versuch eines weiteren WAVs ist aber auch schon ewig her.
emz schrieb am 04.12.2018:Vielleicht wären seine Erfolgsaussichten ja besser, wenn er den "Freispruch erster Klasse" erlangt hätte :troll:https://www.nordbayerischer-kurier.de/inhalt.erneute-niederlage-fuer-mollath.128b63f4-754e-400d-9999-d979d9945880.html
3THINKER schrieb:Was sollte dann damit zum Ausdruck gebracht werden?Versuchs es mal unter dem Gesichtspunkt Hintergrundinfo zu betrachten.
Weshalb soll man sich, wenn das auch schon ewig her ist, ausgerechnet den fragwürdigen Artikel durchlesen?
emz schrieb:Versuchs es mal unter dem Gesichtspunkt Hintergrundinfo zu betrachten.Dann sollten die Hintergrundinformationen aber aus neutralen und seriösen Quellen stammen.
Ansonsten - vergiss es einfach.
3THINKER schrieb:Dann sollten die Hintergrundinformationen aber aus neutralen und seriösen Quellen stammen.So, so, der Nordbayerische Kurier mit seinem Chefredakteur Otto Lapp ist also eine umstrittene Quelle. Und das gilt dann bestimmt auch für die Zeit, für die Lapp recht häufig schreibt.
Der Autor des empfohlenen Artikels ist umstritten.
emz schrieb:Aber klar, wenn das der Focus schreibt :DWas Gabriele Wolff schreibt, im FOCUS hat man sie zitiert.
emz schrieb:Der Focus entspricht dennoch nicht der von mir bevorzugten Lektüre.Darum geht es nicht.
3THINKER schrieb:Wenn der FOCUS Fachleute mit Ansehen zitiert, ändert das nichts an der Aussage und der Kompetenz der Fachleute.Ansehen als Staatsanwältin oder als Krimiautorin?
emz schrieb am 04.12.2018:Wer sich den Fall nochmal in sachlich, kurzweilig geschriebener Form zu Gemüte führen möchteSchön ist hier das Schlusskapitel:
https://www.der-fall-mollath.de/ (Archiv-Version vom 24.01.2019)
JosephConrad schrieb: Ihre Version der Geschichte hat das Gericht bestätigtBist du Dir ganz Sicher dass das Gericht die Version der Ex Frau bestätigt hat bezüglich Körperverletzung und Freiheitsberaubung und Reifenstecherei ?
JosephConrad schrieb:Sie sieht sich rehabilitiert.Nicht Sie ist rehabilitiert sondern Gustl Ferdinand Mollath.
EC145 schrieb:Bist du Dir ganz Sicher dass das Gericht die Version der Ex Frau bestätigt hat bezüglich Körperverletzung und Freiheitsberaubung und Reifenstecherei ?
EC145 schrieb:Nicht Sie ist rehabilitiert sondern Gustl Ferdinand Mollath.Diese Zitate sind aus dem schönen Schlusskapitel von https://www.der-fall-mollath.de/ (Archiv-Version vom 24.01.2019)
Meines Wissens wurde Gustl Ferdinand Mollaht im Wiederaufnahmeverfahren von allen Anklagepunkten freigesprochen.
EC145 schrieb:Meines Wissens wurde Gustl Ferdinand Mollaht im Wiederaufnahmeverfahren von allen Anklagepunkten freigesprochen.Ach so, hast Du den Artikel "https://www.der-fall-mollath.de/ (Archiv-Version vom 24.01.2019)" überhaupt gelesen?