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Der Fall Gustl Mollath

3.212 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Betrug, Bayern, Psychiatrie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Gustl Mollath

22.08.2018 um 13:51
@EC145
Zitat von EC145EC145 schrieb:Dies hat auch das Gericht so festgestellt.
Wo ist das zu lesen?
Zitat von EC145EC145 schrieb:Da Du Dich ja offenbar sehr gut Auskennst im Fall Mollath kennst
Tue ich gar nicht...


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Der Fall Gustl Mollath

22.08.2018 um 13:57
@jaska
Zitat von jaskajaska schrieb:Wo ist das zu lesen?
In Gerichtsakten die als pdf zum Download bereit stehen.


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Der Fall Gustl Mollath

22.08.2018 um 13:58
@EC145
Nein? Ich finde das dort nicht. Aber Du hast sicher die genaue Stelle oder noch besser das Zitat parat?


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Der Fall Gustl Mollath

22.08.2018 um 13:59
Ein Artikel zur "Urkundenfälschung"

https://www.infranken.de/ueberregional/Zeugin-hielt-Mollath-fuer-bedrohlich-Arzt-bestaetigt-Misshandlungen;art55462,751640 (Archiv-Version vom 08.12.2018)
Das damals ausgestellte Attest ist für den Prozess von entscheidender Bedeutung und war einer der Hauptgründe für die Wiederaufnahme des Prozesses: Das Dokument trug nicht den Briefkopf des Arztes, sondern den seiner Mutter. Er habe damals als Vertretung seiner Mutter in deren Sprechzimmer gearbeitet. "Ich hatte damals noch keine kassenärztliche Zulassung und habe unter dem Schlüssel meiner Mutter mit dem Zusatz "in Vertretung" unterschrieben", erläuterte der Mediziner.



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Der Fall Gustl Mollath

22.08.2018 um 15:15
Zitat von jaskajaska schrieb:Das LG Regensburg stellte keine sichere Wahnerkrankung fest. Aber eben auch keine sichere psychische Gesundheit. Zugunsten des Angeklagten wurde die Möglichkeit eines Wahns in Betracht gezogen und anhand der Zitate wird klar, dass der Wahn "nahelag".
Kannst Du ausschließen, dass Jan Ullrich wahnkrank ist? Kannst Du ausschließen, dass ich wahnkrank bin?

Das LG Regensburg hat vor allem festgestellt, dass die Voraussetzungen des § 63 StGB nicht gegeben waren, Herr Mollath nicht gemeingefährlich war und er nicht zwangsweise in der Psychiatrie untergebracht hätte werden dürfen.


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Der Fall Gustl Mollath

22.08.2018 um 15:21
@monstra
Um das ging es doch grad gar nicht.
Und ja, das Gericht kann mit Hilfe des Gutachters und eigener Beobachtungen sehr wohl abschätzen, ob ein Wahn vorliegen kann oder nicht. Muss es sogar. Das ist ja die Grundlage für die Schuldfähigkeitsentscheidung. Wenn das Gericht sagt, eine derartige Erkrankung läge nahe (zum Zeitpunkt der Taten), dann ist das kein Attest für psychische Gesundheit.


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Der Fall Gustl Mollath

22.08.2018 um 16:20
@emz
Aha. Ohne Kassenärztliche Zulassung unter dem Schlüssel seiner Mutter unterschrieben. Und dies auch noch In Vertretung
Dennoch. Es ist und bleibt Urkundenfälschung, Denn ohne Kassenärztliche Zulassung hätte der Sohn auch in Vertretung NICHT UNTERZEICHNEN dürfen.

Dieses Szenario ist für mich plausibler.
Die Ex Frau startete ein Komplott gegen Gustl Mollath
https://www.infranken.de/ueberregional/Fall-Mollath-Freund-des-Ehepaares-bezichtigt-Ex-Frau-eines-Komplotts;art55462,752672


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Der Fall Gustl Mollath

22.08.2018 um 16:24
Zitat von EC145EC145 schrieb:Aha. Ohne Kassenärztliche Zulassung unter dem Schlüssel seiner Mutter unterschrieben. Und dies auch noch In Vertretung
Dennoch. Es ist und bleibt Urkundenfälschung, Denn ohne Kassenärztliche Zulassung hätte der Sohn auch in Vertretung NICHT UNTERZEICHNEN dürfen.
Natürlich hat er das dürfen.


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Der Fall Gustl Mollath

22.08.2018 um 16:27
Zitat von EC145EC145 schrieb:Die Ex Frau startete ein Komplott gegen Gustl Mollath
Genau dieser Freund ist auf Grund dieser Aussage wegen Meineids verurteilt worden, seltsam was Du als plausibel erachtest.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-gustl-mollath-zeuge-wegen-meineides-zu-bewaehrungsstrafe-verurteilt-a-1142016.html

Mal ein wirklich plausibles Szenario:

http://der-fall-mollath.de/ (Archiv-Version vom 23.08.2018)


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Der Fall Gustl Mollath

22.08.2018 um 16:41
@EC145
Bitte um den Auszug wegen der festgestellten Urkundenfälschung aus dem Urteil, nicht dass das noch in Vergessenheit gerät.


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Der Fall Gustl Mollath

22.08.2018 um 16:43
Zitat von EC145EC145 schrieb:Gibt es NEWS im Plagiats Verfahren gegen Dr. Leipziger ?

https://www.swp.de/suedwesten/staedte/ulm/fall-mollath_-uni-ulm-prueft-plagiats-vorwurf-20196417.html (Archiv-Version vom 30.11.2018)
Also wenn ich mir so anschaue, wann der Artikel ins Netz gestellt wurde, nämlich vor nunmehr fünf Jahren und wenn ich des weiteren feststelle, dass Dr. Leipziger nach wie vor den Doktor in seinem Namen führt, dann ist wohl anzunehmen, dass er selbigen zurecht führt. Sonst hätte sich schon längst wieder einer drangehängt.

Aber Hauptsache, man konnte mal wieder so ganz nebenbei im Dreck wühlen.


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Der Fall Gustl Mollath

22.08.2018 um 16:49
Zitat von EC145EC145 schrieb:Gibt es NEWS im Plagiats Verfahren gegen Dr. Leipziger ?
Ja Heidingsfelder hat so schnell den Schwanz eingezogen, dass er ihn immer noch sucht.
Im August 2013 informierte Heidingsfelder die Universität Ulm über seinen Plagiatsverdacht in der Dissertation des Psychiaters Klaus Leipziger, der ein Gutachten im Fall Gustl Mollath erstellt hat.[35][36] Die Universität Ulm wies die Vorwürfe gegen Leipziger nach einer Prüfung im Oktober 2013 als unbegründet zurück.[37] Leipziger bezeichnete die von Heidingsfelder dennoch aufrechterhaltenen Plagiatsvorwürfe in einem Radiointerview im November 2013 als politisch motiviert und „infam“.[38] Heidingsfelder widerrief seine Behauptungen in der Folge im Dezember 2013 „als unwahr“[39], weigerte sich jedoch, eine solche Erklärung auch gegenüber dem Bayerischen Rundfunk, dem er in dieser Sache ein Interview gegeben hatte, abzugeben. Leipziger verklagte Heidingsfelder daraufhin vor dem Landgericht Bayreuth auf die Abgabe einer entsprechenden Erklärung sowie Zahlung von 5000 EUR Schmerzensgeld.[40]
Wikipedia: Martin Heidingsfelder

https://www.allmystery.de/fcgi/?m=search&thread=95311&query=Plagiat

Ansonsten bleibt es Dir unbelassen Dich hier im Forum selber schlau zu machen.


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Der Fall Gustl Mollath

22.08.2018 um 17:05
Zitat von EC145EC145 schrieb:Die Misshandlungen an der Ex Frau von Gustl Mollath sind nur in schriftlicher Form in einem Ärztlichen Gutachten vorhanden.
Nein sie waren in blutunterlaufener Form am Körper von Frau Mollath vorhanden, gottseidank hat er sie nicht tot sondern "nur" bewusstlos gewürgt.


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Der Fall Gustl Mollath

22.08.2018 um 17:07
Viel spannender als diese missglückte Diffamierung Leipzigers finde ich ja, welche Blüten die Unterstützung in diesem Fall noch so treibt.

Da gibts



Kann mal Jemand erklären, wie man einen wildfremden Mann so dermaßen unterstützen kann, dass sämtliche Regeln des Miteinanders, des Respekts und sogar Gesetze scheinbar nimmer gültig sind? Und kein einziger solidarisiert sich mit dem Opfer?


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Der Fall Gustl Mollath

22.08.2018 um 17:10
@jaska

Ich fand ja damals den Blogbeitrag bei psiram sehr ausgewogen, ja schon fast fürsorglich, bis Die "Unterstützer" aufschlugen.

https://blog.psiram.com/2013/07/causa-mollath-verschworung-oder-wahn/
In dieser Sache kann nicht von jedem Beobachter Sachverstand abverlangt werden. Was von denjenigen, die dazu publizieren, verlangt werden kann, ist Augenmaß, Umsicht und Gewissenhaftigkeit. Selbst seriöse Kommentatoren verlieren gelegentlich die Bodenhaftung. So wird einem psychiatrischen Gutachter subtil angelastet, er hätte den „Tatablauf, wie er in den Urteilsgründen steht, nicht unterstellen“ müssen. Statt also den Hergang unbesehen hinzunehmen, hätte er das rechtkräftige Urteil mit seiner eigenen kriminalistischen Expertise verwerfen sollen?

Die Angelegenheit ist zu komplex und in ihren Auswirkungen zu wenig überschaubar, als dass sie eine geeignete Folie für Selbstdarstellungen oder Projektionen einer allgemeinen Unzufriedenheit mit gesellschaftlichen Verhältnissen wäre. Gründliche Aufklärung, gegebenenfalls Revision des Urteils ja – Entlarvung nein.



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Der Fall Gustl Mollath

22.08.2018 um 19:19
Zitat von jaskajaska schrieb:Wenn das Gericht sagt, eine derartige Erkrankung läge nahe (zum Zeitpunkt der Taten), dann ist das kein Attest für psychische Gesundheit.
Aber auch kein Attest für eine psychische Krankheit.
Zitat von jaskajaska schrieb:Kann mal Jemand erklären, wie man einen wildfremden Mann so dermaßen unterstützen kann, dass sämtliche Regeln des Miteinanders, des Respekts und sogar Gesetze scheinbar nimmer gültig sind? Und kein einziger solidarisiert sich mit dem Opfer?
Das ist ein Grundproblem der Diskussionskultur im Internet. Auch hier. Auch in anderen Konstellationen. Zudem ist Frau Mollath nicht Opfer staatlicher Willkür. Herr Mollath (eventuell) schon.

Angesichts der Eindimensionalität, mit der hier über den Fall diskutiert wird, werde ich mich dazu nicht weiter einlassen.


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Der Fall Gustl Mollath

23.08.2018 um 15:24
@towel_42
Zitat von towel_42towel_42 schrieb:Nein sie waren in blutunterlaufener Form am Körper von Frau Mollath vorhanden,
Dennoch. Kein Beweis dafür das Gustl Mollath auch wirklich der Täter war.


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Der Fall Gustl Mollath

23.08.2018 um 15:26
@towel_42
Zitat von towel_42towel_42 schrieb:Natürlich hat er das dürfen
Ganz einfach NEIN. Hätte Er nicht dürfen.


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Der Fall Gustl Mollath

23.08.2018 um 15:43
@EC145
Das kannst doch sicher in irgendeiner Form untermauern? Wie läuft das denn praktisch ab in einer Praxis, wenn ein fertiger Arzt mitarbeitet?


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Der Fall Gustl Mollath

23.08.2018 um 17:18
https://www.sueddeutsche.de/bayern/oberlandesgericht-nuernberg-gustl-mollath-kommt-noch-heute-frei-1.1739939
Der OLG-Senat wertet das Dokument als "unechte Urkunde" und damit als Wiederaufnahmegrund im Sinne der Strafprozessordnung. Danach ist eine Wiederaufnahme zwingend vorgeschrieben, wenn eine unechte Urkunde in einem Strafverfahren gegen den Angeklagten gewertet wurde.
Zitat von EC145EC145 schrieb:Dennoch. Kein Beweis dafür das Gustl Mollath auch wirklich der Täter war.
Als wenn dem jemals widersprochen hätte.
Er hat zugegeben, die Verletzungen seien entstanden, als er sich gegen seine Frau wehrte, bzw. als sie aus dem fahrenden Auto sprang.
Da wird es aber doch etwas schwierig, nun urplötzlich einen Zweittäter aus dem Nichts zu zaubern.

Was das Attest anbelangt, eines ist sicher, es wurde nicht gefälscht, also liegt schon mal keine Urkundenfälschung vor, die den jungen Arzt für Jahre in den Knast hätte bringen können ;) Das was da attestiert wurde, wurde inhaltsmäßig nicht bezweifelt.
Es geht nicht um eine gefälschte Urkunde, sondern um eine unechte Urkunde.
https://www.sueddeutsche.de/bayern/oberlandesgericht-nuernberg-gustl-mollath-kommt-noch-heute-frei-1.1739939
Der OLG-Senat wertet das Dokument als "unechte Urkunde" und damit als Wiederaufnahmegrund im Sinne der Strafprozessordnung. Danach ist eine Wiederaufnahme zwingend vorgeschrieben, wenn eine unechte Urkunde in einem Strafverfahren gegen den Angeklagten gewertet wurde.
Wikipedia: Gustl Mollath

Ist schon lustig, was man so alles versucht hat, aus dem Attest so alles zu konstruieren:
- Am 1. Mai 2013 ergänzte Strate seinen Wiederaufnahmeantrag, u. a. mit der Feststellung, die Sprechstundenhilfe in der Arztpraxis, aus der Petra M. die Verletzungen attestiert wurden, sei mit dem Bruder von Mollaths früherer Frau liiert.
- Am 24. Juni wies der Verfasser des Attests, Markus Reichel, die Behauptung Strates zurück, dieses sei möglicherweise nicht von ihm selbst, sondern von Mollaths Ex-Frau verfasst worden.
Doch nun die grandiose Auflösung:
Am 11. Juli reichte Mollaths Ex-Frau über ihren Anwalt bei Staatsanwalt Nerlich das Original des Attests aus dem Jahr 2001 ein, das deutlich lesbar den Vermerk „i. V.“ vor der Unterschrift trug. Nerlich wandte sich daraufhin an das Gericht und argumentierte, man könne durch Vergleich erkennen, dass auch auf der 2006 eingereichten Zweitausfertigung ein „i. V.“ stehe, das bislang lediglich falsch als Teil des Namens interpretiert worden sei. Es handle sich juristisch gesehen nicht um ein unechtes Dokument.
Was letztendlich bleibt bei der Entscheidung, ist eine juristische "Spitzfindigkeit". Auf jeden Fall nichts, was im Mindesten dazu geeignet wäre, das Attest als gefälscht und dessen Inhalt als unrichtig zu bezeichnen.
Der 1. Strafsenat wertete das Attest, in dem Verletzungen der Ehefrau Mollaths attestiert wurden, als „unechte Urkunde“, was gemäß § 359 Nr. 1 StPO ein Wiederaufnahmegrund ist.[222] Damit ist die Rechtskraft des im Jahr 2006 ergangenen Urteils des LG Regensburg und damit die Rechtsgrundlage für Mollaths Unterbringung entfallen. Begründet wurde die Entscheidung des OLG Nürnberg damit, dass in dem Attest der Name der Praxisinhaberin in Briefkopf und Praxisstempel genannt werde, obwohl sie Mollaths Ehefrau nicht selbst behandelt habe. Das Gericht sei damals davon ausgegangen, das Attest stamme von einer erfahrenen Ärztin, nicht von deren Sohn. Das OLG lässt nicht gelten, dass es im geschäftlichen Verkehr zulässig sei, wenn ein Vertreter mit den Namen des Vertretenen unterschreibt. Bei einem Attest gehe es um „höchstpersönliche Wahrnehmungen“ eines Arztes; hier gebe es keine zulässige Stellvertretung. Da das Attest eine große Bedeutung im ersten Prozess gehabt habe, liege ein Wiederaufnahmegrund vor.



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