Der Fall Gustl Mollath
31.07.2013 um 16:37@kleinundgrün
"... eine Herleitung der "Bösartigkeit" des Gesetzes herzuleiten. Das schlägt jedoch fehl...."
Warum soll das fehlgeschlagen haben - Hr. Mollath ist immer noch in der Psychatrie !!!
Für mich reicht ein derartiger Fakt aus, die auslösenden Gesetze zu ächten und alle damit in Beziehung stehenden Personen mit einem Bann zu belegen.
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Die Patienverfügung bzw. die Willenserklärung von Hr. Mollath keine Therapie machen zu wollen hat
Hr. Mollath bislang davor bewahrt mit Psychopharmaka "ausgedämmert zu werden";
wenn er das gemacht hätte - gäbe es keinen offiziellen Fall Mollath.
"... eine Herleitung der "Bösartigkeit" des Gesetzes herzuleiten. Das schlägt jedoch fehl...."
Warum soll das fehlgeschlagen haben - Hr. Mollath ist immer noch in der Psychatrie !!!
Für mich reicht ein derartiger Fakt aus, die auslösenden Gesetze zu ächten und alle damit in Beziehung stehenden Personen mit einem Bann zu belegen.
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Die Patienverfügung bzw. die Willenserklärung von Hr. Mollath keine Therapie machen zu wollen hat
Hr. Mollath bislang davor bewahrt mit Psychopharmaka "ausgedämmert zu werden";
wenn er das gemacht hätte - gäbe es keinen offiziellen Fall Mollath.