Der Fall Gustl Mollath
29.10.2013 um 12:52@emz
Das kann man so pauschal nicht beantworten.
Zum einen muss sie sich nichts selbst belasten, d.h. selbst wenn der Staatsanwalt fragt, ob sie "Wertsachen" von G.M. hat, muss sie dazu nichts sagen.
Zweitens stellt sich die Frage, wie sei gefragt wurde. Wenn sie keine Wertsachen hat (ihrer Meinung nach), dann ist es nicht mal gelogen, wenn sie aussagt, sie habe keine Wertsachen.
Hier geht es wohl um die Frage, ob sie fremdes Eigentum unrechtmäßig zugeeignet hat. Für den Tatbestand spielt es keine Rolle, ob das nun Wertsachen sind oder Plunder ist.
Aber man muss bedenken, dass bei einr Trennung häufig Sachen des Expartners beim anderen verbleiben und nur weil einer ein paar alte socken des anderen noch hat, macht er sich deswegen nicht strafbar. Da fehlt oft schon der Vorsatz.
Das kann man so pauschal nicht beantworten.
Zum einen muss sie sich nichts selbst belasten, d.h. selbst wenn der Staatsanwalt fragt, ob sie "Wertsachen" von G.M. hat, muss sie dazu nichts sagen.
Zweitens stellt sich die Frage, wie sei gefragt wurde. Wenn sie keine Wertsachen hat (ihrer Meinung nach), dann ist es nicht mal gelogen, wenn sie aussagt, sie habe keine Wertsachen.
Hier geht es wohl um die Frage, ob sie fremdes Eigentum unrechtmäßig zugeeignet hat. Für den Tatbestand spielt es keine Rolle, ob das nun Wertsachen sind oder Plunder ist.
Aber man muss bedenken, dass bei einr Trennung häufig Sachen des Expartners beim anderen verbleiben und nur weil einer ein paar alte socken des anderen noch hat, macht er sich deswegen nicht strafbar. Da fehlt oft schon der Vorsatz.