@marco005 Das Ehepaar hat sich sicherlich getrennt und geschieden.
Soweit keine Gütertrennung zum Ehevertrag abgeschlossen wurde,
bedeutet dies i.d.R. dass bei Scheidung das Gesamtvermögen der Ehegemeinschaft
durch Zwangs- oder Teilungsversteigerung zerschlagen wird,
weil bei Scheidung i.d.R. nicht von Einvernehmen ausgegangen werden kann.
Da Hr. Mollath das meiste Vermögen in die Ehe eingebracht hatte,
wurde also sein Vermögen zerschlagen.
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Es gibt unzählige Fälle in der Presse bei denen es wegen einer drohenden Scheidung
zum Abbrand des Hauses kommt (Vernichtung des Gesamtvermögens), gefolgt von Suizidfällen von verzweifelten Ehemännern.
Man denke nur an den aktuellen Fall Münchener Fall eines Polizisten,
der seine Frau mit 6 Schüssen aus seinem 38.Spezial in den Rücken niedergestreckt hat
und sich dann selbst erschoss.
Die Presse darf in solchen Fällen niemals den wahren, psychologischen Grund alt Tatmotiv ausdiskutieren, welcher i.d. o.g. Problematik liegt.
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/zwei-tote-in-planegg-polizist-erschiesst-frau-und-sich-selbst-1.1718288Eine Frau und das Sorgerecht für das Kind zu verlieren ist eine Sache;
aber dann noch den neuen Lover mit dem eigenen hart verdienten Vermögen abziehen zu sehen,
das ist selbst für Polizisten zu viel der "Gerechtigkeit";
ich könnte mind.10 derartige Fälle hergoogeln.
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Wichtig ist zu erkennen, dass es Gesetze aus einer Zeit sind (NSDAP)
die mit den Grundrechten des Grundgesetzes in Widerspruch steht.