@monstra Das Neutralste, was ich in Sachen Medienberichterstattung zu Mollath wahrgenommen habe, waren tatsächlich die Quellen, die Du hier als Anti-Mollath klassifizierst. Dabei haben die einfach mal Dinge gegengeprüft oder auch die andere Seite zu Wort kommen lassen. Das Minimum, was Objektivität leisten muss.
Deshalb auch der Tipp:
http://der-fall-mollath.de/Das ist nicht so lange aber beleuchtet schon mal viele Aspekte. Ist aber vom Nordbayerischen Kurier.
Ansonsten finde ich nicht, dass eine Ausrede a la "aber das ist ja viel zu lesen" hier gelten darf. Denn in wenigen Fällen gibt es so gut dokumentierte Informationen und das ist doch eher eine Chance als ein Hindernis. Immerhin gehts hier ja um ziemlich wichtige und sehr vielschichtige Vorgänge. Die kann man nicht wie ein Märchen in einer knappe Essenz packen und hat das Wesentliche erfasst.
Mal ein paar willkürliche Zitate aus dem Untersuchungsbericht des Bayerischen Landtags, der 2013 in der Sache Mollath und dessen Anschuldigungen gegen die Bank und Behörden seine Ergebnisse in einem Schlussbericht veröffentlichte:
Schlußbericht, Bayerischer Landtag, Untersuchungsausschuß Mollath,
Juli 2013
https://www.bayern.landtag.de/parlament/gremien/untersuchungsausschuesse/untersuchungsausschuss-fall-mollath/So stellte beispielsweise Frau Dr. Krach in ihrer ärztlichen Stellungnahme vom 18.09.2003 ausdrücklich dar, dass sie den Zeugen Mollath zu keinem Zeitpunkt untersucht habe, sondern ihre Feststellungen lediglich auf den Darstellungen seiner geschiedenen Ehefrau beruhen. Dies hat der Zeuge Huber entsprechend gewürdigt, weshalb Frau Dr. Krach als Zeugin nicht von Nöten war.
Sein Beschluss, die psychiatrische Begutachtung des Zeugen Mollath anzuordnen, ist vor allem nicht primär auf die Einschätzung von Frau Dr. Krach zurückzuführen. Vielmehr war dafür der Eindruck vom und die Einlassungen des Zeugen Mollath während der Hauptverhandlung vom 25.03.2009 maßgeblich.
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Die beiden größten bayerischen Steuerfahndungsstellen München und Nürnberg haben keine kenntnisse von ano-
nymisierten kapitaltransfers der HVB ins Ausland. Im Zeitraum 1996-2003 war die Hypo-Vereinsbank als solche teilweise noch nicht existent.
In der genannten Zeitspanne gab es jedoch ein Verfahren gegen die Hypo Capital Management (HCM), ein Tochterunternehmen der seinerzeitigen Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank.
Zu diesem Verfahren konnten im Rahmen des Untersuchungsausschusses aus Gründen des Steuergeheimnisses keine weiteren Erkenntnisse gewonnen werden.
Als Folge dieses Verfahrens sind jedoch bei der HVB bereits Mitte der 90er Jahre die kapitaltransfers in die Schweiz eingestellt worden.
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Strafanzeige sei laut der HVB im Falle des Sonderrevisionsberichts nicht erstattet worden, da keine kunden geschädigt worden seien und kein Fall des § 11 GWG vorgelegen habe.
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Da findet sich natürlich noch viel mehr und auch dieser Bericht ist noch im Lichte zu sehen, dass man die Möglichkeit eines für Mollath nachteiligen Verlaufs wohlwollend prüfte. So wurde zum Beispiel auch Herr Braun angehört, der
letztes Jahr wegen Meineides in genau dieser Sache verurteilt wurde. Unter der damaligen Annahme der Wahrheit hinter Brauns Aussage wurde folgegemäß in diesem Bericht die Glaubwürdigkeit von Mollaths Ex-Frau angezweifelt. Einer der Umstände, die zum Wiederaufnahmeverfahren geführt haben.