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Der Fall Gustl Mollath

3.212 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Betrug, Bayern, Psychiatrie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Gustl Mollath

02.03.2015 um 12:30
Das Filmprojekt Oliver Berben und Gustl Mollath scheint also geplatzt.

Sollte möglicherweise sowas wie Rache die Triebfeder für Strates Alleingang in die Filmwelt sein? Als es zum Zerwürfnis kam, hatte sich da der Anwalt nicht beklagt, Mollath habe ihn bei den weiteren Verhandlungen bezüglich der Filmrechte entgegen der Vereinbarung außen vor gelassen?

Keine Rechte am Buch, keine Rechte am Film, und wenn demnächst einer über den roten Teppich läuft, der Gustl wird es nicht sein.


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Der Fall Gustl Mollath

02.03.2015 um 13:29
@emz
Zitat von emzemz schrieb: und wenn demnächst einer über den roten Teppich läuft, der Gustl wird es nicht sein.
Kann ja übers Kuckucksnest fliegen....
Oliver Berben wollte erst? Wusst ich gar nicht.Naja, is vllt auch besser sonst hätte sicher Iris den Gustl gespielt.


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Der Fall Gustl Mollath

04.03.2015 um 09:45
@all

zwar nicht mehr so taufrisch, aber den einen oder anderen könnte es möglicherweise interessieren, nämlich der ergebnisbericht der bund-länder-arbeitsgruppe nebst entwurf eines novellierungsgesetzes zu § 63 StGB. anlass für die novellierungsüberlegungen war ja der fall mollath.

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2015/20150120_BL_AG_Novellierung_63StGB.html?nn=1468684


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Der Fall Gustl Mollath

05.03.2015 um 20:46
Habe mal die meiner Meinung nach zwei wichtigsten Sätze aus dem vorgenannten Link rausgezogen:
Bei allen Unterbringungen soll durch eine kürzere Abfolge von externen und jeweils wechselnden Gutachtern der Problematik von sich lediglich selbst bestätigenden Routinebegutachtungen begegnet werden.

Gewalt- oder Sexualstraftäter, bei denen die Gefahr besteht, dass sie aufgrund ihres Zustandes auch zukünftig erhebliche Straftaten begehen, durch welche die potentiellen Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden, können auch nach den Vorschlägen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Schutz der Allgemeinheit weiterhin unbefristet untergebracht werden.



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Der Fall Gustl Mollath

07.03.2015 um 15:51
Danke für die Einstellung des Links @DoctorWho .

Beim Lesen des Inhalts bin ich wieder mal an meine Grenzen gestossen...auf gut deutsch, ich hab das meiste nicht verstanden. Ich pick mir jetzt mal einzelne Zitate raus und versuche das in meinen einfachen Worten zu erfragen.
Die vorgelegten Vorschläge stärken den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus, ohne dabei die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit aus dem Auge zu verlieren.
Gut, das hab ich so verstanden: Wenn jemand, aufgrund eines Gutachtens, noch für gefährlich befunden wird, dann kommt der aus der Klinik nicht raus, damit die Allgemeinheit vor diesem Menschen geschützt wird.
Jawohl, dem stimme ich zu!
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wurde – in Umsetzung einer Vorgabe des Koalitionsvertrags und einer entsprechenden Bitte der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister – vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzt und geleitet. Ihre Aufgabe war es, Vorschläge zu prüfen und zu erarbeiten, um dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Unterbringungen nach § 63 StGB stärker zur Wirkung zu verhelfen.
Welche Vorschläge wurden da geprüft? Wie gingen die Herrschaften vor? Nahmen sie einige bekannte Fälle und gleichten die ab, oder wie kann ich das verstehen?
die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus stärker auf gravierende Fälle beschränkt, die Unterbringung für weniger schwerwiegende Gefahren zeitlich begrenzt sowie die prozessualen Sicherungen ausgebaut werden, um unverhältnismäßig lange Unterbringungen besser zu vermeiden
Das habe ich nun gar nicht kapiert.
Was heißt "unverhältnismäßig lange Unterbringung" ? Es wird doch keiner aus Jux und Dollerei "unverhältnismäßig" untergebracht, oder? Wird schon seinen Grund geben, weshalb diese Menschen untergebracht sind.
Zukünftig sollen nach dem Diskussionsentwurf der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vor allem dort Unterbringungen vermieden werden, in denen vom Betroffenen lediglich als nicht schwer einzustufende wirtschaftliche Schäden drohen. Eine sehr lange andauernde Unterbringung soll die Gefahr bloßer wirtschaftlicher Schäden in der Regel gar nicht mehr rechtfertigen können.
Hab ich auch nicht verstanden.
Wenn z. B. jemand ein Kind mißbraucht und dann untergebracht wird, WAS hat das mit wirtschaftlichen Schaden zu tun? ICH kann da keine Verbindung herstellen.
Bei allen Unterbringungen soll durch eine kürzere Abfolge von externen und jeweils wechselnden Gutachtern der Problematik von sich lediglich selbst bestätigenden Routinebegutachtungen begegnet werden. Diese externen Begutachtungen sollen den Gerichten helfen, dass es nicht zu einer Fortdauer von Unterbringungen kommt, die im Hinblick auf die – vermeintliche – Gefährlichkeit des Betroffenen gar nicht mehr erforderlich und angemessen sind.
Das habe ich zur Abwechslung mal verstanden (denk ich jedenfalls).
Wenn mehrere Gutachter gehört werden, dann kann ja das kein Schaden sein. Aber wie wird dann entschieden? Also wenn von 10 Gutachtern 6 Mann sagen: Jo, derjenige ist keine Gefahr mehr für die Menscheit... dann entscheidet die Mehrheit, oder wie wird das dann gehandhabt. Könnte ja auch sein, dass die anderen 4 Gutachter richtig liegen ;)
Allgemeinheit vor psychisch gestörten Straftätern zu vernachlässigen. Gewalt- oder Sexualstraftäter, bei denen die Gefahr besteht, dass sie aufgrund ihres Zustandes auch zukünftig erhebliche Straftaten begehen, durch welche die potentiellen Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden, können auch nach den Vorschlägen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Schutz der Allgemeinheit weiterhin unbefristet untergebracht werden.
Diese Aussage hab ich voll und ganz verstanden.
...Und so find ich das gut und sollte so sein.

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

07.03.2015 um 19:36
@Dumas

herrschaften ... hust ... wenn das land, aus dem ich komme, an der arbeitsgruppe beteiligt gewesen wäre, wäre ich möglicherweise einer der herrschaften gewesen ;)
Zitat von DumasDumas schrieb:Nahmen sie einige bekannte Fälle und gleichten die ab
auch das gehört natürlich dazu. daneben wurde auch die spruchpraxis der tatgerichte und strafvollstreckungskammern ausgewertet. auch wurde grundsätzlich überlegt, wie man das ganze besser dogmatisch verortet und den sicherungsinteressen der allgemeinheit und dem schuldprinzip des strafrechts genüge tut.

die frage der unverhältnismäßigkeit bezieht sich auf das grunddelikt und die dauer der unterbringung. die müssen, wie strafen allgemein, in einem angemessenen verhältnis zueinander stehen.

der wirtschaftliche schaden bezieht sich auf straftaten, bei denen wirtschaftlicher schaden angerichtet wird. allein das drohen eines wirtschaftlichen schadens soll für sich nicht mehr die unterbringung rechtfertigen. die grenze ist dort, wo schwerer wirtschaftlicher schaden droht.

bei den gutachtern geht es nicht um quantität, was du indizierst, sondern darum, dass externe gutachter begutachten sollen. man verspricht sich davon mehr objektivität und keine selbstläufer, bei denen vorab befasste gutachter ihre gutachten einfach fortschreiben.

insgesamt ein weites und nicht sehr einfaches feld ;)


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Der Fall Gustl Mollath

07.03.2015 um 19:51
Danke für Deine Erklärung @DoctorWho
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:insgesamt ein weites und nicht sehr einfaches feld ;)
das habe ich verstanden und ich sehe das genau so :D

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

11.05.2015 um 01:45
Ich kann das Video gerade nicht anschauen und damit auch nicht sagen, obs was Neues gibt:

Youtube: UNZENSIERT: Gustl Mollaths Brandrede bei der Großkundgebung in München am 07.05.2015!
UNZENSIERT: Gustl Mollaths Brandrede bei der Großkundgebung in München am 07.05.2015!
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Der Fall Gustl Mollath

11.05.2015 um 12:14
@jaska

Da kommt nichts Neues zur Sprache, was seinen eigenen Fall betreffen würde, also ob Adam Ahmed schon in irgendeiner Weise erfolgreich war.

Wir erfahren nur, dass München die südlichste Stadt Italiens sei und dann empört er sich über die USK Wikipedia: Unterstützungskommando (Bayern) die einen seiner Unterstützer im Landkreis Fürth mitgenommen und eine Hausdurchsuchung durchgeführt habe. Aber natürlich nichts Konkretes, nur wieder oberflächliches Blabla.


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Der Fall Gustl Mollath

11.05.2015 um 12:38
Das ist ja der Norbert Blüm da in dem Video. Der sieht ja aus, und macht ein Gesicht, als wenn er jeden Moment von der Polizei festgenommen wird, wenn der Herr Mollath auch nur noch eine Minute länger redet :D

Also der Mollath der hat sicher viel verkehrt gemacht, aber mit der Polizei hat er recht: mit denen ist nicht gut Kirschen essen. Erst neulich hatten wir einen Polizeibeamten bei uns zu Hause, der meinte er könne eine Anzeige wegen Wohnungseinbruches nicht aufnehmen, da jemand als Mieter nicht das Recht hätte eine Anzeige bei der Polizei zu stellen, das " können nur der Vermieter ". Kann man ja nachprüfen ob es stimmt ...


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Der Fall Gustl Mollath

11.05.2015 um 12:50
@HeurekaAHOI
Warum scherst du eine ganze Institution über den Kamm eines einzelnen Individuums? Ist das nicht etwas eigensinnig?


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Der Fall Gustl Mollath

11.05.2015 um 13:02
Zitat von AniaraAniara schrieb:Warum scherst du eine ganze Institution über den Kamm eines einzelnen Individuums? Ist das nicht etwas eigensinnig?
Ich schere normalerweise selbstverständlich nicht alle über einen Kamm.


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Der Fall Gustl Mollath

11.05.2015 um 13:15
@HeurekaAHOI
Oder war es ein Hauseinbruch, beispielsweise einem Mehrfamilienhaus?


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Der Fall Gustl Mollath

11.05.2015 um 13:18
@emz
ja, war es...


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Der Fall Gustl Mollath

11.05.2015 um 13:24
@HeurekaAHOI

Also hat der Polizist absolut richtig gehandelt.
Denn ihr habt nur die Wohnung angemietet, aber nicht Treppenhaus und Haustüre.


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Der Fall Gustl Mollath

11.05.2015 um 14:02
Zitat von emzemz schrieb:Also hat der Polizist absolut richtig gehandelt.
Tja, erstmal: War in diesem Fall nicht meine Wohnung. Es handelte sich um die Wohnung eines Nachbarn. Ich hoffe für dich das du da recht hast, denn sonst brauchst weder du mich noch mal zu @tten, noch will ich den " Polizisten " jemals wieder im Haus haben.


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Der Fall Gustl Mollath

11.05.2015 um 14:06
@HeurekaAHOI
da wirst du aber nichts machen können, haha Hausverbot für Polizisten: D
ruf halt bei der polizei an und frag nach. wird ja nicht so schwer sein.


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Der Fall Gustl Mollath

11.05.2015 um 14:11
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:da wirst du aber nichts machen können, haha Hausverbot für Polizisten: D
ja " haha ". :P:


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11.05.2015 um 14:15
Zitat von HeurekaAHOIHeurekaAHOI schrieb:Tja, erstmal: War in diesem Fall nicht meine Wohnung.
Ja, dann wundere dich bitte nicht, wenn du keine Anzeige aufnehmen darfst und wirf den Polizisten keine Inkompetenz vor, wenn du es selbst nicht checkst... --__--


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Der Fall Gustl Mollath

11.05.2015 um 14:16
ach es wird mir zu blöd @Aniara troll doch bitte woanders.


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