Danke für die Einstellung des Links
@DoctorWho .
Beim Lesen des Inhalts bin ich wieder mal an meine Grenzen gestossen...auf gut deutsch, ich hab das meiste nicht verstanden. Ich pick mir jetzt mal einzelne Zitate raus und versuche das in meinen einfachen Worten zu erfragen.
Die vorgelegten Vorschläge stärken den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus, ohne dabei die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit aus dem Auge zu verlieren.
Gut, das hab ich so verstanden: Wenn jemand, aufgrund eines Gutachtens, noch für gefährlich befunden wird, dann kommt der aus der Klinik nicht raus, damit die Allgemeinheit vor diesem Menschen geschützt wird.
Jawohl, dem stimme ich zu!
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wurde – in Umsetzung einer Vorgabe des Koalitionsvertrags und einer entsprechenden Bitte der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister – vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzt und geleitet. Ihre Aufgabe war es, Vorschläge zu prüfen und zu erarbeiten, um dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Unterbringungen nach § 63 StGB stärker zur Wirkung zu verhelfen.
Welche Vorschläge wurden da geprüft? Wie gingen die Herrschaften vor? Nahmen sie einige bekannte Fälle und gleichten die ab, oder wie kann ich das verstehen?
die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus stärker auf gravierende Fälle beschränkt, die Unterbringung für weniger schwerwiegende Gefahren zeitlich begrenzt sowie die prozessualen Sicherungen ausgebaut werden, um unverhältnismäßig lange Unterbringungen besser zu vermeiden
Das habe ich nun gar nicht kapiert.
Was heißt "unverhältnismäßig lange Unterbringung" ? Es wird doch keiner aus Jux und Dollerei "unverhältnismäßig" untergebracht, oder? Wird schon seinen Grund geben, weshalb diese Menschen untergebracht sind.
Zukünftig sollen nach dem Diskussionsentwurf der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vor allem dort Unterbringungen vermieden werden, in denen vom Betroffenen lediglich als nicht schwer einzustufende wirtschaftliche Schäden drohen. Eine sehr lange andauernde Unterbringung soll die Gefahr bloßer wirtschaftlicher Schäden in der Regel gar nicht mehr rechtfertigen können.
Hab ich auch nicht verstanden.
Wenn z. B. jemand ein Kind mißbraucht und dann untergebracht wird, WAS hat das mit wirtschaftlichen Schaden zu tun? ICH kann da keine Verbindung herstellen.
Bei allen Unterbringungen soll durch eine kürzere Abfolge von externen und jeweils wechselnden Gutachtern der Problematik von sich lediglich selbst bestätigenden Routinebegutachtungen begegnet werden. Diese externen Begutachtungen sollen den Gerichten helfen, dass es nicht zu einer Fortdauer von Unterbringungen kommt, die im Hinblick auf die – vermeintliche – Gefährlichkeit des Betroffenen gar nicht mehr erforderlich und angemessen sind.
Das habe ich zur Abwechslung mal verstanden (denk ich jedenfalls).
Wenn mehrere Gutachter gehört werden, dann kann ja das kein Schaden sein. Aber wie wird dann entschieden? Also wenn von 10 Gutachtern 6 Mann sagen: Jo, derjenige ist keine Gefahr mehr für die Menscheit... dann entscheidet die Mehrheit, oder wie wird das dann gehandhabt. Könnte ja auch sein, dass die anderen 4 Gutachter richtig liegen
;)Allgemeinheit vor psychisch gestörten Straftätern zu vernachlässigen. Gewalt- oder Sexualstraftäter, bei denen die Gefahr besteht, dass sie aufgrund ihres Zustandes auch zukünftig erhebliche Straftaten begehen, durch welche die potentiellen Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden, können auch nach den Vorschlägen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Schutz der Allgemeinheit weiterhin unbefristet untergebracht werden.
Diese Aussage hab ich voll und ganz verstanden.
...Und so find ich das gut und sollte so sein.
Gruß, Dumas